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IGNORED

§ 42a sozial anerkannter Zweck


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Frage, muss ich jetzt Angst haben weil ich ein Mercedes Benz Fahrermesser (siehe Bild) im Handschuhfach meines Autos liegen habe? Die Messerklinge dieses Messers lässt sich auch mit dem Daumen öffnen und verriegelt im geöffneten Zustand.

post-876-1311070911_thumb.jpg

Geschrieben
Aber wäre das hier nicht ein schönes Thema um hoffentlich ein Großteil der Gutmenschen Träumer aufzurütteln?

Hallo

das wäre mal ein Thema, das einer von uns anpacken und bis zum bitteren oder süßen Ende durchziehen sollte. Aber mit sehr gutem Anwalt. Ich bin gerade anderweitig beschäftigt, unsere Verbände wollen sowas nicht oder sind zu klein oder was weiss denn ich. Vielleicht fühlt sich ja mal einer berufen und hat eine gute Rechtschutzversicherung. Wir kommen immer mehr in die Defensive. Angriff ist angesagt.

Steven

Geschrieben
muss ich jetzt Angst haben weil ich ein Mercedes Benz Fahrermesser...

Die Messerklinge dieses Messers lässt sich auch mit dem Daumen öffnen und verriegelt im geöffneten Zustand.

Angst musst du nicht haben. Aber du führst (wenn dir nicht ein verdammt guter "sozialadäquater Zweck" einfällt)

während deiner Pkw-Fahrten illegal ein Einhandmesser.

Einen solchen Gesetzes-Unsinn hätten sich die Marketing-/Merchandising-Leute von Mercedes (sicherlich vor 01.04.2008)

eben auch nicht träumen lassen...

Schönes Werkzeug übrigens; hat Stil.

Geschrieben
“… Einen solchen Gesetzes-Unsinn hätten sich die Marketing-/Merchandising-Leute von Mercedes (sicherlich vor 01.04.2008)

eben auch nicht träumen lassen... “

Ich habe es nach dem 01.04.2008 als Geburtstagsgeschenk von einem Vereinskameraden erhalten der in einer Mercedesvertragswerkstatt arbeitete.

Geschrieben
Bei meinem Mercedes ist das Handschuhfach abschließbar!

Zu dem eigentlichen Zweck, dem schnellen Freischneiden bei einem unvorhersehbaren Unfall, ist das Messer dann aber nicht mehr ohne Weiteres einsetzbar.

Die Erwägung des Gerichts, man könne auch einen Gurtschneider verwenden, ist das nur die Begründung, warum man dem Angeklagten seinen Zweck nicht glaubt oder wurde da der Rechtssatz aufgestellt, dass nur solche Zwecke anerkannt werden, zu denen der dem Führverbot unterliegende Gegenstand zwingend erforderlich ist und man nicht auf einen dem § 42a WaffG nicht unterfallenden Gegenstand zurückgreifen kann?

Geschrieben
...und schon taugt das Versprechen der Politiker keinen Pfifferling mehr und wir haben eine bewährte Praxis.

Traue keinem Politiknarren weiter, als du dein Auto werfen kannst.

Mal ein paar Klassiker:

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ (Walther Ulbricht, Staatsratsvorsitzender, SED, am 15. Juni 1961)

„Ich garantiere Ihnen: Mit der CDU wird es keine Große Koalition im Bund geben" (Volker Kauder, CDU, 2005)

„Wir dürfen die Pendlerpauschale auf keinen Fall kürzen.“ (Bundeskanzler Schröder, SPD, 2005)

„Mubarak ist ein Mann mit großer Weisheit und die Zukunft fest im Blick.“ (Guido Westerwelle, FDP, Bundesaußenminister, 2010)

Geschrieben
Die Erwägung des Gerichts, man könne auch einen Gurtschneider verwenden, ist das nur die Begründung, warum man dem Angeklagten seinen Zweck nicht glaubt oder wurde da der Rechtssatz aufgestellt, .....

Man will ein Ausweichverhalten zur Umgehung des Gesetzes verhindern, s. Ziff 20 der Begründung des Beschlusses.

Im Zweifel für die Sicherheit!

Geschrieben
Im Zweifel für die Sicherheit!

Jo, die Security-Leute halten sich immer gerne für den Nabel der Welt. Ist in der IT genauso. Sind sie aber nicht.

Man könnte auch ein Ortungsgerät in jedes Fahrzeug bauen, jedem einen Chip einpflanzen, an jeder Ecke Kameras und Mikrofone aufstellen. Man ist ja schon versucht zu fragen: Wollt ihr die totale Sicherheit -> Jawohl, Gröhhhhllll!!!

Alleine dass es dies eben nicht gibt, zeigt doch schon, dass es eben im Zweifel nicht immer für die Sicherheit entschieden wird.

Und was heißt hier schon Sicherheit? Würde man den Fahrer dieses Fahrzeuges fragen, was "im Zweifel für die Sicherheit" bedeutet, dann würde er natürlich das Messer weiter in der Fahrertür lassen. Das ist seine Sicherheit und vielleicht die von Unfallopfern, denen er eines Tages mal begegnet.

Ähnliches erlebe ich im Job auch öfter. Da steht immer mal wieder einer da und redet von: "Aus Sicherheitsgründen mus dies" oder "aus Sicherheitsgründen geht jenes nicht." Konsequent wäre es den Laden zu zu machen, denn dann passiert auch nix mehr. Es gibt noch was anderes im Leben außer Sicherheit.

bye knight

Geschrieben
Bei meinem Mercedes ist das Handschuhfach abschließbar!

Seit wann braucht man das für ein Einhandmesser?

Geschrieben
Im Zweifel für die Sicherheit!

Also mein Eid bezog sich auf das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes...bei deinem bin ich mir nie sicher.

Geschrieben
Also mein Eid bezog sich auf das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes...bei deinem bin ich mir nie sicher.

Was soll der Quatsch? :peinlich:

Wenn Du richtig lesen könntest, würdest Du merken dass ich lediglich die Urteilsbegründung zitiert und nicht meine Meinung zum Ausdruck gebracht habe!

Geschrieben
und nicht meine Meinung zum Ausdruck gebracht habe!

Nachvollziehbar ist es ja schon, daß Du mit einer eigenen Meinung hinterm Berg hälst, wenn Du ausreichend Loyalität gegenüber dem Dienstherren mitbringst, oder so.

Sag mal was dazu:

Da erfolgt eine "Routinekontrolle", wohl mit dem Motiv der "Gefahrenabwehr", Du spekulierst etwas weiter oben darüber, daß möglicherweise der Kläger im auslösenden Urteil dieses Threads zur "Klientel" gehört haben könnte. Und nun ergibt sich bei dieser Kontrolle KEIN ANDERER Beanstandungsgrund als ein Verstoß gegen 42a.

Ist damit der Zweck der WaffG-Änderung erfüllt: Die Polizei erhält eine Handhabe um ihre "Klientel" zu entwaffnen ? Und ist damit nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet ? Denn hier wird ein Instrument genutzt wo es auf so etwas wie das "gesunde Volksempfinden" des Beamten vor Ort ankommt.

Es ist mit freiheitlichen Prinzipien nicht, niemals, gar nicht vereinbar, die Handlungsfreiheit der Bürger einzuschränken und im Gegenzug den Ermessensspielraum der Ordnungsmacht auszuweiten ! Dieser blöde 42a verlangt unserer Gesellschaft einen viel zu hohen Preis dafür ab, ein winziges Fitzelchen an öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu fördern. Und wenn Du in dem Zusammenhang nochmal trötest: "Im Zweifel für die Sicherheit" Dann kannst logisch auch vorbeugende Sippenhaft mit der selben Begründung fordern. Bringt nämlich möglicherweise eventuell auf die richtigen Leute angewendet (Bremen?!?) auch Sicherheit. Und die geht ja vor...Oder ?

Uwe, Du kriegst hier leider die Breitseite ab, die Wut richtet sich aber gegen (vielleicht unbedachte) Parolen, nicht gegen Dich persönlich. Bisher hatte ich nämlich den Eindruck, Du könntest deutlich besser denken, als Du hier manchmal schreibst, die Lust am Argument führt aber manchmal zu weit.

Geschrieben
Nachvollziehbar ist es ja schon, daß Du mit einer eigenen Meinung hinterm Berg hälst, wenn Du ausreichend Loyalität gegenüber dem Dienstherren mitbringst, oder so.

Erwischt! :rolleyes:

Ist damit der Zweck der WaffG-Änderung erfüllt: Die Polizei erhält eine Handhabe um ihre "Klientel" zu entwaffnen ? Und ist damit nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet ?

Der Bürger wird doch nicht zielgerichtet nach Einhandmesser durchsucht, sie bleiben als Zufallsfund übrig.

Uwe, Du kriegst hier leider die Breitseite ab, die Wut richtet sich aber gegen (vielleicht unbedachte) Parolen, nicht gegen Dich persönlich.

Das kann ich ab, es sind ja auch nur vereinzelte, aber das nehme ich auch nicht persönlich.

Alles hat irgendwo einen Ursprung und ich erfinde nichts.

Wenn ich meine eigene persönliche Meinung kundtue kennzeichne ich das auch in der Regel. (Jede Regel hat auch Ausnahmen.)

Man muß bei mir nun auch manchmal zwischen den Zeilen lesen können.

Gruß

Uwe

Geschrieben
Ich wette dass der Betroffene kein "normaler" Bürger war und höchstwahrscheinlich zur "Zielgruppe" des Messerverbotes gehörte!

Diese "Zielgruppe" scheißt auf einen Bußgeldbescheid und zahlt (oder auch nicht) aber beschreitet nicht den Rechtsweg.

Aber egal, wir haben einen sozialadäquaten Grund weniger im echten Leben.

Geschrieben
Diese "Zielgruppe" scheißt auf einen Bußgeldbescheid und zahlt (oder auch nicht) aber beschreitet nicht den Rechtsweg.

Komisch, die meisten die ich kenne, werden anwaltlich vertreten!

Aber ich hab ja eh keine Ahnung!

Geschrieben
Früher war immer alles besser!

Und aus Holz!

In den Autos habe ich jeweils ein großes Messer mit feststehender Klinge verstaut, für den Fall der Fälle:

Abfangen eines verletzten Tieres nach Verkehrsunfall. Den Jagdschein habe ich nur dabei, wenn ich tatsächlich zur Jagdausübung

unterwegs bin. Ist es sinnvoll, eine Kopie ins Handschuhfach zu packen? Für den Fall, dass einem Deiner Kollegen das

Messer bei einer Kontrolle oder so ins Auge sticht :ridiculous:

Nix beglaubigtes, einfach als "Infomaterial".

Jürgen

Geschrieben
Abfangen eines verletzten Tieres nach Verkehrsunfall.

Ist es sinnvoll, eine Kopie ins Handschuhfach zu packen?

Jürgen

Du untermauerst damit Dein berechtigtes Interesse und weist mit der Kopie Deine Zuverlässigkeit vor.

Eine unbeglaubigte Kopie ist zwar kein gültiges Dokument, aber ich habe vom Fahrzeugschein des Zweitwagens auch nur eine Kopie einstecken, garantieren kann ich aber natürlich für nichts.

Solltest Du mit keinem anderen Delikt auffällig geworden sein, gehe ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das so akzeptiert wird.

Ich denke mal dass ich Dir das auch ohne Kopie glauben würde, naja ich führe ja auch keine Kontrollen durch!

Gruß

Uwe

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