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IGNORED

Anhörung im BMI zu Schießsportordnungen


Brommy

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Ich habe öfters mitbekommen, das die Sachbearbeiter des BVA früher sehr freundlich und hilfsbereit waren, wenn es um das Thema Schiesssportordnung ging. Das sich diesselben Leute ganz plötzlich um 180 Grad gedreht haben, kann m.E. nicht mit deren persönlichen Einstellung zum Legalwaffenbesitz begründet werden. Ich gehe eher davon aus, dass das BVA eine Handlungsanweisung zu unseren Ungunsten von der Landesregierung bekommen hat.

Du meinst bestimmt BUNDESregierung, nicht Landesregierung. Und die für das BVA zuständige Bundesregierung ist schwarz-gelb. Also kann ja eigentlich nichts schief gehen. Einfach mal sanften Druck auf die Abgeordneten der FDP ausüben, sie erinnern, wer sie letztes Mal so überschwenglich unterstützt hat (2009: Großplakate an Schützenheimen für FDP, massenhafte Rundmails pro FDP an alle Schützen, Foren- und Blogbeiträge ohne Ende pro FDP) und dass wir für alll diese Unterstützung bislang keine einzige Gesetzesveränderung pro LWB bekommen hätten, durch die Hintertür aber immer wieder Verschärfungen (ich darf auch an die schärfere Handhabung von Halbautomaten beim BKA seit schwarz-gelb am Ruder ist erinnern).

Also ran an die Federn, zumindest die für Innere/BMI zuständigen FDP-Politiker anschreiben und auf diese Mißstände beim BVA hinweisen. Da muss doch was gehen.

Grüße

Schwarzwälder

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Also ran an die Federn, zumindest die für Innere/BMI zuständigen FDP-Politiker anschreiben und auf diese Mißstände beim BVA hinweisen.

Serkan Toeren MdB, wissenschaftlicher Mitarbeiter Christoph von Diest. Emails werden gelesen.

Carcano

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@sw

Jetzt geht die Faktenverdreherei schon wieder los. :mega_shok: Haben wir dir das nicht schon oft genug richtiggestellt?

Du wirst natürlich alles besser haben, unter deiner favorisierten roten Regierung.

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@sw

Jetzt geht die Faktenverdreherei schon wieder los. :mega_shok: Haben wir dir das nicht schon oft genug richtiggestellt?

Die o.g. Fakten sind überprüfbar, da wird nichts verdreht. Benenne mir doch eine simple Gesetzesänderung PRO Legalwaffenbesitz seit 2009. Und die faktischen Verschlechterungen im Handling von LWB-Anliegen beim BKA (makalu hat oft im Forum dazu geschrieben) und jetzt beim BVA (siehe diesen Thread) willst Du doch hoffentlich nicht ableugnen.

Allerdings warst es auch Du, der unlängst in einem Thread behauptet hat, das Engagement der Schützen und Jägerschaft pro FDP anno 2009 wäre "nicht überprüfbar" und nicht belegt, so quasi als Freibrief für die FDP, jetzt von uns auch nicht in die Pflicht genommen zu werden.

Ich kann daher nur raten, jedem Schützenverein, Hegering etc., der sich anno 2013 wieder für die FDP ins Zeug zu legen gedenkt, GENAUESTENS aufzuschreiben+zu dokumentieren (Fotos, Screenshots usw.), wie man sich für selbige Partei eingesetzt hat und das dann laufend z.B. seinem zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten unter die Nase zu halten und kundzutun, dass man nun auch erwartet "Ergebnisse zu sehen" bzw, dass sie nun auch "liefern".

Ansonsten danke ich carcano für die Kontaktdaten zu dem Abgeordneten der FDP, der da dringend beim BVA für uns aktiv werden sollte.

Grüße

Schwarzwälder

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Schon wieder falsch. Ich habe mich nicht bezüglich 2009 geäußert, sondern hinsichtlich der letzten Landtagswahlen. Das ist genau dein Problem: Immer haarscharf an den Tatsachen vorbei und dann genehm hinbiegen.

Aber wie gesagt, deine bevorzugte Rote regierung wird alles zum Guten bezüglich Waffenrecht wenden.

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Schon wieder falsch. Ich habe mich nicht bezüglich 2009 geäußert, sondern hinsichtlich der letzten Landtagswahlen. Das ist genau dein Problem: Immer haarscharf an den Tatsachen vorbei und dann genehm hinbiegen.

Aber wie gesagt, deine bevorzugte Rote regierung wird alles zum Guten bezüglich Waffenrecht wenden.

Du wiederholst hier absichtlich blanke Unwahrheiten: Ich "bevorzuge" keine "Rote Regierung". Was ich in politischen Diskussionen anprangere, sind bestimmte neoliberale Positionen, die aber teilweise vehement auch von manchen Unionspolitikern angeprangert werden. Und nein, ich würde nie empfehlen, aus waffenrechtlichen Gründen GRÜNE oder LINKE zu wählen.

Nun zu Deinem Kommentar vom 18.05.2012Link:

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die FDP hat wider Erwarten den Erhalt im NRW - Landtag geschafft. ( ich habe nichts dagegen) Ich möchte aber nachdrücklich daran erinnern, daß ein Großteil des Erfolges den legalen Waffenbesitzern zu verdanken ist. Hoffentlich erkennen die FDP - Entscheidungsträger diese Tatsache und lassen die Legalwaffenbesitzer nicht nochmal hängen. Ein drittes Mal wird es nicht geben !
Die erste Aussage ist nicht zu belegen und bei der Zweiten wüsste ich nicht, wo man hängen gelassen wurde und dann auch noch zweimal.

Sowohl der Threadtitel als auch Gröwis Statement belegen, dass es nicht NUR um die NRW-Wahl gingt, sondern es ging um Wafhlunterstützung der LWB pro FDP generell, insofern hättest Du Dein Statement dass LWB-Unterstützungen pro FDP "nicht zu belegen" seien ruhig präzisieren (das gelte nur für NRW) können.

Frage an Dich: Bist Du der Meinung, dass die Unterstützung der Legalwaffenbesitzer 2009 für die FDP gut belegt und messbar war? Wenn ja, warum soll man das der FDP nicht auch so in aller Deutlichkleit übermitteln? Wenn nein, was schlägst Du vor, wie die LWB-Aktionen vor Wahlen pro FDP künftig überprüfbar und damit für deren Politiker wahrnehmbarer und somit effektiver in unserem Sinne gestatltet werden können? Oder geht es Dir nur um billigsten Stimmenfang?

Du kannst weiter unentwegt die Werbetrommel für Deine FDP rühren. Wenn Du dabei aber verhinderst, dass die FDP für solche Stimmengeschenke aus LWB-Kreisen dann in die Pflicht genommen wird, schadest Du unserer Sache erheblich.

@all: Man hört bisweilen, dass die FDP sich nicht allzu offen für die Legalwaffenbesitzer einsetzen möchte, weil man fürchtet, das könnte ihr übriges Wählerklientel eher verscheuchen - man möchte sich nicht zu offen mit "der Waffenlobby" identifizieren.

OK, aber im Hintergrund als Regierungspartei dafür zu sorgen, dass gewisse Entscheidungen in gewissen Behörden (BVA, BKA, BMI) im Rahmen der geltenden Gesetze(!!) LWB-freundlicher und nicht wie derzeit LWB-feindlicher ausfallen, das dürfte doch wohl nicht zu viel verlangt sein, oder? Selbst SPIEGEL oder BILD-Zeitung dürfte es keine Titelstory wert sein, wenn das BVA kleine gesetzeskonforme Änderungen in der DSB-Sportordnung etc. endlich genehmigt und auch BKA-Bescheide wie noch vor 6-7 Jahren einigermaßen zügig und LWB-freundlich erstellt werden.

Grüße

Schwarzwälder

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Die FDP hat wider Erwarten den Erhalt im NRW - Landtag geschafft. ( ich habe nichts dagegen) Ich möchte aber nachdrücklich daran erinnern, daß ein Großteil des Erfolges den legalen Waffenbesitzern zu verdanken ist

Die Aussage bezieht eindeutig auf die Landtagswahl.

zum zweiten:

Ja ich halte die Unterstützung für gut messbar. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten sind überall nachlesbar. Es ist die einzige Partei die gegen verschärfungen eintrat und das auch geschafft hat. Andere annahmen zur Einflußnahme widersprechen den politischen Realitäten.

Deine vorgebrachten angeblichen Verschärfungen sind nicht belegbar. Sie beschränken sich auf zusammenhanglose gerüchte (man hört...) Das BMI (zuständig) ist CDU geführt. Der Rest der Argumentation zeugt von Unkenntnis bezüglich der Arbeitsweise von Behörden.

Ich spare mir dein Sozipräferenz mit Belegen zu beweisen. Mit der Suchfunktion kann sie der Interessierte schnell selbst finden.

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Ja ich halte die Unterstützung für gut messbar.

Ich meinte aber die Unterstützung von uns LWB für die FDP - wenn Du die zumindest 2009 für "gut messbar" hältst, wäre das ja schon mal prima.

Dann wären wir uns über den Teil schon mal einig.

Ich spare mir dein Sozipräferenz mit Belegen zu beweisen.

Irgendwelche angeblichen Sozipräferenzen interessieren hier niemanden. Wir diskutieren hier Waffenrecht und nicht die Finanztransaktionssteuer etc. Also bleib sachlich.

Deine vorgebrachten angeblichen Verschärfungen sind nicht belegbar. Sie beschränken sich auf zusammenhanglose gerüchte (man hört...) Das BMI (zuständig) ist CDU geführt.

Dass die Arbeitsweise bezüglich Waffenrecht einiger Bundesbehörden sich in den letzten 2-3 Jahren nicht mehr so positiv verhält/entwickelt hat, das IST belegbar. Man muss nur fleissig in WO lesen, schon dieser Thread gibt gewisse Denkanstöße. Das BMI als übergeordnete Behörde ist zwar durch einen CDU-Minister geführt, was aber nicht heißt, dass die FDP innenpolitisch nichts mehr zu sagen hätte in der Bundesregierung, oder?

Nein, die FDP könnte ihre Einflüsse als Regierungspartei bei BMI, BVA und BKA für unsere Sache ohne großes Mediengetöse, aber sehr effektiv geltend machen. Dass sie das bisher nicht ausreichend tut, ist ziemlich evident.

Grüße

Schwarzwälder

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Ich fasse mal zusammen und erspare mir weitere Diskussionen mit dir:

1. Meine Meinung habe ich bereits zu den jeweiligen Sachen kundgetan.

2. Dann wähle mal schön die Sozen mit Ausnahme des Waffenrechts

2. ein weiterer Beleg der Unkenntnis bezüglich Ressorts und Behörden.

Mehr bleibt nicht zu sagen.

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  • 4 Wochen später...

Infothek des DSB:

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrec...nenministerium/

Sitzung des Beirats für schießsportliche Fragen im Bundesinnenministerium

29.06.2012 – Am 22.05.2012 kamen die Mitglieder des Beirates für schießsportliche Fragen im Bundesinnenministerium in Berlin zusammen (dsb.de berichtete bereits vorab). Unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiter, Norbert Seitz, wurde über den einzigen Tagesordnungspunkt, die Berücksichtigung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 15a Absatz 2 Satz 2 des Waffengesetzes bei Verfahren zur Änderung von Schießsportordnungen anerkannter Schießsportverbände, diskutiert.

Als Vertreter des Deutschen Schützenbundes nahm an dieser etwa dreistündigen Fachbeiratssitzung Vizepräsident Jürgen Kohlheim teil. Daneben waren Vertreterinnen und Vertreter der Länder-Innenministerien sowie weiterer anerkannter Schießsportverbände anwesend.

Hintergrund dieser Zusammenkunft war die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Entscheidungen über die ihm vorliegenden Anträge auf erstmalige Genehmigung sowie Änderung bereits genehmigter Schießsportordnungen vor einiger Zeit zunächst ausgesetzt hatte und nun die Verfahren wieder aufgenommen hat. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsamtes ist für die (erstmalige) Genehmigung bzw. für die Genehmigung einer Änderung einer Sportordnung das Vorliegen des "besonderen öffentlichen Interesses" zwingende Voraussetzung.

Jürgen Kohlheim machte in diesem Zusammenhang jedoch deutlich, dass sowohl sportpolitische wie auch rechtliche Gründe gegen den vom BVA geforderten Nachweis dieses "besonderen öffentlichen Interesses" spreche. Er verwies dabei nicht nur auf die im Grundgesetz sowie der EU-Charta garantierte Autonomie des Sports, sondern auch auf die Systematik des § 15a, Abs. 2 des Waffengesetzes und dessen Historie. Damit kam er zu dem Schluss: "Die sachgerechte Auslegung des § 15a WaffG ergibt, dass bei der Änderung von Sportordnungen anerkannter Verbände das 'besondere öffentliche Interesse' nicht vorliegen muss."

In der Folge wurden die genannten Gründe kontrovers von den Beteiligten diskutiert. Abteilungsleiter Seitz schloss die Besprechung mit dem Hinweis, dass das Bundesverwaltungsamt ab 11.06.2012 die noch offenen Verfahren zur Genehmigung von Schießsportordnungen auch unter Rückgriff auf diese Diskussion fortsetzen und zeitnah abschließen werde. Zwischenzeitlich liegt dem Deutschen Schützenbund ein Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vor, der die Genehmigung einiger Disziplinen der sogenannten Liste B des Verbandes ("abweichende Disziplinen der Landesverbände") in ihrer neuesten Fassung ablehnt. Der Deutsche Schützenbund wird gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Wir werden die Leserinnen und Leser des Newsletters Waffenrecht selbstverständlich über den weiteren Fortgang informieren.

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@Michel,

vielen Dank für den interessanten Link.

Jürgen Kohlheim machte in diesem Zusammenhang jedoch deutlich, dass sowohl sportpolitische wie auch rechtliche Gründe gegen den vom BVA geforderten Nachweis dieses "besonderen öffentlichen Interesses" spreche. ...Damit kam er zu dem Schluss: "Die sachgerechte Auslegung des § 15a WaffG ergibt, dass bei der Änderung von Sportordnungen anerkannter Verbände das 'besondere öffentliche Interesse' nicht vorliegen muss."

Dann übersieht Herr Kohlheimm leider, dass die nicht eine bloße "Forderung" des BVA ist, sondern seit 2009 Gesetz:

§15a,Abs.2 Satz 2:

Die Genehmigung einer Sportordnung muss im besonderen öffentlichen Interesse liegen.

Leider war es Herr Kohlheim selbst, der 2009, diese neuerliche Verschärfung bei Sportordnungen und andere Verschärfungen als "guter Gesetzesentwurf " und "gelungene Regelungen" beschrieb. Link Kohlheims Resümee vor dem Innenausschuss 2009

Sich jetzt spitzfindig auf den Punkt zu stellen, nur die erste Genehmigung einer Sportordnung (z.B. eines neuen Konkurrenzverbandes) müsse "in besonderem öffentlichen Interesse" liegen, Änderungsgenehmigungen aber jeweils nicht, ist durchsichtig und inkonsequent.

Diesbezüglich wurde auch eine große Chance verpasst bei der letzten Anhörung im Innenausschuss im Mai 2012, als über die grüne WaffG-Verschärfungsvorlage diskutiert wurde. Nachdem ALLE Sachverständigen einmütig Stellung GEGEN diese Verschärfungen bezogen hatte, wurde die Diskussion auf die letzte Verschärfung gelenkt. Hierbei haben es unsere Vertreter versäumt, den Spieß einmal umzudrehen und div. Fehlentwicklungen bei den letzten Verschärfungen richtig anzuprangern und so

Änderungsdruck in eine andere Richtung (Entschärfung) anzubringen:

  • Der Stillstand bei Genehmigungen von Sportordnungen seit gut 2 Jahren,
  • die fragwürdigen Praxen bei Kontrollbesuchen,
  • aber auch die durch die Hintertür ständig verschärfte Anwendungenspraxis bei der Anscheinswaffenbeurteilung nach §6 AWAffV (insbesondere auch bei KK),

hätten sich doch angeboten, um eine Bresche für uns LWB zu schlagen.

So endete auch jene Anhörung mit einem Punktvorteil für die Grünen, denn am Ende waren alle schon bemüht, den Grünen ein paar Verschärfungsalternativen "anzubieten, um sie nicht enttäuschen zu müssen (z.B. weitere Ermächtigungsparagraphen für das BKA was z.B. die Beurteiiung von Munition anbelangt (das BKA dürfte dann einfach zivile Muni testen und ggf. ohne weiteres verbieten, wenn sie Schutzwesten zu leicht durchschlagen könnte), "griffigere" Verbotsformulierungen für Anscheinswaffen usw.).

...Zwischenzeitlich liegt dem Deutschen Schützenbund ein Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vor, der die Genehmigung einiger Disziplinen der sogenannten Liste B des Verbandes ("abweichende Disziplinen der Landesverbände") in ihrer neuesten Fassung ablehnt. Der Deutsche Schützenbund wird gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Mit der B-Liste gibt es ja auch manche Halbautomaten-Disziplinen im DSB. Wollen wir hoffen, dass der DSB hier nicht erpresst wird: "Ihr nehmt die HA-B-Listen-Disziplinen raus, dann genehmigen wir euch die olympiakonformen Änderungen in der Hauptsportordnung..." Man beachte: ohne passende Sportordnung, kein Bedürfnis, bzw. Entfall des Bedürfnisses! Das ist schon ein übler Hebel.

Grüße

Schwarzwälder

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  • 4 Monate später...

Hi,

ich erhielt heute auf Anfrage nach dem IFG von vor ca. 1 Monat vom BVerwA die Mitteilung, dass die Verfahren zur Änderung der Sportordnungen des BDS und des BDMP noch nicht abgeschlossen seien und deshalb - § 4 Abs. 1 IFG dazu keine Angaben zum Verfahren gemacht werden dürften.

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ich erhielt heute...die Mitteilung, dass die Verfahren zur Änderung der Sportordnungen des BDS und des BDMP noch nicht abgeschlossen seien und deshalb - § 4 Abs. 1 IFG dazu keine Angaben zum Verfahren gemacht werden dürften.

Bermerkenswert ist, dass demnach immerhin Verfahren durchgeführt werden.

Das ist schon mal etwas ganz anderes als das bisherige, stereotype "keine Behandlung der Anträge, da an Änderungen der SpOen kein öffentliches Interesse besteht"...

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Das ist schon mal etwas ganz anderes als das bisherige, stereotype "keine Behandlung der Anträge, da an Änderungen der SpOen kein öffentliches Interesse besteht"...

Nicht wirklich. Es wurde anscheinend nur noch nicht abschließend darüber entschieden. Das heißt nicht das sich da was ändert.

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besonderes öffentliches Interesse

Das ist ein großer Unterschied.

..........und genau das ist das KO Kriterium, welches nun offensichtlich vom BVA gegen die Schießsportverbände in Stellung gebracht wird .........

Es fängt jetzt erst richtig an. Siehe folgende Meldung der DSU von heute:

http://www.d-s-u.de/index.php?id=25&tx_ttnews[tt_news]=70&tx_ttnews[backPid]=24&cHash=05df1309fd

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Ich mache es mal trocken einfach

Man zieht das noch ein bischen hin bis nach der Bundestagswahl

andere Verhältnisse herschen. Dann das allseits links gewünschte

GK Kurzwaffenverbot über eine Ablehnung der Sportordnung

herbeiführen. Das Bedürfnis ist weg, und die Waffen auch.

Gruß

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Hallo,

In meinen Augen ist das verhalten verfassungswidrig. Ich als Bürger habe gewisse Grundrechte zum Beispiel Artikel 2, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Begründung des nicht öffentlichen Interesses ist damit also nicht statthaft und stellt für mich einen Grundgesetzverstoss dar. Wenn ich da noch ein bisschen Nachlese finde ich bestimmt noch mehr.

Ich würde mir wünschen das unsere Vertreter dort mal mehr Druck aufbauen und nicht nur kuschelkurs fahren... Der sich wie man ja sieht eh nicht bewährt hat.

Im schlimmsten Fall wäre vielleicht sogar eine Klage bei der EU mit Bezug auf die Grundrechte sinnvoll um dieses ganze Genehmigungsverfahren mal in frage zu stellen bzw. Zu optimieren.

Es wäre auch zu prüfen ob deren Verzögerungstaktik überhaupt legal ist, da man ja von einer Behörde Entscheidungen in einem gewissen Zeiträumen erwarten kann.

Gruß Carsten

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