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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Sollte das Verfahren eingestellt werden, könnte das für Jürgen sogar zu einem Problem werden: es bleibt weiterhin im Zentralregister sichtbar, und kann (und wird) von den Waffenbehörden beachtet werden. Somit kann ein eingestelltes Verfahren bedeuten, daß die Unzuverlässigkeit vermutet wird, und da wieder raus zu kommen kann schwierig werden, und kostet nochmals Geld, Zeit und Nerven. Endet das Verfahren jedoch mit einem Freispruch, kann auch der bösartigste SB darauf keinen Strick mehr drehen.

Bei Einstellung eines Verfahrens nach §153 a kommt es weder zu einem Eintrag ins Zentralregister, noch ins Führungszeugnis.Trotzdem kann es sich unter Umständen nachteilig auswirken.Jedoch nicht für zukünftige WBK Einträge.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec8/278.html

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Bei Einstellung eines Verfahrens nach §153 a kommt es weder zu einem Eintrag ins Zentralregister, noch ins Führungszeugnis.Trotzdem kann es sich unter Umständen nachteilig auswirken.Jedoch nicht für zukünftige WBK Einträge.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec8/278.html

Träum weiter.

Kenne gegenteilige Beispiele, da wurde der Eintrag bereits bei Einleitung des Verfahrens, welches mit Freispruch - also keine Einstellung- endete, vorgenommen und erst durch Anwaltliche Tätigkeiten und erheblichen Zeit-/Kostenaufwand konnte der Eintrag gelöscht werden.

Hier wurde der Eintrag nur bemerkt, weil lange nach Abschluss des verfahrens der JS gemacht wurde und hierbei Probleme auftauchten.

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Genau darum geht es.

Und ich habe den Eindruck,

Behördenvertreter können das aufgrund ihres täglichen Umgangs mit der Materie

und der "Grundeinstellung ihrer üblichen Kundschaft" gar nicht nachvollziehen,

was das für eine enorme seelische Belastung für einen anständigen und unbescholtenen Bürger ist,

sich plötzlich in den Mühlen der Justiz wieder zu finden, obwohl er gar nichts Illegales getan hat.

Die NERVEN eines anständigen Menschen interessiert offenbar kein Schw..... :angry2:

Oh doch!! Einige Behördenvertreter können dies nicht nur sehr gut, sie benutzen diesen Umstand sehr geschickt um den Betroffenen regelrecht zu drangsalieren. Sei es durch immer wieder neue, an den Haaren herbeigezogene und aus den Akten selbst widerlegbare Behauptungen, Vermutungen und Annahmen, sei es durch stereotype Wiederholung bereits mehrfach widerlegter Behauptungen.

Sie wissen ganz genau, dass der "normale" Mensch mit wenig bis Null Rechtskenntnis und einem Leben neben dem Schießsport auf Grund der finanziellen Belastungen und nervlichen Beanspruchung meist irgendwann einfach aufgibt.

Da sie die Verfahrenskosten nicht selbst zahlen, gehen sie soweit es machbar ist ohne Rücksicht auf die Kosten. Sehr oft ist auch von übergeordneten Stellen keine Unterstützung zu erfahren, weil man ja eigentlich diesem Treiben bereits in der ersten Instanz hätte Einhalt gebieten müssen.

Wenn dann nach Jahren des Rechtsstreits unter Umständen klar wird, dass die Behörde unterliegt, wird ein Vergleich angestrebt. Warum wohl?

Hier sollte sich jeder Betroffene überlegen ob es Sinn macht, Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden zu erstatten. Auch über die Stellung von Strafanzeigen kann man nachdenken.

Ob die mit den Beschwerden bzw. der Bearbeitung des Vorgangs betrauten Behördeninstanzen ihre Arbeit, z.B. das ordentliche Prüfen der Akten so durchgeführt haben wie man es erwarten sollte, kann dann notfalls in einem Verwaltungsgerichtsverfahren geklärt werden.

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Bei Einstellung eines Verfahrens nach §153 a kommt es weder zu einem Eintrag ins Zentralregister, noch ins Führungszeugnis.Trotzdem kann es sich unter Umständen nachteilig auswirken.Jedoch nicht für zukünftige WBK Einträge.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec8/278.html

Von wegen.

Ihr habt die Rechnung ohne das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister (ZStV) gemacht, auf das z.B. die Waffenbehörde auch zugriff hat (war so bei mir der Fall, war eine Einstellung..).

Zitat:

Eintragungen im ZStV werden bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Sta...fahrensregister

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Sind eingestellte Verfahren nicht trotzdem im Polizeicomputer sichtbar? Ich kenne einen Fall, wo bei einer willkürlichen Personenkontrolle etwas im Computer gestanden haben soll, was den Beamten vor Ort dann zur Begründung einer Leibesvisitation ausgereicht hat. Der Betroffene war nie zu irgendwas verurteilt worden.

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Mensch Uwe, worauf soll sich denn eine Anklage stützen, wenn bei der Haussuchung nichts gefunden wird, was den Anfangsverdacht erhärtet?

Rainer

Darum schrieb ich ja auch, dass er von der StA ein Schreiben erhalten wird, ob Anklage erhoben, oder das Verfahren eigestellt wird.

Es gib verschiedene Einstellungsformen, die für die Behörden dann sehr wichtig sind:

- Einstellung aus Mangel an Beweisen = sehr ungünstig

- Einstellung wegen erwiesener Unschuld = Hauptgewinn

Da ich nicht alle Umstände in dem geschilderten Fall nicht kenne, wäre auch eine Anklageerhebung möglich, wenn andere Beweise vorliegen.

Dass man nichts gefunden ist nicht unbedingt der Einstellungsgrund!

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Sind eingestellte Verfahren nicht trotzdem im Polizeicomputer sichtbar?

Was meinst Du wieviele Behörden einen Computer haben, die mit anderen Computern vernetzt sind?

Ich kenne einen Fall, wo bei einer willkürlichen Personenkontrolle etwas im Computer gestanden haben soll, was den Beamten vor Ort dann zur Begründung einer Leibesvisitation ausgereicht hat.

Die Feststellung finde ich goldig, "Ich kenne was, vom dem ich gehört habe, dass es so gewesen sein soll"! :eclipsee_gold_cup:

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Dem genannten Fall habe ich persönlich beigewohnt, also kein Hörensagen. Die Beamten vor Ort haben über Funk die Personalien durchgegeben und dann halt gemeint, dass das im Computer steht. Als Laie geht man halt davon aus, dass die mit einer Zentrale gefunkt haben, die halt Zugriff auf eine Datenbank hat, wo dann solche Sachen drinstehen.

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Dem genannten Fall habe ich persönlich beigewohnt, also kein Hörensagen. Die Beamten vor Ort haben über Funk die Personalien durchgegeben und dann halt gemeint, dass das im Computer steht. Als Laie geht man halt davon aus, dass die mit einer Zentrale gefunkt haben, die halt Zugriff auf eine Datenbank hat, wo dann solche Sachen drinstehen.

Dann schreib doch gleich, dass Du dabei warst!

Ich bestreite doch gar nicht, dass es so gewesen ist, da ich weiß wie das abläuft und was alles an Daten abgefragt werden kann.

Ich will ja nur diejenigen darauf hinweisen, die der Meinung sind, dass bei einem Freispruch automatisch alle Daten gelöscht werden!

Irrtum sprach der Igel und sprang von der Klobürste!

War schon selbst davon betroffen und mußte gegen meine eigene Behörde klagen!

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Hallo,

hast Du eingendlich schriftlichen widerspruch gegen die durchsuchung eingelegt? so weit ich weiß ist daß das, was man machen sollte wenn man mit einer amtshandlung nicht einverstanden ist; auch im nachhinein noch sinvoll und ohne anwalt zu machen.

gruß alex

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Hallo,

hast Du eingendlich schriftlichen widerspruch gegen die durchsuchung eingelegt? so weit ich weiß ist daß das, was man machen sollte wenn man mit einer amtshandlung nicht einverstanden ist; auch im nachhinein noch sinvoll und ohne anwalt zu machen.

gruß alex

Widerspruch legst Du nur gegen die Beschlagnahme eines Gegenstandes ein und nicht gegen die Durchsuchung allegemein. Da der betroffene freiwillig vor Ort erschien, hat er ja wohl auch offensichtlich die Durchsuchung freiwillig gestattet.

Er kann Beschwerde einlegen, oder eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung, was ich aber beides für einen Witz halte!

Es wurde das Beste aus der Sache gemacht, man hätte ihn nicht anrufen brauchen, denn bei dem vorliegenden Beschluß wäre auch ein gewaltsames Betreten möglich gewesen.

Wenn ich dann an die Kosten denke, bei gewaltsamer Öffnung des Waffenschrankes, Hut ab vor den Kollegen, ist aber auch meine Haltung!

:eclipsee_gold_cup:

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Es wurde das Beste aus der Sache gemacht, man hätte ihn nicht anrufen brauchen, denn bei dem vorliegenden Beschluß wäre auch ein gewaltsames Betreten möglich gewesen.

Wenn ich dann an die Kosten denke, bei gewaltsamer Öffnung des Waffenschrankes, Hut ab vor den Kollegen, ist aber auch meine Haltung!

Trotzdem wird die Sache für ihn mit einer Rechnung im vierstelligen Bereich enden. Für jemanden, der sich nichts zu schulden hat kommen lassen, sicher nicht gerade befriedigend.

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Trotzdem wird die Sache für ihn mit einer Rechnung im vierstelligen Bereich enden. Für jemanden, der sich nichts zu schulden hat kommen lassen, sicher nicht gerade befriedigend.

Das ist ja dann letztendlich noch das 2. Übel.

Wenn das ganze Gezedere dann endlich überstanden ist hockt man auf den Kosten nach dem Motto: "Außer Spesen nix gewesen!"Und die Spesen zahlt Jürgen in diesem Fall.

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...

Wenn ich dann an die Kosten denke, bei gewaltsamer Öffnung des Waffenschrankes, Hut ab vor den Kollegen, ist aber auch meine Haltung!

:eclipsee_gold_cup:

Nö,

die haben nur vernünftig und im Interesse einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung gehandelt.

Wenn das Heute schon eine besondere Anerkennung wert ist :shok: - armes Deutschland! :closedeyes:

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Trotzdem wird die Sache für ihn mit einer Rechnung im vierstelligen Bereich enden. Für jemanden, der sich nichts zu schulden hat kommen lassen, sicher nicht gerade befriedigend.

So ein Quatsch, wenn kein Verfahren, dann hat er auch keine Kosten, verbreitet doch nicht immer so einen Unsinn! :traurig_16:

Wenn kein Hauptverfahren eingeleitet wurde, können ihm auch keine Kosten auferlegt werden, er wurde doch nicht schuldig gesprochen!

Woher nehmt Ihr eigentlich immer diese unsinnigen Weisheiten?

Entschuldigt, aber mir platzt gerade der Kragen!

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Woher nehmt Ihr eigentlich immer diese unsinnigen Weisheiten?

Frag doch mal den Betroffenen wie hoch seine Kosten derzeit schon sind.

Ich schätze grob auf 600 bis 700 € - und da sind Telefonkosten, Fahrtkosten, Arbeitsausfall und sonstiger Ärger noch gar nicht inbegriffen...

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Ahso, dann übernimmt das Amt auch seine Anwaltsrechnung?

Das ist nämlich der springende Punkt! Um deine Rechte überhaupt anständig wahrnehmen zu können, brauchst du einen Anwalt und diese Kosten werden ihm ganz sicher nicht von der Behörde erstattet!

EDIT: Lusumi war schneller...

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Frag doch mal den Betroffenen wie hoch seine Kosten derzeit schon sind.

Ich schätze grob auf 600 bis 700 € - und da sind Telefonkosten, Fahrtkosten, Arbeitsausfall und sonstiger Ärger noch gar nicht inbegriffen...

Ich tippe mal hier auf die Anwaltskosten, ansonsten schätze ich sie gegen 0, wenn er nicht zu seiner Wohnung gefahren wäre gebe ich Dir Recht.

Ansonsten war er kooperativ, rechtliches Gehör läß sich auch außerhalb der Arbeitszeit finden!

Man muß nur miteinander reden!

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