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IGNORED

Waffe bei Einbruch gestohlen


Gast

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Zumal es ja auch den § 12, Abs. 1, Ziffer 4b WaffG gibt

Gilt das zeitlich unbefristet?

Im alten WaffG gab es die gleiche Regelung, allerdings mit der Folge, dass man innerhalb eines Monats eine WBK beantragen musste.

Heute würde es, wenn man die gestohlenen Waffen bereits wieder ersetzt hat, bei Wiederauffinden wohl eher mit dem Bedürfnisnachweis eng.

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Ok. Er könnte sich dann bei Nichtbewilligung des Zurückeintragens der Waffe in seine WBK eigentlich den Versteigerungserlös, oder den Erlös durch das überlassen/Verkauf an einen Händler erstatten lassen?

Wenn die Waffe ordnungsgemäss verwahrt war (und das ist ja schliesslich auch Sinn und Zweck der Aufbewahrungsvorschrift - nämlich Rechtssicherheit), dann bleibt doch zumindest der Restwert aus der Verwertung der Waffe für den Bestohlenen erhalten - oder?

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Heute würde es, wenn man die gestohlenen Waffen bereits wieder ersetzt hat, bei Wiederauffinden wohl eher mit dem Bedürfnisnachweis eng.

Ich sehe das im Prinzip so wie es im Beitrag Nr. 17 in der Pfalz abgelaufen ist, auch wenn sich mir bei dem geschilderten Ablauf leicht die Haare kräuseln!

Ich haltes es aber auch für unwahrscheinlich, dass man sich gleich wieder 10 neue gleiche Waffen anschafft.

Jeder einzelne Fall ist nun einmal individuell zu betrachten, wobei alles möglich ist.

So ein "Besuch" von Einbrechern wirkt sich schon sehr nachhaltig auf die Betroffenen aus, immerhin sind Fremde auf brutale Weise in die Intimsphäre eines Heimbesitzers eingedrungen, das vergißt man so schnell nicht.

Wenn ich dann noch lese, dass man keine Spuren gefunden hat, kann ich nur den Kopf schütteln, offensichtlich werden Einbruchsdelikte nur noch einfach als "normale" Massendelikte betrachtet.

In meinem Wohnumfeld steigen wohl auch wieder die Einbruchszahlen, um die Ecke wurde sogar am Sonntag Mittag eingebrochen und das bei nur kurzer Abwesenheit der Bewohner.

Die werden immer dreister, naja, sie haben nicht viel zu befürchten.

Ich reinige jetzt immer Mittags meine Waffen!

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Ok. Er könnte sich dann bei Nichtbewilligung des Zurückeintragens der Waffe in seine WBK eigentlich den Versteigerungserlös, oder den Erlös durch das überlassen/Verkauf an einen Händler erstatten lassen?

Wenn die Waffe ordnungsgemäss verwahrt war (und das ist ja schliesslich auch Sinn und Zweck der Aufbewahrungsvorschrift - nämlich Rechtssicherheit), dann bleibt doch zumindest der Restwert aus der Verwertung der Waffe für den Bestohlenen erhalten - oder?

Hier bei uns werden durch die Behörde keine Waffen versteigert, die Waffen werden dann dem BüMa seines Vertrauens übergeben, aber wie schon gesagt, da bleibt nicht viel übrig.

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Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bestohlene gar nichts davon erfährt wenn die Waffen irgendwann irgendwo wieder auftauchen. Müsste ihn ja die Polizei informieren. Tut sie das? Vermutlich nicht.

Natürlich tut sie das, gehört doch zu den Ermittlungen wer nun Anspruch auf die Waffen hat, der Betroffene, oder die Versicherung.

Warum sollte ihm das verschwiegen werden?

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Nunja, wenn bei mir eingebrochen wird, werde ich peinlich genau darauf achten dass auch alle Spuren gesichert werden.

Offensichtlich ist man dazu übergangen sehr sparsam mit dem Rußpulver umzugehen, denn es gab immer wieder Regreßforderungen wegen verschmutzter Teppiche!

DNA ist auch eine saubere Sache!

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Einem Schützenbruder von mir wurden auch bei einem Einbruch alle seine Waffen gestohlen. Das Obskure an der " Neubeschaffung" war aber, das die Waffenbehörde auf Einhaltung der 2/6er Regel bestanden hat und für alle Waffen neue Bedürfnisbescheinigungen wollte......

Wie das ausging kann ich aber nicht sagen, er wollte es sich jedenfalls nicht gefallen lassen......

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Ja. Extreme Sicherunge wecken extreme Begehrlichkeiten. Bei soviel Aufwand muss ja was zu holen sein! Stellen wir uns doch mit dem knüppelchen mal hinter die Tür.

Kann alles auch nach hinten losgehen. Wer klauen will soll klauen. Ist mir schnurzpiepegal, solange ich alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten habe.

Wie sagen wir doch immer so schön: 100% Sicherheit gibt es nicht.

Eben. Je dicker die Sicherheitsvorkehrungen, desto professionellere "Interessenten" werden spitz.

Am besten man posaunt einfach nicht überall rum, dass man solche wertvollen Sachen hortet und macht auch nach außen hin nicht den Anschein als gäbe es im Haus was zu verbergen/holen. Das fängt beim neuen dicken BMW Cabrio in der Einfahrt an und hört bei summenden Kameras auf dem Grundstück auf. Irgendwelche Wappen/Aufkleber am Auto/Fahnen die einen irgendwie als Waffenbesitzer outen, sollte man lieber vermeiden. Mit einem etwas dezenteren Lebensstil jedenfalls, kann man auch dazu beitragen sich solche Gestalten vom Hals zu halten.

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... Mit einem etwas dezenteren Lebensstil jedenfalls, kann man auch dazu beitragen sich solche Gestalten vom Hals zu halten.

Also einmauern und Verstecken!

Wenn der "böse Bube" Wissen will, wo Waffen zu holen sind, stellt es sich vor einen Schießstand! Da sieht es alles, was er Wissen muß! Und dann rate mal. welches Haus er sich aussucht? Das mit Kammera und Hund oder eins, das offensichtlich nicht gesichert ist?

Und was dek Klüppel hinter der Tür betrifft:

"Hast Du Minnimax im Haus, bricht bei dir kein Feuer aus....Doch was nützt der ganze mist, wenn du nicht zu hause bist!"

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Zu all den hier zu lesendenTipps und Empfehlungen von Beton eingießen bis durchgehenden

Gewindestangen mit aufgeschweißten Platten außen habe ich auch noch einen Rat:

Vergeßt bei allem Aufwand die Kühlung nicht. Kann doch sein, daß nach der nächsten großen

Wahl mit Rot/Grün usw. als möglichen Gewinner all die schönen Schränke immerhin noch für

kalte Getränke genutzt werden dürfen. :ridiculous:

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Hier bei uns werden durch die Behörde keine Waffen versteigert, die Waffen werden dann dem BüMa seines Vertrauens übergeben, aber wie schon gesagt, da bleibt nicht viel übrig.

NaNa, Unterschlagung im Amt?

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung kann man an einer gestohlenen Sache kein Eigentum erwerben. Auch der Staat nicht!

Teddy

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NaNa, Unterschlagung im Amt?

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung kann man an einer gestohlenen Sache kein Eigentum erwerben. Auch der Staat nicht!

Teddy

So ein Quatsch, ist der BüMa der Staat?

Der Werdegang wie von mir geschildert, erfolgt in Abstimmung mit Staatsanwalt, Waffenbehörde und LWB, die Polizei unterstützt ev. den Transport.

Wenn Du Eigentum an einer Waffe erworben hast, heißt das noch lange nicht, dass Du sie auch behalten darfst!

Und wenn es nur der Schlagring ist, den Du auf dem Polenmarkt gekauft hast, ist ja auch Eigentum, aber eben verbotenes!

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Einen verbotenen Gegenstand zu kaufen ist das selbe, wie wenn einem ein legaler Gegenstand gestohlen wird und dieser wieder auftaucht? :o

Du solltest meinen Post lesen, durchdenken und verstehen!

Wenn die Waffe gestohlen wurde und Du durch die Austragung der Berechtigung zum Besitz der Waffe diese wieder an Dich nimmst?

Über diese Variante reden wir hier!

Es ist natürlich etwas anderes, wenn die Waffen in naher Zeitfolge aufgefunden werden und noch keine Reaktionen erfolgten

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Ich amüsier mich über einen Aspekt, der bisher nicht "gewürdigt" wurde (@ mopper, bitte nicht böse sein):

Da wird eine RaceGun in 38 SA geklaut. Ist eigentlich dem einen oder anderen klar, wie wertlos das Ding in der Unterwelt ist ? Das ist in der Tat keine "Waffe", die sich dann zweckdienlich verwenden ließe .....

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Ich amüsier mich über einen Aspekt, der bisher nicht "gewürdigt" wurde (@ mopper, bitte nicht böse sein):

Da wird eine RaceGun in 38 SA geklaut. Ist eigentlich dem einen oder anderen klar, wie wertlos das Ding in der Unterwelt ist ? Das ist in der Tat keine "Waffe", die sich dann zweckdienlich verwenden ließe .....

Schon, ok.

Es stand ja nicht aussen auf dem Tresor drauf was drin ist.

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Mit einem etwas dezenteren Lebensstil jedenfalls, kann man auch dazu beitragen sich solche Gestalten vom Hals zu halten.

Was den "etwas dezenteren Lebensstil" angeht, sind wir uns einig...

Aber was du so aufzählst, geht schon eher in Richtung "Geheimhaltung".

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