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Rennstädter

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  1. Ich und meine Vereinskameraden können uns über die SB der zuständigen Behörde eigentlich nicht beklagen´, wir gehören zur Zeit noch zur Kategorie der zufriedenen Sportschützen. Trotzdem finde ich den Gedanken des öffentlich Machens des Tun oder Lassens der Behördenvertreter nicht ohne. Ich sehe darin für uns alle eigentlich nur Vorteile, so mancher Reiter des "Amtsschimmels" dürfte damit aus seinen Büroschlaf gerüttelt werden besonders falls er denkt er ist ein kleiner König der die Gesetze nach seinem Gutdünken auslegen kann.
  2. Meine Frage bezüglich Weicheisenschrot(t) rührt aus einer Diskussion unseres Schützenstammtisches her. Wir haben beim Landratsamt die Genehmigung für vier Wurfscheibenveranstaltungen pro Jahr beantragt. Bei der Besichtigung des Geländes fiel dann von den Vertretern des Landratsamtes (Natur- und Umweltschutz) die Bemerkung das die Genehmigung einfacher währe, wenn wir mit Weicheisenschrot schießen würden. In unserer Diskussion gab es dann folgende Überlegungen, die uns dann doch nachdenklich gemacht haben. 1 Patrone 12/70 Eurotrap enthält 24 g Blei, bei einer Serie zu 10 Scheiben (= 10 Schuss pro Serie) damit werden 240 g Blei in der Umwelt verteilt. Pro Veranstaltung werden im Durchschnitt 150 Serien geschossen, macht 1500 Schuss und ergibt somit 36 kg Blei. Bei 4 Veranstaltungen pro Jahr kommen somit 144 kg Blei zusammen. In der Sachkunde wurde uns beigebracht das ein Schrotkorn von 2,5 mm eine max. Reichweite von 250 m hat. Bei einem Schusssektor von 30o wird das Blei etwa über eine Dreiecksfläche mit 250 m Schenkellänge verteilt. Die stärkste Belastung dürfte sich auf den ersten 100 m finden lassen. Die Ballistiker können mich jetzt widerlegen, aber eine übermäßige Belastung der Flintenläufe wird von uns eigentlich nicht erwartet. Unsere Überlegung in dieser Richtung sind, dass die Schrotgarbe im Lauf durch den Plastebecher zusammengehalten wird. Dieser trennt sich erst außerhalb des Laufes von der Garbe. Somit dürften die Eisenschrote nicht an der Laufwandung reiben.
  3. Mich würde einmal interessieren ob jemand im Forum Erfahrungen mit Weicheisenschrott beim Wurfscheibenschießen hat, wie verhält sich die Schrottgarbe usw. ?
  4. Ich finde die Idee ja ganz , gut nur wie gesagt ein paar Orientierungshilfen wie größere Städte, Landesgrenzen und Flüsse wären ganz gut
  5. Da ich das Fahrrad nicht zum zweiten Mal erfinden will greife ich mal auf was andere bereits geschrieben haben und was meine volle Zustimmung findet • Als erstes würde ich mir wünschen das das WaffenGesetz klar formuliert ist, bei Veröffentlichung eine Verordnung und Verwaltungsanweisung bereits fertig sind und das es überall in Deutschland GLEICH angewendet wird. • Klarstellung in der Gebühren-VO zum WaffG, dass für die Eintragung bzw. Austragung von Waffen (gleich welcher Anzahl) nur einmal die Gebühr erhoben wird. • Wiedereinführung des Bedürfnisantrages durch den Verein (Nicht wie jetzt, durch die Verbände. Wir in den Vereinen kennen unsere Pappenheimer besser als die Verbandsoberen) • Wegfall des Bedürfnis-Prinzips! (Insbesondere die Begrenzung auf zwei Kurzwaffen) • Entweder bin ich zuverlässig, und dann ist es egal, wie viel Waffen ich kaufe, oder ich bin es eben nicht. • Wegfall des Psychotests. GK-Waffen ab 21 ist OK, der Rest der mit der letzten Novelle kam ist absolut inakzeptabel. Genauso wie die 12monatige Wartefrist. 6 Monate reichen. • Wegfall von Anscheinsregelungen bei Sportwaffen. Eine Waffe wird nicht durch das Aussehen sportlicher oder unsportlicher. Mit freundlichen Grüßen Rennstädter
  6. Wir haben dazu ein Faltblatt auf dem registriert wird wann was gemacht wurde, die abgeleistetn Stunden sind von einem Vorstandmitglied abzuzeichnen. Das Blatt wird am Jahresende beim Schatzmeister abgegeben, der dann den Obulus für die nicht geleisteten Stunden eintreibt. Jeder ist für die Führung des Stundennachweises selbst verantwortlich und da ja Geld dahintersteht auch an einer korrekten Abrechnung interessiert.
  7. Mario101 da muß ich jetzt mal ganz dumm fragen wie erhaltet ihr dann eurer Vereinseigentum? Seit ihr so reich das ihr alles über den Beitrag finanziert?
  8. Ich möchte ganz kurz darlegen wie wir das Handhaben und ich muss sagen das wir seit 10 Jahren, so lange gibt es unseren Schützenverein, ganz gut damit gefahren sind. Arbeitsstunden dienen bei uns vor allem der Schaffung, Pflege und zum Erhalt von Vereinseigentum. In der Vereinssatzung ist festgelegt das pro Jahr und Mitglied 20 Arbeitsstunden abzuleisten sind, nur die Mitglieder des Vorstandes und der Schützenkönig sind von dieser Pflicht befreit. Nicht gebrachte Arbeitsstunden sind mit 10,00 € /Std. zu vergüten. 20 Stunden pro Jahr sind unserer Meinung nach für jeden machbar unabhängig davon ob jemand Selbstständiger, Angestellter oder wie heut so viele arbeitslos ist. So lange wir an unseren Vereinsräumen gebaut haben war das eigentlich kein Problem. Als wir damit fertig waren tauchte die Frage auf wo werden nun Arbeitsstunden abgeleistet? Wir haben das unteranderem damit geklärt das wir die Teilnahme an den Schützenfesten befreundeter Vereine mit je 2 Stunden pro Schützenfest verrechnen, (dadurch hatten wir es schon das unser Verein mit mehr Mitgliedern vertreten als der Gastgeber) weiterhin zählt auch die Vorbereitung und Absicherung von Vereinsveranstaltungen wie unseres Schützenfestes oder von Vereinswettkämpfe als Arbeitsstunden. Wir konnten in den letzten Jahren beobachten das diese Reglung von anderen Vereinen in unserer Umgebung übernommen wurde.
  9. Da gibts nur eine Antwort drauf: Herr wirf Gehirn herrunter
  10. BESSER ALS DiBo AM 29.09.2004 UM 10:48 KANN MAN DIE NACHRICHT DAS UNS DAS FORUM ERHALTEN BLEIBT NICHT KOMMENTIEREN!!!!
  11. Wer hat sich denn die Hirnrissigkeit ausgedacht?
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