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IGNORED

Unzuverlässigkeit bei Übergabe von Tresor- und Wohnungsschlüssel an anderen WBK-Inhaber


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Überall dort, wo kein anderer hinkommt.

Wobei das beim Schlüssel immer so ein Thema ist.

Waffen müssen so aufbewahrt werden, daß niemand Zugriff darauf haben kann. Der Schlüssel wird vom WaffG nicht behandelt, daher gelten die normalen Vorschriften. Und da ist das alles etwas lockerer. Nach dem WaffG überläßt Du die Waffe, wenn Du die tatsächliche Gewalt nicht mehr ausüben kannst. Der potentielle "Erwerber" muß dazu nicht das Interesse am Erwerb der Waffe haben, er muß noch nichtmal wissen daß sie existiert. Es reicht daß er Zugriff haben könnte, ohne daß Du ihn daran hindern kannst.

Beim Schlüssel gelten die "normalen" Vorschriften. Das heißt, daß der "Unberechtigte" Zugriff darauf haben muß, ein Erwerbsinteresse besteht, und er natürlich auch von Existenz des Schlüssels weiß. Theoretisch (!) wäre es daher in Ordnung, den Schlüssel einfach in den Schlüsselkasten zu hängen... allerdings wird man Dir da Fahrlässigkeit vorwerfen, da Du nicht sicher sein kannst daß Deine Frau oder Kinder nicht doch irgendwann mal ein Interesse an den Waffen bekommen.

Das mit dem Schlüssel ist halt immernoch das alte Problem: Solange nichts passiert hast Du alles richtig gemacht. Wenn etwas passiert, dann war es nicht gut genug, ganz egal was Du getan hast.

Eine Möglichkeit wäre, den Schlüssel im Bankschließfach zu deponieren, und den Zugang dazu in einem versiegelten Umschlag beim Notar zu lagern, gemeinsam mit dem Testament.

Oder aber Du ignorierst das Thema einfach, und läßt die Öffnungen des Tresors im Falle Deines Ablebens das Problem der Erben sein. Es gibt professionelle Dienste, die jeden handelsüblichen Tresor aufbekommen. Nicht immer zerstörungsfrei, aber das ist dann ja zweitrangig.

Geschrieben

Den Schlüssel darf eigentlich jeder haben, der nicht zugleich Zugang zum Aufbewahrungsort des Waffenschranks hat.

Du überlässt die Waffen erst in dem Moment, wo jemand ungehindert darauf zugreifen könnte, weil er neben dem Waffenschrankschlüssel z.B. auch den Wohnungsschlüssel hat.

Geschrieben

Danke für die Antwort. Es geht mir gerade um einen Not- bzw. Todesfall (dann leider meinen eigenen). Ich hab ganz bewusst nur ein elektronisches Zahlenschloss (und auch kein Notschloss) am Schrank. Einen Zettel mit der Kombination an die Pinnwand zu hängen (oder in einen Schlüsselschrank) scheint mir nicht so der richtige Weg zu sein, da dies wohl noch auffälliger ist als ein einzelner Doppelbartschlüssel.

Bei verschlossener Kombination (Schlüssel) gab es mal die Behauptung, daß der Verschlußbehälter dann mindestens die gleiche Sicherheitsstufe wie das des zu sichernden Behältnisses haben muss, da ansonsten für den Zugang nur noch die Sicherheitsstufe des Verschlußbehälters überwunden werden muss. Damit würde ein Schlüsselkasten komplett ausscheiden. Bei allen sonstigen Möglichkeiten habe ich letztlich immer wieder irgendetwas in der Hand (oder im Kopf) was wieder der besonderen Aufbewahrung bedarf.

Es wäre alles viel einfacher wenn Frau oder Tochter endlich mal selbst WBKs machen würden, verdammte Sch.... Irgendwie kann ich mich wohl nicht richtig durchsetzen :-(

Geschrieben

Das mit dem Schlüsseltresor ist Quatsch, auch wenn es oft wiederholt wird.

Die Aufbewahrung des Schlüssels ist GAR NICHT geregelt. Deshalb ja mein Kommentar oben: Solange nichts passiert, ist es in Ordnung ihn offen ans Schlüsselbrett zu hängen, aber wenn er aus einem Möbeltresor heraus geklaut wurde, dann war das noch zu wenig.

Wenn Du ohnehin schon ein Zahlenschloß hast, dann schreib die Kombination entweder in den versiegelten Umschlag beim Testament, das der Notar verwahrt, oder verrate sie einfach gar niemandem. Wenn Deine Familie an die Waffen ran muß, sei es Todesfall oder sonstwas anderes, dann können sie den Tresor immer noch knacken lassen. Und eine Kombination die nicht aufgeschrieben ist, kann nicht gestohlen werden.

Geschrieben

Es dürfte nicht rechtswidrig sein, die Kombination beim Notar zu hinterlegen.

Danke für die Antwort. Es geht mir gerade um einen Not- bzw. Todesfall (dann leider meinen eigenen). Ich hab ganz bewusst nur ein elektronisches Zahlenschloss (und auch kein Notschloss) am Schrank. Einen Zettel mit der Kombination an die Pinnwand zu hängen (oder in einen Schlüsselschrank) scheint mir nicht so der richtige Weg zu sein, da dies wohl noch auffälliger ist als ein einzelner Doppelbartschlüssel.

Geschrieben

Wenn ich jetzt hier alle Zahlen von 1 bis 100 aufschreibe, bin ich dann auch unzuverlässig, weil ich meine Tresorkombination (mechanisches Zahlenschloss) verraten habe?

Im Ernst, warum fragen diese Menschen nicht VORHER bei der Waffenbehörde an, was die beste Lösung ist? Dies, von der Behörde schriftlich mitgeteilt, dürfte viel Unbill ersparen.

Geschrieben

Den Schlüssel darf eigentlich jeder haben, der nicht zugleich Zugang zum Aufbewahrungsort des Waffenschranks hat.

Du überlässt die Waffen erst in dem Moment, wo jemand ungehindert darauf zugreifen könnte, weil er neben dem Waffenschrankschlüssel z.B. auch den Wohnungsschlüssel hat.

Also ist der Knackpunkt die Überlassung des Hausschlüssel in Verbindung mit, wie auch immer, der Kombination / dem Schlüssel.

Geschrieben

Wie wäre die Idee, bei dem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde die Kombination zu hinterlegen :rotfl2: , werden vermutlich ja auch die ersten sein, die, die Waffen nach dem Ableben des LWB haben wollen.

Oder die Einführung eines Nationalen Zahlenkombinationsregisters (NZKR) :crazy:

Geschrieben

Im Ernst, warum fragen diese Menschen nicht VORHER bei der Waffenbehörde an, was die beste Lösung ist? Dies, von der Behörde schriftlich mitgeteilt, dürfte viel Unbill ersparen.

Die Behörden-Anweisung oder auch verschriftliche Meinung bekommst Du erst gar nicht. Nicht von der Waffenbehörde ! Die werden sich winden und unverbindlich bleiben und sich schriftlich nicht äußern. Wenn Du eine(n) ganz kundenorientierte(n) SB(in) hats, wirst Du an die Polizeiliche Beratungsstelle verwiesen. Und die hat leider in Waffen-Angelegenheiten keine Zuständigkeit.

Der Persilschein, mit dem Du Dich von allem Unbill reinwaschen kannst, den kriegst Du

a ) von keiner Behörde in 'Schland ausgestellt

b ) im Streitfall ist der Schein NICHTS wert. Weil: der SB (oder sonstwer) kann sich ja getäuscht haben.

c ) selbst wenn Du einen anerkannten Sachverständigen oder Rechtsgelehrten beauftragst DIE No.1 Lösung zu finden, und es passiert was, kriegst Du höchstens Schadensersatz, es schützt nicht vor dem Strafrecht, siehe b )

Es ist sinnvoll, sich mal eine Meinung zu bilden und krasse Fehler zu vermeiden, vieles von dem, was Falsch ist, wurde ja schon gesagt. Aber eine hieb- und stichfeste Panzerung für alle Fälle, speziell vor deutschen Gerichten, zu finden, ist praktisch unmöglich.

Außerdem: wer viel fragt, kriegt viele Antworten, manchmal auch solche, die ihm nicht passen. Hier gilt es, mit minimalem Aufwand ein klares Ziel zu erreichen. Wenn Du Dir sicher bist, daß mit Deiner Methode niemand unberechtigt an Deine Sachen drankommt, ist das ausreichend. Nach den ANDEREN zu schielen kann Dich nur verunsichern.

Geschrieben

meines Erachtens eine mögliche Variante:

- kleines Bankschließfach in dem Kreditinstitut des Vertrauens anmieten (bei meiner örtlichen Sparkasse ab 35,00 EUR pro Jahr)

- Kombinationen dort hinterlegen

- WICHTIG: zu Lebzeiten darf außer dem Fachinhaber niemand Zugangsberechtigung haben

- potenzielle Erben über die Existenz des Schließfachs informieren

- im Todesfall bekommen die Erben gegen entsprechenden Nachweis Zugang zu dem Schrankfach und können so auch den Waffennachlass regeln ohne Tresore aufbrechen zu müssen

Gruß cb01

Geschrieben

Die Behörden-Anweisung oder auch verschriftliche Meinung bekommst Du erst gar nicht. Nicht von der Waffenbehörde ! Die werden sich winden und unverbindlich bleiben und sich schriftlich nicht äußern. Wenn Du eine(n) ganz kundenorientierte(n) SB(in) hats, wirst Du an die Polizeiliche Beratungsstelle verwiesen. Und die hat leider in Waffen-Angelegenheiten keine Zuständigkeit.

Der Persilschein, mit dem Du Dich von allem Unbill reinwaschen kannst, den kriegst Du

a ) von keiner Behörde in 'Schland ausgestellt

b ) im Streitfall ist der Schein NICHTS wert. Weil: der SB (oder sonstwer) kann sich ja getäuscht haben.

c ) selbst wenn Du einen anerkannten Sachverständigen oder Rechtsgelehrten beauftragst DIE No.1 Lösung zu finden, und es passiert was, kriegst Du höchstens Schadensersatz, es schützt nicht vor dem Strafrecht, siehe b )

Es ist sinnvoll, sich mal eine Meinung zu bilden und krasse Fehler zu vermeiden, vieles von dem, was Falsch ist, wurde ja schon gesagt. Aber eine hieb- und stichfeste Panzerung für alle Fälle, speziell vor deutschen Gerichten, zu finden, ist praktisch unmöglich.

Außerdem: wer viel fragt, kriegt viele Antworten, manchmal auch solche, die ihm nicht passen. Hier gilt es, mit minimalem Aufwand ein klares Ziel zu erreichen. Wenn Du Dir sicher bist, daß mit Deiner Methode niemand unberechtigt an Deine Sachen drankommt, ist das ausreichend. Nach den ANDEREN zu schielen kann Dich nur verunsichern.

Du hast recht, mein Vorschlag war naiv.

Geschrieben

meines Erachtens eine mögliche Variante:

- kleines Bankschließfach in dem Kreditinstitut des Vertrauens anmieten (bei meiner örtlichen Sparkasse ab 35,00 EUR pro Jahr)

- Kombinationen dort hinterlegen

- WICHTIG: zu Lebzeiten darf außer dem Fachinhaber niemand Zugangsberechtigung haben

- potenzielle Erben über die Existenz des Schließfachs informieren

- im Todesfall bekommen die Erben gegen entsprechenden Nachweis Zugang zu dem Schrankfach und können so auch den Waffennachlass regeln ohne Tresore aufbrechen zu müssen

Gruß cb01

Das ist auch die von mir praktizierte Methode.

Geschrieben

Mit Zahlenkombinationen gibt es noch kreativere Möglichkeiten:

Z.B. einen Teil der Zahl bekommt die Frau/die Kinder/der Vereins-Kollege im verschlossenen Umschlag.

Der andere Teil der Zahl ist irgendwoanders hinterlegt (Testament/Anwalt etc.).

Fazit: Keiner hat Zugriff auf die Kombination und damit den Tresor. Erst im Fall Deines Ablebens kommen die Teile zusammen.

Geschrieben

Mit Zahlenkombinationen gibt es noch kreativere Möglichkeiten:

Z.B. einen Teil der Zahl bekommt die Frau/die Kinder/der Vereins-Kollege im verschlossenen Umschlag.

Der andere Teil der Zahl ist irgendwoanders hinterlegt (Testament/Anwalt etc.).

Fazit: Keiner hat Zugriff auf die Kombination und damit den Tresor. Erst im Fall Deines Ablebens kommen die Teile zusammen.

Wie lang sind denn die Zahlenkombinationen? Wenn die (zum Beispiel) nur vierstellig sind, dann verringern sich die Möglichkeiten, die ich durchprobieren muss erheblich, wenn ich schon die eine Hälfte der Kombination hab (gilt natürlich für jede andere Kombinationslänge auch).

Geschrieben

Gegen Durchprobieren haben fast alle elektronischen Zahlenschlösser Schutzfunktionen, die nach z.B. 5maliger Falscheingabe nur noch mit Mastercode die Öffnung gestatten, oder für eine bestimmte Zeit die Eingabe sperren.

Geschrieben

Gängige elektronische Zahlenschlösser sind 6 bzw. 8-stellig und haben (falls es kein Billigteil ist) diesen "Ausprobierschutz". Selbst ein mechanisches 3-Scheiben-Zahlenschloß bietet reichlich Kombinationsmöglichkeiten.

Ein mechanisches Zahlenschloß ist übrigens, selbst mit der bekannten kombination, nicht sooo einfach zu öffnen. Ich habe das oft genug in der Firma erlebt. (Wie war das noch? Zweimal oder dreimal über die richtige Zahl drehen? Ähhm - linksrum oder rechtsrum anfangen?)

Manfred

Geschrieben

Ein mechanisches Zahlenschloß ist übrigens, selbst mit der bekannten kombination, nicht sooo einfach zu öffnen. Ich habe das oft genug in der Firma erlebt. (Wie war das noch? Zweimal oder dreimal über die richtige Zahl drehen? Ähhm - linksrum oder rechtsrum anfangen?)

Einer unserer Ausbilder schafft es bis heute nicht, den Tresor des Vereins zu öffnen. :-) Grobmotoriker!

Wie das ist, wenn man an seine Waffe will, wenn es im Haus verdächtig rumort, möchte ich mir nicht ausmalen.

Geschrieben

Da brauchst Du nur 3 Zahlen:

1-1-2

CM

Du rufst bei der Feuerwehr an?

Geschrieben

... und anders als bei "110" bin ich dort auch noch nie in einer Warteschleife gelandet. (Ob es deshalb den Tipp gibt, auch bei Überfällen "Feuer, Feuer, es brennt." statt "Hilfe, Überfall" zu rufen? ;) ) :confused:

Geschrieben

... und anders als bei "110" bin ich dort auch noch nie in einer Warteschleife gelandet. (Ob es deshalb den Tipp gibt, auch bei Überfällen "Feuer, Feuer, es brennt." statt "Hilfe, Überfall" zu rufen? ;) ) :confused:

Passend dazu:

Günter F. , ein älterer Herr aus Harsum im Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen.

Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen.

Er rief die Polizei an, wo man ihn fragte, ob die Einbrecher auch bei ihm im Wohnhaus wären.

Er sagte: "Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen."

Der Polizist sagte "Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen Sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.

Günter sagte: "Okay."

Er legte auf und zählte bis 30. Dann rief er wieder bei der Polizei an.

"Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu beeilen, ich habe soeben beide erschossen."

Und legte auf.

Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, drei Löschwagen der Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F. ein.

Beide Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen!!

Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: "Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen?!

Günter antwortete: "Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!"

(Sorry falls das in WO schon gepostet wurde)

Geschrieben
...

(Sorry falls das in WO schon gepostet wurde)

Ja,

so oder so ähnlich schon des Öfteren. Das ganze wäre haarscharf an der Grenze des § 164 StGB und von einer entsprechnden Anzeige würde nur eine wortwörtliche Auslegung des § 164 schützen, da das "andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen" mit "ihn" einen anderen meint und nicht den meldenden bzw. anzeigenden Bürger selbst. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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