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IGNORED

Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!


Schwarzwälder

SEK-Einsätze bei Legalwaffenbesitzern  

556 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Welche Meinung triff am ehesten zu:

    • Ja, mich bedrückt, dass ich als Legalwaffenbesitzer als hohes Risiko eingestuft werde und SEK-Einsätze wahrscheinlicher sind. Die FvLW/wir LWB sollten etwas dagegen tun.
      501
    • Ja, mich bedrückt das auch, aber unsere Lobbyorganisationen können und sollten da nichts unternehmen.
      9
    • Nein, die SEK-Einsätze geschehen mit Bedacht. Die Sicherheit der Beamte hat absoluten Vorrang, was zumindest in vielen Fällen den SEK-Einsatz auch bei Legalwaffenbesitzern grundsätzlich rechtfertigt.
      13
    • Nein, wir brauchen einen wehrhaften Staat. Bürger, die solche Maßnahmen auf sich ziehen, haben fast immer selbst die Schuld daran und solche Einsätze dann auch zu dulden. Die Polzei fasst die Verbrecher noch immer viel zu sanft an!
      15
    • Ich finde dieses Thema unpassend, weil es sich vordergründig zwar gegen Politik+Innenministerien richtet, aber am Ende in Diskussionen auch Polizeibeamte angeprangert werden könnten - und darunter sind doch viele nette Schützenkameraden.
      19


Empfohlene Beiträge

Seit geraumer Zeit gehen wir Legalwaffenbesitzer ja u.a. mit dem FvLW hier vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kontrollbesuche wegen §13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) vor. Vielen scheint aber nicht klar, das legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzern neben der Unverletzlichkeit der Wohnung noch eine ganze Reihe weiterer Grundrechte genommen werden könnten – immer dann nämlich, wenn eine Hausdurchsuchung (und sei sie aus nichtigem Anlass oder wegen purer Denunziation) angeordnet wird.

Während früher SEK-Einsätze bei Hausdurchsuchungen wohl eine ziemliche Ausnahme waren:

Spezialeinheiten, wie immer sie auch heißen, werden nur bei ganz heißen Fällen rangezogen, sonst wären die in Berlin ja nur mit Durchsuchen beschäftigt

hieß es noch auf über 10 Jahre alten Internet-Einträgen ,

so erklären Polizeisprecher heute zur Frage SEK-Einsatz ganz lapidar:

Die Spezialisten würden nur dann eingesetzt, wenn die Polizei davon ausgehen müsse, dass sie auf gewalttätige oder bewaffnete Personen trifft

Link

Mithin muss man als registrierter Legalwaffenbesitzer also damit rechnen, dass schon bei kleinen Anlässen wie z.B. irgendwelchen Downloads des Sohnemanns, Steuerunregelmäßigkeiten oder eben auch Nachbardenunziation oder Glock-Schalterchen etc. statt 2 freundlichen Polizeibeamten zu normaler Zeit ein ganzer vermummter Sturmtrupp mit Kriegswaffen tief nachts die Wohnung stürmt, Haustüre und Mobiliar zerschmettert, ggf. Haustiere erschiesst, Kinder und Ehefrau womöglich lebenslang traumatisiert und den Hausherrn ggf. auch nackt und blitzschnell mit hoher Gewalt auf den Boden klatscht. Das alles NUR weil man als „Legalwaffenbesitzer“ registriert ist.

Meist gehen die Diskussionen ja dann auch bei WO in Richtung Unprofessionalität oder es wird direkt den beteiligten SEK-Beamten Vorwürfe gemacht. Aber die müssen (nicht immer, aber oft) durchaus aus Selbstschutz so vorgehen. M.E. liegt das Problem woanders, nämlich in den Innenministerien selber und dem inflationären Gebrauch von SEK-Einsätzen bei Hausdurchsuchungen. Das BGH-Urteil vom November 2011 hat diesbezüglich ausgeführt:

Eine Notwehrlage hätte für ihn vorgelegen, wenn der Polizeieinsatz in seiner konkreten Gestalt nicht rechtmäßig war. Gegen die Rechtmäßigkeit könnte sprechen, dass es sich bei einer Durchsuchung um eine grundsätzlich offen durchzuführende Maßnahme handelt. Ob sich für das konkrete Vorgehen der Polizei in den §§ 102 ff. StPO eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 – StB 18/06, BGHSt 51, 211, 212 f.), kann zweifelhaft sein. § 164 StPO erlaubt ein Einschreiten nur gegen eine tatsächlich vorliegende oder konkret bevorstehende Störung der Durchsuchung (vgl. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Februar 2008 – 5/26 Qs 6/08 – mit Anm. Jahn JuS 2008, 649 ff.; Eisenberg in Festschrift für Rolinski, 2002, S. 165, 175 f.; Erb in LR, StPO, 26. Aufl., § 164 Rn. 8; C. Müller, Rechts-grundlagen und Grenzen zulässiger Maßnahmen bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, 2003, S. 86 f.). Ob präventiv-polizeirechtliche Regeln das Verfahren der strafprozessualen Durchsuchung abändern können, ist fraglich (abl. C. Müller aaO S. 58 ff. mwN).
Link BGH-Urteil vom 02.November 2011

M.E. folgt aus dieser Meinung des BGH, dass ein SEK-Einsatz bei Hausdurchsuchungen von Legalwaffenbesitzern höchstens dann zulässig ist, wenn der LWB mit seiner Waffe rumfuchtelt und die Durchsuchung nicht dulden will oder konkret damit droht, die Durchsuchung mit Schusswaffengebrauch stören zu wollen. „Präventiv-polizeirechtliche Regeln“ allein können jedenfalls nicht unsere (und unserer Familien!) Grundrechte auf Würde des Menschen, körperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf Eigentum ausser Kraft setzen. Mal davon abgesehen, dass beim „Stand der Wissenschaft“ zur Prävention nicht einfach Daten aus den USA auf D übertragen werden können. In D lag die Zahl erschossener Polizeibeamten im Dienst zwischen 0-1 pro Jahr Link Prof. SDr. C. Lorei, in den USA liegt sie bei jährlich 100-200. Dies rechtfertigt den inflationären SEK-Einsatz jedenfalls nicht – und auch den Schusswaffengebrauch generell durch Polizei (von 1996: 2500 auf 2006: >6000) eher nicht. In einer befriedeten Demokratie sollten "Rollkommandos" nicht zur Alltäglichkeit werden.

Lösungsvorschläge:

A) Wir Schützen sollten nicht gegen Polizeigewalt etc. wettern, das trifft die Falschen – und wir haben ja viele nette Schützenkameraden aus der Polizei unter uns. Wir sollten aber überlegen, ob wir als FvLW auch in Bezug auf obigen BGH-Urteilstext nicht bei Innenministerien anfragen, ob entsprechende Einsatzleitlinien überarbeitet würden im Sinne von uns LWB und nochmals klarstellen, dass von uns keine Gefahr ausgeht.

B ) Ferner wäre es sicher hilfreich, bei bekannten Landtagsabgeordneten (sinnvollerweise eher aus der jeweiligen Opposition, je nach Bundesland FDP, SPD, Grüne, Piraten) anzuregen, entsprechende parlamentarische Anfragen an die Innenministerien richten zu lassen:

  1. Wieviel % der Hausdurchsuchungen werden mit SEK Einsatz gestaltet? Welche Entwicklung zeigt sich dabei in den letzten 20 Jahren?
  2. Gibt es (im jeweiligen Bundesland) grundsätzliche Anordnungen/Einsatzrichtlinien, bei Legalwaffenbesitz für Hausdurchsuchungen stets das SEK hinzuzuziehen?
  3. Werden sonstige Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Mittel bei LWB (im Hinblick auf Schutz der Familienmitglieder/Kinder des LWB) vorgenommen, wie etwa Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des LWB und seiner Familie?
  4. Gibt es Untersuchungsdaten oder wurden solche veranlasst oder unterstützt über die Opfer von SEK-Einsätzen (Traumatisierungen auch von Partner/Kindern, psychiatrische und medizinische Behandlungen, ggf. dauerhafte Behinderungen oder Todesfolgen)?
  5. Welche materielle Schäden entstehen jährlich an Gebäude, Mobiliar, Haustieren und in welcher Höhe musste der Steuerzahler hierfür jährlich Entschädigungen leisten?
  6. Welche zusätzliche Kosten (Personal- und Sachkosten) verursacht ein SEK-Einsatz im Schnitt im Vergleich zu einer normalen Hausdurchsuchung durch 2-3 normal bewaffnete Streifenbeamte?
  7. Gibt es Statistiken zu Verletzungen/Tod von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung ohne und mit SEK-Einsatz? Ohne/mit Schusswaffen? Gibt es dokumentierte Fälle, in denen Legalwaffenbesitzer während einer Hausdurchsuchung zu ihren Waffen gegriffen haben?

Sorry für die Länge, aber das Thema kann für uns alle sehr wichtig werden, jeder kann Opfer eines SEK-Einsatzes/Hausdurchsuchung werden. Die traurigen Fälle in Wedemark Link oder auch der Rechtsanwalt mit seinem Glock-Hebelchen in Bayern (siehe VISIER) belegen das. Wir Legalwaffenbesitzer sollten aber wenigstens dafür sorgen, dass wir hierbei nicht schlechter behandelt werden als andere (Nicht-LWB) Bürger auch.

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
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SEKs sollten dort zum Einsatz kommen, wo sie Leben retten. Und wenn man aufmerksam Zeitung liest, dann ist das bei irgendwelchen psychisch Kranken, die mit einem Küchenmesser herumfuchteln (und dann prompt von von einer überforderten Streife erschossen werden) wesentlich wahrscheinlicher als bei Leuten, die zufälligerweise LWB sind.

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M.E. liegt das Problem woanders, nämlich in den Innenministerien selber und dem inflationären Gebrauch von SEK-Einsätzen bei Hausdurchsuchungen

..dann warte mal bis das Zentrale Waffenregister fertig ist. Dann wird jeder Hausbesuch bei einem LWB

mit dem grossen Besteck durchgezogen. Das ist unser Riskio, und jeder Richter wird die Sache vorher

oder nachher absegnen ....

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Das Urteil gegen den Hells Angel sollte die Verantwortlichen aufhören lassen. Hier wäre NICHTS passiert, wenn zwei Uniformierte einfach mal freundlich geklingelt hätten. Wenn wir Glück haben, wird nun mal überlegt, ob bei jedem LWB automatisch unterstellt wird, dass er bei jeder Nachfrage wegen eines Strafzettels seine Existenz aufgibt und den Kimble auf der Flucht gibt. Macht vielleicht Sinn, wenn es um Mord geht, aber bei den hier teilweise zitierten SEK-Einsätzen wäre das zu erwartende Strafmaß für den Täter doch so gering gewesen, dass niemand dafür ernsthaft Widerstand leisten würde.

Aber wahrscheinlich ist zu erwarten, dass das SEK lieber den Schluß zieht, noch aggressiver vorzugehen. Wahrscheinlich wird nun nicht mehr die Vordertür aufgebrochen sondern gleich die Vorderfront des Hauses weggesprengt.

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Vielleicht macht es Sinn, vorsorglich ein Schild an die Tür zu hängen:

"Sie müssen keine Angst haben, nach Einführung des nationalen Waffrenregisters habe ich aus Angst vor Einbruch aufgrund von Datenklau meine Waffen vorsorglich außer Haus"

...

Nein,

macht es nicht, da man Dir ja ohnehin nicht traut. Warum sollte man dann Deinem Schild trauen? :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Das Urteil gegen den Hells Angel sollte die Verantwortlichen aufhören lassen. Hier wäre NICHTS passiert, wenn zwei Uniformierte einfach mal freundlich geklingelt hätten.

Und die ganzen Fälle, in denen psychisch Kranke durch überforderte Streifenbeamte erschossen wurden, ebenfalls. Dort hätte ein SEK nämlich Leben retten können (nämlich indem es den psychisch Kranken lebendig in der Psychiatrie abliefert, statt tot in der Pathologie).

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Aber wahrscheinlich ist zu erwarten, dass das SEK lieber den Schluß zieht, noch aggressiver vorzugehen. Wahrscheinlich wird nun nicht mehr die Vordertür aufgebrochen sondern gleich die Vorderfront des Hauses weggesprengt.

Also das SEK selber zieht ja zunächst keine Schlüsse. Die haben ihre Einsatzrichtlinien und "präventiv-polizeirechtlichen " Regelungen. Die kreiert ein SEK ja jeweils nicht für sich, sondern werden von oben verordnet - und genau da muss der Ansetzpunkt sein. Der BGH zweifelt ja schon die Rechtmäßigkeit geltender Regelungen an, dann kann eine rechtsstaatliche Schlussfolgerung doch nur sein, künftig solche Einsätze als Durchsuchungsmittel weniger/deutlich zurückhaltender anzuwenden. Allerdings gebe ich Dir Recht,die Äußerungen aus den Innenministerien und Polizeipräsiedien deuten in eine ganz andere Richtung, da gibt es nur Richterschelte zu hören, Fehlurteil etc. Einsicht 0. Eine Vereinsleitung" verstieg sich sogar in Zeitungskommentaren zum Begriff: "Diktatur der Jurisprudenz" gegen die man sich auflehnen müsse.

@Heletz: Ich hoffe sehr, dass es da in Straßburg weitergeht. Wenn nicht, werden die unangekündigten und anlasslosen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern zunehmend verschärft (auch zur Unzeit, kein Recht auf Ablehnung usw.) und zunehmend (spätestens dann, wenn ein LWB dabei ungeschickt droht) im SEK-Stil durchgeführt - spätestens dann kriegt man die Sportschützen alle klein!

Grüße

Schwarzwälder

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Wenn nicht, werden die unangekündigten und anlasslosen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern zunehmend verschärft (auch zur Unzeit, kein Recht auf Ablehnung usw.) und zunehmend (spätestens dann, wenn ein LWB dabei ungeschickt droht) im SEK-Stil durchgeführt - spätestens dann kriegt man die Sportschützen alle klein!

33-45 ich höre Dich tapsen!

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Wenn bei einem LWB durchsucht werden soll, steht zumindestens der Verdacht einer durch ihn begangenen Straftat im Raum!

Uwe,

so ist es etwas richtiger. :closedeyes:

Wobei ich noch nicht einmal die Qualität so manchen Vedachtes, dass irgendeine Straftat von irgendwen begangen worden sein oder begangen werden könnte anspreche. Es geht m.M.n. dem Schwarzwälder auch nicht um das DAS sondern um das WIE. :rolleyes:

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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Uwe,

so ist es etwas richtiger. :closedeyes:

Nein!

Es geht hier in der Regel um Durchsuchungen nach § 102 StPO und nicht nach § 103 StPO! Auch wenn es der Sohnemann sein soll.

Wegen Downloads aus dem Internet wird mit Sicherheit nicht die Nachtzeitschranke verletzt!

Wobei ich noch nicht einmal die Qualität so manchen Vedachtes, dass irgendeine Straftat von irgendwen begangen worden sein oder begangen werden könnte anspreche. Es geht m.M.n. dem Schwarzwälder auch nicht um das DAS sondern um das WIE. :rolleyes:

Dein

Mausebaer

Das "Wie" legt aber nicht der Betroffene(Verdächtige) fest und die Entscheidungsfreiheit des ermittelnden (durchführenden) Beamten hat nur einen geringen Spielraum!

Ich lasse mich hier aber auf keine Haarspalterei ein!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Selbst bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle sollen ja "zur Eigensicherung" immer mehrere Kontrolleure kommen. Da wird jeder LWB gleich doppelt unter Generalverdacht gestellt (einmal, seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufzubewahren und einmal, wegen einer solchen Nichtigkeit auszuticken und rumzuballern).

Bedenklich stimmt mich auch, dass (zumindest in Aachen) die verachtsunabhängigen Kontrollen durch uniformierte Polizeibeamte durchgeführt werden. Dadurch wird der Betroffene stigmatisiert. Die Nachbarn fragen sich, was ist das für ein Typ, bei dem die Polizei ein- und ausgeht.

Ferner sollte man nicht nur an polizeiliche Hausdurchsuchungen denken, sondern auch an solche der Ordnungsbehörden wegen Verdachts der Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Auch an die Steuerfahndung sollte man denken.

Schließlich gibt es noch Zwangsbesuche, die nicht notwendigerweise den Verdacht eines Fehlverhaltens voraussetzen, z.B. durch den Gerichtsvollzieher oder den Bezirksschornsteinfeger. Kommt da dann, nur weil es sich um einen LWB handelt, immer die Polizei mit, ggf. noch extra-gebührenpflichtig?

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Beamten hat nur einen geringen Spielraum!

Was kann ich im Umkehrschluss daraus ableiten: Es gibt feste Regeln für die Verfahrensart bei der Durchführung von Durchsuchungen. Und betrifft diese Durchsuchung einen LWB, so ist nach diesen Regeln dann das SEK hinzuzuziehen.

Habe ich das soweit richtig verstanden ?

Wird sich diese Ausprägung polizeilicher Einsatztaktik mit dem NWR weitergreifend etablieren ?

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Selbst bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle sollen ja "zur Eigensicherung" immer mehrere Kontrolleure kommen. Da wird jeder LWB gleich doppelt unter Generalverdacht gestellt (einmal, seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufzubewahren und einmal, wegen einer solchen Nichtigkeit auszuticken und rumzuballern).

Der zweite Kontrolletti ist Zeuge, nicht Selbstschutz.

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Was kann ich im Umkehrschluss daraus ableiten: Es gibt feste Regeln für die Verfahrensart bei der Durchführung von Durchsuchungen. Und betrifft diese Durchsuchung einen LWB, so ist nach diesen Regeln dann das SEK hinzuzuziehen.

Es gehören ja noch mehr Umstände dazu, was ich hier nicht so erläutern werde.

Ich persönlich war noch bei keinem LWB mit dem SEK, ist aber mein Risiko und auch für meine Kollegen.

Wir sprechen hier aber auch über "scharfe Schußwaffen" und gerade bei Gefahr im Verzuge und einem sofortigen richterlichen Beschluß ist die Wahrscheinlichkeit eines SEK-Einsatzes sehr hoch.

Im Tagesgeschäft habe ich mehr Möglichkeiten der Voraufklärung und auch über die Auswahl der Vorgehensweise, dazu werde ich aber auch nichts schreiben.

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ist aber mein Risiko und auch für meine Kollegen.

Ich schweife jetzt mal ein wenig ab.

"Die Stoppwirkung eines Schuss' hängt von der Laborierung und dem Treffersitz ab. Weil man vorher nichts am Treffersitz machen kann, muss man sich also bei der Vorbereitung darauf konzentrieren, die heißeste Ladung zu entwickeln."

Analog:

Jeder Polizeieinsatz birgt das Risiko bewaffneter Gegenwehr. Nur bei den LWB kann man vorher vermuten, daß Sie die Mittel zur Gegenwehr bereithalten könnten. Also muß man die LWB besonders hart anfassen, um das Risiko für die Polizisten zu minimieren.

HändezumHimmelhebundrumfuchtelndschreiendweglaufender Tyr

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...

Ich lasse mich hier aber auf keine Haarspalterei ein!

Hast Du doch schon längst selbst getan. :blum:

Für die, die nicht selbst nach schlagen wollen, wovon Uwe schrieb:

§ 102

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

§ 103

(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

§ 104

(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.

(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.

(3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.

Das geht noch so weiter bis zum Verdeckten Ermittler in § 110 StPO

Euer

Mausebaer

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Guude,

ich glaube Ihr guckt zu viele schlechte Filme....

Glaubt einer von Euch allen Ernstes das die Herren in Grün zum Abgleich eines Biltzerbildes bei einem LWB mit dem SEK kommen?

Das der Gerichtsvollzieher mit einem Großangebot kommt?

Wenn allerdings der begründete Verdacht auf eine STRAFTRAT vorliegt und Waffenregister sagt: "Person ist bewaffnet" dann kommen die eventuell

mit 2 Streifenwagen.

Was glaubt Ihr eigendlich was in so einer Dienststelle los ist, wenn jede Woche in einer Stadt wie Offenbach am Main 20 SEK Einsätze wegen unklarer

Blitzerfotos mit eingetretenen Türen, zusammengeschlagen Migranten/LWB/Ehefrauen und ähnlichem endet? Dann ist aber Achterbahn :eclipsee_gold_cup:

Die Tatsache das wir einer unangemeldeten Kontrolle nur bedingt ablehnend gegenüberstehen können ist das eine. Die Tatsache das wir einen Teil unserer

Bürgerrechte dafür beschnitten bekommen das wir Waffen im Haus haben das andere.

Das hat aber nichts mit der hier teilweise hysterischen Stimmungsmache die sich nicht entblödet Vergleiche mit 1933 - 45 heranzuziehen zu tun.

Kennt ihr eingendlich nur noch die eigene Hysterie? ("Oh mein Gott, sie wollen mir ans Leben, WIIIIIILLLLLLLLMMMMMMMMMAAAAAAAAAAA!!!!)

Macht Euch mal ein bisschen grade, steht für die Legalisierung ein und auf und jammert hier nicht dauernd rum.

Ungehaltene Grüße

Weissblau

(Der dafür sicherlich nicht geliebt wird :ridiculous: )

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edith: Huch,

da hatte WO gedoppelt.

...

Glaubt einer von Euch allen Ernstes das die Herren in Grün zum Abgleich eines Biltzerbildes bei einem LWB mit dem SEK kommen?

Das der Gerichtsvollzieher mit einem Großangebot kommt?

Wenn allerdings der begründete Verdacht auf eine STRAFTRAT vorliegt und Waffenregister sagt: "Person ist bewaffnet" dann kommen die eventuell

mit 2 Streifenwagen.

Was glaubt Ihr eigendlich was in so einer Dienststelle los ist, wenn jede Woche in einer Stadt wie Offenbach am Main 20 SEK Einsätze wegen unklarer

Blitzerfotos mit eingetretenen Türen, zusammengeschlagen Migranten/LWB/Ehefrauen und ähnlichem endet? Dann ist aber Achterbahn :eclipsee_gold_cup:

...

Ich denke nicht, dass es dem Schwarzwälder um alle Fälle geht

  • in denen nicht einmal an eine Durchsuchung gedacht wird,
  • in denen zutreffend eine Durchsuchung nicht erfolgt,
  • in denen der Wohnungsinhaber auf der Arbeit angerufen wird, dass er doch bitte zu einer Durchsuchung zu seiner Wohnung kommen möge,
  • in denen zur Kaffeezeit drei freundliche Herren oder Damen in zivil klingeln und freundlich der Dame des Hauses ihr Anliegen vortragen sondern
  • um die Fälle in denen ein harmloser LWB in Verbrechensschwerpunkten wie Villigen-Schwenningen oder Albstadt zur verfahrentechnischen Vereinfachung zum Chef eines illegalen Waffenhandelsring hochstilisiert und entsprechend ein SEK bestellt wird, das dann Türen aufbricht, den Knuddelhund der Kinder vorsorglich erschießt und die Leute naggisch fesselt, die gerade bein ... waren.

:closedeyes:

Es geht ihm also wohl eher nicht um die Fälle, die normal oder gar angemessen ablaufen, sondern um die Entwicklung jener Fälle, die nachher in der Zeitung stehen.

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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