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IGNORED

§ 42a sozial anerkannter Zweck


2nd_Amendment

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Aber wahrscheinlich nur dann, wenn die Dinger dienstlich gestellt wurden. Wer sich privat ein Einhandmesser zulegt, weil es vielleicht hier und da bei der Berufsausübung praktisch oder hilfreich ist, aber der Dienstherr/Arbeitgeber ein solches nicht für notwendig erachtet und deswegen nicht stellt, kann sich, wenn er es trotzdem mit zur Arbeit nimmt, wahrscheinlich auch nicht darauf berufen, dass er es beruflich benötigt.

Bring bloß keinen auf die Idee! :rolleyes:

Ich sehe das nicht so, denn so mancher Arbeitgeber verläßt sich darauf, dass seine Arbeitnehmer ihr Arbeitsgerät teilweise selbst beschaffen, denn er kann ja nicht auf alle Wünsche und Befindlichkeiten reagieren!

Der Maler wird ja schließlich auch ab und an einen Teppich verlegen!

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Aber wahrscheinlich nur dann, wenn die Dinger dienstlich gestellt wurden. Wer sich privat ein Einhandmesser zulegt, weil es vielleicht hier und da bei der Berufsausübung praktisch oder hilfreich ist, aber der Dienstherr/Arbeitgeber ein solches nicht für notwendig erachtet und deswegen nicht stellt, kann sich, wenn er es trotzdem mit zur Arbeit nimmt, wahrscheinlich auch nicht darauf berufen, dass er es beruflich benötigt.

Ich fürchte sogar, damit könntest Du recht haben.

Und das ist doch das Bittere,

Es geht hier nicht um Waffen, sondern um Taschenmesser.

Da fasst man sich doch an den Kopf, oder?

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Der Maler wird ja schließlich auch ab und an einen Teppich verlegen!

Der muss sich sein Teppichmesser aber wahrscheinlich auch nicht selber kaufen.

Und das ist doch das Bittere,

Es geht hier nicht um Waffen, sondern um Taschenmesser.

Da fasst man sich doch an den Kopf, oder?

Jo! Aber das ist nun mal das Dumme bei so allgemeinen Formulierungen in Gesetzen. Es trifft (fast) immer auch Leute, die gar nicht gemeint sind.

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...Jo! Aber das ist nun mal das Dumme bei so allgemeinen Formulierungen in Gesetzen. Es trifft (fast) immer auch Leute, die gar nicht gemeint sind.

Bist Du sicher, dass hinter dem Gesetz tatsächlich die Absicht steht, Kriminelle in ihrem Tun zu behindern? :ridiculous:

Ich halte so eine Annahme für vollkommen absurd. Für die Jugendlichen Rabauken, für die vor dem Verbot ein Einhandmesser "Kult" war dürfte es jetzt erst recht "cool" sein, wenn man durch das Tragen so eines Teils auch noch zeigen kann, dass man sich gegen die Staatsmacht auflehnt, zumal die Strafe bei einem Jugendlichen ohne Einkommen sowieso gering ausfallen dürfte, die dann wohl in den meisten Fällen auch noch die Eltern bezahlen werden. Für alle aber, die genug kriminelle Energie haben, einen Mitmenschen einfach abzustechen, dürfte sich die abschreckende Wirkung eines eher unwahrscheinlichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens erst recht in Grenzen halten. Ganz davon abgesehen brauchen sie dazu auch kein Einhandmesser.

Unsere sogenannten Volksvertreter mögen oft nicht gerade die Hellsten im Kopf sein, aber dass der Gesetzgeber nicht soweit denken kann, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Also: Gegen wen richtet sich dann wohl so ein Gesetz? :confused:

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Der kleine selbstständige Maler im 2-Mann Betrieb?

Wer soll ihm das kaufen?

Ich meinte jetzt den angestellten Maler in einem mittelständischen Betrieb. <_<

Bist Du sicher, dass hinter dem Gesetz tatsächlich die Absicht steht, Kriminelle in ihrem Tun zu behindern?

Natürlich nicht, die Gesetzesänderung dient nur dazu, gesetzestreue Bürger zu kriminalisieren und den jugendlichen Intensivtätern die Möglichkeit zu geben, sich vor ihren kriminellen Kumpels zu profilieren. :rolleyes:

Ironie beiseite, dass dieses Verbot mit der Aussicht auf ein bisschen Bußgeld kaum einen Kriminellen davon abhält, sich verbotenerweise ein Messer in die Tasche zu stecken, sondern normalen Leuten einfach nur ihren Alltag unnötig erschwert, brauchen wir wohl nicht weiter diskutieren.

Also: Gegen wen richtet sich dann wohl so ein Gesetz? :confused:

Für die Beantwortung dieser Frage in dem Sinne, den Du vielleicht gerne hören willst, fehlt mir noch eine gewisse Portion Paranoia.

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Aber wahrscheinlich nur dann, wenn die Dinger dienstlich gestellt wurden.

Auch das hindert die Herren PVBen nicht daran, solche Taschenmesser zu konfiszieren und gegen die Träger Anzeige wg. Verstoßes geg. das WaffG zu erstatten.

Erinnert sei hier an diverse Fälle aus jüngster Vergangenheit, in denen Soldaten, die sich in Uniform auf der Wochenend-Heimreise befanden und die ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser "im Sack" hatten, dieses von Bundespolizeibeamten abgenommen wurde.

Blöderweise hat das Bw-Taschenmesser neuer Art an der Klinge eine sog. "Öffnungsöse", die ein einhändiges Öffnen der Klinge ermöglicht.

1280_0.jpg

Dies zeigt in aller Deutlichkeit, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Vollzugsebene völlig krank im Hirn ist.

CM

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Das Führen auf dem Heimweg ist absolut rechtskonform und so auch allg. bekannt.

Der 42a ist ein vollkommen unsinniger §. Dem PVB musste gar kein Weg geöffnet werden. Alles ist in den entsprechender Landsgesetzen verankert. Mit der Begründung Gefahrenabwehr war sowieso schon immer alles machbar. Kein Polizist brauchte den 42a und das versprochene "Augenmaß" gibt es nicht. Der PVB handelt nach Gesetz. Vorher konnte er nach Augenmaß vorgehen.

Eine Riesenverarsche war das Herr Schäuble!

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Das Führen auf dem Heimweg ist absolut rechtskonform und so auch allg. bekannt.

Steht wo?

Ist hier der Zusammenhang mit der Berufsausübung noch gegeben?

Beim Weg von einer Kaserne zur anderen durchaus.

Dazu existieren auch mehrere schriftliche Anweisungen der BW!

Es gibt auch diverse Schriften, so auch von Ostgathe und auch andere, aber diese werden selten vor Gericht verwandt, oder anerkannt.

Zumal vor Gericht der Sachverständige des jeweiligen LKA KT sein Gutachten verteidigt und wie ich weiß bauen die auch nicht unbedingt darauf auf.

Das zeigt sich schon bei der widersprüchlichen Einstufung des erlaubten Springmessers als Einhandmesser.

Auch die Feststellungsbescheide des BKA sind nicht immer hilfreich, es wurden schon diverse von den Gerichten "hinweggefegt"!

Entscheidendes Kriterium wird sein, ob der PVB die "Ausrede" vor Ort glaubt oder nicht.

Wenn ich also nicht glaubhaft belegen kann dass ich Koch, Teppichleger, Angler, Pilzsammler, Jäger oder sonst etwas bin, bin ich darauf angewiesen das der PVB das vor Ort glaubt und er muß es nicht glauben.

Ja, ich weiß, niemand muß seine Unschuld beweisen! Hilft aber in dem Moment auch nicht weiter.

Dem Koch mit Lebensmittel und Kochausrüstung wird man es schon glauben können.

Im Gesetz steht ausdrücklich Transport in einem verschlossenen Behältnis!

Wo transportiere ich denn?

Zu Hause von der Küche ins Wohnzimmer, oder vom Arbeitsort nach Hause?

Der Grillabend meines Kumpels zählt auch nicht, denn beim § 42a WaffG gibt es nicht die Ausnahmeregel gem. § 12 Abs. 3 WaffG "...mit Zustimmung"!!

Absicht oder vergessen?

Ich weiß es auch nicht!

Mein Kommentar? Ne, lasse ich! :rolleyes:

Ich sagte es aber schon einmal, niemand wird angehalten und überprüft, ob er ein Messer dabei hat, in der Regel wird immer ein anderer Regel-, Normverstoß ausschlaggebend für Durchsuchung und Beschlagnahme sein!

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Auch das hindert die Herren PVBen nicht daran, solche Taschenmesser zu konfiszieren und gegen die Träger Anzeige wg. Verstoßes geg. das WaffG zu erstatten.

Nach der Gesetzesänderung wurde ich von meinen Kameraden verlacht, als ich Zug und Staffel über das Risiko der Mitnahme des dienstlich gelieferten Taschenmessers belehrte.

Ich habe meinen Dienst sicherlich nicht deswegen beendet, weil mir die Aufgaben nicht gefallen haben. Das Problem ist der Dienstherr. Ich gedenke, niemanden zu verteidigen, der sich schon im Kleinen so gegen die Verteidiger stellt.

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Ich habe gestern bei einem Motrorradunfall erste Hilfe geleistet und kurz überlegt, ob ich mein Pohlforce aus der Tasche ziehe um ein paar Nähte aufzutrennen...in Anbetracht diverser Polizisten um mich herum habe ich es lieber gelassen...armes Deutschland!

:traurig_16:

Also Du hast erste Hilfe geleistet und die Herrschaften standen als Zuschauer drum herum? Wenn Du Arzt oder Sani bist, ok, ansonsten sehr :peinlich: Habe ich aber so ähnlich auch schon beobachtet (Schwaben, heutige PI23) Nur die Tatsache, daß dem Opfer der Schlägerei die Schläge auf den Hinterkopf nicht geschadet haben, im Gegenteil, hielt mich von einer SA gg. die Herrschaften ab.

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Steht wo?

Ist hier der Zusammenhang mit der Berufsausübung noch gegeben?

Beim Weg von einer Kaserne zur anderen durchaus.

Dazu existieren auch mehrere schriftliche Anweisungen der BW!

Zum Führen des Bw-Taschenmessers durch Bw-Angehörige (als Bestandteil des Feldanzuges TD gem. ZDV 37/10)

gibt es aufgrund vorangegangener Unsicherheiten einen Erlass des BMVg aus 2009.

Auszug:

"...AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN... GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHRENVON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER -VICTORINOX-GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN.DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHRGESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG,WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDENIST,SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG ISTGEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK,AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF. DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DER BUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCH HEERESUNIFORM- UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSEND AUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN: AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST (DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT), AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IM STANDORTBEREICH, FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST, FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DERDIENSTZEIT,DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT.

Man beachte die fett wiedergegebene Aufzählung, und hier (da dies bezweifelt wurde) auch den ersten Teil. Ich finde, das ist klar und deutlich.

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...

Für die Beantwortung dieser Frage in dem Sinne, den Du vielleicht gerne hören willst, fehlt mir noch eine gewisse Portion Paranoia.

Wieso Paranoia? Die Frage ist doch berechtigt? Entweder die Initiatoren dieses Gesetzes (und die Parlamentarier, die die Sache abgesegnet haben) können nicht bis 3 zählen, dann sind sie sowieso fehl am Platz oder ihr Gesetz richtet sich tatsächlich gezielt gegen den Normalbürger, gerade weil diese Politiker unter massiver Paranoia leiden. Dann sind sie ebenfalls fehl am PLatz. Denkbar wäre allenfalls noch das Bestreben, sich als die Leute in Szene zu setzen, die etwas für die öffentliche Sicherheit tun, ohne sich auch nur einen Moment mit der Frage auseinanderzusetzen, was das Gesetz für praktische Auswirkungen hat. Das ist auch nicht besser und unterstreicht ebenfalls die völlige Verantwortungslosigkeit und Unfähigkeit dieser Gestalten.

Eine andere (halbwegs logisch nachvollziehbare) Erklärung für den Schwachsinn fällt mir trotz angestrengten Nachdenkens nicht ein. Aber vielleicht hast Du ja eine?

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Eine andere (halbwegs logisch nachvollziehbare) Erklärung für den Schwachsinn fällt mir trotz angestrengten Nachdenkens nicht ein. Aber vielleicht hast Du ja eine?

Die einfachste und mMn plausibelste Erklärung:

Es gab einige Taten, die als "Messermorde", "Messergewalt" hochstilisiert wurde.

Als Politiker "muss man ja was tun".

Und wenn man dann noch Schockvideos gezeigt bekommt, fällt die Entscheidung leicht, so ein Verbot erzeugt ka auch keine Kosten und man selbst findet Messer ah nicht so doll...

Verschwörungstheorien brauchts da eigentlich nciht.

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Nach der Gesetzesänderung wurde ich von meinen Kameraden verlacht, als ich Zug und Staffel über das Risiko der Mitnahme des dienstlich gelieferten Taschenmessers belehrte.

Ich habe meinen Dienst sicherlich nicht deswegen beendet, weil mir die Aufgaben nicht gefallen haben. Das Problem ist der Dienstherr. Ich gedenke, niemanden zu verteidigen, der sich schon im Kleinen so gegen die Verteidiger stellt.

genauso ist es!!!!

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Die einfachste und mMn plausibelste Erklärung:

Es gab einige Taten, die als "Messermorde", "Messergewalt" hochstilisiert wurde.

Als Politiker "muss man ja was tun".

Und wenn man dann noch Schockvideos gezeigt bekommt, fällt die Entscheidung leicht, so ein Verbot erzeugt ka auch keine Kosten und man selbst findet Messer ah nicht so doll...

Verschwörungstheorien brauchts da eigentlich nciht.

So, so, das erzeugt also keine Kosten. Nach dem Motto: die Polizisten müssen ja sowieso bezahlt werden, ob sie im Büro rumsitzen oder auf der Straße irgendwelche Leute kontrollieren, Klingenlängen von Taschenmesser nachmessen und danach dazu Berichte schreiben... :D

Abgesehen davon, dass bei den meisten dieser "Messermorde" ja tatsächlich keine Einhandmesser benutzt wurden, entspricht das was Du schreibst ja genau meiner 3. möglichen Erklärung des Ganzen. Zitat: "Denkbar wäre allenfalls noch das Bestreben, sich als die Leute in Szene zu setzen, die etwas für die öffentliche Sicherheit tun, ohne sich auch nur einen Moment mit der Frage auseinanderzusetzen, was das Gesetz für praktische Auswirkungen hat. Das ist auch nicht besser und unterstreicht ebenfalls die völlige Verantwortungslosigkeit und Unfähigkeit dieser Gestalten."

Wie gesagt, es wirft kein gutes Licht auf die Fähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein dieser Politiker. Außerdem hat es eben in der Praxis absolut die Wirkung einer reinen Schikanemaßnahme und ermuntert die Polizei geradezu zur willkürlichen Anwendung. Das wird ja sogar mit unverschämter Offenheit in der Begründung zu dem Text so ausgedrückt (etwa: die Polizei wird schon wissen, auf welche Klientel sie das Gesetz anwendet...). Um das zu sehen braucht man keine Paranoia, eher ein gewisses Maß an Naivität und Blindheit, um es nicht zu sehen.

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Bevor wir jetzt die Welt mit einer Verschwörung erklären, erinnern wir uns daran, daß reine Inkompetenz und Dummheit ausreichen, um solch einen Quatsch wie §42a zu erzeugen.

Der Messer-Kreuzzug des Berliner Innensenators und seines Hamburger Kollegen war nach meiner Einschätzung motiviert durch den Wunsch, mit Effekthascherei politisches Kapital zu erreichen. Beraten wurden Sie dabei durch Apparatschiks vom Typ eines Herrn Brenneke.

Ja, bei diesen Apparatschiks herrscht diese widerliche Einstellung, die hier Paranoia genannt wurde, gegen bewaffnete Bürger vor und sie besitzen das Ohr unserer politischen Vertreter. Dies ist eine wahre Gefahr für unsere FDGO und auch die öSiO, die so oft ins Feld geführt wird.

Leider wird diese Gefahr durch die Volksvertreter nicht wahrgenommen, was wiederum die Anschuldigung von Dummheit oder zumindest Kurzsichtigkeit untermauert.

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Nach der Gesetzesänderung wurde ich von meinen Kameraden verlacht, als ich Zug und Staffel über das Risiko der Mitnahme des dienstlich gelieferten Taschenmessers belehrte.... Ich habe meinen Dienst sicherlich nicht deswegen beendet, weil mir die Aufgaben nicht gefallen haben. Das Problem ist der Dienstherr. Ich gedenke, niemanden zu verteidigen, der sich schon im Kleinen so gegen die Verteidiger stellt.

Mit meinem Verwandten (langjähriger BGS-/Bundespolizeibeamter) habe ich mich mal ausführlich über die seit 01.04.08 geltende "Einhandmesserregelung" unterhalten. Was er selbst (und nach seinen Angaben auch so mancher Kollege) von diesem gesetzgeberischen "Glanzlicht" hält.... das würde den Dienstherrn auch nicht wirklich erfreuen.

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Ja, bei diesen Apparatschiks herrscht diese widerliche Einstellung, die hier Paranoia genannt wurde, gegen bewaffnete Bürger vor und sie besitzen das Ohr unserer politischen Vertreter. Dies ist eine wahre Gefahr für unsere FDGO und auch die öSiO, die so oft ins Feld geführt wird....

Genau so sehe ich das auch. Und ich gebe außerdem zu bedenken, dass ein intelligenter und geistig gesunder Mensch sich kaum über einen längeren Zeitraum völlig unfähige Ignoranten oder paranoide Zeitgenossen als Berater halten wird, ohne sie zu durchschauen. Jeder hat die Berater, die er sich aussucht und die er verdient.

...Leider wird diese Gefahr durch die Volksvertreter nicht wahrgenommen, was wiederum die Anschuldigung von Dummheit oder zumindest Kurzsichtigkeit untermauert.

Und das durchaus zurecht.

Es ist aber eben nicht nur die Dummheit, sondern m. E. leider auch die Bereitschaft, ohne zu Zögern wesentliche Grundsätze der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaates einer kurzsichtigen rein persönlich oder parteipolitisch motivierten Effekthascherei zu opfern, und zwar nicht nur beim Thema Waffen! Und das ist noch viel schlimmer als die Dummheit! :traurig_16:

Was aber noch schlimmer ist, dass es eine recht große Zahl von Menschen gibt, die solchem Treiben auch noch Beifall zollen, womit wir dann doch wieder beim Thema Dummheit sind.

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Naja, wer rot/grün wählt will es ja so, genau so.

Ihr tut mir echt Leid ihr lieben Württenberger.

Bitte nicht vergessen:

86% der wahlberechtigten Bürger in Baden-Württemberg haben den grünen Ministerpräsidenten NICHT gewählt!

Da fragt man sich doch, aus welchem Demokratieverständnis dieser Mann seinen Regierungsanspruch herleitet.

Was die Grün(inn)en in Deutschland betreiben ist eine Diktatur der Minderheiten!

CM

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Auch das hindert die Herren PVBen nicht daran, solche Taschenmesser zu konfiszieren und gegen die Träger Anzeige wg. Verstoßes geg. das WaffG zu erstatten.

Erinnert sei hier an diverse Fälle aus jüngster Vergangenheit, in denen Soldaten, die sich in Uniform auf der Wochenend-Heimreise befanden und die ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser "im Sack" hatten, dieses von Bundespolizeibeamten abgenommen wurde.

Blöderweise hat das Bw-Taschenmesser neuer Art an der Klinge eine sog. "Öffnungsöse", die ein einhändiges Öffnen der Klinge ermöglicht.

1280_0.jpg

Dies zeigt in aller Deutlichkeit, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Vollzugsebene völlig krank im Hirn ist.

CM

:icon14: Das sehe ich auch so !

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... eine klare Ansage.

Was nutzt die klare Ansage, wenn der Vollzugsbeamte diese i.d.R. nicht kennt und der betroffene Uniformträger erst mal ein Ermittlungsverfahren an der Backe hat.

Auch wenn dieses Ermittlungsverfahren wg. der eindeutigen Rechtslage im Regelfall eingestellt wird, so bleibt es doch in der sog. eingeschränkten Rechtsauskunft erhalten und führt später immer wieder zu dummen Fragen bei Behörden, wenn es um Auskünfte aus dem BZR geht. Dieser Umstand wird leider meist völlig ausgeblendet.

CM

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