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IGNORED

Stichwort Waffenregister


Majortom

Empfohlene Beiträge

Halten wir mal fest:

- es wird ein NWR geben. So oder so und wenn Ihr hier noch so 'rumheult.

Hieß es in Kanada nicht "außer (Milliarden)Spesen nix gewesen"?

Ich glaube in Österreich müssen einige Waffenarten auch nur beim Händler registriert werden.

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Wir alten Knaben sollten das Kriegsbeil allerdings für wirkliche Gegner (übertragen gesehen) bereithalten.

Und Gute Nacht, auch alte "Helden" brauchen Schlaf

Bleib Gesund und standhaft

Major Tom

P.S. Namen sind Schall und Rauch (Schiller)

Hallo Majortom,

diese Zeilen heben sich wohltuhend

von dem üblichen Geschreibsel (wie ich es einmal wohlwollend nennen möchte) einiger Kritikaster hier im Forum ab. Danke!

Schönes Wochenende

Pirol 2

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Hieß es in Kanada nicht "außer (Milliarden)Spesen nix gewesen"?

Ich glaube in Österreich müssen einige Waffenarten auch nur beim Händler registriert werden.

hallo

ja, aber nur mehr bis 30.6.2010

alles danach muss ebenso zentral erfasst und gespeichert werden wie in DE

und auch fuer den kauf von langwaffen (buechsen, flinten) die bisher frei ab 18 jahren waren muss eine begruendung angegeben werden

nur altbestand bleibt vorerst aussen vor

altbesitz gilt als begruendung ...

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hallo

bekomme ich noch eine antwort auf meine frage bitte?

danke

nun lass mich doch auch mal trainieren!

Wenn dadurch beispielsweise Straftaten aufgeklärt werden könnten, Abgrenzung zwischen legalen/illegalen Waffen getroffen werden könnten, wäre das ein ganz erheblicher Gewinn für die Sicherheit.

Harlekin

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NEIN!

Auch ein System dezentraler Register, wie es faktisch besteht, erfüllte die Vorgaben der EU. Die EU wird hier vorgeschoben, um nationale Begehrlichkeiten umzusetzen.

aus der EU-Richtlinie:

Die Mitgliedstaaten müssen ferner ein computergestütztes zentral oder dezentral organisiertes Waffenregister einrichten, das

den zuständigen Behörden zugänglich ist und in dem die erforderlichen Angaben zu jeder Feuerwaffe gespeichert sind.

Der Zugang der Polizei-, Justiz- und sonstiger zuständiger Behörden zu den im computergestützten Waffenregister gespeicherten Angaben unterliegt Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Jetzt müsst Ihr mir nur noch erklären, wie ein (1 - singuläres) Waffenregister dezentral aussehen soll.

Die Einmaligkeit eines Registers bedeutet doch wohl Exclusivität und somit auch Zentralität - zumindest für den Mitgliedstaat.

Oder bedeutet dezentral nicht in der Mitte, sondern im Norden, Süden, Osten oder Westen?

Ganz sicher sind damit aber nicht 570 verschiedene Register gemeint, die auch noch unterschiedliche Strukturen haben und unterschiedliche Daten speichern!

Es gibt sogar Excel-Tabellen!

Harlekin

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Es gibt sogar Excel-Tabellen!

Damit konnte man aber gut Zahlungsverpflichtugen und Zahlungseingänge über 75. 000. 000 € verwalten und auch für den Bilanzprüfer war das in Verbindung mti den Originalrechnugen, Verträgen und dem Bankkonto in Ordnung..

Alos sage nichts gegen Exceltabellen; die kann man auch durchsuchen.

:blum:

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Wenn in Zukunft ein Verbrechen mit einer Glock 17 passiert, werden dann bundesweit alle legalen Besitzer einer solchen Waffe besucht und die zum Beschuss einkassiert?

Diese Prozeder habe ich und etliche anderen Legalwaffenbesitzer in RPL schon einmal mitgemacht, kein Witz!!. Das Anschreiben des LKA war schon ein kleiner Schock, es ging um einen Tötungsdelikt ( Raubmord)

Da denkst Du ,Du bist im Falschen Film....

Nach 3 Monaten darf man die dann irgendwo (vielleicht) wieder abholen?

Richtig !!

In welchem Zustand?

Dreckig, nix gereinigt.

Die tatsächliche Tatwaffe wurde Jahre später gefunden, der Täter (wegen einem anderen Delikt eingeknastet in HH ) hatte sich mit einem Mithäftling unterhalten und "verplappert" :00000733:

Die Kosten der Aktion bezahlte übrigens die Familie des Opfers, hatten damals sogennate " sehr gute Beziehungen" zu politischen Entscheidungsträgern...

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...

Die Einmaligkeit eines Registers bedeutet doch wohl Exclusivität und somit auch Zentralität - zumindest für den Mitgliedstaat.

Oder bedeutet dezentral nicht in der Mitte, sondern im Norden, Süden, Osten oder Westen?

Ganz sicher sind damit aber nicht 570 verschiedene Register gemeint, die auch noch unterschiedliche Strukturen haben und unterschiedliche Daten speichern!

Es gibt sogar Excel-Tabellen!

Harlekin

Ganz sicher kann damit auch ein System mit 570 verschiedenen dezentralen Registern gemeint sein, die logisch die gleichen benötigten im WaffG vorgegebenen Ausprägungsgruppen der Daten im unterschiedlicher technischer Struktur enthalten. B)

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Kannst Du das bitte näher erklären?

Karl

Sagt doch eigentlich der Satz schon aus, oder ?

Also rekapituliere aus dem Gedächtniss, vor XX Jahren wurde der Juniorchef einer Firma beim leeren der Automaten nächtens Überfallen und erschossen. Die Tatwaffe konnte gemäß ballistischem Gutachten des

LKA imho aus drei oder vier bestimmten Modellen bestehen. Irgendwann wurden alle Legalwaffenbesitzer solcher Modelle mit besagtem Schreiben aufgefordert, Ihre im Besitz befindliche Waffe zum Beschuss

abzugeben. Auf dem Pol-Präsidium fragte ich die nette POK, ob Sie denn glaubte das ich so blödt wäre mit einer regiestrierten Waffe eine Raubmord zu begehen und anschließen die Tatwaffe dem LKA zukommen zu lassen. Lächelnd erklärte Sie, das natürlich nicht aber die Eltern hätten so einen Druck ausgeübt den oder die Täter zu finden, das politisch entschieden wurde so zu handeln. Die entstehenden Kosten würden von Ihnen getragen. Hoffe die Erklärung genügt, ist über ein Jahrzehnt her, das Anschreiben war wie gesagt der Hammer, bin z.Z. im Ausland, deshalb kann ich nicht in meinen Unterlagen nachsehen, da müßte das noch abgeheftet sein.

gruß

mike57

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Ging es eigentlich bei dem Fall nur um die Waffe oder den Lauf?

Weil damals (der Fall wird denke ich mal schon etwas her sein) mussten die Wechselläufe ja noch nicht erfasst werden und letztendlich zählt doch bei so einer kriminaltechnischen Untersuchung nur aus welchem Lauf das Geschoss gekommen ist damit man es dem Tatprojektil zuordnen kann.

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Ging es eigentlich bei dem Fall nur um die Waffe oder den Lauf?

Weil damals (der Fall wird denke ich mal schon etwas her sein) mussten die Wechselläufe ja noch nicht erfasst werden und letztendlich zählt doch bei so einer kriminaltechnischen Untersuchung nur aus welchem Lauf das Geschoss gekommen ist damit man es dem Tatprojektil zuordnen kann.

Kaliber .38 bzw. .357 Tatwaffe war dann letztendlich ein äußerst seltenes Modell aus Japan. Leider kamen auch Colt und S&W Modelle in die engere Auswahl...... Pech für Sportschützen :rolleyes:

so, muss jetzt Arbeiten gehen, Gutes Nächtle nach D

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Zu 3.: Werden die Waffen von Polizei und Militär ebenfalls im Waffenregister erfasst? Wenn es daum geht, den Lebensweg jeder Waffe zu erfassen und die Waffe somit verfolgbar zu machen, dann müsste das ja so sein.

Und du hast 6. vergessen: Die Polizeigewerkschaft will das aus Selbstschutzgründen für die Polizisten haben. Auch hier die Frage, ob die (zu Hause aufbewahrten) Waffen von Polizei, Zoll und Militär(?) im Waffenregister auftauchen. Wenn der Grund tatsächlich ein Grund ist, dann sollte das ja so sein.

...

Da das Waffengesetz nur für die zivil bessenen Waffen gilt, staalich besessene Waffen (Behörden, BW) explizit davon nicht erfasst werden, ist die Frage doch schon beantwortet.

Gruß Jägermeister

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War das denn wie bei den DNA-Massentests auf freiwilliger Basis oder wurde man gezwungen?

Nix freiwillig...., wenn ich zu Hause bin und das Schreiben finde,( sollte eigentlich in meinem Ordner sein ) stelle ich es als Kopie ein....dauert aber noch nicht vor dem WE, habe nach xx Tagen Ausland bischen was anderes zu tun :rolleyes:

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beim KfZ hat auch keiner Probleme damit.

innerhalb 10 min. kann man feststellen wem das Auto gehört.

bei einer Waffe dauert das Tag (wenns reicht)

Hegges

Bei einer Waffe dauert dies so lange, wie ein Kontrollberechtigter lesen kann, nämlich die WBK. Da ich diese mitführen muß, sehe ich keine Probleme. Die an einer Hand abzuzählenden Fälle, in denen diese vergessen wurde und man in eine Polizeikontrolle oder ähnliches kommt, rechtfertigen in meinen Augen nicht die Einführung eines überteuerten und unnützen Datenmonsters! Liegt keine WBK vor, wird die Waffe eh eingezogen und der Berechtigungsnachweis im Nachgang kontrolliert. Wo soll also der Sinn in einem zentralen Erfassungspunkt liegen? Die OWi- Anzeige wird auch nach Einführung des Waffenregisters folgen wegen der Nichtmitführung der notwendigen Papiere.

Gruß Jägermeister

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Von Kraftfahrzeugen geht auch eine erhebliche ständige Gefährdung der Öffentlichkeit aus. Von privaten Schußwaffen nicht.

Naja, von den Fahrzeugen selbst geht geht die Gefährdung eher nicht aus. Ebenso wenig wie von den Waffen.

Es sind doch immer noch die Benutzer (also der Faktor Mensch), von denen, bei unsachgemäßer "Bedienung" dieser Werkzeuge, die

Gefährdung ausgeht. Und daran wird ein NWR auch nichts ändern.

GKBubi

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Rein formal geht vom Gebrauch eines Kraftfahrzeug eine Gefahr aus, weswegen Du auch eine Haftpflichtversicherung haben musst (Stichwort Gefährdungshaftung).

Das gilt nicht für den Gebrauch von Messern, anderen Werkzeugen, Hunden etc., aber teilweise auch für den Gebrauch von Waffen (Thema Jagdhaftpflicht).

Gruß

Michael

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Rein formal geht vom Gebrauch ....

Hast ja Recht (rein formal gesehen), ich wollte auch nur auf den Unterschied zwischen dem Gerbrauch eines Gegenstands (egal ob jetzt Auto oder Waffe) und dem Gegenstand an sich hinweisen.

Lassen wir jetzt die Beckmesserei, um Formulierungsdetails sollen sich andere kümmern. :s75:

Ich persönlich glaube (und die Vollzugsbeamten, mit denen ich darüber gesprochen habe, waren der gleichen Meinung) das dass NWR kein plus an Sicherheit bringen wird.

Die Polizisten meinten sogar, dass wenn sie eine Halter- oder Einwohnerabfrage machen und sie den Waffenbesitz angezeigt bekommen, das sie sich sicherer fühlen, da Sportschützen und

Jäger sehr gesetztestreue Mitbürger seien.

Gruß

GKBubi

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...

Ich persönlich glaube (und die Vollzugsbeamten, mit denen ich darüber gesprochen habe, waren der gleichen Meinung) das dass NWR kein plus an Sicherheit bringen wird.

Die Polizisten meinten sogar, dass wenn sie eine Halter- oder Einwohnerabfrage machen und sie den Waffenbesitz angezeigt bekommen, das sie sich sicherer fühlen, da Sportschützen und Jäger sehr gesetztestreue Mitbürger seien.

Gruß

GKBubi

Und da haben sie zu 100% recht! :appl:

Gruß Jägermeister

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Ich persönlich glaube (und die Vollzugsbeamten, mit denen ich darüber gesprochen habe, waren der gleichen Meinung) das dass NWR kein plus an Sicherheit bringen wird.

Die Polizisten meinten sogar, dass wenn sie eine Halter- oder Einwohnerabfrage machen und sie den Waffenbesitz angezeigt bekommen, das sie sich sicherer fühlen, da Sportschützen und

Jäger sehr gesetztestreue Mitbürger seien.

Gruß

GKBubi

Dann hätte das schon mal den Vorteil, daß das SEK mir nicht frühmorgens die Tür eintritt

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