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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

die RA Kosten liegen auf jeden Fall bei 700 Eu und werden evt./höchstwahrscheinlich noch mehr

Na da habe mit 600 - 700 € der bisherigen Kosten doch recht gut geschätzt...

Wie gut wäre er vertreten ohne RA?

Ich tippe auch null!

So ist es!

Sorry, aber wie cool/abgebrüht muss man denn sein, wenn man gerade eine Hausdurchsuchung miterleben musste, sich nicht an einen Rechtsanwalt zu wenden?!

Ich wäre dann zuallererst mal darüber besorgt, was da noch alles in der Pipeline der Behörde ist, wenn der Amtsschimmel schon mal so losgetrabt ist.

Ohne anwaltlichen Rat würde ich da gar nix mehr machen wollen.

Und so ist es auch... vor Allem wenn man mal wieder eine Waffe beantragen will und alles gelöscht werden soll.

@UweWitt...: Ich lese Deine Beiträge sonst gerne weil sie mir sehr fundiert und "lebensnah" vorkommen...

... aber hier kann ich Deine Haltung nicht nachvollziehen.

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Willkommen in Deutschland.

Ich denke das eine Menge Staatsanwälte sich in nächster Zeit kreative Anschuldigungen einfallen lassen um eine Hausdurchsuchung zu erwirken.

Der Eintrag "Anonyme Anzeige" , sprich Staatsanwalt schreibt sich selbst die Erlaubniss, wird dabei sehr oft eine Rolle spielen.

So kann man die LWB`s auch ausmerzen, indem man sie damit bedroht sie jederzeit gesellschaftlich und finanziell zu ruinieren.

Hat ja vor ein paar Jahrzehnten auch schon mal geklappt.

Nur immer fleißig die selbstgeschriebenen Gesetze nutzen um Druck zu machen.

Wie man hier liest -oder vielleicht else Ichd as falsch- kann man sich als Bürger ohne schweres Bankkonto und Superanwalt eh nicht wehren.

Macht euch doch nicht immer lächerlich und hört auf immer derart zu übertreiben. Es kommen einem glatt die Tränen ob der steten Repressalien in diesem Land.

Eine gute RSV hat noch nie geschadet und die verlinkten Urteile beweisen ja auch, dass man zu seinem Recht kommt. Man muss halt dranbleiben.

An EInzelfällen bricht hier in WO immer wiederaufs Neue die Welt zusammen.

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Du musst halt nur sagen, dass vor der Durchsuchung mehrere tausend Teuro auf Deinem Nachttisch gelegen haben und die jetzt nicht mehr da sind.

Was meinst Du was dann los ist.

Genauso wenn Dir in einer Polizeikontrolle das ID oder Führerscheinmäppli vom Beamten aus der Hand genommen wird.

Da waren aber vorher 1000 Teuro drin. Wo sind die jetzt?

Ein dummes Beamtengesicht ist Dir auf jeden Fall sicher.

Und dir ist eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat sicher!!! Mal sehen, wer dann ein dummes Gesicht macht.

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Macht euch doch nicht immer lächerlich und hört auf immer derart zu übertreiben. Es kommen einem glatt die Tränen ob der steten Repressalien in diesem Land.

Eine gute RSV hat noch nie geschadet und die verlinkten Urteile beweisen ja auch, dass man zu seinem Recht kommt. Man muss halt dranbleiben.

An EInzelfällen bricht hier in WO immer wiederaufs Neue die Welt zusammen.

Ich sehe das in einem etwas anderem Licht. Es kommt immer mehr auf die Laune des Staates, sprich des Beamten, an. Wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und muß sich trotzdem rechtfertigen und zudem noch alles selbt bezahlen muß? Die meisten können sich sicherlich keinen guten Anwalt leisten. Eine RSV ist kein Garant, schon gar nicht wenn man sich wehren muß!

Zumindest ich finde das äußerst bedenklich. Hoffentlich sind dies wirklich nur Einzelfälle.

SJ

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...

Zumindest ich finde das äußerst bedenklich. Hoffentlich sind dies wirklich nur Einzelfälle.

SJ

Wenn Uwe hier schon lobt, nur weil sich Beamte eines gesunden Menschenverstands bedienten und das Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung beachteten, schwarnt mir Böses. :shok:

edit: Prediger 1,18 klingt leider nur auf Spanisch richtig gut: "... mas se sabe, mas se sufre."

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Hoffentlich sind dies wirklich nur Einzelfälle.

Keineswegs

Zitat:

.............

Später stellte das Landgericht München fest, dass die Durchsuchung von Müllers Wohnung unverhältnismäßig und rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft musste die Ermittlungen schließlich einstellen. Im vergangen Jahr erhielt Müller eine staatliche Entschädigung in Höhe von 420 Euro. "Allein die Anwaltskosten waren fünfmal so hoch", schimpft der junge Mann.

"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen überhand"

"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand", sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia. Die vor einigen Jahren vom ehemaligen SAP-Chef Dietmar Hopp gegründete Stiftung, deren Beirat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, setzt sich seit Jahren für mehr Rechtsstaatlichkeit ein.

Möglicherweise bis zu einigen tausend Hausdurchsuchungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage gibt es pro Jahr in Deutschland, schätzt Pro Justitia. "Mancher Betroffene bekommt noch Jahre später einen Horror, wenn es plötzlich frühmorgens klingelt", weiß Keller.

Auch Michael Sack von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger geht davon aus, "dass Wohnungen häufig ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchsucht werden". Der auf solche Fälle spezialisierte Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter hat "beinahe täglich" mit entsprechenden Vorkommnissen zu tun, bei denen er "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit" hat. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,524711,00.html

Ganz "lustig" ist z.B. der nachfolgende Fall eines Familienvater der im Internet ein paar Chemikalien bestellt hatte und in eine Dursuchungswelle ohnegleichen geraten ist bei der über 3000 Dursuchungen vorgenommen wurden, nur weil die betreffenden in der Kundenkartei des Händler gestanden haben. Terrorfahndung im Kinderzimmer -- chemikalien als Höllenstoff

Gefunden wurde bei ihm zwar keine Bomben, davon frustriert haben die Beamten sich ein wenig auf seinem Computer umgesehen und ein paar schwarz kopierte Filme gefunden. Na also erfolgreiche Durchsuchung.

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

über den Heise-Artikel "Terrorfahndung in Kinderzimmern" und Ihren Kommentar von bin ich auf Ihre Website aufmerksam geworden.

Ich bin 31 Jahre, Familienvater, bisher ein in der Justiz vollkommen unbeschriebenes Blatt, habe immer brav meine Steuern bezahlt, noch nicht einmal ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen - und bin ein Betroffener der beschriebenen Hausdurchsuchungswelle.

Was sich zugetragen hat:

Als Dipl.-Ing. der Elektrotechnik hatte ich Ende 2004 bei einem Händler im Internet, einem Herrn [ ... ], folgende Chemikalien zur Herstellung von elektrischen Leiterplatten bestellt:

1 l Salzsäure

1 l Wasserstoffperoxyd

1 l Aceton

1 kg Natriumcarbonat

Der Herstellungsprozess läuft folgendermaßen: Eine mit Photolack beschichtete Platine wird beschichtet, mit NaOH (war bereits vorhanden) entwickelt, und mit eine Mischung aus HCl und H2O2 das Kupfer an den lackfreien Stellen abgelöst.

Das Kupfer wird aus verbrauchte Lösung mit Natriumcarbonat ausgefällt. Das soll etwas umweltverträglicher sein als das herkömmliche Verfahren mit Ammoniumperslufat etc..

Das Aceton dient nur dazu, den restlichen Lack zu entfernt.

Der Händler hatte mich noch darauf hingewiesen, dass man mit den Chemikalien Sprengstoff herstellen könnte. Ich hatte ihm darauf hin den oben geschilderten Prozess erläutert, versichert, dass ich auf keinen Fall explosivstoffe herstellen werde, und auch noch ohne zu zögern eine Ausweiskopie beigelegt.

Über ein Jahr später - mitte Februar 2006 wurde meine Frau, die zusammen mit meinem vier Monate alten Sohn zuhause war, buchstäblich von 4 Polizeibeamten in zivil, darunter zwei Sprengstoffexperten, überfallen.

Die Beamten zeigten den Durchsuchungsbeschluss, und verlangten sofortigen Zutritt zur Wohnung. Sie erwähnten, dass meine Frau theoretisch einen unabhängigen Zeugen hinzuziehen könne, was aber sinnlos sei.

Meine Frau verzichtete auf den Zeugen, und führte die Beamten direkt in den Keller, in dem ich meine Bauteile und auch die Chemikalien aufbewahre, die in ihren ungeöffneten Flaschen direkt sichtbar auf einer Fensterbank standen. Es war sofort klar, dass meine Angaben über den Verwendungszweck vollkommen aufrichtig waren, und auf keinen Fall Sprengstoff zu finden sein würde.

Leider ging meine Frau nach oben, um mit mir zu telefonieren, ob ich noch Rechnungen dazu hätte. Die wollte der Einsatzleiter sehen (obwohl ihm der gesamte Schriftverkehr ja vorlag!).

Im Arbeitszimmer angekommen, machte sich der Einsatzleiter sofort daran, alle dort befindlichen Datenträger und die Computeranlage zu untersuchen, ein anderer Beamter durchsuchte unser Wohnzimmer, später das Schlafzimmer, auch die Unterwäsche meiner Frau, währen die beiden Sprengstoffexperten, für die die Arbeit ja getan war, sich langweilten.

Die Durchsuchung zog - obwohl vollkommen klar war, dass wir keine Verbrecher sind - sich dann über knapp 2 Stunden hin, während meine Frau bedrängt wurde, und sich zugleich um den nun schreienden Säugling kümmern musste. Sie wurde nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt, weder als Beschuldigte, noch als Ehefrau des Beschuldigten.

Meine Frau musste sich hinsichtlich "politischer Aktivitäten" u.a. sogar für ein Plakat des Satiremagazins "Titanic" rechtfertigen ("Die Partei" - "Darf das Kanzler werden?" mit einem Bild von Angela Merkel darunter)!

Das Ergebnis:

Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz - konkret Acetonperoxyd, wie ich inzwischen weiss - wurde wenige Tage nach der Durchsuchung fallengelassen.

Dafür sind mein beinahe neuer Rechner und alle Datenträger beschlagnahmt worden. Es laufen jetzt drei Strafverfahren aufgrund "Zufallsfunden" gegen mich, die mir sowohl beruflich das Genick brechen können, als auch finanziell. Keine guten Aussichten für eine junge Familie.

Zum Glück sind wir nicht auf das "großzügige" Angebot des Einsatzleiters eingegangen, zu "kooperieren und auszupacken", wodurch die Strafe evtl. milder ausfallen sollte. Statt dessen habe ich mir einen guten Strafverteidiger genommen, der aber leider Unsummen kostet, und dessen Kosten mein Rechtschutz nicht übernehmen wird ("Vorsatzstraftaten").

Ich habe nun die Wahl, bis aufs letzte zu kämpfen - die Durchsuchung hätte umgehend gestoppt werden müssen, wenn der Gegenstand der Durchsuchung gefunden wurde. Eine gezielte Suche nach "Zufallsfunden" ist verboten, es besteht dann ein Beweisverwertungsverbot.

Aber natürlich nur, sofern die vier Beamten sich keine eigene Version der Durchsuchung ausdenken, in der die Chemikalien erst zum Schluss gefunden wurden. Was zählt schon die Aussage einer beschuldigten gegen die von vier Beamten...

Zudem kann es passieren, dass ich trotzem die Kosten der Untersuchung meines Rechners und aller Datenträger (mehrere Hundert) tragen muss. Die Kosten bewegen sich im Bereich mehrere 10000 Euro, wenn die Datenanalyse an ein Privatunternehmen outgesourced wird.

Oder ich kann versuchen, mich mit dem Staatsanwalt zu arrangieren, so dass das Verfahren gegen Geld eingestellt wird. Auch das können mehrere 10000 Euro werden.

Nachdem wir uns vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus gekauft haben, und natürlich nich Schulden haben, eine fatale Lage.

Ich weiss nicht, ob ich noch im richtigen Land lebe. Wir wurden zweifelsfrei ganz gezielt solange "gefilzt", bis genug Material gegn uns gefunden wurde.

Ich dachte, so etwas kommt in totalitären Regimes vor, in der DDR, oder im dritten Reich!

Ich habe jedes Vertrauen in diesen Staat verloren, der sich einen Anlass herbeigedichtet hat, um mich mit aller Macht kaputt machen zu können, für "Zufallsfunde", die man z.B. bei beinahe jedem finden wird, der einen Rechner besitzt.

Klar, ich bin natürlich auch selbst schuld - wären da keine Filme auf den Datenträgern gewesen, hätte die niemand finden können. Und definitv: ich werde mir das eine Lehre für die Zukunft sein lassen.

(Dabei ist es aber nicht einmal möglich zu beurteilen, ob die Filme legal kopiert wurden (Aufnahme aus dem TV, Videothek, Freunde...) oder nicht!)

Ich möchte mich zunächst für den hervorragenden Brief des Administrators "Hartmut" an Frau Schavan bedanken!

In dem Heise-Kommentar stand geschrieben, dass Sie versuchen möchten alle Fälle von HD-Betroffenen zu koordinieren. Bitte lassen Sie mich wissen, ob es hierzu tatsächlich Aktivitäten gib, und ob ich ggf. auch dazu beitragen kann!

Vielen Dank im Voraus

http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t...db1390eaa0cf51a

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Eines scheinen einige Beamte zu vergessen: Es gibt gerade bei Abwesenheit fast immer ien geringeres Mittel, insbesondere wenn der Verdacht dermaßen vage ist.

Sie müssen einfach nur die Zugangsmöglichkeiten zur Wohnung/Haus versiegeln.

Bricht der Besitzer dieses Siegel, hat er erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten.

So können die Beamten wieder abziehen und durch eine Mitteilung an der Türe den heimkommenden Bewohner darauf aufmerksam machen, dass er seine Wohnung nur im Beisein der Einsatzkräfte betreten darf.

Manchmal sind Dinge sehr einfach.

Sehr lustig.

Das ist kein milderes Mittel sondern ein untaugliches Mittel und kommt deshalb natürlich nicht in Betracht.

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Sehr lustig.

Das ist kein milderes Mittel sondern ein untaugliches Mittel und kommt deshalb natürlich nicht in Betracht.

AH ja - Experten am Werk?

Da könnte ich jetzt auf Anhieb einige Beispiele genau der beschriebenen Art benennen - was ich selbstverständlich nicht tun werde.

Aber diese sehr überzeugte Darstellung lässt auf viel Erfahrung mit solchen Dingen schließen. Vielleicht Polizeibeamter oder Staatsanwalt?

Ich bin kein Farbenfreund beim Schreiben - gerade, wenn es um wichtige Dinge geht.

Da die Überzeugung aber so deutlich gemacht wurde - erklär mir bitte mal warum dieses Mittel

a) untauglich ist und

B) "natürlich" nicht in Betracht kommt??

Ich lerne gerne dazu, dazu ist dieses Forum ja da.

Ach ja, Quellenangaben wären äußerst hilfreich

Edith sieht mich hilflos, der Smily sollte ein Buchstabe b mit Klammer sein!

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Wenn ich so manche Passagen hier lese, erkenne ich den Unterschied auch nicht.

Ein Hund hat selten eine von einem Richter unterschriebene Durchsuchungsanordnung dabei? :confused:

Ach ja - der SEK-Mensch entscheidet NICHT, dass er deine Wohnung auf- und durchsucht. Das tun ganz andere Zweige unseres Rechstsystems. Mal über die Dreiteilung der Gewalten nachdenken.

Wenn wir uns in Zukunft auch nach außen glaubhaft darstellen wollen, sollten bestimmte, zumindest Grundlegende Dinge, bekannt und verstanden worden sein.

Edith hat mich dunkel daran erinnert, dass ich selbst auch schon genau dieses Vergnügen hatte. Weder die Aktion, noch dass nach JAhren der Vorgang immer noch nicht abgeschlossen ist, mache ich den eingesetzten Beamten zum Vorwurf.

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Keineswegs

Errechne bitte die Quote. Bei etwa 82 Mill Menschen, kann man sehr wohl von EInzelfällen sprechen. Macht doch die Gegenprobe hier in WO. Wieviele rechtswidrige Durchsuchungen sind hier direkt von Betroffenen geschildert worden.

Natürlich ist es für jeden unangenehm. Es nutzt aber nichts immer in das Gejaule der Bananenrepublik zu fallen. Das sind die Mittel der Presse, die Einzelfälle hochspielt und dadurch ein Angst-/Bedrohungsklima gegenüber Waffen schafft. Das die Zahlenfakten anders aussehen wissen wir ja alle.

Gruß

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Sie müssen einfach nur die Zugangsmöglichkeiten zur Wohnung/Haus versiegeln.

Bricht der Besitzer dieses Siegel, hat er erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten.

So können die Beamten wieder abziehen und durch eine Mitteilung an der Türe den heimkommenden Bewohner darauf aufmerksam machen, dass er seine Wohnung nur im Beisein der Einsatzkräfte betreten darf.

Moin Lobo-s!

Wielange sind diese Zeiten her?

Ich muß ein Fahrzeug, Sonderkräfte, Sprengstoffsuchhund und andere zeitlich organisieren und da wird die Durchsuchung durchgeführt, entweder ich erreiche einen der Hausbewohner telefonisch, oder eben nicht.

Hinzu kommt in der Regel, dass mehrere Anschrift zeitgleich durchsucht werden müssen.

Wohnung versiegeln? :confused:

Es gibt keinen Siegelbruch?

Natürlich, Wohnung öffnen, durchsuchen, neues Schloß und dann versiegeln, wenn man Beweismittel vor Ort beschlagnahmt!

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Das Wichtigste in so einer Situation ist, dass man schnellstmöglich einen scharfen Hund von Spitzenanwalt anheuert.

So einer ist zwar nicht billig, aber vor dieser Gattung haben die Hilfsbeamten, Staatsanwälte und oft auch die Richter einen Höllenrespekt!

Das glaube ich nicht!

Respekt vor guter anwaltlicher Tätigkeit ja, aber wer glaubt dass ich vor irgendjemandem zittere, der irrt!

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Ich muß ein Fahrzeug, Sonderkräfte, Sprengstoffsuchhund und andere zeitlich organisieren und da wird die Durchsuchung durchgeführt,

Hallo

wir reden hier von einem Durchsuchungsbeschluss, der aufgrund einer vagen Verdächtigung (irgendeine Äußerung am Telefon) zustande gekommen ist. Die Vorgehensweise sollte sich doch von der unterscheiden, die die Israelis in den Palestinensergebieten anwenden. Tür aufbrechen, Hunde erschießen. Anschließend bleibt der unschuldig Verdächtige auf den Trümmern seines Hauses und den Kosten sitzen. Wenn dies auch nurt in Einzelfällen denkbar ist, stimmt etwas mit dem Staat und vor allem mit den Beamten, die das organisieren nicht.

Steven

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Gast We are Borg

Solange die Hausdurchsuchung rechtmässig war und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wurde, muss auch kein Staatsorgan zittern.

Falls aber nicht, kann ein guter Anwalt den Staatsdienern schon unangenehm werden!

Wenn in der Personalakte eines übereifrigen Staatsanwalts zwei oder drei Urteile enthalten sind, die eine Hausdurchsuchung als rechtswidrig ansahen, ist dies seiner weiteren Karriere sicher nicht allzu förderlich.

Dazu noch ein dutzend Dienstaufsichtsbeschweden und ein paar Anfragen vom Petitionsausschuss und jeder Vorgesetzte kommt zum Schluss, dass andere Mitarbeiter wesentlich weniger Ärger und Schreibkram verursachen. B)

Es lohnt sich, sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe in seine Rechte zu wehren!!!

Solche Staatsdiener kommen nur durch, weil sich leider viel zu viele Leute einschüchtern lassen und die Kosten und Mühen der möglichen Rechtsmittel scheuen.

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Respekt vor guter anwaltlicher Tätigkeit ja, aber wer glaubt dass ich vor irgendjemandem zittere, der irrt!

Warum auch? Wenn sich hinterher immer herausstellt das man im Recht war..... Siehe Beispiel:

Aber natürlich nur, sofern die vier Beamten sich keine eigene Version der Durchsuchung ausdenken, in der die Chemikalien erst zum Schluss gefunden wurden. Was zählt schon die Aussage einer beschuldigten gegen die von vier Beamten...
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@UweWitt...: Ich lese Deine Beiträge sonst gerne weil sie mir sehr fundiert und "lebensnah" vorkommen...

... aber hier kann ich Deine Haltung nicht nachvollziehen.

Weil ich schon Durchsuchungen durchgeführt habe, die erst durch Verschulden einiger Anwälte notwendig wurden.

Er hat aber trotzdem noch daran verdient und das finde ich eine Sauerei!

Man sollte nur einen Anwalt nehmen, wenn Gefahr besteht, dass das Verfahren nicht eingestellt wird, aber das muß eben jeder für sich entscheiden.

Ich weiß in der Regel vorher, ob das Verfahren eingestellt werden könnte, falls nicht, rate ich schon zum Anwalt!

Das ist aber von Fall zu Fall verschieden.

Es gibt Situationen, da würde ich persönlich ohne Anwalt keinen Piep von mir geben!

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Gast We are Borg
Aber natürlich nur, sofern die vier Beamten sich keine eigene Version der Durchsuchung ausdenken, in der die Chemikalien erst zum Schluss gefunden wurden. Was zählt schon die Aussage einer beschuldigten gegen die von vier Beamten...

Und gerade deshalb sollte man bei einer Hausdurchsuchung SOFORT Zeugen hinzuziehen und seinen Anwalt kommen lassen.

Dann werden die Hausdurchsucher es sich sicher dreimal überlegen, irgendwelche Lügengeschichten vor Gericht zu erzählen!

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Solange die Hausdurchsuchung rechtmässig war und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wurde, muss auch kein Staatsorgan zittern.

Falls aber nicht, kann ein guter Anwalt den Staatsdienern schon unangenehm werden!

Wenn in der Personalakte eines übereifrigen Staatsanwalts zwei oder drei Urteile enthalten sind, die eine Hausdurchsuchung als rechtswidrig ansahen, ist dies seiner weiteren Karriere sicher nicht allzu förderlich.

Dazu noch ein dutzend Dienstaufsichtsbeschweden und ein paar Anfragen vom Petitionsausschuss und jeder Vorgesetzte kommt zum Schluss, dass andere Mitarbeiter wesentlich weniger Ärger und Schreibkram verursachen. B)

Es lohnt sich, sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe in seine Rechte zu wehren!!!

Solche Staatsdiener kommen nur durch, weil sich leider viel zu viele Leute einschüchtern lassen und die Kosten und Mühen der möglichen Rechtsmittel scheuen.

So ist es. Aber der deutsche Untertan läßt das ja gerne mit sich machen.

Rest Schweigen ist Gold.

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Hallo

wir reden hier von einem Durchsuchungsbeschluss, der aufgrund einer vagen Verdächtigung (irgendeine Äußerung am Telefon) zustande gekommen ist.

Steven

Ja und?

Das stellt sich doch erst hinterher raus!

Es handelt sich um einen LWB, also hat er scharfe Waffen zu Hause!

Vor dem Durchsuchgsbeschluß erfolgt die Vernehmung der Zeugen und wenn die wollen, dass dort "richtig" durchsucht wird, unterschreiben sie das auch!

Es gibt Vorgesetzte!

Wenn ich eine Kräfteanforderung schreibe, werden mir Einsatzkräfte zugeteilt und welche entscheide ich dann nicht mehr.

Darum gehe ich einen anderen Weg, aber welchen, das bleibt unbeantwortet!

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Warum auch? Wenn sich hinterher immer herausstellt das man im Recht war..... Siehe Beispiel:

Im Beschluß steht in der Regel: "Durchsuchung der Wohnung, Geschäftsräume und Nebenräume zur Auffindung von Sprengstoff!"

Steht dort zur Beschlagnahme der Waffe Nr. xxxxxxx, ist es schon ein Unterschied!

Übergibt er mir die Waffe freiwillig, hat sich die Durchsuchung erledigt, ansonsten wird alles durchsucht, da sie ja nicht sichtbar an der Wand hängen dürfte.

Der Staatsanwalt beantragt den Durchsuchungsbeschluß und der Richter erläßt ihn und darin steht was zu tun ist, bei Waffen und Sprengstoff steht dort dann auch der Hinweis "mit äußerster Vorsicht"!

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