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IGNORED

Volkstrauertag & Totensonntag


USA_Urlauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

heute wollte ich mit meiner Frau schießen gehen.

Da hieß es "Heute ist wegen dem Volkstrauertag und nächste Woche wegen dem Totensonntag Schießverbot".

Das ging mir bissle auf die Nerven.Weil ich mir ungern von der Kirche Vorschriften in meinem Leben machen lasse, da gibt es schon genügend andere Stellen die das tun.

Gibt es hierfür eine Gesetz. Grundlage oder irgendeine DSB Vorschrift??

Mich ärgert es Maßlos, das ich umsonst zum Stand gefahren bin.

Wenn es keine Gesetz. Notwendigkeit gibt werde ich an der nächsten Hauptversammlung den Antrag stellen dass ein normaler Sonntagsbetrieb stattfinden soll.

Ich war nicht der einzige der unverrichteter Dinge wieder gehen musste...

Geschrieben
Hallo Zusammen,

heute wollte ich mit meiner Frau schießen gehen.

Da hieß es "Heute ist wegen dem Volkstrauertag und nächste Woche wegen dem Totensonntag Schießverbot".

Das ging mir bissle auf die Nerven.Weil ich mir ungern von der Kirche Vorschriften in meinem Leben machen lasse, da gibt es schon genügend andere Stellen die das tun.

Gibt es hierfür eine Gesetz. Grundlage oder irgendeine DSB Vorschrift??

Mich ärgert es Maßlos, das ich umsonst zum Stand gefahren bin.

Wenn es keine Gesetz. Notwendigkeit gibt werde ich an der nächsten Hauptversammlung den Antrag stellen dass ein normaler Sonntagsbetrieb stattfinden soll.

Ich war nicht der einzige der unverrichteter Dinge wieder gehen musste...

bei uns war heute auch zu (nur Vorderlader weil offen) ... GK und KK war erlaubt, für solche Fälle habe ich die Termine

im Terminkalender, kann dich verstehen.

Gruß

Geschrieben
Gibt es hierfür eine Gesetz. Grundlage oder irgendeine DSB Vorschrift??

Das ist keine DSB Vorschrift, das wird wohl analog zu den gesetzlichen Veranstaltungsverboten für

gewisse Feiertage gehandhabt.

Mich ärgert es Maßlos, das ich umsonst zum Stand gefahren bin.

Ist das bei Euch neu ?

Das ist bei uns schon immer so.

Wenn es keine Gesetz. Notwendigkeit gibt werde ich an der nächsten Hauptversammlung den Antrag stellen dass ein normaler Sonntagsbetrieb stattfinden soll.

Ich war nicht der einzige der unverrichteter Dinge wieder gehen musste...

Ich werde der Bestimmungen wegen mal nachsehen - hängt bei uns im Verein seit Jahr und Tag aus.

Verstehe deshalb auch nicht, wieso so etwas bei Euch offenbar zu Überraschungen führt.

Außerdem ist es Sache des Hausrechts vom Standbetreiber, zu entscheiden, an welchen Tagen der Schießbetrieb ruht -

und bei derartigen Feiertagen wäre auch ohne rechtliche Grundlage seine Entscheidung einigermaßen nachvollziehbar.

Solange kein Schießverbot während des Ramadan gilt, kann ich damit leben, daß in einem Land des christlichen Kulturkreises,

in dem man auch als Arbeitgeber die christlichen Feiertage bezahlen darf,

diese einen gewissen Stellenwert in der Gesellschaft haben :rolleyes:

Geschrieben
Das ging mir bissle auf die Nerven.Weil ich mir ungern von der Kirche Vorschriften in meinem Leben machen lasse, da gibt es schon genügend andere Stellen die das tun.

Der Volkstrauertag ist kein kirchlicher Tag sondern ein staatlicher Gedenktag.

Gibt es hierfür eine Gesetz. Grundlage oder irgendeine DSB Vorschrift??

Ja.

Und wenn du dir keine Vorschriften machen lässt, dann gibst du ja sicher die Feiertage an Weihnachten, Ostern usw. gerne zurück und gehst da arbeiten.

bye knight

Geschrieben

Einzig und alleine, zählt für mich die \"Standordnung\" des entprechenden \"Vereines\". :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup:

Für mich gelten \"Deutsche\" Gesetze und Verordnungen, die auch \"Feiertage\" beinhalten,

Als ich seinerzeit nach Bremen umgezogen bin, sollte ich das \"Zuckerfest\"akzeptieren.

\"Hallo\", was ist das ?

Seitdem,...hab ich \"Ruhe\" ! ! !

Ist doch eigentlich recht einfach, einfach nur die Grenzen der \"eigenen\"Wohnungstür aufzeigen! !

Seitdem, fordert man an der Pinwand um Verständnis, für \"Feste\", was ich akzeptieren \"kann\". :P

Na geht doch, auch ohne \"Religionswechsel\". :s75::rotfl2:.....und Bekehrung...

Geschrieben
... dann gibst du ja sicher die Feiertage an Weihnachten, Ostern usw. gerne zurück und gehst da arbeiten.

bye knight

Du kannst meine "kirchlichen Feiertage" auch bekommen. :ridiculous:

Das ist die Zeit, wo man in Ruhe arbeiten kann. Frei macht man, wenn das Wetter schön ist.

Frank

Geschrieben

In Bayern gilt das sogenannte Feiertagsgesetz. Das dürfte es in ähnlicher Form in jedem Bundesland geben. Der Volkstrauertag gehört laut dem o.g. Gesetz zu den sogenannten "Stillen Tagen". Da muß man nicht unbedingt Krach machen.

Klaas

Geschrieben

Na und, muß ich deshalb "Feiertage" akzeptieren, die es in "Gesammtdeutschland" so nicht giebt. Abgesehen von entprechenden "Landesfeiertagen" ?

Beim "Feiern", sind die "Bayeren" noch recht gut drann. Ach ja, die haben ja auch nen Kollegen,....in Rom. :lol: :lol:

Geschrieben
Ach ja, die haben ja auch nen Kollegen,....in Rom. :lol: :lol:

Zu irgendwas muss der Knilch doch gut sein. ;) Feiertage in Bayern sind echt gut organisiert, besonders in Augsburg, die haben sogar einen eigenen Feiertag nur in dieser Stadt. ;) Aber bei allem was keine gesetzlichen Feiertage sind, finde ich sowas schon befremdlich. ;)

Geschrieben
Hallo Zusammen,

heute wollte ich mit meiner Frau schießen gehen.

Da hieß es "Heute ist wegen dem Volkstrauertag und nächste Woche wegen dem Totensonntag Schießverbot".

Ja,solche Tage an denen der Stand geschlossen bleib, kommen bei einigen so überraschend wie jedes Jahr der Winter ;)

Spass beiseite,schon einmal darüber nachgedacht das es einige Leute gibt,die an solchen Tagen um ihre Angehörigen trauern???

Da kann es nicht verkehrt sein mal den Laden an solchen Tagen dicht zu machen um es sich nicht mit Anwohnern in Standnähe zu verderben.

Bei uns im Verein ist am Sonntag um 13:30 die Bude dicht.Die Nachtbarn hatten darum gebeten,dafür dürfen wir an jeden Wochentag auf den Stand zum schiessen.Ich meine damit kann man leben.

Geschrieben

Nun ja da wir noch nicht sooo lange Schießen haben wir sowas nicht unbedingt auf dem Tablett, zumal unser Verein mit Hinweisen auf solche Tage recht sparsam ist (gibt keinen Aushang..)

Gegen grundsätzliche Öffnungszeiten hab ich ja auch nix Sonntags ist bei uns auch nur bis 12:00Uhr.

Wenn Leute trauern wollen dürfen sie das gerne tun, ich hab da ne andere Philosophie aber egal...

Zumal ich alle Kirchlichen Feiertage (auch wenn Volkstrauertag gesetzl. ist...) für total überholt halte, ich kann auch ebenso darauf verzichten, wo bei die angesprochen Tage ja nichtmal Arbeitsfrei bedeuten da ja immer auf nem Sonntag soviel ich weiß.

Wenn jemand seinen religiösen Tätigkeiten nachgehen möchte kein Problem bitte..., aber ich möchte davon nicht eingeschränkt werden.

Unser Stand liegt auch recht "tief" im Wald und es ist auch kein Friedhof in der nähe.

Daher würde es mich erstmal interessieren ob es eine gesetzl. Grundlage in Baden Württemberg gibt.

Wenn nicht würde ich versuchen demokratisch dem ein Ende zu bereiten!

Geschrieben
Daher würde es mich erstmal interessieren ob es eine gesetzl. Grundlage in Baden Württemberg gibt.

Wenn nicht würde ich versuchen demokratisch dem ein Ende zu bereiten!

Das leitet sich aus dem "Tanzverbot" ab, was auch sonstige Sportveranstaltungen betreffen kann.

Wikipedia "Tanzverbot"

Geschrieben

Danke für die Hinweise, aber wie ich mir bereits dachte sehe ich hier keine gesetzl. Grundlage für ein Verbot.

Da:

1. Das normale Schießtraining keine Veranstaltung ist. Es ist ein sportl. Training.

2. das Training nicht öffentl. ist.

Daher ist es für mich noch nicht begründet hieraus ein Schießverbot abzuleiten.

Werd mal wenn ich das nächste mal eh beim Anwalt bin genauer nachfragen.

Geschrieben
Danke für die Hinweise, aber wie ich mir bereits dachte sehe ich hier keine gesetzl. Grundlage für ein Verbot.

Da:

1. Das normale Schießtraining keine Veranstaltung ist. Es ist ein sportl. Training.

2. das Training nicht öffentl. ist.

Daher ist es für mich noch nicht begründet hieraus ein Schießverbot abzuleiten.

Werd mal wenn ich das nächste mal eh beim Anwalt bin genauer nachfragen.

Soweit mir bekannt ist, werden Beschränkungen von Öffnungszeiten für (offene) Schießstände ggf. im Rahmen der Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt.

Aber selbst wenn es keine gesetzliche Regelung geben sollte, gilt im Zweifel immer noch das Hausrecht des Betreibers. Wenn der beschließt, dass sein Stand an solchen Tagen geschlossen bleibt, dann ist das eben so.

Geschrieben

Der Stand gehört dem Verein. D.h. Betreiber = Verein

Deshalb sage ich ja, wenn es keine gesetzl. Grundlage gibt, stelle ich an der nächsten Hauptversammlung den Antrag sinngemäß " Totensonntag und Volkstrauertag hat offen zu sein!".

Ich denke, dass ich im Verein eine Mehrheit bekommen wenn ich belegen kann, das dem kein Gesetz im Weg steht. Das geht bei uns vielen auf den Wecker.

Geschrieben
Werd mal wenn ich das nächste mal eh beim Anwalt bin genauer nachfragen.

Ich bin zum Glück nicht so oft beim Anwalt, aber mal ehrlich: am Volkstrauertag nicht "öffentlich" zu schießen gebietet doch schon der simple Anstand oder? Die Schießstände sind ja nun mal nicht alle 10 km vom nächsten Ort entfernt. Totensonntag und Heiligabend schließe ich da mit ein.

Geschrieben

Mir fällt jetzt auch keine gesetzliche Grundlage ein, dass man beim Essen nicht schmatzt, sich beim husten die Hand vor den Mund hält oder freundlich "Guten Morgen" wünscht wenn man ins Büro kommt.

Nennt sich "Gute Erziehung", "Anstand" oder "Gesunder Menschenverstand".

Geschrieben
Mir fällt jetzt auch keine gesetzliche Grundlage ein, dass man beim Essen nicht schmatzt, sich beim husten die Hand vor den Mund hält oder freundlich "Guten Morgen" wünscht wenn man ins Büro kommt.

Nennt sich "Gute Erziehung", "Anstand" oder "Gesunder Menschenverstand".

Das sehe ich genauso!!!

Aber leider verkommen die im letzten Satz von Dir genannten Begriffe immer mehr zu nichtverständlichen Fremdworten in unserer Gesellschaft. Und das zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten.

Da kann man doch einmal mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn das persönliche Unannehmlichkeiten bedeutet.

Geschrieben

Komisch die Fussball Vereine bei uns sind aber geöffnet und es wird (auch wenn es kalt war bzw ist) gespielt. Wenn ich die Diskussion hier verfolge, muß ich mich da ernsthaft fragen, ist Fußball der bessere Sport? Anstand hin oder her - ich kann es verstehen, wenn der Stand in Friedhofsnähe ist oder an sonstigen Orten, wo ein Gedenken abgehalten wird. Bei einem Platz mitten in der "Pampa" habe ich wenig bis kein Verständnis, gerade unter dem Aspekt meines ersten Satzes. An solchen Tage gehe ich halt auf die Jagd und nicht auf den Stand...

Geschrieben
...

Solange kein Schießverbot während des Ramadan gilt, kann ich damit leben, daß in einem Land des christlichen Kulturkreises,

in dem man auch als Arbeitgeber die christlichen Feiertage bezahlen darf,

diese einen gewissen Stellenwert in der Gesellschaft haben :rolleyes:

:appl:

Auch wenn der Volkstrauertag kein kirchlicher Feiertag ist, ist er ein Bestandteil unseres "Kulturkalenders", den sollten wir uns erhalten.

Außerdem hat der Urlauber vergessen zu erwähnen, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Stand handelt, das macht aus meiner Sicht einen gewaltigen Unterschied. Eine entsprechende akkustische Untermalung der Reden zum Gedenken an die Toten der letzten Kriege auf dem Friedhof muss ja nicht unbedingt sein. Und da sind wir wieder bei der Sache mit dem Stellenwert und dem Gespür für Feinheiten...

Gruß

Erik

Geschrieben

Streithammel ääh Advocard ist Anwaltsliebling - Tschuldigung aber der musste raus.

Toleranz bedeutet nicht nur dass ich das von anderen erwarte, sondern eben auch anderen ihre Ansichten und Gefühle im tragbaren Umfang respektiere. Es gibt Stände die sind an den "Stillen Feiertagen" offen außerhalb BW und BY sicher ein paar mehr, und es gibt welche die geschlossen sind. Aber es bleiben ja noch 50 Sonntage im Jahr übrig.

Momentan haben wir als Sportschützen und Legalwaffenbesitzer sicher größere Probleme als regionale, dem Einzelnen nicht nachvollziebare Traditionen.

Geschrieben
Deshalb sage ich ja, wenn es keine gesetzl. Grundlage gibt, stelle ich an der nächsten Hauptversammlung den Antrag sinngemäß " Totensonntag und Volkstrauertag hat offen zu sein!".

Ich denke, dass ich im Verein eine Mehrheit bekommen wenn ich belegen kann, das dem kein Gesetz im Weg steht. Das geht bei uns vielen auf den Wecker.

Möglicher Weise geht dann vielen in dem Ort euer Geschieße auf den Wecker und stellt den Antrag die Bude zu schließen.

Ihr müsst mit den Leuten in eurem Ort leben, ob ihr wollt oder nicht. Ihr könnt Streit anfangen oder euch arrangieren. Fangt ihr Streit an, werdet ihr Streit ernten.

Wenn du den Halys überschreitest, wirst du ein großes Reich zerstören.

Am Ende zählt, was dabei rauskommt. Ist eure Wahl.

bye knight

Geschrieben

Bei uns ist es seit Jahr und Tag üblich, dass an den genannten Tagen kein "lauter" Schießbetrieb stattfindet!

Sprich die (offenen) 25m, 50m und 100m Stände sind zu! LG + LP kann jeder schießen der will - das hört man im Ort auch nicht...

Damit auch jeder drann denkt erfolgt ne Info per Rundmail + Aushang im Schützenhaus...

Damit kann bei uns jeder ganz gut leben... Im Gegenzug sind immer einige Vereinsrepräsentanten bei der Kranzniederlegung am Volkstrauertag in der Stadt mit dabei - auch das schon seit quasi "immer". Hiermit zeigen wir, dass auch Schützen ein ganz normaler Teil der Gesellschaft sind!

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