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IGNORED

Laser als Waffen


Gaultiger

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Geschrieben
... frage ich mich so langsam, ob ich irgendwo fehl am Platze bin!

Ich dachte immer, ein Polizist MUSS dann tätig werden, auch wenn außerhalb der Dienstzeit. Ist doch immer die präferierte Ausrede für´s Dienstwaffe tragen in der Freizeit. Habe ich mich wohl geirrt. :gaga:

Aber an Silvester gelten eh andere Regeln. Das Kaufhaus oder der Tante Emma Laden verkauft munter drauf los und den Waffenhändler/Büma würde man wegen ein paar Stunden früheren Verkaufes aufknüpfen. :00000733:

Geschrieben
Rate, was die Kinder heute machen, die damals nicht mitmachen durften... ^_^

Nicht raten, wissen. Alles verbieten.

Geschrieben
Ich dachte immer, ein Polizist MUSS dann tätig werden, auch wenn außerhalb der Dienstzeit. Ist doch immer die präferierte Ausrede für´s Dienstwaffe tragen in der Freizeit. Habe ich mich wohl geirrt. :gaga:

Hast Du was getrunken? Hat jemand bisher etwas anderess behauptet? :confused:

Aber an Silvester gelten eh andere Regeln.

Falsch!

Das denken die meisten und darum werde ich nie arbeitslos!

Geschrieben

Um nochmal auf den Ursprung zurückzukommen,

Laser als Waffe.

Ist es also so, dass die Geräte völlig EWB frei sind? Anscheinend ja.

Führen für jedermann und überall?

Wahrscheinlich ja, lediglich mit geringen Einschränkunegn (Demos, etc.).

Schnelle und schmerzhafte „Erkrankung“ von menschlichen oder tierischen Augen?

So wies aussieht ja.

Wären dann diese handlichen Geräte mit starker Leistung etwa ein gutes Selbstverteidigungsmittel?

Sieht jedenfalls so aus.

Da ja nun mit stärkeren und vor allem schlagartig eintretenden Schäden der Augen bei evtl. Angreifern zu rechnen ist, sollte wahrscheinlich auch hier die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel berücksichtigt werden.

Wenn man also bspw. mit einem großen Messer o.ä. angegriffen wird und auf eine Distanz von 1 – 5 Metern so einen Laser zum Einsatz gegen die Augenpartie bringt, dürfte dem Angreifer höchstwahrscheinlich die Dummheit seines Tuns schnell „Einleuchten“.

Das Umsetzen, also „Treffen“, dürfte in der Praxis kein Problem darstellen.

Ich denke, das wäre eine weitere evtl. durchaus vertretbare Anwendung für solcherlei Geräte.

Natürlich ist dabei nicht zu vergessen, das danach unverzüglich die obligatorische Schadensersatzklage des Täters folgt, weil, er hat einen ja schließlich angegriffen und da hat man als Einheimischer ja nun nicht gerade das Recht, ihn zu verletzen, oder gar seines Augenlichtes zu berauben.

Ich seh schon, das wird eine äußerst vage und kontroverse Angelegenheit.

Diese Geräte haben ja nun schon auf große Distanz (Flugzeugattacken) eine gefährliche Wirkung, wie das im Nahbereich aussieht, kann man sich dann ja Denken.

Geschrieben
...

Wären dann diese handlichen Geräte mit starker Leistung etwa ein gutes Selbstverteidigungsmittel?

Sieht jedenfalls so aus.

Eher nicht. Das liegt aber weniger an der Wirkung sondern an der "Trefferwarscheinlichkeit"

Besorge dir mal so ein Ding (der letzte, den ich gekauft hebe, hat 2,95€ gekostet) und "schieß" mal aus 2m entfernung auf einen Lichtschalter. Und dann stell dir vor, das du 2 davon treffen musst, die nur 1cm groß sind, deren lage du nich genau kennst und die sich auch noch bewegen.

Ich habe seit einiger Zeit in der Dunkelheit immer eine LED - Taschenlampe mit (laut Aufdruck) 15W Leistung dabei. Wenn einem damit bei an Dunkelheit gewöhnten Augen jemand Plötzlich (und das ist das Wichtigste) ins Gesicht leuchtet, ist erst mal ausscheiden mit sehen. Und das unverzüglich und auf der Stelle!

Geschrieben
Schnelle und schmerzhafte „Erkrankung“ von menschlichen oder tierischen Augen?

So wies aussieht ja.

Die Netzhaut ist nicht schmerzempfindlich.

Wären dann diese handlichen Geräte mit starker Leistung etwa ein gutes Selbstverteidigungsmittel?

Sieht jedenfalls so aus.

Nein, weil sie den Gegner nicht kampfunfähig machen.

Da ja nun mit stärkeren und vor allem schlagartig eintretenden Schäden der Augen bei evtl. Angreifern zu rechnen ist, sollte wahrscheinlich auch hier die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel berücksichtigt werden.

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei Notwehr.

Wenn man also bspw. mit einem großen Messer o.ä. angegriffen wird und auf eine Distanz von 1 – 5 Metern so einen Laser zum Einsatz gegen die Augenpartie bringt, dürfte dem Angreifer höchstwahrscheinlich die Dummheit seines Tuns schnell „Einleuchten“.

Und wenn der Richter das nicht anerkannt, dann darf man für den Rest seines Lebens einem Einäugigen/Blinden eine Rente zahlen ... lieber nicht.

Das Umsetzen, also „Treffen“, dürfte in der Praxis kein Problem darstellen.

Das Treffen eines sich schnell bewegenden Kreises mit ~5mm Durchmesser mit einem Lichtstrahl mit ~5mm Durchmesser ist kein Problem? Außerdem muß man beide Augen treffen, damit der Gegner wirklich blind ist.

Ich denke, das wäre eine weitere evtl. durchaus vertretbare Anwendung für solcherlei Geräte.

Eher nicht. Dazu ist die Anwendung zu kompliziert, die erwartete Wirkung zu gering und die zu erwartenden Folgeschäden zu groß.

Geschrieben
Wären dann diese handlichen Geräte mit starker Leistung etwa ein gutes Selbstverteidigungsmittel?

Vor kurzem habe ich eine Nachricht gesehen (ich meine, es war im Fernsehen...) in der ein ähnliches Gerät vorgestellt wurde: Es erzeugt einen sehr hellen grünen Lichtblitz, was dazu führt, dass der Gegner für einige Zeit geblendet ist und nichts mehr sieht => kampfunfähig. Leider finde ich dazu im Moment nichts mehr. Wäre abzuwarten, ob man dieses Gerät in D unter das WaffG stellt und einem auch das aus der Hand nimmt.

Aber bei der Suche habe ich das hier gefunden:

http://www.echo-online.de/nachrichten/hess...;art175,1338796

bye knight

Geschrieben
Ich habe seit einiger Zeit in der Dunkelheit immer eine LED - Taschenlampe mit (laut Aufdruck) 15W Leistung dabei. Wenn einem damit bei an Dunkelheit gewöhnten Augen jemand Plötzlich (und das ist das Wichtigste) ins Gesicht leuchtet, ist erst mal ausscheiden mit sehen. Und das unverzüglich und auf der Stelle!

So oder ähnlich, ein paar wenige Selbstverteidigungsmittel gibts noch legal in diesem Verbotswahnsstaat und

zwar Pfefferspray und CN/CS Gas wers "Waffenmässiger" haben möchte den teuren Jet Protector mit auswechselbarer

Kartusche für gut 200EUR.

Oder einfach eine Maglite in gewünschter Länge mit Pfefferspray Aufsatz und Seitengriff der aus der Lampe einen

Tonfa macht. :s82:

Geschrieben
Auch das hessische Justizministerium hält die aktuellen Gesetze für »absolut ausreichend«. Wer die Sicherheit im Luftverkehr gefährde, müsse mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen. Außerdem dürfen in einem Radius von 1,5 Kilometern um Flugplätze herum keine Lasergeräte oder Scheinwerfer benutzt werden, die den Flugverkehr stören könnten.

bye knight

Da haben wir es ein Gesetz dagen gibts bereits, und das sollte angewendet werden.

Nur wie bei allen wo kein Kläger dort kein Richter! mit dem Vollzug wird es hapern da ein "Blender" seinen Standort

wechseln wird, ist das selbe mit den Gullideckelwerfern auf Autobahnen und die Personen die Bahnanlagen zerstören

nur der wenigsten wird man habhaft!

Die Lösung ist also kein Verbot von weiteren Gegenständen sondern die Lösung des Vollzugsdefizites nur wie will man

das in den Griff bekommen wenn weiter Personal abgebaut wird, man sieht das Problem liegt woanders (inkl.auch Jugendarbeit etc).

Geschrieben

Es ist doch immer die selbe Geschichte. Werden Gegenstände nicht ihrem Verwendungszweck gem. verwendet und gegen Menschen gerichtet - schreit man nach Verboten. Die Banküberfälle mit Wurfsternen gehören ja nun der Vergangenheit an. Springmesser usw. auch. Ich denke der Gesetzgeber schaut immer heimlich in die Schultaschen der KIDs und ändert dann entsprechend nach.

Wie wäre es denn mit einem Verbot der Dartpfeile? Es gibt ja auch Elektrodart - und überhaupt - wenn ich einen Dartpfeil auf ein Telefonbuch werfe, geht der bis Seite 365 durch - wo jeder Wurfstern nur abprallen würde. Wenn die ersten Dartpfeile in einem Ranzen auftauchen ist es nur eine Frage der Zeit bis das nächste Verbot kommt! Kids mit Laserpointer im Ranzan hatten wir ja bereits. Was kommt dann? Mein Strumpf mit Kleingeld der mich immer begleitet?

Es soll ja bereits auch bzgl. gewisser Lampen von LedLenser, Surefire usw. Vorbehalte geben! Wo leben wir denn?

Aussage eines Polizisten:

Wenn der Artikel "Defender" heißt ist doch klar, dass die Stroboblitzfunktion nur zur Verteidigung dient und der Zackenring als Glasbrecher auch nur eine Alibi- funktion hat!

Geschrieben

Vielleicht noch ein Hinweis am Rande, der von knight bereits so ähnlich gegeben wurde. Die reine Klassifizierung eines Lasers sagt nichts über seine Gefährlichkeit bei einem bestimmten Einsatz- oder Mißbrauchszweck, über den wir gerade sprechen, aus, da weitere wichtige Angaben zu Strahldivergenz und damit der NOHD beispielswiese fehlen.

Geschrieben
Was kommt dann? Mein Strumpf mit Kleingeld der mich immer begleitet?

Ja natürlich, Schweden spielt bereits eine Vorreiterrolle!

http://fact-fiction.net/?p=4378

Ist doch prima und praktisch kein Bahres mehr mit sich rumschleppen!

Nur noch per Karte und online bezahlen.

Und der Staat kann gleichzeitig schön nachschauen was das für Bauteile sind die man bei Conrad bestellt hat.

Oder wozu braucht jemand Feuerwerk und Signalsterne für die SSW?

Für was wurde die neue Axt mit Fieberglasstiel angeschafft, braucht man wirklich eine neue volle Propangasflasche?

Und wofür gibt der HarzIV Empfänger seine Kohle aus braucht er wirklich nen neuen LCD Fernseher?

Da steckt mehr dahinter als den meisten heute bewusst ist, ich denke wir schaffen sogar neue Arbeitsplätze durch die

Stasi2,0. :huh:

Geschrieben

Auch noch zum Thema Laser...

In Thailand bekommt man grüne 100mW Laser mit koreanischer Technik für ca. 15 - 20 Euro!

Ich hatte mir so ein Teil zugelegt! Auf 1000 Meter projeziert das Teil einen ca. basketballgroße extrem hellen grünen Lichtfleck! Ausprobiert indem ich auf eine Felswand gelasert habe...

Grün ist ca. 13x "besser" für das menschliche Auge sichtbar als rot...

Nun stelle man sich vor, ein Depp steht in der Einflugschneise am Flughafen und zielt in der Nacht auf die nur einige hundert Meter entfernt vorbeifliegenden Maschinen...

Da reicht ein kurzer, blitzlichtartiger "Treffer" im Cockpit und der Pilot sieht erstmal nix mehr! Im Landeanflug sicher nicht witzig...

Mittels einer geeigneten Bedampfung der Cockpitverglasung (Goldbedampfung wie Astronautenhelme) könnte man den Einfluss dieser Blendung wesentlich mindern - im militärischen Bereich wird das tw. gemacht...

Kostet aber viel Geld....

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Heute Abend kurz nach 18.30 Uhr hat mich ein Fullnerd :016: als ich zu Fuss vom Posten (Einkaufen) nach Hause gelascht bin mit seinem roten Laserpointer ca. 25 Sekunden lang vom Wohnblock aus angezündet und das war echt nervig. Der Wohnblock war ca. 60 Meter vom Trottoir entfernt und der Zündler war geschätzt irgendwo im 10-15 Stock wahrscheinlich so 25-30 Meter Meter über dem Boden und die Distanz zu mir waren vielleicht etwa 100 Meter. Einmal bekam ich den Laser direkt in die Augen und ich musste die Augen kurz schliessen. Es hörte erst auf als der Winkel zu spitz war und diejenige Person mit dem Laserpointer vom Balkon von vorne aus mich nicht mehr erreichen konnte. Das ist jetzt aus eigener Erfahrung echt nicht lustig und der Laserpointer war wirklich sehr stark gewesen, war selber überrascht dass der aus dieser Entfernung noch so eine Blendwirkung haben kann. Sollte das vom gleichen Wohnblock nochmals vorkommen und ich geblendet werden, überlege ich mir eine Meldung zur Polizei auch wenn ich fürchte das dies nix bringen wird.

Geschrieben

Würde ich auch so tun, denn was ist wenn er einen Autofahrer anpeilt und der die Kontrolle über das Auto verliert ?

So wie das hier lief war das kein Versehen sondern Absicht.

Geschrieben

Am nächten Abend oder noch in der Nacht irgendwo Posten beziehen und den Idioten/Wohnung ausmachen. Dann ein pädagogisches Gespräch führen. :ninja:

Wenn Zeugen vorhanden sind, Anzeige wegen KV erstatten. Fahren Autos vorbei, Kennzeichen notieren und auch wegen § 315b StGB anzeigen.

Geschrieben
Wenn Zeugen vorhanden sind, Anzeige wegen KV erstatten. Fahren Autos vorbei, Kennzeichen notieren und auch wegen § 315b StGB anzeigen.

Aehh Lobo ich wohne in der Schweiz da greift wohl dein zitierter Paragraph nicht. :rolleyes: Wohnung ausmachen dürfte bei dem Wohnblock nicht einfach sein. Es war dunkel und in der rund 40-50 Meter hohen Wohnblock wohnen bestimmt mehr als 30 Mietparteien drin und ich kann nicht genau sagen in welchem Stockwerk es war. Vielleicht Fotokamera wäre das beste gewesen, hätte ich ne Fotokamera dabei gehabt.

Geschrieben

Sorry, du gehörst ja fast schon zum Inventar, da "überdenkt" man mal ganz schnelle die Grenzen.....

Geschrieben

Dann nehme man Artikel 237 Schweizerisches Strafgesetzbuch - Störung des öffentlichen Verkehrs.

Geschrieben

Nur mal eine Anmerkung am Rande:

Ich kann mich erinnern, dass das amerikanische Militär vor ettlichen Jahren schon mit Lasern experimentierte um damit Gegner zu blenden, ob vorübergehend oder dauerhaft weiß ich jetz nicht mehr so genau. War damals noch schwierig umzusetzen und galt mehr als Science-Fiction. Das war allerdings noch vor den Knopfzellen-Schlüsselanhänger-Mini-Präsentationslasern. Die wollten das Teil auf Panzer montieren um die damit gegen Angriffe abzuschirmen.

Hier hat wohl die Realität die Science-Fiction eingeholt...

Geschrieben

Russisches 1K17 "Szhatie" Lasersystem:

otvaga_szhatie_1_001.jpg

Hat sich nicht als so sinnvoll erwiesen wie gedacht, genau wie entsprechende amerikanische Versuche mit "Stingray" - sobald jeder anfing, seine Optiken mit entsprechender Vergütung gegen Blendlaser zu schützen, war der meiste Effekt weg. Die Chinesen bauen glaube ich immer noch Dazzler auf ihre Panzer.

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