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IGNORED

Korrekter Umgang mit Schusswaffe als Jäger


JaegerAusBayern

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Ich habe mir dann eben Gedanken gemacht, warum der Gesetzgeber so ein Training für Jäger ausdrücklich verbietet und unter Strafe stellt.

Und wie wäre es stattdessen mit selbstbewussten, entschlossenen lautstarken (Eingreifen) Auftreten?

Knarre wegwerfen und davonlaufen, also so was...hoffentlich bin ich nie auf Deine "Hilfe" angewiesen!

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@JAB

Wenn Du wüsstest in welchem Umfang die Masse der Dienstwaffenträger tatsächlich im Verteidigungsschiessen "geschult" ist, wäre Dein Weltbild wahrscheinlich ganz schön erschüttert.......

Kein Mensch erwartet von Dir in einer Notwehrsituation ein "Profi" Verhalten. Aber die Gesetze über Notwehr, Notstand und Nothilfe gibt es nicht umsonst.

Das Geschwätz über "dem Täter geben was er will, dann lässt er von Dir ab" ist Unfug. Ja, oft funktioniert das, manchmal aber eben nicht. Mit fatalem Ausgang für das Opfer.

Dieses Märchen dient dazu unbewaffnete Opfer zu beruhigen und den Grundsatz "Recht braucht Unrecht" nicht weichen auszuhebeln und aufzuweichen.

Als Bewaffneter lasse ich mich nicht auf irgendwelche Risiken ein sondern schalte die gegen mich gerichtete Bedrohung mit angemessenen Mitteln aus. Die Gefahr das der Täter sich gegen mich richtet ist zu gross, ausserdem bin ich im Recht.

Aber lebe Du ruhig in Deiner Traumwelt. Vielleicht gibt es ja mal ein böses Erwachen für Dich.

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Na klar, deshalb laufen auch die Bankangestellten "schreiend weg".

Hat der Täter, was er will, wird er (hoffentlich) ablassen...

Bankangestellte haben auch nichts um sich zu verteitigen.

Wenn ich keine Waffe hätte mich zu wehren würde ich natürlich auch alles machen wenn ich bedroht werde.

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Deine Meinung sei Dir unbenommen.

Ich bin jedenfalls nicht so bescheuert und lasse mir nach einer geglückten Rettungsaktion die Schränke ausräumen und mein Konto für Schadenersatz/Schmerzensgeld/Geldstrafe plündern.

Ja eben, v.a. weil sich am Ende herausstellt, dass der Helfer Fehler gemacht hat:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...-tz-722259.html

Das ist doch exakt der Fall, warum ich so skeptisch bin.

Jemand hat sich eingemischt, und zwar körperlich. Die Situation ist eskaliert, es gab Verletzte. Wäre da eine Schusswaffe im Spiel gewesen, wäre die WBK weg gewesen.

@HBK

Geldtransporterfahrer sind bewaffnet. Aber für den Fall, dass es kritisch wird, sollen die sich aber auch ergeben.

Ist im Übrigen dann die exakt gleiche Situation: Täter hat Waffen + Geld!

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Lieber Jäger aus Bayern,

muss einem meiner Vorredner Recht geben, denn wenn Du wüsstest, wie schlecht der tatsächliche Ausbildungsstand vieler (nicht aller) behördlicher Waffenträger in unserer Nation ist, wärst Du vermutlich tief erschüttert.

Nur unsere allseits geliebte Presse und die Pressestellen der entsprechenden Behörden wollen der unwissenden Öffentlichkeit einreden, dass Polizei, Zoll, BW, etc. als Waffenträger jediähnliche Fähigkeiten haben und diese auch ständig perfektioniert werden.

Hest Du Dir schon mal überlegt, warum Jäger ausdrücklich von den Beschränkungen hinsichtlich der im Sport verbotenen Schießübungen ausgenommen sind (§ 7 AWaffV)?

Viele Kurse werden auch für Jäger angeboten, z.B. hier: http://www.dsfa.eu/kursdetails/?regevent_a...Fen%201%20Basic

Frag doch mal bei Deinem Ordnungsamt nach und höre nicht auf den erstbesten Jedi, äh Polizisten.

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Jemand hat sich eingemischt, und zwar körperlich. Die Situation ist eskaliert...

Ich fürchte, hier werden ständig (mindestens) zwei Szenarien betrachtet und zum Teil in der Bewertung auch durcheinandergeworfen.

Zwischen "sich in einen beobachteten Fall einmischen" und "sich seiner Haut wehren, wenn ich bedroht und zur Herausgabe...gezwungen werde"

ist immer noch ein Unterschied.

Im letzteren Fall (wenn ein Messer/Schlagwerkzeug des "Bedrohers" im Spiel ist: schwere räuberische Erpressung) würde ich garantiert nicht

das einzige Mittel, das mir effektive Gegenwehr erlaubt, ins Gebüsch werfen.

Zum Thema "Eskalation": wenn es so weit ist, dass mir jemand z.B. Erschlagen oder Erstechen androht, IST die Situation bereits deutlich eskaliert...

Muss jeder selbst wissen, was er tut und verantworten kann.

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@JaegerAusBayern

wenn dir hier jemand einen verbindlichen Ratschlag geben könnte, rechtlich und menschlich über jeden Zweifel erhaben, dann würde die Situation eh anders werden als du sie dir ausmalen kannst.

Fakt ist:

du hast die Pflicht etwas in einer Notwehrsituation zu tun- (Polizei anrufen reicht)

du hast das Recht unversehrt aus der ganzen Geschichte herauszukommen.

Tipp:

Tu was du mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Es bringt nichts sich rechtlich einwandfrei zu verhalten und deswegen nichtmehr in den Spiegel schauen können.

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Ja eben, v.a. weil sich am Ende herausstellt, dass der Helfer Fehler gemacht hat:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...-tz-722259.html

Das ist doch exakt der Fall, warum ich so skeptisch bin...

Dieses Urteil spiegelt exakt den verweichlichten RotGrünÖkopazifistischGutmenschlichFeministisch verschwurbelten Zustand unserer Gesellschaft wieder.

Noch vor nicht all zu langer Zeit hätte spätestens der zuständige Richter gesagt: "Selbst Schuld, wer andere Menschen angreift, noch dazu mit einer Bierflasche, muss sich nicht wundern, wenn er selbst Eins drauf bekommt. Die Klage wird abgewiesen. ...Ich sehe Sie dann zu Ihrer eigenen Verhandlung wieder.". Heute muss man sich bereits im Vorfeld dafür entschuldigen, wenn man einem zugedröhnten/ vollgesoffenen gewaltbereitem Assi körperlich überlegen ist und eingreift, bevor dem Vollpfosten alle Sicherungen durchbrennen. So ändern sich unter der 68er Fuchtel die gesellschaftlichen Maßstäbe...

zur Eingangsfrage:

was hindert dich daran, wenn du dir nicht sicher bist, wie du in Situation XYZ richtig/gesellschaftskonform reagieren solltest, den Behörden die sprichwörtliche Pistole auf die Brust zu setzen, indem du die Revierbegehung bis zur Klärung der Sutuation durch die zuständigen Behörden aussetzt? Natürlich nicht, ohne die Behörden entsprechend über deine Beweggründe in Kenntnis zu setzen.

Ich persönlich wüsste, was ich im Fall der Fälle tun würde, aber das muss, wie einige Vorredner bereits schrieben, jeder für sich ganz allein beurteilen und ausführen.

Allerdings bin ich mir nach meinen Erlebnissen auf der offenen Wurftauben-LM nicht so sicher, ob es einem möglichen Angreifer zuzumuten ist, dem Umgang des Jägers mit seinen Waffen zuschauen zu müssen. Am Ende benötigt der Angreifer noch psychologische Betreuung, weil er aus der Mischung aus Lachflash und ungläubigem Staunen nicht mehr raus findet.

Anmerkung:

was ich auf dieser LM seitens der Jägerschaft an unsicherem Umgang mit der Schusswaffe nebst Verstößen gegen essentielle Sicherheitsregeln erlebt habe, ließ mir einerseits die Haare zu Berge stehen und warf andererseits die Fragen auf, ob es nicht sinnvoll wäre, seitens der zuständigen Jagdverbände mindestens vier nachweispflichtige Pflichttrainings (Sicherheitsregelnund Umgang mit der Waffe) für Jagdscheininhaber pro Jahr einzuführen.

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Du hattest nach der rechtlichen Situation gefragt @JaB,

wie bereits ausgeführt, bist Du, nur in Bezug auf Schusswaffen dazu verpflichtet, sorgfältig damit umzugehen. Allerdings verlangt das nicht den Einsatz Deines Lebens oder sogar nur Deiner körperlichen Unverletztheit. Insofern lautet die Antwort auf Deine Eingangsfrage ganz klar: Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, Dich zu bestrafen, wenn Du unter Androhung von Gewalt den Besitz über Dein Eigentum/Besitz aufgibst. Dieselbe Erwägung müsste auch jemand durchlaufen, der andere "kontrollierte" Gegenstände in seinem Besitz hat, Beispiele, die mir dazu einfallen, wären Drogen/Medikamente, radioaktives Material, Geheimpapiere oder Sprengstoff.

Auf der anderen Seite wird Dir durch den Notwehr-Paragraphen ausreichend Spielraum gelassen, Dich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren, Du bist also nicht verpflichtet, Dich nur auf die "Obrigkeit" zu verlassen.

Das ist die abstrakte rechtliche Seite.

Wenn wir die Situation aus dem Blickwinkel des "Selbstschutz" betrachten, dann muss man in Deinem Szenario:

Als ich das Auto auf dem Parkplatz abgestellt hatte, meine Waffen und den Rucksack aufgerödelt hatte und gerade den Weg zu meiner Reviergrenze antreten wollte, da springt jemand aus dem Busch, schleudert mich gegen das Auto, knallt mir einen Stock über den Kopf setzt mir ein Messer auf den Bauch und schreit mich an: "Her mit den Kanonen, sonst schlitz' ich Dich auf !"

als allererstes feststellen: Hier ist etwas schiefgelaufen. Wenn Du an diesem Punkt angekommen bist, bleibt Dir praktisch nichts mehr übrig, als allen Forderungen nachzugeben, ich würde einen solchen Täter auch nicht mehr provozieren wollen, indem ich irgendetwas "links & rechts wegwerfe". Weiter will ich hier auch in Richtung @M.Grote festhalten, daß man niemand einen Vorwurf machen sollte, der hier nachgibt. (Sowas macht nur @COB, und nur wenn die Opfer Polizisten sind)

Im Sinne der Deeskalation UND des Selbstschutzes ist es eben wichtig, durch waches Beobachten der Umgebung und mit Plan solche ausweglosen Situationen zu vermeiden. Dazu gehört vielleicht die Wahl des Parkplatzes, glasen, Abwarten, bis die Nachtsicht sich eingestellt hat, Horchen (vielleicht mit Gehörschutz-Verstärkung ?) bevor man sich aus dem Schutz des Autos oder der überschaubaren Umgebung herausbegibt. Durch solches Verhalten demonstriert man auch gegenüber dem Täter: Hier ist kein Opfer, höchstens ein Gegner.

Das Waffenrecht hat Dich, wie uns alle, relativ wehrlos gelassen, dennoch gibt es ja Pfefferspray und Jagdmesser. Solange Du nicht in einer ausweglosen Situation bist, kannst Du Dich wehren, vor allem gibt Dir die eigene "Bewaffnung" den psychologischen Rückhalt, überlegt handeln zu können, statt Dich von Deiner Angst in einer Bedrohungssituation in Panik versetzen zu lassen. Wie vielleicht noch nicht deutlich genug gesagt: wenn es zum "Wehren" kommt, hast Du schon verloren, Dein Ziel von Selbstschutz nicht erreicht, bei einer Schlägerei oder Messerstecherei hat derjenige gewonnen, der es aus eigener Kraft bis ins Krankenhaus schafft.

Was mich an Deinem Ansatz in der bisherigen Diskussion so ein bisschen stört, ist, daß Du Dich von Anfang an darauf festlegst, dem Täter IN JEDEM FALL nachzugeben. Weglaufen und die eigenen Sachen behalten, ist doch auch eine 100% Lösung. Vielleicht ist es unter Umständen und eventuell sogar eine Alternative, auf Deine vorhandenen Schusswaffen zurückzugreifen. Wenn Du Dich aber mental von vorneherein darauf festlegst, Deine Waffen wegzuwerfen und Fersengeld zu geben oder dich singend auf den Boden zu legen, verbaust Du Dir möglicherweise sinnvolle Lösungen und überlässt Dich völlig der Gnade eines Angreifers, der bereits seine Gewaltbereitschaft demonstriert hat. Es gibt ja Reptilien, die die Schwanzspitze abwerfen, um Fressfeinde mit dem zuckenden Rest abzulenken, von solch einer Lösung bin ich nicht überzeugt, aber offenbar funktioniert sie, sonst hätte die Evolution schon für das Verschwinden gesorgt. Handeln ist beim Selbstschutz immer besser als Reagieren, das gilt für's Weglaufen genauso wie für's Zubeißen.

Ich will niemand wünschen, in einen solchen Schlamassel hineinzugeraten. Falls das doch jemand passiert, werde ich Ihn nicht beschimpfen, weil er nicht das getan hat, was ich für richtig gehalten hätte. Dafür gibt es zwei Gründe: erstens war ich nicht dabei und weiß gewiß nicht alles und zweitens bin ich nicht derjenige, dem man unter Zeitdruck die Entscheidung abverlangt hat.

Bei SV sollte man vorher soweit es geht planen, wenn das gebrauchte Essen dampft, die Ruhe bewahren und nachdenken, dann vorbehaltslos sein Ding durchziehen und hinterher die eigenen Handlungen akzeptieren. Auch hinterher soll man den Besserwissern dann voller Vertrauen und Genugtuung den Mittelfinger weisen, die waren nicht da.

@JaB, Du machst Dir zumindest Gedanken, bist also schon mal auf dem richtigen Weg. Vielleicht geben Dir unsere Denkanstöße ja auch neue Impulse beim Planen. Hoffentlich passiert nie 'was.

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Dieses Urteil spiegelt exakt den verweichlichten RotGrünÖkopazifistischGutmenschlichFeministisch verschwurbelten Zustand unserer Gesellschaft wieder.

Noch vor nicht all zu langer Zeit hätte spätestens der zuständige Richter gesagt: "Selbst Schuld, wer andere Menschen angreift, noch dazu mit einer Bierflasche, muss sich nicht wundern, wenn er selbst Eins drauf bekommt. Die Klage wird abgewiesen. ...Ich sehe Sie dann zu Ihrer eigenen Verhandlung wieder.". Heute muss man sich bereits im Vorfeld dafür entschuldigen, wenn man einem zugedröhnten/ vollgesoffenen gewaltbereitem Assi körperlich überlegen ist und eingreift, bevor dem Vollpfosten alle Sicherungen durchbrennen. So ändern sich unter der 68er Fuchtel die gesellschaftlichen Maßstäbe...

Das sehe ich genau so, jetzt zieht das aber noch weitere Kreise: Wer wird wohl die Medizinische Behandlung der gebrochenen Hand des Täters bezahlen? Sowas kostet die Solidargemeinschaft richtig Kohle!

Ich sage: Behandeln und danach Behandlungskosten selbst abbezahlen

zur Eingangsfrage:

was hindert dich daran, wenn du dir nicht sicher bist, wie du in Situation XYZ richtig/gesellschaftskonform reagieren solltest, den Behörden die sprichwörtliche Pistole auf die Brust zu setzen, indem du die Revierbegehung bis zur Klärung der Sutuation durch die zuständigen Behörden aussetzt? Natürlich nicht, ohne die Behörden entsprechend über deine Beweggründe in Kenntnis zu setzen.

Ganz einfach, der Jäger muss für den Wildschaden aufkommen, der entsteht wenn er nicht mehr bejagt.

Wie ich selbst beobachten durfte kann eine nicht bejagte Wildtierart (hier Kranich) gaaanz erheblich zu Schaden gehen.

Ich persönlich wüsste, was ich im Fall der Fälle tun würde, aber das muss, wie einige Vorredner bereits schrieben, jeder für sich ganz allein beurteilen und ausführen.

Allerdings bin ich mir nach meinen Erlebnissen auf der offenen Wurftauben-LM nicht so sicher, ob es einem möglichen Angreifer zuzumuten ist, dem Umgang des Jägers mit seinen Waffen zuschauen zu müssen. Am Ende benötigt der Angreifer noch psychologische Betreuung, weil er aus der Mischung aus Lachflash und ungläubigem Staunen nicht mehr raus findet.

Sehe ich genau so

[

was ich auf dieser LM seitens der Jägerschaft an unsicherem Umgang mit der Schusswaffe nebst Verstößen gegen essentielle Sicherheitsregeln erlebt habe, ließ mir einerseits die Haare zu Berge stehen und warf andererseits die Fragen auf, ob es nicht sinnvoll wäre, seitens der zuständigen Jagdverbände mindestens vier nachweispflichtige Pflichttrainings (Sicherheitsregelnund Umgang mit der Waffe) für Jagdscheininhaber pro Jahr einzuführen.

Das sehe ich auch so, aber warte mal ab was hier gleich für Kommentare kommen wenn Jäger das lesen.

Ich verlange definitiv die Erreichung einer nicht unerheblichen Ringzahl beim sitzend aufgelegt schiessen, ich habe Jäger erlebt die sitzend aufgelegt auf huindert Meter die Bockscheibe nicht mal getroffen haben. Das sind die gleichen die sofort losgeifern wenn man Blut statt Schweiss sagt oder Fell statt Schwarte.

Um zur Eingangsfrage zu kommen: Warum keinen Luderplatz da anlegen wo die Drogies ihre Geschäfte abwickeln? Sämtliche Herbivoren Aufbrüche da hin!

Und im absoluten Notfall unterschätze ich die Wirkung eines Warnschusses aus ner Kurzläufigen 9,3 denke ich nicht.

Wenn wirklich jemand ne Frau in meinem Revier vergewaltigen sollte würde ich ihn auf jeden Fall darauf ansprechen was das soll, nachdem ich die Polizei verständigt habe, außerdem würde ich Ihn auffordern sofort seine Handlung einzustellen.

Aber man sieht schon: hätte, könnt sollte, würde, sowas ist gott sei dank sehr selten und wird mir eh nie passieren.

Das sind rein theoretische Betrachtungen, die wahren Probleme bei der Jagd sehen anders aus:

Hab ich genug Zeit mich um das Revier zu kümmern?

Wie beseitige ich den ganzen Müll der immer wieder im Revier auftaucht, gelbe Säcke, Teppiche usw?

Soll ich jedesmal das Ordnungsamt anrufen?

Scheisse ich meinen Bauern an wenn er in der Gewässerschutzzone II Gülle ausfährt? Ist das langfristig von Vorteil für mich?

Frage ich ihn ob er in Gewässerschutzzone I nicht auf die tiefe Bodenbearbeitung verzichten will?

Und das nachdem Er mir genehmigt hat Schneisen in den Mais zu Mähen?

Hänge ich da wo Reviereinrichtungen verschwinden ne Wildkamera auf? Oder ist die dann auch weg?

Kann ich am 5. Mai ein Schmalreh sicher von ner Ricke unterscheiden?

Wie sieht das dann am 5. Juni aus, wenn der Weizen bis zu Trägeransatz reicht?

Wenn die Jagdgenossenschaft mal wieder Wege mit Ziegelrecycling erneuert und die Recyclingfirma die ein oder andere Wellasbestplatte mit in den Brecher hat fallen lassen rufe ich dann das Umweltamt?

Viel Spass

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Warum willst du einen Waldrastplatz/-Spielplatz oder Parkplatz "verludern" lassen? Die ehrlichen Mitbürger werden sich bedanken.

Warum kann der TE nicht einfach Zuhause bleiben.

Bevor er bewaffnet UND ängstlich im Wald herumkraucht.

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Eine Studie aus USA hat gezeigt, dass in weit über 90% der Fälle das Zeigen der (scharfen) Waffe die Situation deeskalierte, so dass nicht geschossen werden musste und der Angriff abgebrochen wurde. Ein Warnschuss kann zudem als eindringliches akustisches Signal den Täter nochmal "wachrütteln" und die Entschlossenheit zur Verteidigung bekräftigen.

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Eine Studie aus USA hat gezeigt, dass in weit über 90% der Fälle das Zeigen der (scharfen) Waffe die Situation deeskalierte, so dass nicht geschossen werden musste und der Angriff abgebrochen wurde. Ein Warnschuss kann zudem als eindringliches akustisches Signal den Täter nochmal "wachrütteln" und die Entschlossenheit zur Verteidigung bekräftigen.

Gab aber wohl in den USA ein Fall, wo der Täter einen Armdurchschuss und einen tödlichen Bruststeckschuss direkt vor dem Herzen erlitt, danach trotzdem noch 2 Polizisten tötete und dann erst zusammenbrach.

Finde die Quelle gerade nicht.

Solche Situationen sind nicht zu unterschätzen, gerade wenn Drogen, Tilidin oder andere Sachen im Spiel sind!

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Im Sinne der Deeskalation UND des Selbstschutzes ist es eben wichtig, durch waches Beobachten der Umgebung und mit Plan solche ausweglosen Situationen zu vermeiden. Dazu gehört vielleicht die Wahl des Parkplatzes, glasen, Abwarten, bis die Nachtsicht sich eingestellt hat, Horchen (vielleicht mit Gehörschutz-Verstärkung ?) bevor man sich aus dem Schutz des Autos oder der überschaubaren Umgebung herausbegibt. Durch solches Verhalten demonstriert man auch gegenüber dem Täter: Hier ist kein Opfer, höchstens ein Gegner.

Also ich muss sagen, ich hab meinen Jagdschein noch nicht so lange, und ich hänge auch dran, also halte ich mich an die Vorschriften.

Aus meiner Sicht logisch wäre es: Zu Hause Pistole aus dem Schrank holen, eine Sicherheitsüberprüfung machen, dann Magazin in die Waffe und holstern.

Dafür ist die Pistole ja gebaut. Im Revier hat man dann von der ersten Sekunde an, wie du das ja sagst, die Kontrolle über die Situation.

Ist aber verboten, und da brauche ich die Waffe dann auch gar nicht mehr am Mann tragen sondern kann sie auch gleich in den Koffer tun, da ich im Revier angekommen eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen habe.

Im Grunde ist das für einen Täter völlig gefahrlos möglich, mir die Waffe zu entwenden. Er braucht lediglich zu warten, bis ich sie zerlegt hab. Auch im Auto ist eine Fensterscheibe schnell eingeschlagen, und ein Messer reingehalten.

Ich hatte mal die Idee, ein leeres Magazin (z.B. mit eingefärbtem Boden) zu nutzen als "Puffermagazin" damit nichts in die Waffe rutschen kann. Klare Aussage dazu: "Absolut vorschriftswidrig!"

Beim Gewehr genauso: Zu Hause Sicherheitsüberprüfung, dann z.B. Schusspflaster auf Mündung kleben, Repetierer zumachen und dabei entspannen. Im Revier dann laden.

Aber ich muss den entweder in den Koffer packen, dann bin ich am Rumfummeln mit den Zahlenschlössern oder ich lege ihn ins Auto, dann muss er aber OFFEN sein.

Ich muss halt ganz ehrlich sagen, dass man da ein absolut berechenbares Ziel ist. Persönlich würde ich anders Handeln.

Aber die Behörde sagt ganz klar: Hier sind die Vorschriften zu beachten!

Was mich an Deinem Ansatz in der bisherigen Diskussion so ein bisschen stört, ist, daß Du Dich von Anfang an darauf festlegst, dem Täter IN JEDEM FALL nachzugeben. Weglaufen und die eigenen Sachen behalten, ist doch auch eine 100% Lösung. Vielleicht ist es unter Umständen und eventuell sogar eine Alternative, auf Deine vorhandenen Schusswaffen zurückzugreifen. Wenn Du Dich aber mental von vorneherein darauf festlegst, Deine Waffen wegzuwerfen und Fersengeld zu geben oder dich singend auf den Boden zu legen, verbaust Du Dir möglicherweise sinnvolle Lösungen und überlässt Dich völlig der Gnade eines Angreifers, der bereits seine Gewaltbereitschaft demonstriert hat. Es gibt ja Reptilien, die die Schwanzspitze abwerfen, um Fressfeinde mit dem zuckenden Rest abzulenken, von solch einer Lösung bin ich nicht überzeugt, aber offenbar funktioniert sie, sonst hätte die Evolution schon für das Verschwinden gesorgt. Handeln ist beim Selbstschutz immer besser als Reagieren, das gilt für's Weglaufen genauso wie für's Zubeißen.

Also rein aus persönlicher Meinung heraus, würde ich mit meiner Pistole IDPA machen, und im Übrigen auch einschreiten. Ein Stand-your-ground law würde ich auch begrüßen.

ABER: Wie gesagt, mein Jagdschein war teuer, und ich habe nicht vor, ihn zu verlieren.

Deshalb geht meine Überlegung dahin, wie ich Situationen mit Waffe generell so lösen kann, dass:

  • Minimaler Schaden an meiner Person.
  • Kein materieller Schaden bei mir, den die Versicherung nicht ersetzt.
  • Wichtigster Punkt: Keine Chance für die Behörde, an der Zuverlässigkeit zu zweifeln.

@JaB, Du machst Dir zumindest Gedanken, bist also schon mal auf dem richtigen Weg. Vielleicht geben Dir unsere Denkanstöße ja auch neue Impulse beim Planen. Hoffentlich passiert nie 'was.

Also in einem Revier hier in der Nähe war über eine Zeit lang ein Paverser unterwegs. Hat regelmäßig Frauen belästigt, in dem er ihnen mitten auf dem Weg sein bestes Stück gezeigt und dran rumgefummelt hat.

Hat lange gedauert, bis die Polizei ihn erwischt hat.

Also so unrealistisch ist das garnicht...

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@uwewittenburg:

War das nicht der Polizeieinsatz (ich rede eher vom privaten Einsatz) das den FBI Standard für Penetration einführte?

Hab auch keine 115 gr sondern 147 im Mag. ;)

@JaegerAusBayern:

>Ich hatte mal die Idee, ein leeres Magazin (z.B. mit eingefärbtem Boden) zu nutzen als "Puffermagazin" damit nichts in die Waffe rutschen kann. Klare Aussage dazu: "Absolut vorschriftswidrig!"

Leeres Magazin? Was lernt ihr da fürn Quatsch?

>Aber ich muss den entweder in den Koffer packen, dann bin ich am Rumfummeln mit den Zahlenschlössern oder ich lege ihn ins Auto, dann muss er aber OFFEN sein.

Wieso offen, lies mal lieber was im Gesetz steht.

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Also ich muss sagen, ich hab meinen Jagdschein noch nicht so lange, und ich hänge auch dran, also halte ich mich an die Vorschriften.

...

  • Minimaler Schaden an meiner Person.
  • Kein materieller Schaden bei mir, den die Versicherung nicht ersetzt.

  • Wichtigster Punkt: Keine Chance für die Behörde, an der Zuverlässigkeit zu zweifeln.

So setzt jeder seine Prioritäten. :rolleyes:

Was nun IDPA mit Verteidigungsfähigkeit zu tun hat will sich mir auch mit Fantasie nicht erschliessen.

BTW: Auch hier zweifele ich an der Echtheit des TE. Auch wenn der (nicht geringe) Unterhaltswert dieses Threads zweifelsfrei vorhanden ist.

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Nunja. Er trägt wenigstens intelligent vor und dabei recht sachlich. Was einem jetzt soo bitter an seinen Worten aufstoßen muss, verstehe ich nicht. Es soll Menschen geben, die aus Gewissensgründen nicht auf andere Menschen schießen wollen. Das ist legitim. Unser System legt dieses Argument so hoch, dass man dadurch sogar um seine Pflichableistung des Grundwehrdienstes herumgekommen ist.

er macht niemanden Vorschriften, also kann man seine Meinung auch einfach hinnehmen. Ich finde die Zielstellung sehr ansprechend verpackt und um die Ecke gedacht garnicht verkehrt. Denkt mal über eine mögliche Argumentationskette nach. Man kann ein Pferd ja immer von zwei Sieten aufzäumen ;)

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Merkwürdiger Jagdschein den Du da hast.

Diese Dinge sind gesetzlich eindeutig geregelt.

Pistole ins Holster zu hause, Magazin geladen in der Hosentasche.

Sp mach ich wann ich es für richtig halte, darum sind Waffen ja u.a. weggesperrt.

Ich zerlege keine Waffe im Revier wozu soll das gut sein???

Büchse auf dem Beifahrersitz, oder im Futteral, Magazin in der Hosentasche.

Las Dich nicht von dem Geschwätz irgendwelcher großen Jäger verrückt machen.

Geh doch mit klarem Verstand an die Sache ran, passieren kann immer was weil Menschen Fehler machen aber bei klaren Abläufen ist das schon sehr unwahrscheinlich.

Klar darfst Du ein leeres Magazin in die Waffe stecken, und wie Du den Boden des Magazins einfärbst ist dir auch überlassen, die Munition darf eben nicht mit der Waffe verbunden sein auf dem Weg ins Revier.

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Also rein aus persönlicher Meinung heraus, würde ich mit meiner Pistole IDPA machen, und im Übrigen auch einschreiten. Ein Stand-your-ground law würde ich auch begrüßen.

ABER: Wie gesagt, mein Jagdschein war teuer, und ich habe nicht vor, ihn zu verlieren.

Löse Dich mal vom Schusswaffengebrauch. Ist nur eine von vielen Aktionen, die Dir zur Verfügung stehen, aber natürlich nur, wenn es nicht schon ausweglos gelaufen ist. Reden, schubsen, schlagen, Waffe, wegrennen, Blenden, Fotografieren, verstecken, Ins Auto springen, Schreien, Alarm-Signalgeber....

Also wenn Du mit Unheil rechnen musst, würd' ich gar nicht erst hingehen. Oder mir 'nen Freund (Freund & Helfer ?, Hund ?) zur Rückendeckung holen, wenn ich denn trotzdem hin muss. Bei der Vergewaltigung ist das auch so eine Sache. Betrachten wir mal sowas:

Ich komme nachts aus dem Revier und gehe zum Parkplatz. Auf dem Parkplatz steht ein Auto, am Picknicktisch sind zwei Gestalten, der Mann hält eine Frau fest am Oberarm und scheint sich ihr aufzudrängen, sie sagt Dinge wie "Nein! Ich will nicht, hau ab".

Auf gar keinen Fall:

- "Lassen Sie die Frau los !"

- "Heda, was ist denn da los ?"

- Waffe ziehen.

- Den Kerl anfassen und wegziehen

- Mit der Lampe blenden

Man weiß in solch einer Situation doch überhaupt gar nichts von der Vorgeschichte, der Beziehung der Beiden. Also wäre für mich das Höchstmaß der Einmischung an diesem Punkt, freundlich "guten Abend/Morgen" zu sagen. Vielleicht ergibt sich Weiteres. Aber erstmal

- Abstand halten

- eigenen Fluchtweg peilen

- Sinnvolle Aktionen vorbereiten: Telefon, Taschenlampe herausholen, Auto aufschließen (Zuflucht), Taschen/Rucksack ablegen, sowas eben.

Die eigene Schusswaffe kommt erst ganz am Ende einer gaaanz langen Kette. Erst dann, wenn ich denke, mir geht's an's Leben. Für kleine Kinder vielleicht auch noch, aber nicht für mir unbekannte Menschen.

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Ich hab insgesamt das Gefühl dass die bekakkten Schusswaffen sehr überbewertet werden. Das sind eben Maschienen wo vorne was wegfliegt. Optimal da hin wo man es hinhaben wollte.

Wie jedes Ding können auch sie gebraucht oder missbraucht werden.

Aber wie gesagt insgesamt überbewertet.

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