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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Amok-Alarm in Memmingen


Absehen4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... der Waffenbesitzer hat die Lage nicht unter Kontrolle gehabt. Für mich ist er mitverantwortlich.

Und nochmals in aller Deutlichkeit:

Ich bin dafür, dass jeder der noch nicht durch Gewalttaten aufgefallen ist ohne Bedürfnissprüfung Waffen in beliebigem Umfang kaufen darf.

Was denn nun? :confused:

Der Vater ist noch nicht durch Gewalttaten aufgefallen, trotzdem willst Du ihm die Waffen wegnehmen und ihn einfahren lassen ... ( das eine bedingt das andere).

:rolleyes:

Geschrieben
Achherje jetzt bin ich aber traurig Deine von Sachkenntnis und Wortwitz geprägten Beiträge werden mir fehlen.

Wenn ich hier angefeindet werde, dann wehre ich mich eben ausserden denke ich dass ihr meine Poste nicht ganz gelesen habt.

OK Profil werde ich bearbeiten.

Also ich habe alle gelesen und finde deine Aussagen nicht sooo schlimm wie andere hier.

Dass der Bengel anscheinend ausgerastet ist (um nicht zu sagen eine Dummheit begangen hat), ist Menschlich- aber das "WIE" ist der Knackpunkt.

Wenn in Memmingen auch ein Blutbad mit mehreren Verletzten und Toten passiert wäre, hätten wir LWB große Probleme unsere Waffen zu behalten.

Und wenn ich dann meine Waffen abgeben müßte, würde ich auch den 14- Jährigen UND den Vater verteufeln und beiden die Pest und die Cholera wünschen.

Geschrieben

Er ist insofern beteiligt dass er weder seine Waffen noch seinen Sohn kontrolliert hat. Es ist eben aus dem Ruder gelaufen.

Dass ich übertrieben habe, hatte ich bereits eingeräumt.

Ich finde es einfach nicht in Ordnung wie es gelaufen ist sondern total besch.....

Wie man es verhindern kann weiss ich nicht, ich denke ein guter Tresor mit Schlüssel und Schlüssel um den Hals ist o.k.

Der Sohn hatte denke ich keinen Respekt vor seinem Vater, er hat den Zorn des Vaters nicht gescheut.

Ich denke er wusste mit 14 das seine Tat so ziemlich das schlimmste ist, was er seinem Vater antun konnte. Und auch seiner Umgebung.

Übrigens nehmen 14 Jährige Mädchen heut zu Tage nicht selten bereits die Pille. Und nicht wegen der Pickel wie die Mütter immer versichern.

Geschrieben

Aha der Sohn kam nicht an die Waffen, es gibt gar keine Waffen alles eine Ente.

Sehr guter Beitrag, weiter so das ist die Einstellung aus der Kuchen entstehen.

Geschrieben
Er ist insofern beteiligt dass er weder seine Waffen noch seinen Sohn kontrolliert hat.

Ich kontrolliere meinen Waffenraum samt Inhalt auch nicht täglich, obwohl ich einen 17-jährigen

Sohn habe. Bin ich Deiner Meinung nach jetzt auch dran?

Dass ich übertrieben habe, hatte ich bereits eingeräumt.

Yep, und zwar maßlos!

Wie man es verhindern kann weiss ich nicht, ich denke ein guter Tresor mit Schlüssel und Schlüssel um den Hals ist o.k.

Erster Teilsatz: Eben! Zweiter Teilsatz: Steht der Quark im WaffG oder der VwV?

Übrigens nehmen 14 Jährige Mädchen heut zu Tage nicht selten bereits die Pille. Und nicht wegen der Pickel wie die Mütter immer versichern.

Was hat das mit dem Jugendlichen zu tun, der Papa's Waffen geklaut und damit herumgeballert hat?

Geschrieben

Merci!

Sieht mir auch danach aus, dass man dem Vater jetzt unbedingt einen "drehen" will.

Erst wird in 2010 die Waffenkammer abgenickt, jetzt isses ganz anders.....

Der scheint eher vorsichtig gewesen zu sein, wenn er die "freien" auch im Bunker hatte.

Geschrieben
Wenn jemand einen Monstersohn heranzüchtet UND diesen nicht wirksam vor seinen Waffen fernhalten kann, dann ist diese Maßnahme gerechtfertigt. Meine Meinung

Die ja aber zum Glück nicht richtig sein muss. :ridiculous: Sehe ich hier U-Boot-Alarm ? :rolleyes:

Geschrieben

Ich finde einige Aspekte in dieser Geschichte sehr interessant.

Eine der ersten Meldung der Polizei:

Auch wurden noch am gestrigen Tag von der Kriminalpolizei Ermittlungen angestellt, wie es dem Jugendlichen möglich war, an die Schusswaffen des Vaters zu gelangen. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen befanden sich die Waffen sowie die zugehörige Munition ordnungsgemäß in einem speziell für die Verwahrung von Schusswaffen ausgerichteten Tresorraum im Wohnhaus der Familie.

Source:

http://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/157011

Das wurde in der Presse auch noch untermauert durch Aussagen wie diese:

Die Augsburger Allgemeine erfuhr jetzt von der Polizeidirektion Kempten und dem Bayerischen Innenministerium, dass der Vater des Amokläufers seinen Tresorraum im Januar 2010 extra von der Polizeiinspektion Memmingen begutachten ließ. Die hatte den Tresorraum für Ordnungsgemäß erklärt.

source:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/14-Jaehriger-in-Jugendpsychiatrie-Vater-liess-Tresorraum-ueberpruefen-id20264486.html

Nun ist der Tresorraum der 2010 von der Polizei überprüft und abgenommen wurde, nicht mehr sicher?

Frage:

Kann ich mich nun auf die Aussage der Polizei/des Ordnungsamst verlassen oder muss ich mir die auch noch schriftlich geben lassen? Kann ja sein das man seine Meinung aus gegebenen Anlässen wieder ändert!

Nachtrag:

Ab Sicherheitsstufe 1 gibt es keine Beschränkung, oder? Heisste es nicht eigentlich bei vergleichbaren Tresoren: Die größte Einstufung laut Waffengesetz. In diesen Waffenschränken dürfen Sie mehr als 10 Langwaffen. und mehr als 10 Kurzwaffen und Munition aufbewahren.

Geschrieben
Wie könnt Ihr das akzeptieren?

Ach nur ein kleiner Ausrutscher? UUps oder was?

Das geht nicht.

Ich bin für den legalen Waffenbesitz solange es sich um zuverlässige Leute handelt.

Eine solche Aktion lässt sämtliche Zuverlässigkeit vermissen.

Kein Troll.

1. Wer tut das ?

2. Für den Jungen, uU ja.

3. Doch geht, wie man sieht, weil auch Technik nicht perfekt ist.

4. Das ist schön, nur war der Junge das, ein zuverlässiger LWB ?

5. Hat bei dem Balg keiner geprüft, da er nie ein WBK hatte.

6. Doch ein Troll oder halt ein U-Boot. ;)

Geschrieben

Hallo Freunde,

kurze Zwischenfrage, schon auch deshalb, weil sich ja der 'normal' empörende Bundesbürger nie vorstellen kann, wozu man denn überhaupt so 'viele' Waffen braucht und weil diese Empörung mittlerweile schon in den Kommentaren zu den einschlägigen Presseartikeln zum Ausdruck gebracht wird.

In den ersten Pressemitteilungen hieß es, der Vater gehöre zum Vorstand eines Schützenvereins. Kann da nicht auch sein, dass er einen Teil der Vereinswaffen bei sich lagerte?

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben

Servus Murmelchen,

bei mir ist das der Fall, unser Verein hat noch alte Vereins WBK´s die auf den Schützenmeister als Person ausgestellt sind. Also hab ich alle Vereinswaffen (22St.) bei mir.

Die neuen werden auf den Verein ausgestellt. Aber die Aufbewahrung fällt wieder auf mich zurück.

Gruß

fswald

Geschrieben
Nun ist der Tresorraum der 2010 von der Polizei überprüft und abgenommen wurde, nicht mehr sicher?

Frage:

Kann ich mich nun auf die Aussage der Polizei/des Ordnungsamst verlassen oder muss ich mir die auch noch schriftlich geben lassen? Kann ja sein das man seine Meinung aus gegebenen Anlässen wieder ändert!

Nachtrag:

Ab Sicherheitsstufe 1 gibt es keine Beschränkung, oder? Heisste es nicht eigentlich bei vergleichbaren Tresoren: Die größte Einstufung laut Waffengesetz. In diesen Waffenschränken dürfen Sie mehr als 10 Langwaffen. und mehr als 10 Kurzwaffen und Munition aufbewahren.

Ich habe mir den gesamten Verlauf dieses Beitrags jetzt hier nicht durchgelesen, aber wurde irgendwo veröffentlicht unter welchen Bedingungen der „Waffenraum“ 2010 zugelassen wurde?

Es kann doch sein, dass er damals als „Waffenraum“ zugelassen wurde, aber vielleicht nur mit einer beschränken Anzahl von Waffen? Vielleicht hat der Vater zwischenzeitlich dass ganze stark ausgedehnt, evtl. über eine rote WBK? Das alles wissen wir nicht.

Aber mal zur Formulierungsart und wir uns etwas von der normalen Presse unterscheiden sollten. Soviel ich weiß und dass wurde mir mal vom LKA auch so erklärt, gibt es keine Waffenräume, sondern nur einen WERTSCHUTZRAUM.

In einem Wertschutzraum, je nach Sicherheitsstufe, kann man über Waffen und Munition, auch wertvolle Öl-Bilder oder Goldbarren aufbewahren. Es gibt auch Bauvorschriften wie ein Wertschutzraum aufgebaut sein muss, angefangen von Wandstärke, Sicherheitstüre, Fenster Ja/Nein und Alarmanlage. Auch ist es stark davon abhängig wo man wohnt und in welchem Umfeld. So kann es sein dass eine Wertschutzraum eine höhere Klassifizierung benötigt wenn man im Haus am Wald recht alleine oder ob man in einem Reihenhaus in einer gut bewohnten Gegend wohnt. Je nach Bundesland ist es aber wohl unterschiedlich ob das z.B. LKA oder das entsprechende Ordnungsamt die Sicherheitsstufe vorgibt.

Bei mir war es so dass das LKA sich vor Ort mein Haus und Gegend angeschaut und mich dann beraten hat was zu machen ist. Natürlich war es für das LKA wichtig zu wissen, was ich überhaupt vorhabe und ich bin von dem Erwerb einer roten WBK ausgegangen und damit auf Dauer eine größere Anzahl von Waffen, die ich frei an der Wand hängen haben möchte. Jedenfalls wurde es dann ein Wertschutzraum mit einer VDS-1 Tresortüre, sowie einer EMA (Einbruchmeldeanlage) die VDS geprüft ist. Weiterhin meldet diese EMA (bevor die Tresortüre überhaupt angefasst wurde) einen Alarm über verschiedene Wege (Akustisch, Telefon).

Der Raum wurde auch vom LKA & Ordnungsamt abgenommen, sowie geprüft ob dass ganze mit EMA etc. auch funktioniert. Natürlich habe ich mir dass auch vom Ordnungsamt schriftlich für meine Unterlagen bestätigen lassen, dass ich einen solchen Raum zur unbeschränkten Lagerung von Schusswaffen und Munition besitze. Für mich persönlich war es auch wichtig, dass die Tresortüre selber mit einem E-Zahlenschloss versehen ist, da ich einen nur Schlüsseltresor(türe) für zu unsicher halte.

Zum Thema Schlüssel oder Zahlenschloss kann man sicherlich streiten und man sieht es in diesem Fall hier mit dem Vater und dem Sohn. Aber aus meiner Sicht ist ein E-Zahlenschloss noch immer sicherer als der Schlüssel.

Wir wissen auch nicht bei dem Fall aus Memmingen, um was für ein Zahlenschlosstresor es sich handelt. Ich denke ein 40 Euro Baumarktzahlenschlosstresor ist leichter zu manipulieren (wobei wir auch nicht im Detail wissen wie er diesen manipuliert hat) als ein 300 Euro Tresor. Unabhängig davon, habe ich meinen Wertschutzraum so gebaut, dass eine weitere Türe vor dem eigentlichen Wertschutzraum besteht, die bereits einen Alarm auslöst (der nur im Wertschutzraum selbst deaktiviert werden kann!), wenn jemand diese Türe öffnen will.

Gruß Taurus357

Geschrieben

Hi Taurus,

du hast mit eigentlich allen deinen Anmerkungen recht. Wir wissen momentan nichts das ist soweit vollkommen richtig.

Allerdings möchte ich folgendes anmerken. Wenn ich bei uns in NRW eine Waffe beantrage dann muss ich nachweisen wie und wo ich diese lagere/verwahre. Ich denke es wir in den meisten Bundesländern genauso sein.

Ich stelle nun einfach mal folgendes in den Raum.

Wenn der LWB seinen Wertschutzraum hat 2010 abnehmen lassen, mit der Begründung was er dort verwahren möchte, wusste die Polizei von allen Vorgängen. Desweiteren muss er für seine LW und KW angeben wie und wo er sie lagert.

Spricht Ort der Lagerung sowie die Gegenstände der Lagerung müssen der Polizei bekannt gewesen sein.

Ausnahme: Der LWB hat Waffen illegal besessen bzw. nicht gemeldet.

Davon gehe ich nach meinen momentan eingeschränkten Information allerdings nicht aus.

Desweiteren ist der Zugriff auf erwähnte Waffen nur auf den LWB einzuschränken. Diese kann meiner Meinung nach auch geschehen, durch Lagerung der Schlüssel in einen separaten Tresor mit E-Schloss ohne Sicherungstufe. Den soweit mir bekannt muss ich laut WaffG diese Schlüssel nur vor Fremdzugriff schützen! Eine spezielle Anforderung an das Sicherungsbehältnis wird nicht verlangt, wenn ich diese Schlüssel nicht am Mann trage.

Falls ich in Punkten falsch liege bitte korrigieren.

Geschrieben

Soweit richtig. Bislang geistert durch die Presse, dass die Tür zum Raum nicht die ausreichende Sicherheitsstufe hat. Wir werden sehen...

Geschrieben
Desweiteren ist der Zugriff auf erwähnte Waffen nur auf den LWB einzuschränken. Diese kann meiner Meinung nach auch geschehen, durch Lagerung der Schlüssel in einen separaten Tresor mit E-Schloss ohne Sicherungstufe. Den soweit mir bekannt muss ich laut WaffG diese Schlüssel nur vor Fremdzugriff schützen! Eine spezielle Anforderung an das Sicherungsbehältnis wird nicht verlangt, wenn ich diese Schlüssel nicht am Mann trage.

Falls ich in Punkten falsch liege bitte korrigieren.

Hallo paxmortis,

dass ist richtig. Man muss nur sicherstellen, dass kein unberechtigter Zugriff auf den Schlüssel hat. Ein weiterer z.B. E-Zahlentresor ist auch nicht erforderlich. Wie man das anstellt, ist praktisch einem selbst überlassen.

Für mich war damals nur wichtig, dass es keinen Schlüssel gibt und der normale Zugriff auf das E-Zahlenschloss meiner Tresortüre aber auch nicht möglich ist. Ich habe zwei Kinder, einmal 8 Jahre und 11 Jahre und es sind Kinder. Mögen sie noch so vernünftig sein, aber meine Hand in Feuer würde ich nicht dafür legen wollen, es bleiben Kinder und irgendwann Jugendliche. Mit einem solchen Fall wie in Memmingen fühle ich mich nur bestätigt, leider aber auch die Gegner vom Waffenbesitz.

Im Bezug der Waffenanzahl und was vielleicht mal möglich war und was nicht muss man abwarten wie es sich entwickelt. Es wird irgendwann mit Sicherheit zu einem Prozess gegen den Jungen und auch Vater geben und dann wird mehr an die Öffentlich über den Umstand kommen.

Jedenfalls ist dieser Vorfall mit Sicherheit ein Tick schlimmer für den Waffenbesitz, als wenn der Vater die Waffen unverschlossen im Schrank gehabt hätte. Die Argumente der Waffengegner sind jetzt natürlich, dass selbst ein Tresor nicht ausreichend ist um einen 14jährigen von den Waffen fern zu halten.

Gruß Taurus357

Geschrieben
Soweit richtig. Bislang geistert durch die Presse, dass die Tür zum Raum nicht die ausreichende Sicherheitsstufe hat. Wir werden sehen...

Außerdem wird behauptet, er habe die zulässige Sprengstofflagermenge überschritten.

Geschrieben

Hi Taurus,

ich gebe dir vollkommen recht, auch ich habe zwei Söhne 5 und 7. Ich lege meine Hand auch nicht für Ihre weitere Entwicklung ins Feuer. Ich versuche Ihnen nur Respekt vor einem Werkzeug/Sportgerät beizubringen. Im Worst Case Scenario bleibt das hier viel zitiere "Jugend forscht"!

Das ein Vorfall wie in Memmingen für den LWB, für die anderen LWBs und alle Beteiligen ein tragisches/einschneidendes Ereignis ist steht sicher außer Frage!

Nur möchte ich anders als in der Presse und bei Waffengegner üblich nun folgendes unterstellen. Ich denke auch da wären wir nun bei deiner Befürchtung!

Wenn der LWB nun vor Recht und Gesetz alles richtig gemacht hat und davon gehe ich bis jetzt aus. Was bedeute das für mich und die anderen LWBs in Zukunft.

Ich denke ich muss das Szenario nicht weiter ausführen da Du Dir entsprechende Gedanken schon selbst gemacht hast.

Gruß

paxmortis

Geschrieben
Bislang geistert durch die Presse, dass die Tür zum Raum nicht die ausreichende Sicherheitsstufe hat.

Selbst wenn dies so war, so hat es doch lt. veröffentlichtem Sachverhalt nicht den Waffendiebstahl ermöglicht.

Es ist ein Nebenkriegsschauplatz.

Geschrieben
Laut dem verlinkten Polizeibericht hat der Junge auf Polizisten geschossen, wer sowas tut ist in meinen Augen nicht richtig im Kopf. Der gehört weggesperrt für immer und der Vater gleich mit.

Mit Sachlichkeit zum Thema haben Deine Äußerungen leider nicht viel zu tun. Oder redest Du nur bestimmten Gruppierungen nach dem Mund in der Hoffnung nach... tja was wohl... ist mir leider vollkommen schleierhaft.

Der Verdacht eines U-Boot-Angriffs liegt mir hier sehr nahe. Tja dafür gibt es ja geeignete Mittel.

Geschrieben

Was bringt es dem Staat nur, daß er jedem von uns suggeriert, daß er ihn nach Belieben in der Öffentlichkeit bloßstellen kann und wird, wenn er meint, dies wäre für ihn opportun?

Wenn sich jeder LWB danach verhält, auch und vor allem außerhalb des Themenkreises Waffenrecht, dann haben die einen Flurschaden bei bisher loyalen, staatstragenden Mitbürgern angerichtet, der irreparabel ist.

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