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IGNORED

Beifang bei Kontrolle nach §36.


steven

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Hallo

hier gehen ja wieder mal die wildesten Mutmaßungen um.

Zur Klarstellung.

1. Er hat aus 12er Schrotpatronen NC-Pulver gewonnen.

2. Er hat das Zeug gesammelt, um es einem Wiederlader zur Vernichtung zu übergeben. Es war keine Wiederladetätigkeit geplant, das Pulver war scheinbar auch wild gemischt. Er wollte nicht selbst "Zisch" machen, da er sich damit nicht auskennt.

3. Er war sich keinerlei Schuld bewußt, sonst hätte er dem SB die Story nicht erzählt.

4. Die Waffen sind einem Berechtigten zum Verkauf übergeben worden.

Und wer hier ohne Fehler ist und das ganze Waffengesetz kennt, kann jetzt weitere Steine werfen. Ich bin nicht von der göttlichen Gnade gesegnet und traue mir nicht zu, alle Waffengesetzklippen zu kennen.

Steven

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Sprengstoffrechtlich handelt es sich beim Delaborieren von Munition um "Wiedergewinnen" von Treibladungspulver. Wiedergewinnen ist eine Tätigkeit, die als Umgang zu werten ist und damit erlaubnispflichtig ist.

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Hallo

hier gehen ja wieder mal die wildesten Mutmaßungen um.hmm, gibt ja auch Anlass...

Zur Klarstellung.

1. Er hat aus 12er Schrotpatronen NC-Pulver gewonnen.

das ist nun einmal verboten. Und das erfährt man auch, so man sich Kundig macht. Warum hat er die Patronen nicht an den Widerlader zur Delaborierung übergeben? Oder einfach "mexikanisch" delaboriert?

2. Er hat das Zeug gesammelt, um es einem Wiederlader zur Vernichtung zu übergeben. Es war keine Wiederladetätigkeit geplant, das Pulver war scheinbar auch wild gemischt. Er wollte nicht selbst "Zisch" machen, da er sich damit nicht auskennt.

und ne Toilette hat er auch nicht. Ausserdem sollte er sich als Schütze (SACHKUNDE) zu mindest rudimentär auch damit auskennen.

3. Er war sich keinerlei Schuld bewußt, sonst hätte er dem SB die Story nicht erzählt.

kann ja sein. Aber das änder GARNICHTS. Bei Waffe gilt: mache nichts von dem Du nicht WEISST dass es erlaubt ist! Und hat er dass Alles aus freie Stücken erzählt? Oder erst als man ihn nach dem Glas Pulver fragte?

"Ich wollt mit dem Pulver Wühlmäuse sprengen" wäre sicher NOCH schlechter gewesen - wenn auch vlt. wahr?

4. Die Waffen sind einem Berechtigten zum Verkauf übergeben worden.

Und wer hier ohne Fehler ist und das ganze Waffengesetz kennt, kann jetzt weitere Steine werfen. Ich bin nicht von der göttlichen Gnade gesegnet und traue mir nicht zu, alle Waffengesetzklippen zu kennen.

...wohl war, Waffenbesitz hat auch was von Topfschalgen im Minenfeld...

Steven

Als Waffenbesitzer (wie auch als z.B. Autofahrer oder Hundehalter) habe ich die Verantwortung für einen potentiell gefährlichen Gegenstand. Deshalb sollte man sich sicher sein was man tut UND IM ZWEIFEL NACHFRAGEN ODER DIE FINGER DAVON LASSEN!

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Hallo

der Mann hatte keine Erlaubnis zum Wiederladen.

Die Waffen sind schon weg.

Steven

---und OHNE Anal-Kriecherei zugunsten der Behörde: In Diesem Fall: RICHTIG!

MfG!

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---und OHNE Anal-Kriecherei zugunsten der Behörde: In Diesem Fall: RICHTIG!

MfG!

Find ich nicht!

Ok, er hat das Pulver dort gelagert, das war "etwas" dämlich.

Aber nehmen wir mal diesen "rein theoretischen" Fall:

Jemand hat von einem Kameraden alte .22er Muni bekommen. Verschiedene Schachteln. Die Meisten sind i.O. nur bei einer Schachtel sind die Projektile verrottet. Er delaboriert die Patronen und entsorgt das Pulver beim nächsten Training in den (für zusammengefegtes Pulver vorgesehenen) Wassereimer.

Ich meine Leute... hätte er die Patronen bis zum St. Nimmerleinstag im Mun-Schrank gelagert, wär das ok, aber das o.g. ist unter Strafe verboten?!

Der Fall war natürlich "rein theoretisch".

Aber sagt mal, was ist denn, wenn auf dem Stand eine Patrone nicht zündet? Da muss man ja wohl delaborieren?! Is ja auch nicht immer einer mit Wiederladeschein da... und selbst wenn, dann lacht der sich ja tot, wenn man sagt "kannst du mal, ich darf das nicht". :gaga:

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Hier muss man zwischen gesundem Menschverstand und rechtlichem Sachverhalt differenzieren!

Menschlich betrachtet, ist es für einem sachkundigen Waffenbesitzer kein Problem - ohne Risiko - Schrotpatronen zu delaborieren. In D-Land ist dies - weil Treibladungspulver hier als Sprengstoff behandelt wird - schlichtweg ohne sprengstoffrechtlicher Erlaubnis verboten!

So einfach ist das. Behördlich betrachtet ist dies schon, weil der Gesetzgeber den Umgang mit Treibladungspulver gesetzlich regelementiert hat, gefährlich.

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Dann mache ich das, was man in der Sachkunde gelernt hat: Beim BüMa oder Verkäufer als defekt abgeben

Also, ich hab zwar schon ein paar Dinge aus der Sachkunde vergessen, aber DAS wurde uns mit Sicherheit nicht gelehrt.

Ist ja auch eeeeetwas weltfremd, wenn ich das mal sagen darf. :rolleyes:

Ich will jetzt garnicht mehr mehr dazu sagen, aber bei mir verlässt keine defekte Patrone den Stand. :ninja:

Übrigens, bei uns wird auch jedes mal nach dem Schießen von den beiden Aufsichten der Stand gefegt....

Jetzt ratet mal, wieviele der zur Aufsicht berechtigten Personen einen Wiederladeschein mit einer Zusatzberechtigung zur Standreinigung haben?

(Die Frage ist eher rhetorisch gemeint und ich werde auch nicht die korrekte Antwort geben; man weiß ja nie, wer mitliest.) :rolleyes:

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Find ich nicht!

Ok, er hat das Pulver dort gelagert, das war "etwas" dämlich. Nein! Das war nicht Gesetzeskonform. Wenn wir hier schon reden, dann nicht um den heißen Brei herum. JEDER mit WSK hat zu wissen, dass er ohne entsprechende Genehmigung eben dies nicht darf. Da gibt`s auch nichts zu deuten. Meine rein persönliche Meinung spielt da überhaupt keine Rolle.

Aber nehmen wir mal diesen "rein theoretischen" Fall:

Jemand hat von einem Kameraden alte .22er Muni bekommen. Soweit er die entsprechende Erlaubnis hat - ok. Verschiedene Schachteln. Die Meisten sind i.O. nur bei einer Schachtel sind die Projektile verrottet. Er delaboriert die Patronen (warum? Er kann sie ienfach abgeben. Notfalls auf dem Ordnungsamt) und entsorgt das Pulver beim nächsten Training in den (für zusammengefegtes Pulver vorgesehenen) Wassereimer. Wie bitte? Das Thema - ich werde nicht weiter darauf eingehen- hatten wir gerade in einem andern Faden. Dafür gibt es Vorschriften. Ein Wassereimer gehört NICHT dazu. Wer Ahnung hat, weiß genau dass ..lassen wir das. Frag deinen Vereinsvorstand, der sollte mit den Vorschriften eigentlich vertraut sein.

Ich meine Leute... hätte er die Patronen bis zum St. Nimmerleinstag im Mun-Schrank gelagert, wär das ok, aber das o.g. ist unter Strafe verboten?! Ja! sofern er eine MEB für die .22er hat

Der Fall war natürlich "rein theoretisch".

Aber sagt mal, was ist denn, wenn auf dem Stand eine Patrone nicht zündet? Da muss man ja wohl delaborieren?! Wieso? Warum? die kommt in die entsprechende Kiste und wird nach dem Schießen mitgenommen. Beim nächsten Munitionskauf wird sie dem Händler auf`s Auge gedrückt. Ganz einfach.

Is ja auch nicht immer einer mit Wiederladeschein da... und selbst wenn, dann lacht der sich ja tot, wenn man sagt "kannst du mal, ich darf das nicht". :gaga:

Tja - jeder muss selbst wissen was er tut oder eben besser lassen sollte. Sachkundigkeit endet NICHT mit dem bestehen des Lehrgangs oder dem Erhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis - dann beginnt sie eigentlich erst. Auch wenn sehr viele dies für die falsche Ansicht halten.

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@Lobo-s:

Viel will ich zu dem Thema nicht mehr sagen ...

aber zu dem Wassereimer will ich noch was sagen. DAS ist vom Leiter der Kreispolizeibehörde (zuständig für Standabnahmen) ausdrücklich so abgesegnet.

Gab nämlich erst kürzlich ne neue Standabnahme wg. Aufnahme zusätzlicher Disziplinen in die Standzulassung.

Natürlich wird der Inhalt des Eimers gesammelt und schließlich (alle paar Monate) fachgerecht entsorgt.

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.... aber zu dem Wassereimer will ich noch was sagen. DAS ist vom Leiter der Kreispolizeibehörde (zuständig für Standabnahmen) ausdrücklich so abgesegnet. ....

Dann hat der Leiter von der Kreispolizeibehörde - wie viele andere bei der Polizei auch - keine Ahnung von der Entsorgung von Treibladungspulver!

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... Leiter der Kreispolizeibehörde (zuständig für Standabnahmen) ...

Das hat der Leiter für den Stand abgesegnet - wie das zu Hause ist, keine Ahnung. Hätte der Betroffene in diesem Fall das Pulver "nass", also ungefährlich, gelagert wäre evtl. nicht so viel passiert.

Aber wie gesagt, es fing alles schon damit an dass er selber delaboriert und das Pulver gesammelt hat.

(Dabie habe ich ein Frage, da reicht meine Sachkunde gerade nicht: Darf ich ohne Wiederladerschein delaborieren indem ich die Patrone direkt über ne Wassereimer öffne und das Pulver direkt in diesem entsorge?)

Ich denke das Problem in diesem Fall ist dass hier jemand unerlaubtes Pulver illegal und Unsachgemäß gelagert hat. Und die Erklärung (im zweifel für den Angeklagten) klingt etwas an den Haaren herbei gezogen. Insbesondere kennt hier (bislang, oder??) noch keiner die Menge des gelagerten Sprengstoffes.

Ist insbesondere dem zu Beschenkende Wiederlader nicht aufgefallen dass sein Kumple das Zeug so nich handeln darf? Oder wusste der noch nichts von seinem Glück?

Na ja, genug getippt, kurz zusammengefasst:

Wenn einem die Spielregel nicht passen darf man das Spiel nicht spielen.

Spielt man das Spiel hält man sich an die Regeln.

Passen einem die Regeln nicht kann man das ansprechen, besprechen, protestieren - aber so lange man das Spiel spielt hält man sich an die Regeln.

Nachtrag:

Dann hat der Leiter von der Kreispolizeibehörde - wie viele andere bei der Polizei auch - keine Ahnung von der Entsorgung von Treibladungspulver!

Das hat man ja auch bei der unsäglichen "Waffenamnestie" gemerkt - erst die Leute zum Vorbeibringen der Waffen auffordern, dann eine wegen unerlaubtem Führen zwischen die Hörner...

Gibt es für eine SpSchü OHNE Wiederladeschein die Möglichkeit, Patrone legal zu delaborieren? Oder bleibt nur Blingänger, Beschädigte etc. sammeln und dann entsorgen über BüMa, Ordnungsamt, entspr, Gefahrstoffsammelstelle??

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Nein!

Danke für die klare Antwort! Steht das irgendwo explizit? Oder ist es verbote da nicht erlaubt? Oder ist jede Delaborierung unerlaubtes hantieren mit Sprengstoff?

Sorry wenn ich grad etwas penetrannt dran bleibe, aber ich denke dieses Thema sollte so fundiert wie möglich behandelt werden - und jeden ermahnen seinen Waffenschrank noch mal kritisch durchzuschauen - nicht dass da noch jemand bei ner Kontolle auf den Arsch fällt.

(Im Notfall gibt's ne Kiste, nen Spaten, ne Garten...)

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Hallo

hier wird ja locker Schwarzpulver mit NC durcheinandergeworfen. Das ins Wasser Schütten ist doch für Schwarzpulver gedacht. Das Kalisalpeter kann man gut zum Düngen verwenden, die Holzkohle schadet nicht und das bischen Schwefel wird den Salat nicht welken lassen. NC vernichtet man mit der "Zisch"-Methode. Wer hat eigentlich als Soldat noch nie eine Platzpatrone entleert und angezündet? und sich damit eines schrecklichen Verbrechens strafbar gemacht?

Meine Threateröffnung war nicht dazu gedacht, den armen Kerl seine Dämlichkeit zu rechtfertigen, sondern einfach als Warnung für jeden, auch auf vermeindliche Kleinigkeiten zu achten.

Steven

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Danke Steven!

Endlich mal einer, der hier deutlich macht, wie die verschiedenen von Sportschützen verwendeten Pulversorten zu entsorgen sind. Nachher glaubt hier tatsächlich noch jemand, NC-Pulver kann man einfach in einen Wassereimer kippen. Schrecklich, wenn hier schon wieder soviel Unwissen zum diskutieren genutzt wird.

Harlekin

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Danke für die klare Antwort! Steht das irgendwo explizit? Oder ist es verbote da nicht erlaubt? Oder ist jede Delaborierung unerlaubtes hantieren mit Sprengstoff?

Grundsätzlich ist erstmal jeder Umgang mit Treibladungsmitteln erlaubnispflichtig.

Treibladungsmittel sind KEIN Sprengstoff!

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...

Treibladungsmittel sind KEIN Sprengstoff!

- Unterliegen aber den selben Bestimmungen.

- machen auch schön "BUUUUUMMMMM" wenn amn se hinreichend verdämmt.

- sind, bei falschem Umgang, auch gefährlich

Sicher, ich weiss auch dass sie unverdämmt einfach abbrennen - wer hat als Landkind denn nicht mal ne alte Patrone zerlegt und's ausprobiert (zu mindest niederrheinisch Jäger repitieren MANCHMAL Versager einfach raus und lassen se liegen)... Und Y-Tours erst. Was waren die Zeiten herrlich als die "bei uns" noch geübt haben. Lag jedes mal der halbe Wald voll mit leeren (und manchmal auch eben vollen) Manöverpatronen. (Und leeren MG-Gurten). Irgendwie gab's da mal ne riesen Putz als böse Buben - ach lassen wir das ;)

Joe war schneller :eclipsee_gold_cup:

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Danke Steven!

Endlich mal einer, der hier deutlich macht, wie die verschiedenen von Sportschützen verwendeten Pulversorten zu entsorgen sind. Nachher glaubt hier tatsächlich noch jemand, NC-Pulver kann man einfach in einen Wassereimer kippen. Schrecklich, wenn hier schon wieder soviel Unwissen zum diskutieren genutzt wird.

Harlekin

Mein lieber Harlekin, dass du vollkommen Recht hast brauche ich dir ja nicht zu sagen.

Allerdings habe ich auch bei einem der ersten Lehrgäneg eben für die Entsorgung von Kehrricht aus Raumschießanlagen ( Mitte der 90er JAhre, daran kann man erkennen wie lange dieses Wissen bei den "Wissen wir aber besser" schon vorhanden sein sollte) erfahren, dass auf NAchfrage eine Stadt in unserem schönen Land Behördenmitarbeitern (die jeden Vormittag ein Marmeladenglas halb voll mit NC zu entsorgen hatten) mitgeteilt hat, dieses einfach in den Hausmüll zu schütten.

Auf die Nachfrage, wer sich um den Müllkutscher kümmere der mit Kippe im Hals den Deckel öffne um den Inhalt zu kontrollieren konnte die Stadtverwaltung keine Antwort geben.

Auch, dass man NC-Pulver durch "wässern" unschädlcih macht, hält sich offensichtlich trotz aller Spezialspezialisten hartnäckig. Mit einem Chemiker geredet haben die natürlich über das Thema nicht, entsprechende Versuche selbstverständlich -nur wiel sie nicht dürfen- nicht gemacht.

Andere schon. Sogar über Wochen wurde gewässert unter Verwendung von Teesieben.

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Ich hoffe dass, der Man Unterstützung von der FvLW bekommt,

das wäre mir eine Spende wert!

Und jetzt muss ich weg

Ich hätte etwas dagegen, wenn dringend benötigtes Geld für UNSERE Sache dafür verschwendet würde die Idiotieen (nur so kann man es bezeichene, bei allem Verständnis für manchen Blödsinn) von Menschen die sich erstens nicht um ihre erforderlichen Kenntnisse bemühen oder sich schlicht ignorieren und zweitens trotz Ankündigung sich ihrer Sache so sicher sind dass sie es offensichtlich nicht für erforderlich halten sich mal mit anderen vielleicht besser informierten auszutauschen.

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...

Auch, dass man NC-Pulver durch "wässern" unschädlcih macht, ...

Naja,

mußt mit dem Wasser halt noch Deinen Rasen gießen (nicht sprengen ;) ).

... und der Rasen sollte Deinem Entsorgungsbefarf angemessen sein. B)

Es gibt aber auch Leute, die den Kehrricht erst abbrennen und ihn dann als Gießwasserzusatz verwenden. :AZZANGEL:

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Jeder wie er will oder kann....

Mich erschrecken nur immer wieder die wirklichen Experten. Dann weiß ich immer, wofür ich mal Geld bekommen habe - offensichtlich für`s Dummbleiben. Ich bin offensichtlich wirklich zu alt für den Scheiß................

wobei du mit deinem letzten Beitrag nicht gemeint warst.

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