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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Die Behörde ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Wenn der Zeuge wesentliche Fakten benennt und Staatsanwalt und Richter entscheiden, dann ist sicherlich nicht die Behörde darauf hereingefallen, denn wer hat den Ärger und dann die Lauferei?

...

Daher schrieb ich ja auch:

...Da sollte so manche Behörde Augenmaß walten lassen und nicht auf fiese Denunzianten reinfallen.

Da wir aber eh schon in der DDR 2.0 leben, werden sich sicherlich immer mehr gute "Bürger" gegen uns böse Bürger als Denunzianten bewähren.

Aber die grundlos praktizierenden Denunzianten sollen auch auch was von der Durchsuchung haben - weningstens die Kosten.

Daher würde ich alle meine Anwälte dahingehend aktivieren.

IMI

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Ihr habt ja beide recht. Wer eine Tasse Kaffee anbietet will sicherlich nicht bestechen (es fehlt also am inneren Tatbestand). Annehmen darf der Beamte trotzdem nicht, da gibt es sicherlich in jedem Bundesland entsprechende Dienstanweisungen.

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Da wir aber eh schon in der DDR 2.0 leben, werden sich sicherlich immer mehr gute "Bürger" gegen uns böse Bürger als Denunzianten bewähren.

Die meisten dieser derartigen Denunzianten waren aber keine Ossi's, zumindestens nicht in meinem Bereich!

Wird aber auch gerne von Bürgern mit Migrationshintergrund genutzt.

Aber die grundlos praktizierenden Denunzianten sollen auch auch was von der Durchsuchung haben - weningstens die Kosten.

Daher würde ich alle meine Anwälte dahingehend aktivieren.

Wird aber sehr schwer, bei den Fällen die ich kenne, funktionierte es nicht!

IMI

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Ihr habt ja beide recht. Wer eine Tasse Kaffee anbietet will sicherlich nicht bestechen (es fehlt also am inneren Tatbestand). Annehmen darf der Beamte trotzdem nicht, da gibt es sicherlich in jedem Bundesland entsprechende Dienstanweisungen.

Und dann kommt noch das Dankschreiben über die netten Beamten an den Pol.-Präs.! :traurig_16:

Gab es auch schon!

Wieso funktionierte es nicht?

Deiner Erfahrung nach denunzieren also oftmals Bürger mit Migrationshintergrund und die Kosten der ganzen Gaudi trägt dann der Steuerzahler?

Den Einsatz schon, aber nicht die Tür!

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Den Einsatz schon, aber nicht die Tür!

Hallo Uwe

einige Posts vorher habe ich schon mal gefragt. Aus deiner Erfahrung: wer trägt die Kosten. Mein Beispiel waren so ca. 15000 Euro. Anzeige wg. illegalen Waffenbesitz. Dursuchung mit allem Klimbim. Nichts bei rumgekommen. Tür, Tresortür und Tresore hin. Ich muß ja den Tresorraum und die Haustür ersetzen lassen. Wer zahlt? 15 Mille mal schnell vorschießen ist ja auch nicht ohne. Bekomme ich die Kosten ersetzt? Wie ist es in der Praxis? Wird das schnell erledigt oder habe ich ohne einen Fachanwalt keine Chance? Eine Reale Antwort würde mich echt interessieren.

Steven

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Mal zum Abkühlen:

Soweit ich weiß, werden Türen noch grundsätzlich mit der Ramme geöffnet, sondern es gibt auch bei der Polizei "Lockpicker", die das Schloß öffnen können, ohne die Zargen aus der Wand zu reißen.

In der Regel dürfen nur dienstlich gelieferte Mittel eingesetzt werden.

Nicht jeder Beamte darf eine Ramme einsetzen.

Es gibt aber noch den Schlüsseldienst, ist bei Waffendelikten immer schwierig einen Zivilisten zu gefährden!

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Horrido!

Es lebe das Denunziantenzum!

Heute schon denunziert?

Wird sich sicherlich immer größerer Beliebtheit in D erfreuen, wenn der Denunziant eh nix zu befürchten hat.

Es gehört schon ein richtig fieser Charakter dazu... einen mehrfach überprüften, zuverlässigen Bürger solch einer tödlichen Gefahr auszusetzen.

Mhhh, wie reagiert wohl der Durchschnittsbürger wenn sein Hund mit 8 Schuss aus der Pumpgun niedergestreckt wird?

Ich würde bei uns im Haus in solch einer Situation nur die Schüsse und das Gebelle/Todesgejaule des Hundes mitbekommen, und mit einem Überfall durch Schwerstkriminelle rechnen!

Bitte nur als rhetorische Frage betrachten und als kleinen Denkanstoß.

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Mal zum Abkühlen:

Soweit ich weiß, werden Türen noch grundsätzlich mit der Ramme geöffnet, sondern es gibt auch bei der Polizei "Lockpicker", die das Schloß öffnen können, ohne die Zargen aus der Wand zu reißen.

Hallo IMI

bei der Polizei laufen sicherlich nur ganz wenige Fachleute für beschädigungsfreies Türöffnen rum. Und auch Schlüsseldienste, die sowas können sind sehr dünn gesäht. Dann gibt es auch Schlösser, die genau soetwas verhindern sollen. Ich denke mal, meins gehört dazu. Also, ich gehe mal davon aus, wenn der Beamte den Besitzer nicht verständigt, klopft er an.

Steven

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Eine Reale Antwort würde mich echt interessieren.

Steven

Ich denke schon, dass ich es beantwortet habe!

Da ich Deinen Fall nicht kenne, werde ich mich hüten, darauf umfassend zu antworten.

Gab es einen Denunzianten der Dich verleumdet hat, dann solltest Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, aber er wird ja wohl nicht zugeben, dass er wissentlich eine Falschaussage gemacht hat.

Ich würde mich selbst erst einmal an den Finanzdienstleister des zuständigen Polizeipräsidiums wenden und dann erst an einen Fachanwalt, denn beachte den Streitwert!

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Bitte nur als rhetorische Frage betrachten und als kleinen Denkanstoß.

Hallo

wenn es auch einige nicht hören wollen. Diese Frage ist bei mir nicht rhetorisch sondern real. Wenn es früh morgens bei mir rummst, steh ich oben zwar mit nacktem Arsch aber durchgeladener Glock und Querflinte. Dann wird hoffentlich eine klare Ansprache des Truppführers erfolgen und nicht wild drauflosgestürmt. Sonst werde ich mich in den Nachrichten als Eröffnungsthema wiederfinden. Bei Profis wird das nicht passieren. Aber sind alle Türöffner Profis?

Steven

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Mhhh, wie reagiert wohl der Durchschnittsbürger wenn sein Hund mit 8 Schuss aus der Pumpgun niedergestreckt wird?

Hatte ich doch schon geschrieben, er war sehr traurig und ist wieder mit der Denunziantin zusammegekrochen!

Habe doch schon öfter geschrieben, achtet auf Eure Partner, Nachbarn, Kollegen, streitet Euch nicht, seid nett zueinander!

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Gast We are Borg

Übel kann es allerdings werden, wenn ein Denunziant aus Rache oder sonstigen Motiven eine Falschaussage macht um jemanden eine Hausdurchsuchung reinzuwürgen.

Wenn hinterher logischerweise nichts gefunden wurde, kann die Polizei zu Recht darauf verweisen, dass man sich mit seinen Schadenersatzansprüchen an den Verursacher, sprich den Denunzianten halten möge.

Wenn der allerdings ein versoffener Chaot ohne einen Cent in der Tasche ist, bleibt man wohl auf seinem Schaden sitzen.

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Da ich Deinen Fall nicht kenne, werde ich mich hüten, darauf umfassend zu antworte

Hallo Uwe

es gibt keinen Fall Steven. Die Frage war rein theoretisch, aber sicherlich praxisbezogen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die Chance sehr groß, daß ich auf den Kosten sitzenbleibe, obwohl ich keine illegalen Sachen, welcher Art auch immer, besitze.

Steven

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...Wenn der allerdings ein versoffener Chaot ohne einen Cent in der Tasche ist, bleibt man wohl auf seinem Schaden sitzen.

Sollte nicht jeder eine Haftpflichtversicherung haben?

Also würde wohl zuerst die Versicherung des Geschädigten zahlen und dann diese Versicherung die Haftpflichtversicherung des Verursachers in Regress nehmen.

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Gast We are Borg
Sollte nicht jeder eine Haftpflichtversicherung haben?

Es besteht in D keine gesetzliche Pflicht, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Zudem würde sie eh nicht zahlen, da in so einem Fall Vorsatz vorliegt.

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Sollte das Verfahren eingestellt werden, könnte das für Jürgen sogar zu einem Problem werden: es bleibt weiterhin im Zentralregister sichtbar, und kann (und wird) von den Waffenbehörden beachtet werden. Somit kann ein eingestelltes Verfahren bedeuten, daß die Unzuverlässigkeit vermutet wird, und da wieder raus zu kommen kann schwierig werden, und kostet nochmals Geld, Zeit und Nerven. Endet das Verfahren jedoch mit einem Freispruch, kann auch der bösartigste SB darauf keinen Strick mehr drehen.

...Also ist Deiner Meinung nach, eine wegen fehlen jedweder Anhaltspunkte für die Eröffnung eines Verfahrens, eingestelltes Verfahren schlechter bzw. bei den Behörden geringer angesehen, als ein eröffnetes Verfahren, in welchem der Angeklage freigesprochen wurde ???

Das finde ich aber gar nicht !

Denn, um ein Verfahren zu eröffnen, benötigt der Staatsanwalt entweder richtig gute, stichhaltige Beweise oder der Richter hätte gar nicht eröffnen dürfen....!

Noch...... ist hier hier eine Demokratie......also ein wenig, jedenfalls....!

Stealth

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Kann man immer sicher sein, dass der LWB nicht "durchdreht", wenn die Polizei auftaucht?

Alles schon dagewesen, auch die im Einsatz erschossenen Beamten, sogar ein SEK Beamter in Berlin Neukölln bei der Wohnungsdurchsuchung.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...0019/index.html

Klar,der war bestimmt im Besitz einer WBK und sollte wegen einem Telefongespräch mit einem Verdächtigen durchsucht werden. :icon13::gaga:

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