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IGNORED

Stichwort Waffenregister


Majortom

Empfohlene Beiträge

Aber um deine Antwort aufzugreifen: Um das Waffenregister einzuführen, muss das Waffengesetz geändert werden. Und wenn es geändert wird, dann kann man auch gleich mit aufnehmen, dass eben das WaffG bzgl. des Waffenregisters auch für Polizei, Militär, etc. gilt. Soll mir keiner erzählen, dass dies nicht ginge - man will nur nicht. Und was das bedeutet => siehe oben.

nö. Im Waffengesetzt steht es ja schon drin.

Was aber wohl kommen wird, ist ein Errichtungsgesetz mit den Dateninhalten und Datenverarbeitungsregelungen (wer darf was zu welchem Zweck abfragen usw.)

Harlekin

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Die Berichtigung der Daten wird die Waffenbehörden zunächst über viele Jahre massiv fordern. Diejenigen die bis dahin noch nicht schriftlich alle Aufbewahrungsauskünfte angefordert haben und mit Vorortkontrollen hinterherhinken, werden richtig Spaß bekommen.

warst Du bei Info-Veranstaltung?

Harlekin

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Warum sollte man dies tun und was hätte das für einen Sinn?

Steht ein paar Posts weiter oben von mir. Kurz: Nur wenn (auch) Polizei- und Militärwaffen im Waffenregister erfasst sind, kann man die Ziele, die man (angeblich) mit dem Register verfolgt, überhaupt umsetzen.

bye knight

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nö. Im Waffengesetzt steht es ja schon drin.

Stimmt. Allerdings meine ich mich daran zu erinneren, dass viele Politiker im letzten Sommer gemeint haben, dass man mit der Umsetzung des Registers auch noch mal an das WaffG müsste. Ob das technisch tatsächlich sein muss oder nur sinnvoll wäre ist eh egal. Wir wissen ja schon heute, wie das mit den Polizei- und Militärwaffen im Waffenregister ausgehen wird.

Was aber wohl kommen wird, ist ein Errichtungsgesetz mit den Dateninhalten und Datenverarbeitungsregelungen (wer darf was zu welchem Zweck abfragen usw.)

Dann kann man in diesem Gesetz eben die von mir dargestellte WaffG-Änderung einbauen :ninja:

bye knight

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Tut mir leid. Es ist doch vollkommener Blödsinn irgendwas auf Behördenwaffen zu projezieren. Das ist doch ganz billiges "der hat aber auch..." und erinnert mich irgendwie an Schäufelchen und Eimerchen. Bitte nicht beleidigend verstehen. Regelungen bezüglich Dienstwaffen obliegen dem Dienstherrn. Dieser hat die Verantwortung. Eine Übertragbarkeit des WaffG in den Behördenbereich ist abwegig.

Gruß

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Bitte nicht beleidigend verstehen.

Keine Angst. Dafür schätze ich deine Beiträge zu sehr ;)

Das ist doch ganz billiges "der hat aber auch..." und erinnert mich irgendwie an Schäufelchen und Eimerchen.

Nee, darum geht es mir nicht. Mir geht es darum zu zeigen, dass viele Argumente, die bei der Einführung des Waffenregisters vorgebracht werden von vorne herein nur dann sinnvoll erfüllt werden können, wenn eben Polizei- und Militärwaffen in das Register einbezogen werden. Da kann man je nach Grund durchaus noch mal unterscheiden, ob die Waffe zu Hause aufbewahrt wird oder nicht....

Es sind ja hier im Thread und in anderen Threads genug Gründe für das Waffenregister genannt worden, es kann ja jeder für sich die Liste unter diesem Gesichtspunkt noch mal durchgehen, ich spare mir das hier.

Und eben weil das so ist, ist völlig klar, dass das Waffenregister eine Maßnahme gegen die legalen Waffenbesitzer ist.

Regelungen bezüglich Dienstwaffen obliegen dem Dienstherrn.

Eigentlich ist es vor dem Hintergrund dieser Argumentation völlig egal, ob der Gesetzgeber oder der Dienstherr die Aufnahme der Behördenwaffen ins Waffenregister regelt. Spannend wird, ob es überhaupt so geregelt werden wird.

bye knight

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Und eben weil das so ist, ist völlig klar, dass das Waffenregister eine Maßnahme gegen die legalen Waffenbesitzer ist.

bye knight

es ist nicht unbedingt eine Maßnahme gegen LWB. Die haben dadurch keine Nachteile, könnten aber mittelfristig davon Vorteile haben. Das NWR ist in das Vorhaben Deutschland Online eingebunden. Stichworte E-Government, Verschlankung des Verwaltungsaufwandes, Online-Antragsverfahren.

Vielleicht brauchen wir in ein paar Jahren nicht mehr aufs Amt zu fahren und wickeln alles online ab.

Harlekin

Ach ja: Dienstwaffen werden nicht erfasst werden. Warum? ganz einfach: ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.

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es ist nicht unbedingt eine Maßnahme gegen LWB. Die haben dadurch keine Nachteile, könnten aber mittelfristig davon Vorteile haben. Das NWR ist in das Vorhaben Deutschland Online eingebunden. Stichworte E-Government, Verschlankung des Verwaltungsaufwandes, Online-Antragsverfahren.

Vielleicht brauchen wir in ein paar Jahren nicht mehr aufs Amt zu fahren und wickeln alles online ab.

Meinen Einwand mit der Marketing Abteilung hab ich ja weiter oben schon vorgebracht...

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es ist nicht unbedingt eine Maßnahme gegen LWB. Die haben dadurch keine Nachteile, ...

Die LWB müssen mit ihren Steuergeldern die Schaffung des zentralen Registers mitbezahlen. :angry2:

Aber jetzt mal Butter bei d' Fische!

Wieso meinst Du, dass das zentrale Register unter Begingungen eine Maßnahme gegen LWB sei?!!!

Und welche Bedingungen wären das?

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Also wenn ich mir die auf „Deutschland-Online“ veröffentlichen Vorgaben anschaue:

„• Zentralisierung aller wesentlichen Informationen im deutschen Waffenwesen in einem nationalen, computergestützten System

• Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Deutschland

• Erfüllung europäischer Vorgaben

• Effiziente Prozessketten von den Herstellern und Händlern über die Beschussämter bis hin zu den Waffenbesitzern und den örtlichen Waffenbehörden sowie zum Nationalen Register

• Harmonisierung, Standardisierung und stärkere Automatisierung

• Medienbruchfreie, nutzerfreundliche, elektronische Prozesse für Bürger und Vereine sowie für Hersteller und Gewerbe (Nachweis von Erwerb, An-, Ab- und Ummeldung)“

kann ich nicht erkennen, dass da Dienstwaffen ausgeschlossen sein sollen.

So wie ich mich erinnern kann, war ja einer der Gründe für ein ZWR der, das bei einer gefunden Waffe der „Vor“Besitzer sehr viel schneller auszumachen sei. Das würde m.M.n. alle Waffen mit einbeziehen. Es soll ja (unbestätigten Gerüchten zu Folge) ja auch schon, das eine oder andere Mal, eine Dienstwaffe eine vom Dienstherren nicht vorgesehenen Weg genommen haben.

Darum müssten logischerweise Dienstwaffen ebenfalls erfasst werden.

Ob das dann wirklich umgesetzt wird, wird schlussendlich die wirkliche Intention unserer „gewählten Volksvertreter“ zeigen.

Auch die fachliche Kompetenz diverser Politiker lässt sich durch einfache Recherche im Internet (Stichwort: Erfassung Illegale Waffen) Link leicht nachvollziehen.

GKBubi

P.S. wer aus meinen Worten Ironie herausliest … hat gewonnen.

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Die LWB müssen mit ihren Steuergeldern die Schaffung des zentralen Registers mitbezahlen. :angry2:

Aber jetzt mal Butter bei d' Fische!

Wieso meinst Du, dass das zentrale Register unter Begingungen eine Maßnahme gegen LWB sei?!!!

Und welche Bedingungen wären das?

so war das nicht gemeint.

Eher: das NWR muss keine Maßnahme gegen LWB sein.

Aber ich rede hier eh' gegen Windmühlenflügel. Ihr habt Euch nun mal in den Kopf gesetzt, dass mit dem NWR eine weitere Verschärfung gegen LWB kommt.

Also was soll's ....

Harlekin

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Eher: das NWR muss keine Maßnahme gegen LWB sein.

Muss nicht, kann aber.

Und es wird genug Gierige geben, die es zum Letzteren nutzen wedern.

Zuviele Beispiel aus anderen Berecihen der Vewraltung und Politik haben dafür gesorgt,

das deren Glaubwürdigkeit in den Augen vieler auf -∞ gesunken ist.

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Muss nicht, kann aber.

Und es wird genug Gierige geben, die es zum Letzteren nutzen wedern.

So? Wie denn? Erklär mal.

Schildere mir mal die Nachteile für LWB.

Mausebear kriegt ja auch immer nur die Steuerkomponente hin

Harlekin

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Darum müssten logischerweise Dienstwaffen ebenfalls erfasst werden.

Nein! Dienstwaffen sind vom WaffG ausgenommen - also müssen sie logischerweise nicht erfasst werden.

Harlekin

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so war das nicht gemeint.

Eher: das NWR muss keine Maßnahme gegen LWB sein.

Aber ich rede hier eh' gegen Windmühlenflügel. Ihr habt Euch nun mal in den Kopf gesetzt, dass mit dem NWR eine weitere Verschärfung gegen LWB kommt.

Also was soll's ....

Harlekin

Wie ein NWR ein (weiteres) Mittel gegen die LWB sein kann, könntest Du mir jetzt aber auch mal erklären! ;)

  • Entweder wird das ganze wegen GIGO, PEBKAC & Co. eine gigantische Steuergeldverschwendung mit der nichts, absolut nichts verbesssert wird außer der Auftragslage von IT-Consulting Unternehmen ... :016:
  • ... oder die umfassenste Dokumentation der letzten 150 Jahren der weltweiten Geschichte der Schußwaffen mit einer der genialsten Datenbanken, Suchroutinen, Benutzerführungen und online Hilfen, die die Welt je gesehen hat. :00000733:

Nichts ist kreativer als der DAU. :blum:

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Nein! Dienstwaffen sind vom WaffG ausgenommen - also müssen sie logischerweise nicht erfasst werden.

Harlekin

... also wird logischer Weise auch der angebliche Nutzen schon vor dem ersten Grobkonzent zum Großteil in die Tonne getreten. ;)

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Wie ein NWR ein (weiteres) Mittel gegen die LWB sein kann, könntest Du mir jetzt aber auch mal erklären! ;)

Du solltest keine Haarspalterei betreiben, wenn Dir die Argumente ausgehen. Das kannst Du besser!

Zu Deinen weiteren Ausführungen: Du wiederholst Dich!

Harlekin

... also wird logischer Weise auch der angebliche Nutzen schon vor dem ersten Grobkonzent zum Großteil in die Tonne getreten. ;)

und was hat das mit Dienstwaffen zu tun?

Harlekin

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@ Harlekin,

was spricht den, deiner Meinung nach, gegen eine Dienstwaffenerfassung.

Das Dienstwaffen nicht Bestandteil des Waffengesetztes sind, spielt doch für die Durchgängigkeit der Prozesskette (Herstellung bis zur Verschrottung) keine Rolle.

Gruß

GKBubi

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Übrigens, kennt Ihr das schon:

"4. Artikel 5 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5

Unbeschadet von Artikel 3 gestatten die Mitgliedstaaten den

Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die

dafür ein Bedürfnis nachweisen können und

a) mindestens 18 Jahre alt sind, außer im Falle des Erwerbs

(nicht des Kaufs) und des Besitzes von Feuerwaffen für

die Jagdausübung und für Sportschützen, sofern Personen,

die jünger als 18 Jahre sind, eine Erlaubnis der

Eltern besitzen, oder unter elterlicher Anleitung beziehungsweise

Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem

Waffen- oder Jagdschein stehen oder sich in einer zugelassenen

Schießstätte befinden;"

Danach verstößt die 25-Jahre-Grenze eindeutig gegen die EU-Richtlinie!

So was ist für mich viel gravierender, als eine Diskussion, ob ein zentralisiertes Register etwas bringt oder nur teuer ist oder mißbraucht werden kann oder was weiß ich.

Harlekin

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...

und was hat das mit Dienstwaffen zu tun?

Harlekin

Weil eine P30, P99, P2000, P5, P6 oder P7 die "gefunden" wird, auch eine Karriere als deutsche Dienstwaffe hinter sich haben kann. Nur wie zum :teu38: bekäme man denn unsere amerikanischen, englischen, französischen und holländischen (?) Freunde dazu, die Daten ihrer Dienstwaffen ins NWR füttern zu lassen? :blum: An die Botschaften von Iran und Nord-Korea mag ich da erst gar nicht denken. :lol:

Btw., was brauch' ich denn außer GIGO, PEBKAC, DAU und Co. noch für weitere Argumente für die Steuergeldverschwendung durch den Ersatz der lokalen Waffenregister durch ein NWR? :heuldoch: Ich würde mich noch nicht einmal wundern, wenn nach einigen Jahren Geld und Arbeit eine "1 zu 1 - Umsetzung"*) angestrebt wird.

*)Mit Zähneknirschen beim Auftraggeber einigt man sich vertraglich darauf, dass das neue System abgenommen wird, wenn es nur nicht weniger als das alte System leistet.

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@ Halekin,

was spricht den, deiner Meinung nach, gegen eine Dienstwaffenerfassung.

Das Dienstwaffen nicht Bestandteil des Waffengesetztes sind, spielt doch für die Durchgängigkeit der Prozesskette (Herstellung bis zur Verschrottung) keine Rolle.

Gruß

GKBubi

es geht hier nicht um meine Meinung.

Gegen die Dienstwaffenerfassung spricht schlicht und einfach das Waffengesetz! Sonst seid Ihr doch auch immer gegen eine Verschärfung des WaffG - warum in diesem Falle nicht?

Ach ja! Die Verschärfung würde ja nicht Euch betreffen, sondern andere, "Priviligierte". Die sollen schließlich auch mal zu spüren bekommen, was es heißt Waffenbesitzer zu sein oder?

Harlekin

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Übrigens, kennt Ihr das schon:...

Danach verstößt die 25-Jahre-Grenze eindeutig gegen die EU-Richtlinie!

...

Harlekin

Übrigens, wußtest Du schon, dass das sogar der Wheely, ähm also unser derzeitiger BMF, bereits deswegen ändern wollte, aber aus veröffentlichter und demonstrieter Gutmenschlichkeit nicht konnte. :blum:

Für EU-Recht gilt grundsätzlich: "Schlimmer geht immer". Sonst wäre unser WaffR um einiges freiheitlicher und mancher SB müßte befürchten, zur Verkehrsüberwachung zu kommen. B)

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Übrigens, wußtest Du schon, dass das sogar der Wheely, ähm also unser derzeitiger BMF, bereits deswegen ändern wollte, aber aus veröffentlichter und demonstrieter Gutmenschlichkeit nicht konnte. :blum:

soviel ich mich erinnern kann, wollte er die Altersgrenze für den Umgang (Schießen) mit Waffen auf 10 Jahre heruntersetzten.

Das hat aber nichts mit dem Erwerb ab 18 zu tun.

Harlekin

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