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IGNORED

Zielfernrohr auch ohne Waffenschein?


tomethi

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Du kannst ohne waffenrechtliche Erlaubnis soviele Zielfernrohre erwerben und besitzen,

wie Dein Geldbeutel hergibt......solange nicht eine Waffe dranhängt.

Du kannst ohne waffenrechtliche Erlaubnis soviele Zielfernrohre erwerben und besitzen,

wie Dein Geldbeutel hergibt......solange nicht eine Waffe dranhängt.

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Zielfernrohe sind vom Waffengesetz nicht erfasst, solange diese nicht Nachtsicht oder ähnliche Funktionen beinhalten.

wo steht das denn???

ich darf mir doch jederzeit ein nachtsichtgerät kaufen... ohne altersbegrenzung oder ählichen... alles frei verkäuflich und der besitz ist auch erlaubt.

einzige einschränkung ( ev. hast du das gemeint) ich darf es nicht auf eine waffe montieren (dies war jedoch nicht die frage)

gruß

fswald

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Zielfernrohr mit Nachtsichtfunktion = Nachtzielgerät = Verboten nach §2 - Anlage 2 WaffG

In Langform:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...

1.2.4.2

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

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ich darf mir doch jederzeit ein nachtsichtgerät kaufen... ohne altersbegrenzung oder ählichen... alles frei verkäuflich und der besitz ist auch erlaubt.

einzige einschränkung ( ev. hast du das gemeint) ich darf es nicht auf eine waffe montieren (dies war jedoch nicht die frage)

Nein ... du darfst Nachtsichtgeräte besitzen, du darfst Zielfernrohre besitzen, aber du darfst keine Zieleinrichtung mit elektronischem Bildwandler besitzen. Auch wenn sie nicht auf einer Waffe montiert ist. Alleine, dass sie dazu bestimmt ist, reicht aus.

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Gast lespaulmann

@tomethi

ERTAPPT!! ...gib's zu: Du bist mit einer Zeitreisemaschine angereist und erkundigst dich nur "durch die Blume" in welch einem Zeitabschnitt du dich befindest, oder?? ...das ist ja mal grell... . Ist der Jahreszähler deiner Karre im Eimer oder was?

Zu der Zeitlichen Einordnung:

Wir sind NACH dem Verbot von Laserpointer/Zielbeleuchtung/Nasi's für's ZF, aber kurz VOR Verbot für Zielfernrohre und allem was daran befestigt wird. Wir nennen das hier 2012!!!

Örtliche Einordnung:

Noch Bundesrepublik Deutschland!

Gruß LP-Mann

P.S. Grüß mal den ollen Elvis von mir!! :rolleyes:

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Leute, bitte.

Es war doch eine einfache Frage:

Darf man in Deutschland Zielfernrohr(deutsche wie ausländische) ohne Waffenschein besitzen oder ist es Pflicht?

Er fragt nicht, ob da eine Waffe dranhängen kann, oder ob Nachtzielgeräte usw. gekauft werden können.

Die Antwort ist also einfach: Zielfernrohre sind frei und können unbegrenzt erworben werden.

Auf das letzte hat noch niemand geantwortet: Waffenschein bekommst du als normaler Bürger im aller-aller seltesten Fall.

Mehr muß man doch nicht schreiben.

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