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IGNORED

Waffentransport ins Revier


Oign

Empfohlene Beiträge

Moin alle zusammen

Mein Revier liegt ca. 2,5 km von meinem

Wohnort entfernt.

Jetzt möcht ich gerne zu Fuß oder mit dem Rad

ins Revier.

Wie habe ich LW und KW zu "behandeln"?

Verschlossenes Futteral (ist aber doch kein transport, oder?)

Munition in verschlossenem Behältnis?

Oder darf ich Waffen und Munition offen mit mir rumtragen?

Wenn ja, welche Stelle im Waffengesetz darf ich den Beamten bei einer

kontrolle zitieren, dass dies so rechtens ist?

(Ich hab im i-net die sufu benutzt, bin mir aber nicht ganz sicher.

Meiner Meinung nach darf ich die Waffen offen mitführen, getrennt von der Munition natürlich.)

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!!

Gruß Oign

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Waffengesetz

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

...

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

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Zugriffsbereit: "mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen"

Schussbereit: "Es ist Munition in der Waffe"

Auf der Fahrt mit dem Rad ins Revier darfst Du also den Drilling auf dem Rücken und die Pistole in der Tasche haben. In den Läufen des Drillings darf keine Mun sein, im eingeführten Magazin der Pistole auch nicht.

Das Führen von Munition ist nicht beschrieben und unterliegt dementsprechend keinen Auflagen. Denkbar wäre also ein gefülltes Magazin in der Tasche und die Pistole daneben. Am Drilling darfst Du Dir auch Patronenschlaufen mit Füllung befestigen.

Was nicht geht, ist "unterladen", sprich Munition im Magazin, das Magazin in der Waffe, aber nichts im Patronenlager. Abzugsschlösser, Sicherungen usw. tun nichts zur Sache.

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Moin alle zusammen

Mein Revier liegt ca. 2,5 km von meinem

Wohnort entfernt.

Jetzt möcht ich gerne zu Fuß oder mit dem Rad

ins Revier.

Wie habe ich LW und KW zu "behandeln"?

Servus !

Mannnn...wenn ich sowas lese stellt sich mir die Frage, ob es den Jagdschein mittlerweile irgend wo zu kaufen gibt ;) !

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Wollte es nur noch mal klarstellen.

Aber wenn das schon zuviel ist, bzw. einen solchen Kommentar nötig hat, armes Forum....

Mit der bestehenden Kluft zwischen Wollen und Können wurde das indessen nix.

Du hast es nicht "klargestellt", sondern FALSCH geschrieben, obwohl eine Reihe anderer es vor dir schon völlig richtig wiedergegeben hatten. Das war also wirklich überflüssig. Deshalb die Empfehlung der Löschung.

Carcano

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Wenn man schon darüber schreibt...

In beiden beschriebenen Fällen, die Du angesprochen hast, handelt es sich um's "Führen" nach WaffG. Und beidesmal ist dieses Führen ohne die "normale" Erlaubnis, also den Waffenschein möglich. Allerdings einmal nach den Ausnahmen des §12 und einmal als besonderer Tatbestand des Umgangs durch einen bestimmten Personenkreis, nämlich den Jägern nach §13.

Das, was ugspr. als "Transport" gehandelt wird, heißt richtig "erlaubnisfreies Führen".

E: 3" zu spät

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Hmm warum mache ich mir immer das Leben mit der Tasche und dem fummeligen Schloss schwer?

Weil Du mehr tun möchtest als vorgeschrieben, um auf der sicheren Seite zu sein ? Weil Du mit dem bösen Gewehr nicht Dein Auto zerschrammeln willst ? Vielleicht magst Du es zu Fummeln ? Mit dem Schössileinchen, schon klar...:blush:

Vielleicht willst Du nicht mit Deinen Freunden in Grün Diskussionen führen oder du tarnst Deine Jäger-Identität als Schütze ?

Hmmm, wieso rate ich jetzt an etwas herum, was Du eigentlich wissen müsstest ?

:drinks:

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Also wäre es bei meinen 4km möglich die KW ungeladen ins Holster zu stecken und den Repetierer auf die Rückbank meines Wagens zu werfen? Hmm warum mache ich mir immer das Leben mit der Tasche und dem fummeligen Schloss schwer?

Das mit dem Schloß kannst du dir sparen.

Ich lege keine Waffe mit ZF mehr einfach so auf die Rückbank. Mir ist beim starken Bremsen das ZF auf dem Fahrzeugboden aufgeschlagen. Es war zum Glück nicht defekt. Die Waffe mußte jedoch neu angeschossen werden. Daher macht ein Futteral durchaus Sinn.

Frank

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Es hat vor Kurzem einen Fall gegeben, da geriet ein Jäger auf dem Weg ins Revier in eine Polizeikontrolle. Er "transportierte"(Anführungszeichen wg. Carcano :rolleyes: ) seine Waffe zugriffsbereit. Der kontrollierende Beamte machte mächtig Streß und kassierte die Waffe. Der Jäger mußte ein Futteral von zuhause holen um seine Waffe zurückzuerlangen! Der Beamte meinte noch, er habe auch einen Jagdschein und kenne sich bestens aus. Aus diesem Ereignis lernend "transportiere" ich meine Jagdwaffen nur noch futteralisiert!!

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@Baumax, hast im Grunde genommen wirklich recht, bloß den Mega-Streß mit halb-wissenden Gesetzeshütern tue ich mir nicht an! Und von solchen gibts ne Menge leider :angry2: Das Schloß lasse ich natürlich weg, aber es ist auch kein großer Akt die Büchse ins Futteral zu stopfen.

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