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IGNORED

gelbe WBK voll - Neueintragung wird verweigert


sgclimber

Empfohlene Beiträge

Hallo,

meine Gelbe WBK ist voll, nun hab ich am WE eine weitere Waffe darauf erworben und wollte sie heute eintragen lassen.

Die Eintragung wurde verweigert da die WBK ja voll sei. Alle Argumente das ich ja eine unbefristete Erlaubnis habe und ich nichts dafür könne das nur 8 Zeilen auf dem Dokument seinen zählten nicht.

Eine Rechtsgrundlage wollte man mir auch nicht nennen, das Dokument sei eben voll und ich hätte vorm neuerwerb eine neue WBK beantragen müssen. Eigentlich war gar keine Gesprächsbereitschaft vorhanden.

Ich habe am Ende den Antrag auf Eintragung abgegeben, es soll nun entschieden werden was passiert. Auf meine Frage was bei negativ passiert wurde mir gesagt ich bekäme keinen Ablehnungsbescheid, sondern sofort eine Anzeige wegen illegalem Waffenerwerbs und die Waffe würde eingezogen + alle weiteren folgen (Zuverlässigkeit usw.)! Wie ich mich nun fühle kann man sich sicher vorstellen, Puls auf 180 und ANGST!

HILFE ! Was soll ich nun tun? Bin echt rat und hilflos, wie gesagt alle Argumente halfen nichts...

Ich fühl ich der Behörde total hilflos ausgeliefert, wenn die mich bei negativer Entscheidung gleich anzeigen kann ich ja noch nichtmal Widerspruch usw. einlegen????

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Deine Pflicht, nach dem Erwerb, ist es diesen fristgemäß anzuzeigen. Das hast du getan. Also warten was da kommt. Entweder eine neue WBK, oder ein ablehnender Bescheid mit Begründung, gegen den man klagen kann. Aber illegaler Erwerb ist Quatsch. Du hast eine Erlaubnis, und du hast gemeldet.

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Deine Pflicht, nach dem Erwerb, ist es diesen fristgemäß anzuzeigen. Das hast du getan. Also warten was da kommt. Entweder eine neue WBK, oder ein ablehnender Bescheid mit Begründung, gegen den man klagen kann. Aber illegaler Erwerb ist Quatsch. Du hast eine Erlaubnis, und du hast gemeldet.

Ich hab ja extra gefragt ob ein Ablehnungsbescheid kommt, da hieß es nein es wird sofort ein Verfahren wegen illegalem Erwerbs eröffnet. Ich bin kurz vorrm Herzkasper...

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Da du A Angst und B keine Ahung hast, bleibt dir nur eines, nimm einen Anwalt der sich mit Waffenrecht auskennt. Namen gibt es im Forum.

In jedem Falle äußere dich nicht zur Sache. Der netteste Beamte ist dein FEIND und er will dich nur aufs Kreuz legen.

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Wo finde ich denn einen Anwalt der sich mit dieser Problematik auskennt? Kostet es sofort wenn ich dort Anrufe??? Ich hatte noch nie mit Anwälten zu tun und kenne mich bei solchen Sachen überhauptnicht aus. :o

hast PM

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da hieß es nein es wird sofort ein Verfahren wegen illegalem Erwerbs eröffnet

"Illegaler Erwerb", wenn du doch eine unbefristet gültige Erwerbserlaubnis (§ 14 Abs. 4 WaffG) hast....

Die Leute sollen ihren Job aufgeben, sich schulen oder umschulen lassen.

So ein Personal ist m.E. eine Beleidigung für die öffentliche Verwaltung.

Der Rest ist oben schon gesagt. Guter (Fach-)Anwalt.

Die Sache kann, so wie dargestellt, juristisch doch gar nicht in die Hose gehen.

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"Illegaler Erwerb", wenn du doch eine unbefristet gültige Erwerbserlaubnis (§ 14 Abs. 4 WaffG) hast....

Glaub mir das waren auch mehrmals meine Argumente! Als Antwort bekam ich sinngemäß, das das unbefristet für die 8 Zeilen gilt...

Ich versteh es doch auch nicht... :icon13:

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Als Antwort bekam ich sinngemäß, das das unbefristet für die 8 Zeilen gilt...

Schon gewagt, die Nummer.

Dem nächsten der reinkommt wird der Eintrag verweigert weil das Stempelkissen alle ist oder was ? :ridiculous:

Immer wieder erstaunlich wie freizügig lokale Behörden Bundesgesetze interpretieren.

Tu uns einen Gefallen und veröffentliche den Text des Ablehnungsbescheides.(Solltest du denn je einen bekommen)

Auf die Begründung bin ich gespannt. :s73:

Pickett

Edit hat noch was gefunden:

Quelle: Apel/Bushart, Kommentar zum Waffenrecht, Bd. II, Kohlhammer, 2004: zu § 14 Abs. 4 :

„Dies (das eben eine Einzelfallprüfung nicht gefordert wird, der Verfasser) kann dem Wortlaut von Abs. 4 nicht entnommen werden, ist aber nach dem eindeutigen (in der Begründung fixierten) Willen des Gesetzgebers so gewollt. Letztlich soll es also dabei bleiben, dass Sportschützen die in Abs. 4 genannten Waffen ohne gesonderten Nachweis des Bedürfnisses oder Sachkunde in unbegrenzter Höhe erwerben dürfen. Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind.“

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Glaub mir das waren auch mehrmals meine Argumente! Als Antwort bekam ich sinngemäß, das das unbefristet für die 8 Zeilen gilt...

Ich versteh es doch auch nicht... :icon13:

Du mußt es auch nicht verstehen.

Du mußt nur beweisen können, dass du innerhalb der zwei Wochen Frist den Eintrag in eine WBK, bzw. die Ausstellung einer Folge-WBK beantragt hast.

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Tu uns einen Gefallen und veröffentliche den Text des Ablehnungsbescheides.(Solltest du denn je einen bekommen)

Auf die Begründung bin ich gespannt. :s73:

Um den Bescheid hatte ich ja auch gebeten, es hieß den bekomme ich nicht, sondern bei Ablehnung gleich eine Anzeige wegen illegalem Erwerb einer Schusswaffe. Der Verkäufer müsse sich dann auch verantworten!

Auf meine Schlussfrage hin wie es nun weiter geht, hieß es entweder bekomme ich den Eintrag oder halt die Anzeige. Wobei die Sachbearbeiterin absolut zu letzterem tendierte!

Achja, ich musste übrigens noch eine Unterschrift leisten das sich die Waffe sicher in meinem A/B Schrank befindet! Musste ich so explizit noch bei keiner Waffe tun, hab halt vorher immer nur die Daten meiner Tresore angegeben.

Die Nacht heute wird wohl sehr unruhig werden, der Puls ist jetzt immer noch nicht runter!!! :angry2:

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@sgclimber: Du hast PM

Hallo,

wenn ich das hier alles so lese, wird ja immer häufiger solche Behördenwilkür, frage ich mich ob es ratsam ist prinzipiell IMMER eine RV abzuschließen ? (In Sachen Waffenrecht)

Und zwar speziell bei mir noch vor meinem WBK ersteintrag!

Ist es nicht so das man minestens x Monate eine Rechtschutz haben muss das die dann greift !?

Ich würde auch gerne wissen wie teuer so etwas ist und gute (wenn vorhanden) Adressen im Raum Wiesbaden,Mainz, Frankfurt,.... bekannt ?

Bis jetzt habe ich persönlich auch noch nie eine RV gehabt, finde eigentlich das das nicht unbedingt nötig ist, doch wenn ich hier lese dann bekomme ich auch bammel :confused:

Gruß

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Ist es nicht so das man minestens x Monate eine Rechtschutz haben muss das die dann greift !?

Kommt auf die Rechtschutz an. Gibt welche die greifen sofort, manche erst nach 3 oder sogar erst nach 6 Monaten. Da muß man vor Abschluß schon etwas genauer hinschauen, wobei die Wartezeiten meist bei Verkehrs- oder Mietrechtschutz bestehen, bei Verwaltungsrecht in der Regel keine Wartezeit.

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Es wird ja hier im Forum enorm herumgeheimnist über empfehlenswerte Gesellschaften für das Verwaltungsrecht mit Spezialgebiet Waffen.

Wo könnte man denn mal was als Tipp erfahren?

Ich habe bei der Versicherung angefragt, bei der ich Familienrechtsschutz habe, aber die Bedingungen resp. Leistungsumfang haben mich nicht überzeugt.

Gerne auch per PM.

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Waffenrechtschutz ist auch bei der Mitgliedschaft im vdw dabei.

siehe hier:

http://www.vdw-duesseldorf.de/versicherungen.php?position=9

Beitrag ist 54 Euro pro Jahr.

ist da auch das vorgerichtliche Verfahren, sprich das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht mit abgedeckt?

edit: in meinen Bedingungen steht Folgendes:"Verwaltungsrechtschutz - Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren"

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