Zum Inhalt springen
IGNORED

Stichwort Waffenregister


Majortom

Empfohlene Beiträge

Und da haben sie zu 100% recht! :appl:

Gruß Jägermeister

oookaay!? Und warum tragen dann alle Streifenwagen Trauerflor?

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo All!

So gesehen, was bringt das Zentralregister?

Sicherheit jedenfalls nicht denn:

- Steht was drin ist nicht bekannt ob der Besitzer/Besitzerin koscher ist (Behörde pennt bei Zuverlässigkeitsprüfung, etc. )

- Steht nix drin ist vielleicht eine Illegale da.

Statistikwerte, ja ok. Aber die kann man auch aus dezentralen Registern ziehen........

Cui Bono?

Grüssles,

Colti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo All!

So gesehen, was bringt das Zentralregister?

Sicherheit jedenfalls nicht denn:

- Steht was drin ist nicht bekannt ob der Besitzer/Besitzerin koscher ist (Behörde pennt bei Zuverlässigkeitsprüfung, etc. )

- Steht nix drin ist vielleicht eine Illegale da.

Statistikwerte, ja ok. Aber die kann man auch aus dezentralen Registern ziehen........

Cui Bono?

Grüssles,

Colti

schon mal versucht, aus 570 heterogenen Systemen eine allgemeine Statistik zu ziehen?

Schaut übrigens in die EU Richtline. Da steht u.a. auch drin, warum eine elektronisches Register einzurichten ist.

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

oookaay!? Und warum tragen dann alle Streifenwagen Trauerflor?

Harlekin

Ganz einfach: Das Überfallkomando ist von seinem Dienstherren nicht vernünftig ausgerüstet worden! Die Schutzwesten z.B. der amerikanischen Einsatzeinheiten haben schon seit zig Jahren diese Sicherheitslücke (Arm/ Schulterbereich) durch seperate "Schulterpolster" geschlossen, da diese Einheiten ebenso bittere Erfahrungen machen mußten.

Der Trauerflor hätte auch durch ein NWR nicht verhindert werden können, da die Einheit ja wegen dem bekannten LWB dort eingesetzt wurde, das klappt also auch ohne...

Was den Typen dazu bewogen hat, durch die Tür zu schießen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich glaube allerdings nicht, daß er aufgrund seiner Kontakte auf eine legale Waffe angewiesen wäre. Leider hat er diese bzw. überhaupt eine Waffe benutzt.

Wenn er die Tat vorsätzlich begangen hat, wundert mich die widerstandslose Festnahme. Irgendetwas ist da also noch nicht ganz geklärt. Das heißt allerdings nicht, daß ich dies für gut befinde!

Gruß Jägermeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mir ging es nicht um Waffen die Irgenwer mit sichführt.

Sondern eher um diese die als Fundobjekt auftauchen.

Nehmen wir den Fall, es wird irgendein Revolver irgendwo gefunden. Wie lange brauchts um diesen zu idendivizieren.

Hegges

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja und ich finde in der EU Waffenrichtline auch noch Hiweise auf das UN-Feuerwaffenprotokoll.........

Wie gesagt, Cui Bono?????

Übrigend glaube ich mich zu erinnern (hab ich in einer Radiomeldung gehört) dass die Grünen auf EU-Ebene für das Ressort "Innere Sicherheit" zuständig sind.

Weiss da noch jemand was?

Grüssles,

Colti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

beim KfZ hat auch keiner Probleme damit.

innerhalb 10 min. kann man feststellen wem das Auto gehört.

bei einer Waffe dauert das Tag (wenns reicht)

Hegges

Kfz werden geführt und mit Kfz werden jährlich tausende Menschen alleine in D getötet und verletzt sowie Schäden in vielfacher Millionenhöhe verursacht.

... und es gibt keine Kfz, die 150 Jahre alt sind und erfasst werden müssen

... und man kann nicht feststellen, wem das Kfz gehört, sondern zu welchem Kfz das Kennzeichen gehört (Stichwort: Kennzeichendiebstahl)

Bei einem Kfz ohne Kennzeichen und Papiere geht es trotz zentraler Datei bei KBA auch nicht schneller. Seltsamerweise lassen sich jedoch alle Kfz, die in eine Umweltzone einfahren, online abgleichen. :teu38:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mausebaer,

wilst Du uns aller erblinden lassen?

Auch ohne die völlig überflüssige farbliche Hervorhebung können wir Dir sehr gut folgen (oder auch nicht!

Warum kann nicht feststellen, wem ein Auto gehört? Mit Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrgestellnummer geht das sehr wohl.

Was ich so nicht feststellen kann, ist wer das Fahrzeug gerade führt äh fährt,

Bitte verschone uns zukünftig mit solchen Farbspielen.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum kann nicht feststellen, wem ein Auto gehört? Mit Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrgestellnummer geht das sehr wohl.

Was ich so nicht feststellen kann, ist wer das Fahrzeug gerade führt äh fährt,

Gruß

Michael

Das ist so nicht richtig. Das Kennzeichen ermöglicht es, den Menschen zu identifizieren, dem dieses Kennzeichen für ein bestimmtes Auto/Kfz. zugeteilt wurde.

Nicht verifizieren kann man, wem das Auto/Kfz, an dem das Kennzeichen momentan befestigt ist, gehört bzw. auf wen es zugelassen ist.

Nicht verifizieren kann man, wer momentan das Kfz bewegt.

Nicht verifizieren kann man, ob dieses Kennzeichen nicht vor Stunden/Tagen z.B. aus einem Langzeitparkhaus gestohlen und z.B. an einem Kfz gleichen Typs angebracht wurde.

Nicht verifizieren kann man, ob nicht der Zulassungsstelle ein Fehler bei der Zuteilung unterlaufen ist (mir schon selbst passiert, gleiches Modell mit identischem Nr-Schild, zufällig auf einem Parkplatz getroffen in den 90ern)

Nicht verifizieren kann man, ob das Kfz nicht vor gerade einmal 5 Minunten, vom Halter unbemerkt, gestohlen wurde.

Nicht verifizieren kann man, ob der das Kfz führende Fahrer eine entsprechende FE besitzt.

Nicht verifizieren kann man, ob das am Kfz angebrachte Kennzeichen als Dublette gefälscht und an einem Kfz gleichen Modells angebracht wurde.

Nicht verifizieren kann man, von wem der momentane Halter das Kfz vor X-Jahren erworben hat.

Nicht verifizieren kann man, ob der eingetragene Halter des Kennzeichens das Kfz. nicht vor X-Stunden/Tagen an den momentanen Fahrer verkauft hat, die Ummeldung aber noch nicht erfolgt ist.

Edith meint, auch den/die Händler, von denen das Kfz mal verkauft/gekauft/wieder verkauft wurde, kann man so nicht feststellen. Sie sind erst bei Überprüfung des Kfz-Briefes (der vielleicht bei einer Bank liegt welche Feierabend hat) zu prüfen, auch dann bei Neuausstellung aus vd. Gründen, nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus betriebsbereiten Kfz laufen aber wegen Abnutzung oder auch so Flüssigkeiten und treten Gase aus. Mit einer Schußwaffe ist mir das noch nie passiert, dass Treiblaudungspulver heraus rieselt. :rolleyes:

Es bleibt dabei, auch beim berührungsfreien Herumstehen bzw. -liegen sind Kfz gefährlicher als Schußwaffen. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich wuste ja nicht das hier soviele unterwegs sind die in allen Kleinigkeiten wühlen und einem das Wort im Mund drehen wollen.

meine letzte Aussage hierzu.

ich bin für ein zentrales Waffenregister

Hegges

Und wir dagegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Berichtigung der Daten wird die Waffenbehörden zunächst über viele Jahre massiv fordern. Diejenigen die bis dahin noch nicht schriftlich alle Aufbewahrungsauskünfte angefordert haben und mit Vorortkontrollen hinterherhinken, werden richtig Spaß bekommen.

Ich bin jetzt schon gespannt, wie lange es dauern wird, bis das Register richtig nutzbar sein wird. Einen großen Nutzen verspreche ich mir allerdings nicht davon, aber das ist bei anderen EU-Vorgaben ja auch so...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

, obschon ich Dir versichern kann, dass ne Menge Mitarbeiter beim BMI seit geraumer Zeit und mit Nachdruck an der Umsetzung arbeiten.

Ne, kein Gerücht, sondern Tatsache!

Reiner Assmann

Als wenn es in diesem Land nichts wichtigeres zu tun gibt... :peinlich:

Aber im Geldverschwenden war diese Nation schon immer auf dem vordersten Platz!

Gruß Jägermeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da das Waffengesetz nur für die zivil bessenen Waffen gilt, staalich besessene Waffen (Behörden, BW) explizit davon nicht erfasst werden, ist die Frage doch schon beantwortet.

Du, meine Frage war eher rhetorisch gemeint und sollte klarstellen, dass die vorgetragenen Gründe natürlich nicht die wahren Gründe für die Einführung des Waffenregisters sind, denn mit dem Waffenregister lässt sich der Anspruch, den diese Gründe erheben, gar nicht umsetzen.

Ich gebe aber zu, dass man diesen rein rhetorischen Apsekt nicht zwingend herauslesen konnte ;)

Aber um deine Antwort aufzugreifen: Um das Waffenregister einzuführen, muss das Waffengesetz geändert werden. Und wenn es geändert wird, dann kann man auch gleich mit aufnehmen, dass eben das WaffG bzgl. des Waffenregisters auch für Polizei, Militär, etc. gilt. Soll mir keiner erzählen, dass dies nicht ginge - man will nur nicht. Und was das bedeutet => siehe oben.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo liebe Freunde,

wer die Disskussion nach Win. mit den "Sachverständigenanhörungen" und die Disskussionen im Bundestag aufmerksam verfolgt hat wird wissen, das die Grünen und andere fanatische "Dauerverschärfer" die frühere Einführung des Registers vehement gefordert und mit Zähnen und Klauen verteidigt haben. Natürlich auch Ziel der Iansa in allen Ländern um Klare

Sicht zu haben und mit den gesicherten allgemein anzuerkennenden Informationen noch bessere Argumente, Hebel und Angriffspunkte gegen jeglichen Legalbesitz zu bekommen. Die offen genannten Gründe (Sicherere Einsatzlagen) sind eindeutig vorgeschoben.

Nach einigen Antwortern hier zu schliessen, würden diese modernen "Hexenverfolger" sich irren und es wäre sicher gestellt ,das sie diese Infos garnicht bekommen könnten. Das glaube ich nicht und selbst wenn man durch einen Rechtsbruch an diese vertraulichen Infos (Nur als Überblick) käme, wer würde es groß ahnden, denn...... es geht ja schliesslich gegen die bösen multikontrolierten sich aller Kontrollen unterwerfenden zu 99,9 % unbescholtenen Legalbesitzer. Denen kann man doch mit Anlauf ins Gesäß treten und findet immer noch Mitbürger die das Begrüßen und johlen. Endlich mal wieder eine Gruppe, die man nach Herzenslust drangsalieren kann und sich selbst noch als Gutmensch in Szene setzen kann. Siehe Claudis Roth und einige Genossinnen und Genossen.

Das ist für mich die Nr. 1 der Gefahren des Registers.

Nr. 2 ist, das zuviele Leute sporadisch oder langfristig an sehr persönliche Daten aus dem Register kommen könnten und diese (Vielleicht erst nach Jahren) zum direkten Nachteil einzelner Legalbesitzer mißbrauchen könnten.

Erzählt mir bitte nicht alle öffentlich Bediensteten vom Hauptkommissar bis zur Verwaltungsangestellten sind Engel und da passiert nichts derartiges. Unsinn, ich bin seit fast 30 Jahren dabei und grade in Bezug auf leichtfertige Datenerhebung und Datenmißbrauch hab ich schon haarstreubendes erlebt.

Die Vergleiche mit anderen Bereichen des öffentlichen Lebens sind für uns gesehen logisch und richtig. Die Phalanx der

Less guns ,less Crime Jünger wird das aber alles nicht eines Gedankens würdigen.

Ich kann aber auch viele unter uns nicht verstehen, nachdem zur Bundestagswahl viele ganz klar Farbe gezeigt haben und damit bislang sicher noch Schlimmeres verhindert haben, fallen viele wieder in Ihre alten (Wahl)gewohnheiten zurück und das obwohl Grüne , SPD und auch die Linke immer noch ganz glasklar den Antikurs fahren und keine Gelegenheit auslassen konzertiert mit BDK Jansen, ABWlern etc. jedes wirklich jedes kleine Ereignis wieder auf höchster Flamme aufzukochen. Ebenso kann ich keinen Kollegen verstehen, der noch Mitglied der BDK bleibt. Es gibt so viele gute Polizeigewerkschaften, die sich mehr um Ihr Klientel und sich weit weniger in Bedienstetenfremde politische Eigenintressen

verzetteln. Der Junge wird von den Beiträgen der Kolleginnen und Kollegen bezahlt ! Eine Gewerkschaft die es im Polizeidienst nicht braucht ,um im scheinbar modernen schwäbischen Dialekt zu sprechen.

Gute Nacht liebe Freunde (Uhrzeit bedingt)

wünscht Euch

Major Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Aus gut unterrichteter Quelle wurde berichtet, dass in der

Baden-Württembergischen Landesvertretung in Berlin

in den letzten Tagen mehrere Treffen stattfanden.

Geladen waren hier die Waffenrechtsvertreter der einzelnen Innenministerien.

Bei diesen Gesprächen ging es um die konkrete Ausgestaltung des zentralen Waffenregister.

Reiner Assmann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber um deine Antwort aufzugreifen: Um das Waffenregister einzuführen, muss das Waffengesetz geändert werden. Und wenn es geändert wird, dann kann man auch gleich mit aufnehmen, dass eben das WaffG bzgl. des Waffenregisters auch für Polizei, Militär, etc. gilt. Soll mir keiner erzählen, dass dies nicht ginge - man will nur nicht. Und was das bedeutet => siehe oben.

bye knight

Warum sollte man dies tun und was hätte das für einen Sinn?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.