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IGNORED

Beifang bei Kontrolle nach §36.


steven

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zur Erklärung: Der Mann hatte keinerlei Ahnung, daß er das Pulver nicht lagern darf, um es zur Vernichtung einem Wieederlader zu geben. Denn so war es geplant und das hatte er auch dem SB so erzählt. Er war vollkommen überrascht.

Jeder Waffenbesitzer sollte zu seiner eigenen Sicherheit immer ganz genau wissen, was erlaubt und was verboten ist.

Die Vereine sollten IMHO viel mehr als bisher ihre Mitglieder informieren und sensibilisieren. Leider herrscht, so meine Erfahrung, großflächig Unkenntnis und waffen/sprengstoffrechtliche Inkompetenz (und kein böser Wille!) vor. Schade.

BTW: Wer von denen, die bei Wettkämpfen den MIP kontrollieren, hat denn wirklich die Erlaubnis, fremde Munition zu delaborieren und dadurch Treibladungspulver zu gewinnen? Die stehen alle mit einem Bein im Knast!

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Jeder Waffenbesitzer sollte zu seiner eigenen Sicherheit immer ganz genau wissen, was erlaubt und was verboten ist.

...

Nicht großflächig, sondern in Clustern besteht das Unwissen. Auch wo es an Wissen fehlt ist fast allgemein bekannt; absteigend

  1. Altbesitz
  2. Erben
  3. alte Jäger, die sich zwar ihre JJ holen, aber seit Jahrzehnten keine Waffe mehr erworben haben
  4. alte "Traditions"-Schützen, die nur EL auf grün besitzen
  5. ...
  6. politische und gesellschaftlich aktive, vielseitig interessierte und orientierte Schützen, Jäger, Sammler, Böllerer und Wiederlader

... und vermutlich gehen viele Behörden bei den Nachschauen auch genau in dieser Reihenfolge vor - die wahrscheinlichste und leichteste Beute zuerst. :closedeyes:

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Nicht großflächig, sondern in Clustern besteht das Unwissen.

Allein wenn ich meinen eigenen schießsportlichen Verein anschaue, in dem ich schon viel agitiert und informiert habe, schauderts mich.

Der ehrliche Normalbürger ohne Universitätsabschluß hat es einfach wahnsinnig schwer, diesen ganzen in sich vollkommen unlogischen Rotz zu verstehen und richtig anzuwenden.

Und selbst der Uni-Abschluß nützt nicht viel, wenn ich mir den Wissen- und Informationsstand unser "Gesetzgeber" (MdB) anschaue.

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Schön, wie wieder alle vom Thema abschweifen! Was der Fredstarter eigendlich sagen wollte war wohl: "RÄUMT EUREN SCHEISS AUF, WENN SICH DER KONTROLLETTI ANKÜNDIGT!"

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Nicht großflächig, sondern in Clustern besteht das Unwissen. Auch wo es an Wissen fehlt ist fast allgemein bekannt; absteigend....

... und vermutlich gehen viele Behörden bei den Nachschauen auch genau in dieser Reihenfolge vor - die wahrscheinlichste und leichteste Beute zuerst.

Dieses Vorgehen ist weder aus Behördensicht noch aus gesundem Menschenverstand heraus falsch; es ist effizient.

Wichtig ist aber, der Presse (wenn diese mal wieder genüsslich die ach so schröcklichen Ergebnisse von Aufbewahrungskontrollen

ausbreiten will) auch genau diesen Hintergrund (sprich, die genannte "Priorisierung") mitzuteilen, und darauf zu dringen,

dass dieser Teil der Wahrheit erzählt wird!

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nur mal so am Rande: wird sind hier nicht beim Fischen, also ist "Beifang" wohl der falsche Ausdruck. "Zufallsfund" trifft die Sache schon eher

Harlekin

Sehe ich auch so. Und im Gegensatz zu GunTalker glaub ich nicht, dass der Gesetzgeber den § 36 WaffG umformuliert hat, um solche Zufallsfunde aus anderen Rechtsgebieten zu ermöglichen.

Manchmal ergibt sich so was halt. So werden z.B. bei Steuerfahndung, Zollprüfung oder was auch immer einfach mal andere Tatbestände festgestellt, vor denen ein Beamter nicht die Augen verschließen darf. Die Ausnahmen stehen in § 139 Strafgesetzbuch.

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