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IGNORED

Beifang bei Kontrolle nach §36.


steven

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Frage: Kann er die nun eingezogenen Waffen plus vermutlich auch die WBK wieder bekommen oder sind die definitiv weg?

Schwer zu sagen. Definitiv sind die Waffen für eine mittellange Zeit weg, ich schätze wenigstens 6 Monate. Der Mann von der Waffenbehörde hatte den Ball ja nun auch auf dem Elfmeterpunkt liegen.

Nitro-Pulver für Patronen ist, wie die Kundigen wissen eigentlich gar kein Sprengstoff, unterliegt aber dem SprengG, hier bei uns. Und die Verstöße gegen Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, BeschussGesetz und eben SprengG sind die "Einschlägigen". Bei Verstößen gegen diesen Rechtskörper stellt der SB eben die Frage: Und jetzt soll ich am ihre Waffenrechtliche Zuverlässigkeit glauben, wo sie gerade leichtfertig gegen das SprengG verstoßen haben ?

Es ist zunächst ein Verwaltungsakt, und der muss nur einen "nachvollziehbaren" und "auf Tatsachen begründeten" Grund haben. Dann hat dieser Verwaltungsakt Bestand. Dem Schützen bleibt nur der Klageweg offen, um seine entzogenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wiederzuerlangen und die Herausgabe der sichergestellten Waffen zu erreichen. Und dafür sehe ich die Chancen schlecht.

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Was hat der Mann gemacht? Nix!

Was hat er vorgehabt? Nix!

Wem hat er geschadet? Niemandem!

Wem wollte er schaden? Niemandem!

Er hat sich aus Unwissenheit in kranken Gesetzen verzettelt und ist jetzt ein Fall in der Statistik die diese kranken Gesetze betätigen sollen.

Und während hier einige „Recht so, hätte er wissen müssen“ schreien, packt irgendwo einer sein Köfferchen, läuft grinsend an den behördlichen MP5-Wachen vorbei und sprengt einen Toys’r’us-Laden oder eine Glühweinbude in die Luft.

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In der Schweiz kannst du Pulver frei kaufen, brauchst keine Bescheinigung dafür. Wiederladen und delaborieren fallen bei uns unter Eigenverantwortung drunter. Hätte der Mann die Schrotpatronen in der Schweiz delaboriert und das Pulver ins Einmachglas getan, wäre nix passiert.

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:rolleyes: genau so ist es.. und solche Beifänge wird es immer wieder geben, ....

nur mal so am Rande: wird sind hier nicht beim Fischen, also ist "Beifang" wohl der falsche Ausdruck. "Zufallsfund" trifft die Sache schon eher

Harlekin

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Er hat sich aus Unwissenheit in kranken Gesetzen verzettelt und ist jetzt ein Fall in der Statistik die diese kranken Gesetze betätigen sollen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wir können die derzeitige Gesetzeslage nicht mal eben ändern, das ist Fakt.

Wir können aber alles dafür tun, das man uns nicht ständig vor den Koffer schei$t.

Leider sehen das aber nicht alle ein.

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... ist "Beifang" wohl der falsche Ausdruck. "Zufallsfund" trifft die Sache schon eher

Eine Rose ist, gleich welchen Namens eine Rose, und riecht auch so.

Shakespeare erinnert damit an die Toilettenprobleme des benachbarten Schauspielhauses "The Rose". Ungemein passend !

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Was hat der Mann gemacht? Nix!

Das sehe ich anders - und ist auch anders.

Was hat er vorgehabt? Nix!

Sagt er. Wir wissen das nicht.

Wem hat er geschadet? Niemandem!

Falsch. Er hat uns allen LWB geschadet. Jeder einzelne dieser unzuverlässigen Menschen taucht in den Statistiken auf, die uns von den Grünen, Linken und allen Gutmenschen um die Ohren gehauen werden.

Jedesmal, wenn die einen Grund zur Gesetzesverschärfung suchen, finden sie diese Versager.

Wem wollte er schaden? Niemandem!

Sagt er. Wir wissen das nicht.

Er hat sich aus Unwissenheit in kranken Gesetzen verzettelt und ist jetzt ein Fall in der Statistik die diese kranken Gesetze betätigen sollen.

Persönlich glaube ich nicht, dass es jemand in Deutschland mit einer legalen Schrotwaffe gibt, der Schrotpatronen delaboriert und das Pulver lagert, nicht weiß, dass er das nicht darf.

Dies zu glauben, so naiv bin ich nicht.

Mich ärgern solche ehemaligen LWB sehr, weil sie unsere tägliche Arbeit vor Ort sabotieren und unterlaufen!

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Mal ganz ehrlich:

Wenn ich Munition ÜBER habe, warum auch immer, dann:

schenke ich sie meinem Verein

oder

inseriere ich sie bei egon

oder

gebe sie meinem Wiederladekollegen zur Delaborierung

oder

delaboriere sie selber (auch schon Grauzone) und entsorge das Pulver SOFORT im Klo.

Aber in keinem Fall bewahre ich etwas, was ich sowieso vernichten möchte, erst mal zu Hause auf, wenn ichs auch im Klo runterspülen und damit vernichten kann.

Schon etwas komisch. Oder?

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...

Er hat sich aus Unwissenheit in kranken Gesetzen verzettelt und ist jetzt ein Fall in der Statistik die diese kranken Gesetze betätigen sollen.

Und während hier einige „Recht so, hätte er wissen müssen“ schreien, packt irgendwo einer sein Köfferchen, läuft grinsend an den behördlichen MP5-Wachen vorbei und sprengt einen Toys’r’us-Laden oder eine Glühweinbude in die Luft.

zum Ersten Teil hat Lusumi sich schon, in meine Augen richtig, geäussert.

zu "Unwissenheit" und "krankem Gesetz": Wenn ich mit 220 über die BAB heize und dann ein Tempo 100 an einem "Unfallschwerpunkt (1872 ist an dieser Stelle nem Ochsengespann das Rad gebrochen)" vorbeibretter, bin ich den Lappen los (so man mich erwischt).

Mein Verteidiger wird versuchen die Sinnlosigkeit des Schildes in Frage zu stellen. Aber wahrscheinlich wird nicht helfen.

Zu schnell gefahren = Fußgänger

zum "Köfferchen": Ich hoffe Du bist nicht auch so ein paranoider Hosenscheisser. Ich hab mehr Angst vor den Jungs mit MP5. Das Ding ist zum Selbstmordattentäter aufhalten genausowenig geeignet wie ne Stihl 048 zur Hirnchirugie. Das sind dämliche Stimmviehberuhigungzäpfchen (Nicht die Personen selber sondern die Ihnen Aufgebrummte Zeitverschwendung).

Und was das jetzt mit diesem Fall zu tun hat??? :gaga:

Ach ja, und bei eingen Glühweinbuden wär das "Counterterorism" ;)

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Was hat der Mann gemacht? Nix!

Doch, lies mal im WaffG und im SprengstoffG nach. Immer öfter beschleicht mich das Gefühl, dass auch im Bereich WSK Auffrischungen dringend angeraten sind.

Was hat er vorgehabt? Nix!

Glauben wir bzw. Du. Nix genaues weiß außer ihm niemand, aber wenn er NICHTS vorgehabt hätte, dann hätte er eine andere Alternative des Umgansg mit seinen Murmeln gewählt. Irgendwie klingt das alles nach...."mir fällt gerade nichts cleverers ein, vielleicht sind die anderen ja noch dämlicher als ich".

Wem hat er geschadet? Niemandem! Doch! Sich und UNS ALLEN!

Wem wollte er schaden? Niemandem! Siehe oben. Es ehrt dich, dass du auch von den offensichtlich nicht allzu intelligenten Mitmenschen nur das beste denkst.

Er hat sich aus Unwissenheit in kranken Gesetzen verzettelt und ist jetzt ein Fall in der Statistik die diese kranken Gesetze betätigen sollen.

Er hat als mündiger Bürger gegen bestehende und ihm bekannte Gesetze in einer Weise verstoßen, dass er dabei erwischt wurde. Da kann man diskutieren was krank ist - bei ihm muss man es auf jeden Fall annehmen

Und während hier einige „Recht so, hätte er wissen müssen“ schreien, packt irgendwo einer sein Köfferchen, läuft grinsend an den behördlichen MP5-Wachen vorbei und sprengt einen Toys’r’us-Laden oder eine Glühweinbude in die Luft.

Was hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun? Übrigens ist auch das von dir angeführte Beispiel ein Gesetzesverstoß und wenn der Mann mit dem Köfferchen mit demselbigen erwischt wird wird es ihm ähnlich ergehen. Dieser Kofferidiot schadet UNS als LWB allerdings relativ wenig.

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Manchmal wäre es besser, im Vorfeld etwas weiter zu denken.

Da kann ich Dir nur zustimmen! Gerade weil

So wenig Waffen wie möglich im Volk!. Und wieder ein kleiner Schritt zum Endsieg... auch in den Verwaltungsbehörden kennt man das Kaizen-Prinzip.

muss man den Verwaltungsbehörden nicht noch die Munition liefern um gegen uns vorgehen zu können.

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Dem Schützen bleibt nur der Klageweg offen, um seine entzogenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wiederzuerlangen und die Herausgabe der sichergestellten Waffen zu erreichen. Und dafür sehe ich die Chancen schlecht.

Die Waffen müssen sie herausgeben. Immerhin sind die immer noch Eigentum des eh. Schützen. Die Aufbewahrung bei einem befreundeten Büchsenmacher wäre ja auch ohne eigene Erlaubniss

rechtens.

Wenn er pech hat muss er eben den ganzen Weg zur WBK nochmal neu durchlaufen. Ich schätze sowieso, dass es zu einem Verfahren kommt. Sonst hätte der SB ja rechtlich nichts in der Hand.

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Erstens das.

Und zweitens ist (heute mehr denn je) zu empfehlen, die (selbstverständlich legalen) Bestände an

- erlaubnispflichtigen Waffen nach WBK

- erlaubnisfreien Waffen

- Treibladungspulver nach § 27 SprengG

jeweils getrennt voneinander, d.h. nicht in greif- und vor allem nicht in sichtbarer Nähe zueinander aufzubewahren.

Die Lagerorte für diese drei Dinge haben rechtlich nichts miteinander zu tun, also gehören sie m.E. auch nicht ersichtlich nebeneinander....

Erspart im Fall des Nachschaufalles vielleicht manche dumme Nachfrage.

Karlyman, eherlich gesagt - Jein.

bezüglich EWB-Waffen und Puler hast du natürlich recht, da gibts Vorschriften drüber. In meinen Schränken liegen aber auch die Druckluftwaffen, die PTB-Knaller, der Schmuck meiner Frau, Münzen, und ne Menge Unterlagen wie Zeugnisse und sowas. Und das bleibt auch so.

Also, wenn da einer steht, der ne PTB nicht von ner 22er unterscheiden kann, der fliegt raus - sofort. Das bin ich meiner Zuverlässigkeit schuldig, solche Ahnungslosen nicht in die Nähe von Waffen zu lassen. Den entsprechenden Einlauf lass ich ihm und seiner Behörde dann vom Rechtsanwalt besorgen.

Naja, es sieht so aus, als ob in unserer Gegend sowas nicht passieren wird, der Besuch aufm Amt gestern war wieder mal sehr wohltuend.

Edit: "Luftdruck" -> Druckluft ;-)) tnx heletz

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Die Waffen müssen sie herausgeben. Immerhin sind die immer noch Eigentum des eh. Schützen. Die Aufbewahrung bei einem befreundeten Büchsenmacher wäre ja auch ohne eigene Erlaubniss

rechtens.

Müssen Sie nicht. Da mit den Waffen alles in Ordnung war wurden diese nicht strafprozessual sichergestellt / beschlagnahmt (repressiv). Sie wurden polizeirechtlich beschlagnahmt (präventiv). Nun aber die Quintessenz: Die Folge hieraus wird zu 99,9% ein Antrag zur Einziehung der Gegenstände sein. Funktioniert ganz einfach - der SB wiegt gedanklich pro und contra ab und überlegt sich eine Zukunftsprognose. Sollte er zu dem Entschluss kommen, dass es nicht gut wäre, die Gegenstände wieder an den Besitzer auszuhändigen; So geht dann ein Schreiben und die Gegenstände zur allgemeinen Polizeibehörde (zumindest bei uns im Bundesland) und der dortige Beamte / Angestellte entscheidet dann darüber, ob die Gegenstände nun Papa Staat gehören oder der Besitzer sie bekommt. Widerspruchsfristen sind die üblichen - man kann also vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Die Möglichkeiten sind groß. Ich bin immer wieder erstaunt darüber und daher auch manchmal ein kleiner Paragraphenreiter ;) Mich selbst würde es nicht interessieren, ob seine Waffen eingezogen werden. Ich selbst kehre vor meiner Haustüre und schau, dass alles für den Besuch in Ordnung ist.

Aber nichts desto trotz. Sein Handeln war schlichtweg sehr leichtfertig - die Klovariante ist zwar nicht "richtig", aber es stört keinen und das Zeug ist definitiv vernichtet! Fazit: Selbst dran Schuld!

Gruß Ahoj

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Müssen Sie nicht. Da mit den Waffen alles in Ordnung war wurden diese nicht strafprozessual sichergestellt / beschlagnahmt (repressiv). Sie wurden polizeirechtlich beschlagnahmt (präventiv). Nun aber die Quintessenz: Die Folge hieraus wird zu 99,9% ein Antrag zur Einziehung der Gegenstände sein. Funktioniert ganz einfach - der SB wiegt gedanklich pro und contra ab und überlegt sich eine Zukunftsprognose. Sollte er zu dem Entschluss kommen, dass es nicht gut wäre, die Gegenstände wieder an den Besitzer auszuhändigen; So geht dann ein Schreiben und die Gegenstände zur allgemeinen Polizeibehörde (zumindest bei uns im Bundesland) und der dortige Beamte / Angestellte entscheidet dann darüber, ob die Gegenstände nun Papa Staat gehören oder der Besitzer sie bekommt. Widerspruchsfristen sind die üblichen - man kann also vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Also das sie nicht wieder in seinen Besitz übergehen ist klar, aber eine Enteignung ohne Entschädigung sollte nun wirklich nicht so leicht machbar sein. Das die Erlaubniss entzogen wird die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben ist das eine, aber diese dann einfach zu Enteignen ist was anderes.

Der Betroffene muss die Möglichkeit haben diese im schlimmsten Fall zu veräußern da mit den Waffen keine Straftat begangen wurde.

Erben u.s.w. haben ja auch die Möglichkeit die Waffen einem Berechtigten zu überlassen.

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Mal ganz ehrlich:

....

Schon etwas komisch. Oder?

:rolleyes: was soll daran etwas komisch sein? es gibt Schlamper und es wird immer Schlamper geben.. wenn dann noch wie in diesem Fall Dämlichkeit hinzu kommt (die Kontrolle war zu erwarten, bzw. war angekündigt) ist kein Mitleid angesagt und man braucht auch keine Verschwörungsgeschichten erfinden..

Gruß

Hunter

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Also das sie nicht wieder in seinen Besitz übergehen ist klar, aber eine Enteignung ohne Entschädigung sollte nun wirklich nicht so leicht machbar sein. Das die Erlaubniss entzogen wird die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben ist das eine, aber diese dann einfach zu Enteignen ist was anderes.

Der Betroffene muss die Möglichkeit haben diese im schlimmsten Fall zu veräußern da mit den Waffen keine Straftat begangen wurde.

Erben u.s.w. haben ja auch die Möglichkeit die Waffen einem Berechtigten zu überlassen.

Die gibts natürlich - außer wenn sie durch eine Straftat der strafprozessuellen Einziehung unterliegen (Ein Bankräuber überfallt mit einer teuren Sammlerwaffe eine Bank, die Waffe unterliegt als Tatmittel der Einziehung - wäre ja nochmal schöner, wenn der noch Geld dafür sehen würde. Aber da sind wir uns alle einer Meinung in diesem Fall). Eingezogene (polizeirechtlich) Sachen werden meist versteigert - der Erlös geht an den Ex-Besitzer. Ist ja klar! Aber Enteignen ist etwas anderes als Einziehen. Eine Enteignung findet zum Allgemeinwohl (wobei "wohl" manchmal fraglich ist), eine Einziehung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Ahoj

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Sein Handeln war schlichtweg sehr leichtfertig

In mehrerlei Hinsicht.

Erstens - nicht rechtskonform gehandelt

(auch wenn unser Recht, man vergleiche die Aussagen zu CH und A, da unnötig kriminalisiert; aber z.Zt. ist es eben so).

Zweitens - das nicht rechtskonforme Handeln auch noch regelrecht auf dem Präsentierteller serviert

(was hat das Pulver im oder unmittelbar beim Waffenschrank zu suchen?).

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bezüglich EWB-Waffen und Puler hast du natürlich recht, da gibts Vorschriften drüber. In meinen Schränken liegen aber auch die Druckluftwaffen, die PTB-Knaller.........Und das bleibt auch so.

Es bleibt jedem überlassen, wie er das - im Rahmen der Gesetze - hält.

Ich habe nur eine Empfehlung ausgesprochen.

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.......außer wenn sie durch eine Straftat der strafprozessuellen Einziehung unterliegen (Ein Bankräuber überfallt mit einer teuren Sammlerwaffe eine Bank, die Waffe unterliegt als Tatmittel der Einziehung - wäre ja nochmal schöner, wenn der noch Geld dafür sehen würde. Aber da sind wir uns alle einer Meinung in diesem Fall). Eingezogene (polizeirechtlich) Sachen werden meist versteigert - der Erlös geht an den Ex-Besitzer.

Ich habe hier noch keine Versteigerung erlebt.

Gem. § 54 WaffG unterliegen Waffen, mit denen eine Straftat, oder Ordnungswidrigkeit begangen wurden, der Einziehung. Dazu bedarf es keines Bankraubes, da reicht schon ein einfacher Verstoß, wie z. B. unerlaubtes Führen, oder Schießen ohne Schießerlaubnis, Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften u.s.w.!

Wenn ich den geschilderten Fall so mal gedanklich nachvollziehe, komme ich darauf, dass hier ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorlag, indem der Betroffene Schwarzpulver aus den Patronen erwarb, für die er in der WBK eine Munitionserwerbsberechtigung besaß.

Wäre eine mögliche Auslegung, muß aber auch nicht sein, habe auch schon staatsanwaltliche Verfügungen gesehen, wo die übrigen Waffen zurückzugeben waren, allerdings erst nach Rücksprache mit der Waffenbehörde und amtlichen Beschußvergleich.

Kommt aber eben auch auf das Bundesland an, aber das erwähnte ich ja schon!

Waffen die der Einziehung unterliegen, werden hier vernichtet.

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Mal eine Frage zu dem Einziehen:

So eine Waffe besteht ja nicht nur aus erlaubnispflichtigen Teilen, sondern aus den übrigen, freien Bestandteilen.

-Beispiel Blaser R93: Schaft, Zielfernrohr, Riemen, ... sind frei zu erwerben und ohne Erlaubnis zu besitzen

-Beispiel AR15: teurer Vordeschaft, Lower-Recierver, Gehäuse des Upper Reciever, Zieleinrichtungen

Kann man bei einer Einziehung verlangen, dass die freien Teile Eigentümer überlassen werden?

Gruß @ddi

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