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IGNORED

gelbe WBK voll - Neueintragung wird verweigert


sgclimber

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Gibt es das noch? Oder ist das wiedermal bundeslandabhängig? Ich kenn nur vom BaföG dass in Bayern inzwischen sofort geklagt werden muss, und es hier kein Widerspruchsverfahren mehr gibt. War vor paar Jahren noch anders. Muss zuhause mal auf Bescheide der Waffenbehörde schauen, ob ich gleich klagen müsste.

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Also ich habe hier eine Flinte, die ich erst in 14 Tagen bedingt durch 2/6 melden kann, auf Leihstein stehen...

Würde ich heute von meinem SB einen Korb belommen, habe ich immer noch den Leihschein!

Also, wo ist Dein Problem?

Er hat den Erwerb gemeldet!

Dann ist der "aufgetauchte" Leihschein hinfällig.

Weiterhin, der Verkäufer hat möglicherweise ja auch bereits den Verkauf gemeldet.

Und, ich denke mit solchen Spielchen wird er wenns auf ein Verfahren raus läuft, nicht so gut da stehen.

Er hat rechtmässig von privat ( hoffe ich, den sonst könnte das Amt dem Händler ans Bein pissen) erworben und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit den Erwerb gemeldet.

Damit ist sein Teil der Geschichte erledigt.

Ob das Amt nun einträgt oder nicht, ist eine andere Geschichte.

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Hallo,

er hat gemeldet und dem Fall macht melden erst mal frei. Das er die Erwerbsberechtigung hat steht auch ausser Frage. Spätestens vor Gericht wird der SB sang und klanglos untergehen. Was würde der wohl machen wenn du sagen wir mal...von den 8 ursprünglich eingetragneen Waffen 3 wieder verkauft hättest und somit nur noch 5 drauf stehen? Die Karte wäre auch voll... *lach*. Das Ganze ist eigentlich fast schon lächerlich...wenns nicht so schlimm wäre. Leider müssen SB´s für solche Fehlleistungen nicht geradestehen, würde ein MA in der freien Wirtschaft solche Fehlleistungen bringen wäre er mit Sicherheit nicht mehr lange MA in der Firma.

Man muss den SB´s aber auch zugute halten das Sie oftmals einfach auf die Stelle gesetzt werden, ohne das nötige Fachwissen und teilweise dann auch noch unzureichendes Interesse seitens des SB´s an der Materie. Es wäre schön wenn Leute die mit der Materie evtl. schon privat vertraut sind, oder zumindest Interesse daran haben auf solche Stellen kämen...leider wird hier halt oft einfach besetzt.

Gruß

Carsten

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Ich würde auch gerne wissen wie teuer so etwas ist und gute (wenn vorhanden) Adressen im Raum Wiesbaden,Mainz, Frankfurt,.... bekannt ?

Einfach zum Anwalt gehen, eine Beratung kostet nicht sofort die Welt. Wenn der Fall so liegt wie geschildert, muss man der Behörde mal den Rauch reinlassen, oder ist da noch was aus SED Zeiten übrig geblieben?

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Man muss den SB´s aber auch zugute halten das Sie oftmals einfach auf die Stelle gesetzt werden, ohne das nötige Fachwissen

Das ist ok, aber wenn sie sich als beratungsresitent erweisen, und sich nicht darum bemühen dem Gesetz genüge zu tun, dann hört der Spass auf, zumal sie von unserem Geld bezahlt werden, und nicht wir von ihrem.

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Sehe ich auch so...leider werden wie gesagt solcherlei Fehlleistungen nicht geahndet. Auch in anderen Bereichen ist der Bürger dann der Dumme, darf dagegen Klagen und hat nur Scherereien weil ein Beamter seinen Job nicht gescheit macht.

Gruß

Carsten

P.S. ich glaub zu dem Thema gibt´s doch einschlägige Urteile...Link dazu schicken hat nicht geholfen?

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1. Leider müssen SB´s für solche Fehlleistungen nicht geradestehen, würde ein MA in der freien Wirtschaft solche Fehlleistungen bringen wäre er mit Sicherheit nicht mehr lange MA in der Firma.

2. Man muss den SB´s aber auch zugute halten das Sie oftmals einfach auf die Stelle gesetzt werden, ohne das nötige Fachwissen und teilweise dann auch noch unzureichendes Interesse seitens des SB´s an der Materie.

Zu 1: Neee, man kann ihm schon in die Schuhe helfen: einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn und seinen Vorgesetzten. Das hilft garantiert, wenn der SB wie bei uns Verwaltungsfachangestellte ist und der Vorgesetzte Beamter, da bei mehreren Beschwerden die nächste Beförderung etwas länger dauern kann.

Zu 2: Die Angestellten und Beamte müssen verschiedene Stationen (Bereiche) durchlaufen um befördert werden zu können.

Erik

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@SgClimber: Ruhe einkehren lassen. Deine Waffenbehörde hat in eklatanter Art und Weise versucht, Dir Deine Recht zu beschneiden, gedeckt vom Mäntelchen des "Verbotsirrtums". Solange Dein SB nicht gleichzeitig Deinem Waffenhändler/Verkäufer ein verfahren wegen illegalem Waffenhandel (na gut, Verstoß gegen die Pflichten aus §35) an den Hals hängt, brauchst Du die Drohung nicht ernstzunehmen, war ein fieser Versuch, Dich zu verunsichern.

Üblicherweise wird Dir nun mit Pech, Schwefel und Höllenfeuer gedroht werden, und es wird Dir der maximale Satz für die Ausstellung eines Dokuments aufgebrummt werden. Aber dann: Du erhälst Deinen Eintrag...

Alles Andere würde ich mit Genuss vor Gericht richten lassen. Mit einem fachkundigen Anwalt.

Die Drohung ist schon nah dran an der Nötigung, ich würde auf jeden Fall eine DA-Beschwerde einreichen. Damit Deine Waffenbehörde merkt, daß Du nicht willenlos bist. Hast bisher alles richtig gemacht, kurze Nachfrage: Du hast eine Kopie Deines Antrags ? Und den Namen Deines SB ?

Um definitiv auf der sicheren Seite zu sein, würde ich die strittige Waffe zügig einem Büxer zur Aufbewahrung übergeben. Dann kann Dir auch nicht mit Hinweis auf "Gefahr im Verzug" die Hütte durchsucht werden. Achja: Wer ist Bei Euch Waffenbehörde, LRA oder Polizei ?

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@SgClimber: Ruhe einkehren lassen. Deine Waffenbehörde hat in eklatanter Art und Weise versucht, Dir Deine Recht zu beschneiden, gedeckt vom Mäntelchen des "Verbotsirrtums". Solange Dein SB nicht gleichzeitig Deinem Waffenhändler/Verkäufer ein verfahren wegen illegalem Waffenhandel (na gut, Verstoß gegen die Pflichten aus §35) an den Hals hängt, brauchst Du die Drohung nicht ernstzunehmen, war ein fieser Versuch, Dich zu verunsichern.

Üblicherweise wird Dir nun mit Pech, Schwefel und Höllenfeuer gedroht werden, und es wird Dir der maximale Satz für die Ausstellung eines Dokuments aufgebrummt werden. Aber dann: Du erhälst Deinen Eintrag...

Alles Andere würde ich mit Genuss vor Gericht richten lassen. Mit einem fachkundigen Anwalt.

Die Drohung ist schon nah dran an der Nötigung, ich würde auf jeden Fall eine DA-Beschwerde einreichen. Damit Deine Waffenbehörde merkt, daß Du nicht willenlos bist. Hast bisher alles richtig gemacht, kurze Nachfrage: Du hast eine Kopie Deines Antrags ? Und den Namen Deines SB ?

Um definitiv auf der sicheren Seite zu sein, würde ich die strittige Waffe zügig einem Büxer zur Aufbewahrung übergeben. Dann kann Dir auch nicht mit Hinweis auf "Gefahr im Verzug" die Hütte durchsucht werden. Achja: Wer ist Bei Euch Waffenbehörde, LRA oder Polizei ?

Waffe ist von privat gekauft, zuständig ist das LRA, Anwalt ist dran... alles weitere wird die Zeit zeigen...

Großartig hier darüber diskutieren will ich im Moment nicht so richtig, das regt mich viel zu sehr auf. Letzte Nacht konnte ich schon nicht richtig schlafen... :traurig_16:

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Üblicherweise wird Dir nun mit Pech, Schwefel und Höllenfeuer gedroht werden,.......Aber dann: Du erhälst Deinen Eintrag...

Und wenn die SB´s auf Wiederstand beim LWB stoßen, dann wird auch mal ein Bescheid mit den Worten: "Rücknahme des Bescheid" ausgestellt.

Beliebt ist auch die "Vogel Strauß Taktik" nach dem ersten Wiederspruch, deshalb sollte man dann den weiteren Schriftverkehr an das Reg.-Pres.

richten.

Schnuffi

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Bei mir wurde auch der Kauf der 9. Waffe Abenteuerlich. Von Zuerst nicht Eintragen wollen über " anbei erhalten Sie ihre WBK mit der Nr.XXXXXXXXXXXXXX . Diese wurde mit der Auflage erteilt , bis zum 31.03.2011 die notwendige Bedürfnisbescheinigung gem. § 14 Abs.4 WaffRNeuReg nachzureichen."

Das ganze garniert mit einer Kostennote von 69,02 Euro.

Ab da hat mich mein Sb ignoriert. Keine Antwort auf Emails( Lesebestättigung kam jedes mal) , tel nicht erreichbar, wenn doch mal aus Versehen dran gegangen, dann war er grad in einer Besprechung und ich sollte in einer viertelstunde wieder anrufen. War natürlich nicht mehr erreichbar dann. Bei pers. Vorsprache im Amt nur die Dame des Hauses da. Ein Anruf des im Ministerium zuständigen Beamten mit dem Hinweis, das die Bedürfnisbescheinugung NICHT einzufordern wäre wurde auch ignoriert.

Erst ein Besuch meinerseits beim Dezernatsleiter hat meinen SB dazu veranlassen können, mir wieder ein Schreiben zu schicken." Über die Bestimmungen zur Vorlage der Bedürfnisbescheinigung gem. §14 Abs. 4 WaffRneuReg gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Ich werde mit den zuständigen Behörden in Verbindung treten ( Min. für Inneres und Waffenbehörden) und Ihnen nach erfolgter Abstimmung abschließend Bescheid geben."

Wenns nicht so traurig wäre........

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Und hier noch einmal die Standard Vorgehensweise für alle Vorgänge, die bei ALLEN Behörden angewendet werden sollte:

1.) Sie stellen ihren Antrag (im VORFELD sollten sie sich informieren, welche Möglichkeiten Sie als KUNDE haben)

2.) Ihr Antrag wird abgelehnt.

3.) AB DA NICHT MEHR DISKUTIEREN!

4.) Sie bitten höfflich das gesamte Gespräch und die Ablehnungsgründe innerhalb einer von ihnen (5 WERKTAGE) gestellten Frist in schriftlicher Form zugestellt zu bekommen.

Dieses dient, ab dem Moment der Ablehnung dazu, den gesamten Verlauf zu dokumentieren.

5.) Sollte Ihnen diese Bitte verweigert werden, NICHT AUFREGEN!

6.) Mündlich mitteilen das innerhalb der nächsten 48 Stunden ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den entsprechenden Vorgesetzten des Sachbearbeiters verschickt wird

IN DIESEM GESPRÄCH darum bitten die Anschrift und den Namen des Vorgesetzten bzw. der übergeordneten Behörde mitgeteilt zu bekommen. Sollte sich der Sachbearbeiter auch hierzu nicht bereit erklären, DANN GEHEN SIE NICHT NACH HAUSE! GEHEN SIE ZUR AUSKUNFT UND ERFRAGEN SIE WER DIESEM SACHBEARBEITER VORSTEHT!

7.) Ab da reden Sie nur noch mit dem Vorgeordneten! (Es ist nicht selten der Fall das die Behörde NICHT durch das Handeln des Sachbearbeiters repräsentiert wird, sondern das dieses eigenwillig geschieht!)

8.) (KEINE SCHULDZUWEISUNG ODER BESCHWERDE - SACHLICH BLEIBEN, damit geben sie dem Sachbearbeiter die Möglichkeit das ganze zu korrigieren, den SIE WOLLEN JA ETWAS.)

9.) DIESEM VORGESETZTEN DEN SACHVERHALT IN RUHIGEM TON NOCH EINMAL DARLEGEN und darum Bitten, das dieses Gespräch schriftlich Zugestellt wird. (Dokumentation)

10.) Sollten Sie eine Waffe erworben haben, die sich bereits in ihrem Besitz befindet, weil Sie annehmen konnten das Sie diese rechtmäßig erwerben durften, aber die von Amts wegen nicht eingetragen werden soll/kann, UMGEHEND die Waffe einem Büchsenmacher zwecks sicherer Aufbewahrung übergeben!Der Vorwurf des illegalen Besitzes einer Waffe ist dann erst einmal vom Tisch!

11.) Alles andere ergibt sich meistens von alleine - ES WIRD DRINGEND EMPFOHLEN einen FACH-Anwalt für Waffenrecht aufzusuchen (hier in WO gibt es genügend Adressen) sobald klar ist das hier vonseiten der Behörde ein Exempel statuiert werden soll!

12.) Ein Richter urteilt nur so gut WIE DIE INFORMATIONEN SIND, DIE ER VORGELEGT BEKOMMT! Deswegen IMMER DOKUMENTIEREN WIE, WAS und MIT WEHM WANN ETWAS PASSIERT IST!

just my 5 centavos

_________________

Personal coach conflict mediation

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:confused: hola amigo Sachbearbeiter,

sollte die Behörde nicht IHR HANDWERKZEUG BEHERRSCHEN ?? (das WaffG und die Verordnungen dazu kennen)

Sollte man hoffen, Klage gerade gegen eine Nachbehörde, weil nichts passiert ist - Untätigkeitsklage!

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Waffenrechtschutz ist auch bei der Mitgliedschaft im vdw dabei.

den Laden mit samt seiner Versicherung kannst Du so was von knicken.....

einfach nur noch daneben.

ich weis wovon ich spreche:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1344980

da kann man es nachlesen, wenn dann der Anwalt(auch Mitglied des VdW) die Kosten für die Einstellung des Verfahrens in Rechnung

stellt obwohl er die nicht betrieben hat ist das ganze nur noch peinlich........

PS: ich kann jede meiner Äußerungen schriftlich belegen.

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