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IGNORED

WaffKostV -- Gebührenordnung


Stinkmarder

Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...
Gelten nun die alte Gebühren weiterhin?

Ohne zeitliche Begrenzung bis dahin, wo die selbst kalkulierte GebührenVO einer Waffenbehörde in Kraft tritt. Theoretisch kann eine Waffenbehörde dauerhaft darauf verzichten und weiterhin die WaffKostV anwenden. Da so eine Kalkulation bei den vielen Gebührentatbeständen im Waffenrecht sehr aufwändig ist, schieben das viele Waffenbehörden auf die ganz lange Bank.

Wegen den durch die Euroumstellung sehr krummen Beträgen (10,23 - 12,78 - 17,90 - 23,01 - 35,79 etc.) und der zum Teil umständlichen Verfahrensweise zu den seit 2003 neuen Gebühren über Abschnitt III Ziff. 1 des Gebührenverzeichnisses zur WaffKostV sind aber immer mehr dabei, eigene Verordnungen auf die Beine zu stellen.

Sehr ungerecht finde ich z.B. dass der Jäger für den Langwaffeneintrag lediglich pauschal bezahlen muss und ein Sportschütze oder Waffensammler immer pro Waffe. Auch solche Dinge können die Waffenbehörden mit einem eigenen Gebührenverzeichnis geraderücken.

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Nein, es scheinet jetzt vom Bundesland zu Bundesland variierende Gebührensätze zu geben.

Zumindest berechnet mein SB jetzt anders als früher (nämlich glatte Euronen, auf volle Zehner aufgerundet).

Du meinst von Behörde zu Behörde.

Aufrunden auf volle zehn Euro ist definitiv unzulässig. Auch wenn nach der Kalkulation eine Gebühr mit zusätzlichen Centanteilen rauskommt, ist diese anzusetzen. Bei einem Widerspruch muss die Behörde darlegen können, wie sie zu dem ermittelten Satz gekommen ist.

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Inzwischen 4 Seiten Diskussion über Makulatur, die ein völlig überladenes und unsinniges Gesetz mit sich bringt.

Die Gebührenordnung hat nicht zwangsläufig mit den Unsinnigkeiten des WaffG zu tun.

Und Makulatur ist das ganz sicher auch nicht, insbesondere wenn man sich über teilweise deutlich gestiegene Gebühren ärgert, zumal nicht jeder Forennutzer nach ein, zwei Einträgen im Jahr aufhört einzukaufen. Wer mehr Waffen kauft, bei dem laufen die Gebühren für die Einträge nämlich dann allmählich zu einer nicht zu unterschätzenden Summe auf.

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Mal eine ganz blöde Frage zu dem Thema. Die Gebührensätze werden ja nicht willkürlich festgelegt sondern müssen nachvollziehbar sein und dürfen auch nur kostendeckend sein (zumindest so weit ich das weis).

So...wenn nun die eine Verwaltung exorbitant mehr verlangt als die andere dann sollte man sich schon mal fragen warum. Arbeitet die so ineffizient? Und wenn der Amtsleiter da kein offenes Ohr für hat, dann halt der

Landrat...und wenn der nicht...dann treibt man die Sau durch die Presse, und man glaubt nicht wie schnell die dann reagieren. Denn Ineffizienz im Amt...das kostet Geld...und damit steht der Landrat dann voll

am Pranger, denn wenn es im Waffenrecht schon so ist, wie mag es dann in anderen Teilen seiner Behörde zugehen?

Gruß

Carsten

P.S. aber wegen 2 Euro rauf oder runter..würde ich mir jetzt nicht den Wolf machen. Das Ganze muss halt im Rahmen bleiben. Ich wäre halt nicht bereit 50€ für eine dämliche Eintragung zu zahlen...da würd ich dann

schon mal extrem nachfragen wo da die Kosten sein sollen die das begründen.

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Ich war heute auf der Behörde, um meine zweite KW eintragen zu lassen.

Kein Voreintrag, sondern direkteintrag ohne Mun.Erwerb, da schon vorhanden.

Kosten € 69,02

Bin ein wenig auf den aller wertesten gefallen.

WBK = Grün

67 habe ich mit munerwerb im alten Jahr bezahlt... ich muss kommende Woche mal hin.. bin mal gespannt ob sich schon was geändert hat?

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Ich war heute auf der Behörde, um meine zweite KW eintragen zu lassen.

Kein Voreintrag, sondern direkteintrag ohne Mun.Erwerb, da schon vorhanden.

Kosten € 69,02

Für eine Kurzwaffe brauchst Du aber einen Voreintrag - und der ist nach WaffKostV offenbar auch richtigerweise mit 56,24 Euro berechnet worden + 12,78 Euro für die komplette Eintragung (viele Waffenbehörden machen das nicht).

Versuch es also positiv zu sehen. Hast Dir einen Behördengang gespart. Normalerweise wird erst die Erwerbserlaubnis erteilt, dann hast Du ein Jahr Zeit zum Erwerb und zeigst innerhalb von zwei Wochen den erfolgten Erwerb an, woraufhin im zweiten Gang der Eintrag erfolgt.

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  • 2 Wochen später...
Für eine Kurzwaffe brauchst Du aber einen Voreintrag - und der ist nach WaffKostV offenbar auch richtigerweise mit 56,24 Euro berechnet worden + 12,78 Euro für die komplette Eintragung (viele Waffenbehörden machen das nicht).

Versuch es also positiv zu sehen. Hast Dir einen Behördengang gespart. Normalerweise wird erst die Erwerbserlaubnis erteilt, dann hast Du ein Jahr Zeit zum Erwerb und zeigst innerhalb von zwei Wochen den erfolgten Erwerb an, woraufhin im zweiten Gang der Eintrag erfolgt.

Nun ja, das kann man sehen wie man will. Ich habe für die Grüne WBK incl. dem Waffen und Munitionsstempel € 64,- bezahlt.

Da macht die Behörde einen Sonderpreis.

Ich beschwere mich ja nicht darüber, habe mich nur auf den Hinteren gesetzt, wo der SB mir den Preis genannt hat.

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Für eine Kurzwaffe brauchst Du aber einen Voreintrag - und der ist nach WaffKostV offenbar auch richtigerweise mit 56,24 Euro berechnet worden + 12,78 Euro für die komplette Eintragung (viele Waffenbehörden machen das nicht).

Ist nach der 4.WaffV auch nicht statthaft. Wenn eine WBK ausgestellt wird (ein Voreintrag wird nach diesem Punkt bewertet, siehe 4.WaffV), dann kostet der Eintrag nicht nochmal extra. Steht dort m.E. klar und deutlich.

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Ich beschwere mich ja nicht darüber, habe mich nur auf den Hinteren gesetzt, wo der SB mir den Preis genannt hat.

Sachsen, um Dresden rundherum, Voreintrag 60 Euro, Munerwerb 20 Euro = 80

Eintrag dann bei Kauf nochmal 17 (?) Euro (grüne WBK--klar).

Klasse--bei uns extra teuer....

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NRW - Jan 2010:

Erstausstellung WBK Gelb: 60,- Euro

Erstausstellung WBK Grün: 45,- Euro

Eintrag Erwerbsberechtigung: 31,50 Euro (waren aber 2, 1 x 9 mmm Para, 1 x .223 Rem)

Munierwerbsberechtigung: 30,- Euro ( 2 x 15,- Euro)

Eintrag der Kurzwaffe auf Grün Anfang Feb: 18,- Euro.

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Wie ist eigentlich eure Gebühren-Erfahrung mit der Ausstellung einer weiteren WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG)?

Ich meine damit nicht die (Erst-)Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 -

ich meine die schlichte Ausstellung eines neuen Dokumentes, wenn das alte voll ist...

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Wie ist eigentlich eure Gebühren-Erfahrung mit der Ausstellung einer weiteren WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG)?

Was heißt weitere ?

Ist doch nur ein Folgeblatt, wenn die erste voll ist. Also zwölf Euro und zerquetschte für einen Waffeneintrag und nix weiter für die Karte.

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