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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Zwecks Strafverfolgung: § 100a StPO

Statistik dazu : Hier

Versteh nicht viel von Juristerei, aber bedarf diese TKÜ einer richterlichen Anordnung ?

Und diese kann doch wohl nur bei einem Anfangsverdacht eingeholt werden , oder ist es wirklich so daß da eine Behörde einfach so in jedes beliebige Gespräch einklinken darf ? Doch sicher nicht ?

Geschrieben
Ich kann über den ganze Thread und auch über die Antworten des uwewittenburg überhaupt nicht lachen.

Dann gilt auch für dich Beitrag 249 vom cleveren Clown.

Manchmal bekommt man als Normalbürger wirklich den Eindruck, dass sich hier einige bewusst bemühen, subtile Hinweise NICHT zu verstehen. Wenn man allerdings die Zeit scheut, sich mit den momentan für LWB wichtigen oder wichtig werdenden Dingen mal KONKRET und nicht nur am Stammtisch zu beschäftigen, dann darf man hinterher auch nicht klagen.

Unser Rechtssystem ist nicht perfekt, aber besser als die meisten Panikposter hier auch nur ahnen. Außerdem hat ein schlauer Mensch in anderem Zusammenhang mal gesagt " es ist nicht perfekt, aber ein besseres haben/finden wir nicht"

Da ist was dran - glaubt`s oder lasst es bleiben.

Für mich hat sich das Thema damit auch erledigt. Egal was fundiert geschrieben wird - irgendwer wird es besser wissen. Ich beschränkle mich auf`s lesen und lernen B)

Geschrieben
(...) bedarf diese TKÜ einer richterlichen Anordnung ?

Ja, ausgenommen bei Gefahr im Verzug; dann Anordnung durch die StA. Ich hätte § 100b StPO ebenfalls verlinken sollen.

oder ist es wirklich so daß da eine Behörde einfach so in jedes beliebige Gespräch einklinken darf ? Doch sicher nicht ?

Nein, ganz sicher nicht. Voraussetzung ist ein auf Tatsachen beruhender Verdacht- siehe Wortlaut § 100a I Ziff.1 StPO.

Geschrieben
Lass gut sein Uwe! Einige können nicht verstehen und Andere wollen nicht verstehen!

Genau deshalb lese ich hier mit, weil ich es verstehen will. Aber Uwe bringt die Argumente so vor, daß ich sie nicht verstehen kann. Ich sehe durchaus den Sinn einer Hausdurchsuchung, und ich sehe auch, daß man als Unschuldiger davon betroffen sein kann. Was mir an der Sache gar nicht schmeckt ist, daß man unter Umständen auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleibt, obwohl alle Verdachtsmomente entkräftet wurden. Hierfür hätte ich gerne ein vernünftiges Argument, warum das so zu sein hat.

Geschrieben
Ich sehe durchaus den Sinn einer Hausdurchsuchung, und ich sehe auch, daß man als Unschuldiger davon betroffen sein kann. Was mir an der Sache gar nicht schmeckt ist, daß man unter Umständen auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleibt, obwohl alle Verdachtsmomente entkräftet wurden.

Ditto. Exakt so geht es mir auch.

1. Der Staat bzw. die Behörden müssen (und sollen!) handlungsfähig sein. Dazu gehören erforderlichenfalls auch Hausdurchsuchungen.

2. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Unschuldiger von der Maßnahme betroffen war, muss dieser

entsprechend den privat rechtlichen und (ebenfalls bestehenden) öffentlich-rechtlichen Grundlagen mittels

Schaden-/Kostenersatz so gestellt werden, als ob keine Schädigung durch die Durchsuchung erfolgt wäre.

Und zwar nicht erst nach 5 Jahren Rechtsstreit - mit Hilfe teuerer Rechtsanwälte - gegen den Dienstherrn der Beamten!

Ansonsten geht jeder Rest Vertrauen in diesen Staat verloren, und der Bürger fühlt sich als Subjekt

wie in einem Unrechtsregime.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Dann gilt auch für dich Beitrag 249 vom cleveren Clown.

Manchmal bekommt man als Normalbürger wirklich den Eindruck, dass sich hier einige bewusst bemühen, subtile Hinweise NICHT zu verstehen.

Vielleicht sind die Hinweise für die meisten zu subtil, weil diese Art der Denkweise und verdrehten Argumentation nicht ihr tägliches Brot ist so das die Subtilen Ratgeber, auch die offiziellen Behörden eventuell mal wieder lernen sollten, ordentliches Deutsch für Normalbürder zu reden und zu schreiben?

Für mein Steuergeld kann ich das legitim von den Beamten und Politikern fordern; die Position von Uwe mag legal sein, legitim ist sie nach meiner Meinung nicht.

Im MIttelalter sprach man vom Zehnten, heute nimmt der moderne Staat 5/10 bis 7/10.

Geschrieben
Ansonsten geht jeder Rest Vertrauen in diesen Staat verloren, und der Bürger fühlt sich als Subjekt

wie in einem Unrechtsregime.

Gruß,

karlyman

Ja, das ist auch mein subjektives Bauchgefühl.

Da liegt viel gesellschaftlicher Sprengstoff drin.

Wir sind das Volk.

Geschrieben
...

In diesen Zusammenhängen aber die Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen, zeigt nur vom Unwissen über die Verfahrensweisen und rechtlichen Zusammenhänge!

...

Harlekin

Vielen Dank für die Antwort.

Das hätte Uwe auch tun können, hätte er dies gewollt, und dann hättest Du nicht das Gefühl gehabt ihn in Schutz nehmen zu müssen.

Ist es denn schon so schwer mit offenen Karten zu spielen und klar zu sagen was Sache ist ?

Bei wem stimmt denn etwas nicht, wenn nur mit Andeutungen und versteckten Hinweisen kommuniziert wird ?

Beim Sender oder beim Empfänger ?

Und ja, Du wirfst mir Unwissenheit vor, und Du hast damit absolut Recht.

Ich bin in diesen Dingen unwissend, so wie geschätzt weitere 98 % aller Bundesbürger.

Ist dies nun etwas Schlimmes oder Böses ?

Oder lebt Ihr evtl. schon so lange in Eurer eigenen Welt in der Ihr nicht offen sagen dürft was Ihr wisst, dass dies für Euch längst schon Normalität geworden ist ?

Und alle Anderen - der Großteil der Gesellschaft, der Souverän - ist dumm, unwissend und deshalb subversiv ?

Bei wem läuft denn dann etwas falsch ?

Beim "unwissenden aber offenen Bürger" oder aber beim "wissenden aber verschlossenen Staatsdiener" ?

Welche Realität ist denn jetzt die "Echte" ?

Wer ist hier ehrlicher und wer nicht ?

Wenn Dich diese Worte wütend statt nachdenklich machen, dann solltest Du Dir einmal ernsthafte Gedanken machen.

Und ja, ich vermisse hier absolut die Rechtsstaatlichkeit.

Nach meinem moralischen Rechtsempfinden, dass sich auf Erfahrungen aus meiner Erziehung stützt wenn es darum geht zwischen "Recht" und "Unrecht" zu unterscheiden und das nicht durch Gesetze und Vorschriften verfälscht wurde, ist dieser von Dir beschriebene Status himmelschreiendes Unrecht.

Es ist Unrecht, wenn einem unbescholtenen Bürger Schaden zugefügt wird und er keinen Anspruch auf Ersatz hat.

Es ist Unrecht, wenn dieser Bürger wie ein Verbrecher behandelt wird.

Es kommt einer seelischen Vergewaltigung gleich, wenn dessen Wohnung aufgebrochen wird die er bis dahin als sein sicheres Heim, seine Schutzhöhle, betrachtet hat.

Es ist sozialer Mord, wenn dies so geschieht das es seine Umgebung mitbekommen muss.

Jeder Andere würde für solche Vergehen zu Recht belangt werden.

Der Staat nicht, weil der Staat das darf, er hat es sich selbst erlaubt.

Der Staat ist hier nicht der "Beschützer", sondern in meinen Augen Täter.

Rechtsstaatliches Handeln ?

Das kann ich hier nicht erkennen.

Es ist himmelschreiend ungerecht.

Es tut mir leid Harlekin.

Ich weiß nicht wessen Perspektive richtig oder falsch ist.

Jeder von uns hat seine Brille auf.

Manche schon so lange, dass sie ohne Brille gar nichts mehr sehen können.

Habe ich unrecht ?

Bitte sag es mir.

Gruß.

Geschrieben
In diesen Zusammenhängen aber die Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen, zeigt nur vom Unwissen über die Verfahrensweisen und rechtlichen Zusammenhänge!

Unsere Rechtsstaatlichkeit ist über weite Strecken das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben steht.

Warum, weil anders als in den USA beispielsweise, diejenigen die über die Rechtsstaatlichkeit wachen sollen, die Richter und in deren Folge der Staat, auch für aller gröbste Fehler und Nachlässigkeiten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.

Schadenersatz (§ 839 Abs. 2 BGB) ist nur dann möglich, wenn dem Richter Rechtsbeugung (§ 339 StGB) vorgeworfen werden könnte, das verlangt dann aber, dass man ihm Vorsätzlich falsche Rechtsanwendung nachweisen kann, was nach der Krähentheorie ausgeschlossen ist.

Es wird wohl kaum möglich sein mehr als 5 Fälle aus den letzten 60 Jahren zu finden wo westdeutsche Richter (oder Staatsanwälte auch dort gilt das gesagte) wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden. Da gibt es schon wesentlich mehr Fälle von Ärzten die aufgrund von Kunstfehler wegen Körperverletzung verurteilt wurden.

Änderungsvorschlag: Bei grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung sollte anstatt des erforderlichen Vorsatzes die grobe Fahrlässigkeit bereits zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung und damit zur Schadenersatzpflicht ausreichen, so wie das grob fahrlässige Handeln eines Arztes auch ausreicht um eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu bewirken. In den USA ist das so, zumindest hinsichtlich einer Schadenersatzpflicht, solche "Kleinigkeiten" sind es halt die einen Wirklichen von einem vorgegaukelten Rechtsstaat unterscheiden.

Mit dieser Vorstellung bin ich nicht allein, siehe hier:

"Damit die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht über den Umweg laxer Durchsuchungsbeschlüsse ausgehebelt wird, fordert Pro Justitia, vor allem die Zahl der Ermittlungsrichter aufzustocken. Strafverteidiger Vetter will zudem, dass "Ermittlungsrichter ähnlich wie in den USA bei Fehlentscheidungen auch zur Rechenschaft gezogen werden können".

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...24711-2,00.html

Aber ich fürchte in Deutschland wird das nichts mit einer solchen Gesetzesänderung, dazu müsste sich auch die hier über weite Strecken gezeigte kontraproduktive Mentalität der Bevölkerung ändern.

Gast We are Borg
Geschrieben

Da die FDP erst 14,6% der Wählerstimmen hat, ist der Leidensdruck in der Bevölkerung, was diesen "Rechtsstaat" angeht, anscheinend noch lange nicht hoch genug. :rolleyes:

Nun ja................SLS im Justizministerium ist schon mal ein guter Anfang! B)

Geschrieben
Hinderungsgrund ist für mich alleine die Strafvereitelung im Amt!

Fällt die weg, greift auch wieder der gesunde Menschenverstand! :peinlich:

Da greift ja das eine in das andere, aber ich hab mit meinen Ausführungen ja auch weniger die Polizei als lediglich ausführendes Organ angesprochen.

Geschrieben
... Was mir an der Sache gar nicht schmeckt ist, daß man unter Umständen auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleibt, obwohl alle Verdachtsmomente entkräftet wurden. Hierfür hätte ich gerne ein vernünftiges Argument, warum das so zu sein hat.

Naja,

es gab einmal eine Zeit, da machten sich bereits die ermittelnden Polizeibeamten ernsthafte und schwerste Gedanken darum, ob so ein schwerwiegender Eingriff wie eine Durchsuchung notwendig und im Verhältnis zur Schwere des Verdachts und der möglichen Straftat vertretbar sei... :closedeyes: So kam DAS auch so selten vor, dass es nicht geregelt werden brauchte.

Aber es gab und gibt auch andere Zeiten in Deutschland. Wobei es auch aus unterschiedlichen Gründen diese Zeiten gibt.

Geschrieben
Hinderungsgrund ist für mich alleine die Strafvereitelung im Amt!

Fällt die weg, greift auch wieder der gesunde Menschenverstand! :peinlich:

Und in welchem Zusammenhang steht das zum hiesigen Thema ?

Und ja, etwas mehr gesunder Menschenverstand wäre ab und an für alle Beteiligten wünschenswert.

Stichwort Verhältnissmäßigkeit.

Es gibt viele Vorschriften und Regeln, die man hoheitlich anwenden kann.

Aber muss man dies auch in jedem Fall ?

Und genau da gilt gutes Augenmaß und gutes Abwägen.

Auch sich ständig selbst zu hinterfragen: Ist dies noch angemessen? Macht es Sinn was ich hier tue?

Steht es im Verhältniss zu dem was ich mir selbst erlaube und meinem direkten Umfeld? Mache ich da Unterschiede (macht jeder) und kann ich dies vor mir selbst noch vertreten?

Das halte ich für überaus wichtig, das macht den Beamten dann wieder zum Menschen.

Ich kann Jemandem ein Bußgeld machen, wenn er unerlaubt den Rasen betritt.

Ich kann aber auch auf ihn zugehen und ihm erklären warum er bitte den Rasen nicht betreten soll, mit der Bitte, sich künftig daran zu halten.

Beim nächsten Mal hab ich einen Verkehrsrowdy der absolut rücksichtslos Andere extrem gefährdet.

Diesem sollte ich dann nicht unbedingt auf die Schulter klopfen und weiterhin gute Fahrt wünschen.

Auch ich bin hoheitlich tätig.

Mein Leitspruch ist: Hart in der Sache, aber weich zu den Menschen.

Und ja, ich habe ständig Selbstzweifel und hinterfrage mich praktisch täglich.

Ist das noch angemessen was Du da machst, oder ist das schon Schikane ?

Ich habe vom Gesetzgeber einen breiten Handlungsspielraum bekommen, und den nutze ich auch aus.

Bei mir kriegt praktisch jeder eine zweite - und je nach Sachlage - auch eine dritte Chance.

Es gibt aber auch Situationen, in denen ich sofort die Notbremse ziehe, z.B. bei Gefahr im Verzug.

Wenn ich hier hinterfrage und Kritik übe, dann nicht um Euch (und mich) zu misskreditieren, sondern um vlt. den ein oder anderen zum Nachdenken zu bewegen.

Nicht der Beamte oder der Staat steht im Mittelpunkt, sondern der Mensch.

Und um zum Ausgangsthema zurück zu kommen.

Ja, die Möglichkeit aufgrund einer einfachen Denunzation zu Unrecht solch massiven Repressalien ausgesetzt werden zu können erschreckt mich zutiefst.

Ich kann mir die Ohnmacht und die Hilflosigkeit der Betroffenen sehr gut vorstellen.

Und ich finde der Ausdruck "Vergewaltigung" passt hier sehr gut.

Es erschreckt mich aber auch, dass dies einige hier für vollkommen in Ordnung zu halten scheinen.

Ich denke dies wäre anders, wenn Sie selbst einmal die Betroffenen wären.

Hat schon mal Einer der hier anwesenden Beamten einen Betroffenen, der unter dieser Last zusammengebrochen ist, versucht zu trösten ?

Überhaupt schon mal dran gedacht ?

Und nochmals, nein, mit Rechtsstaatlichkeit hat dies in meinen Augen nichts zu tun.

Es ist ungerecht und unverhältnissmäßig.

Einer "Obrigkeit" unwürdig.

Und was ist jetzt an dem was ich geschrieben habe falsch?

Ich habe Euch nur meine ehrlichen Gedanken hierzu mitgeteilt.

Ich lasse mich gerne von Jemandem belehren, der es besser weiß als ich.

Sehr gerne sogar.

Gruß

Geschrieben
Was bedeutet das, Strafvereitelung im Amt ?

Steht im StGB!

Und in welchem Zusammenhang steht das zum hiesigen Thema ?

Da denk mal bitte nach!

Und ja, etwas mehr gesunder Menschenverstand wäre ab und an für alle Beteiligten wünschenswert.

Stichwort Verhältnissmäßigkeit.

Ist aber schwer, da es um das eigene und das Leben der unterstellten Kräfte geht!

Es gibt viele Vorschriften und Regeln, die man hoheitlich anwenden kann.

Aber muss man dies auch in jedem Fall ?

Und genau da gilt gutes Augenmaß und gutes Abwägen.

Jepp, genau darum schlafe ich dann mehrere Nächte unruhig!

Auch sich ständig selbst zu hinterfragen: Ist dies noch angemessen? Macht es Sinn was ich hier tue?

Steht es im Verhältniss zu dem was ich mir selbst erlaube und meinem direkten Umfeld? Mache ich da Unterschiede (macht jeder) und kann ich dies vor mir selbst noch vertreten?

Das halte ich für überaus wichtig, das macht den Beamten dann wieder zum Menschen.

S. oben!

Ich kann Jemandem ein Bußgeld machen, wenn er unerlaubt den Rasen betritt.

Ich kann aber auch auf ihn zugehen und ihm erklären warum er bitte den Rasen nicht betreten soll, mit der Bitte, sich künftig daran zu halten.

Beim nächsten Mal hab ich einen Verkehrsrowdy der absolut rücksichtslos Andere extrem gefährdet.

Diesem sollte ich dann nicht unbedingt auf die Schulter klopfen und weiterhin gute Fahrt wünschen.

Tja, hier geht es um OWI's, da ist das auch kein Problem!

Auch ich bin hoheitlich tätig.

Mein Leitspruch ist: Hart in der Sache, aber weich zu den Menschen.

Und ja, ich habe ständig Selbstzweifel und hinterfrage mich praktisch täglich.

Ist das noch angemessen was Du da machst, oder ist das schon Schikane ?

Schön, bist Du Einweiser auf dem Rummel? :rolleyes:

Wenn ich hier hinterfrage und Kritik übe, dann nicht um Euch (und mich) zu misskreditieren, sondern um vlt. den ein oder anderen zum Nachdenken zu bewegen.

Nicht der Beamte oder der Staat steht im Mittelpunkt, sondern der Mensch.

Nicht schlecht, wenn wir da wieder hinkommen!

Und um zum Ausgangsthema zurück zu kommen.

Ja, die Möglichkeit aufgrund einer einfachen Denunzation zu Unrecht solch massiven Repressalien ausgesetzt werden zu können erschreckt mich zutiefst.

Mich auch!

Ich kann mir die Ohnmacht und die Hilflosigkeit der Betroffenen sehr gut vorstellen.

Und ich finde der Ausdruck "Vergewaltigung" passt hier sehr gut.

Es erschreckt mich aber auch, dass dies einige hier für vollkommen in Ordnung zu halten scheinen.

Ich denke dies wäre anders, wenn Sie selbst einmal die Betroffenen wären.

Macht glaube ich keiner!

Hat schon mal Einer der hier anwesenden Beamten einen Betroffenen, der unter dieser Last zusammengebrochen ist, versucht zu trösten ?

Überhaupt schon mal dran gedacht ?

Ja, nach jedem Einsatz!

Und nochmals, nein, mit Rechtsstaatlichkeit hat dies in meinen Augen nichts zu tun.

Es ist ungerecht und unverhältnissmäßig.

Einer "Obrigkeit" unwürdig.

Und was ist jetzt an dem was ich geschrieben habe falsch?

Ich habe Euch nur meine ehrlichen Gedanken hierzu mitgeteilt.

Ich lasse mich gerne von Jemandem belehren, der es besser weiß als ich.

Sehr gerne sogar.

Das ist genau so schwierig, als wenn ein Ei dem anderem gleichen sollte!

Gruß

Du kannst Dich noch so quälen, Du wirst keine Antwort bekommen, da jeder Fall anders gelagert ist und es eben keine Standartantworten gibt! :traurig_16:

Wenn Du eine konkrete Frage hat, dann ev. über PN, ich habe aber keine Lust auf weitere 20 Seiten Antworten!

Geschrieben
Da die FDP erst 14,6% der Wählerstimmen hat, ist der Leidensdruck in der Bevölkerung, was diesen "Rechtsstaat" angeht, anscheinend noch lange nicht hoch genug. :rolleyes:

..

:rolleyes: Es ist wohl eher so das nur 14,6% der Bevölkerung daran glaubt das die FDP was in die positive Richtung ändern wird..

Aber die Gelben haben nun ja beinahe vier Jahre Zeit um zu zeigen ob sie ausserhalb der Opposition brauchbar sind!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Lieber uwewittenburg, deine bisher sehr guten Beiträge habe ich mit Interesse verfolgt. Sogar sehr positiv.

Aber einige deiner Antworten im Beitrag 266 kommen schon stark von "oben herab".

Schade, du hattest hier die Möglichkeit...

Das ist inzwischen auch bei vielen Vollzugsbeamten ein großes Problem.

Dem Mob, der euch von oben herab behandelt, dem werdet ihr nicht Herr.

Da bleibt als Ventil für viele halt nur der Normalbürger.

Und wenn du Probleme mit dem Schlaf hast, dann rate ich dir mal "von oben herab", Stress kennt nur der Leistungsschwache

BULLDOG

Geschrieben
...In diesen Zusammenhängen aber die Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen, zeigt nur vom Unwissen über die Verfahrensweisen und rechtlichen Zusammenhänge!...

Interessant, wenn also zu Unrecht meine Wohnung durchsucht wird stellt das d.M.n. nicht die Rechtstaatlichkeit in Frage?

Geschrieben
Interessant, wenn also zu Unrecht meine Wohnung durchsucht wird stellt das d.M.n. nicht die Rechtstaatlichkeit in Frage?

Nein, siehe auch Uwe`s Beiträge.

Dass deine Wohnung zu Unrecht durchsucht wurde, stellt sich (trotz der vorgeschalteten Entscheidungsfindung durch StA und Richter) erst im Nachhinein heraus.

Also ist im Moment der WD auf Grund der dem Beschluss vorausgehenden rechtlichen Beurteilung die Rechtmäßigkeit geprüft und für gegeben erachtet worden.

Die Rechtsstaatlichkeit stelle ich in Frage, wenn trotz negativer WD dann der entstandene Schaden nicht ersetzt wird und/oder von einer anderen Behörde, z.B. der Ordnungsbehörde, trotz der negativen Ergebnisse weiter mit diesem Argument versucht wird, dir auf diesem Umweg noch einen reinzuwürgen.

Man muss und kann davon ausgehen, dass es im Moment der Entscheidung des Richters eine WD anzuordnen, nach rechtlicher Prüfung hinreichenden Tatverdacht gab.

Wer sich mit diesem Thema - wie ich bereits empfohlen habe- mal genauer befasst und z.B. aktive PB aus dem Bekannten- oder Vereinskreis befragt wird feststellen, dass eine nicht geringe Anzahl von Anträgen auf WD durch die StA von den Richtern abgelehnt wird, weil sie die rechtliche Grundlage anders beurteilen.

Dass man kein Rechtsgelehrter sein kann als normaler Mensch ist klar, das sind i.d. Regel die PB aber auch nicht. Wer sich in einem sensiblen Bereich bewegt (damit jeder LWB) sollte sich zumindest außer mit neuen Mun-Sorten auch mit den evtl. negativ auftretenden Auswirkungen seines Hobbys auseinandersetzen, sprich sich informieren.

Hätte dies jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten getan durch z.B. Lektüre der einschlägigen Artikel in den Fachzeitschriften, des Gesetzestextes und einiger im Netz leicht zu findender Urteile, wären viele der hier gemachten Äußerungen garantiert unterblieben.

Geschrieben
(...) Wer sich in einem sensiblen Bereich bewegt (damit jeder LWB) sollte sich zumindest außer mit neuen Mun-Sorten auch mit den evtl. negativ auftretenden Auswirkungen seines Hobbys auseinandersetzen, sprich sich informieren.

Hätte dies jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten getan durch z.B. Lektüre der einschlägigen Artikel in den Fachzeitschriften, des Gesetzestextes (...)

:appl:

Im Übrigen auch ein hilfreicher Ratschlag bzgl. einer ganz anderen, tatsächlich sämtliche LWBs betreffenden Baustelle : Ordnungsgemäße Aufbewahrung & Kontrollbesuche... (Da dieser Thread eine enorme Aufmerksamkeit genießt mal der Hinweis an dieser Stelle) .

Geschrieben
Man muss und kann davon ausgehen, dass es im Moment der Entscheidung des Richters eine WD anzuordnen, nach rechtlicher Prüfung hinreichenden Tatverdacht gab.

So, so,.. Hier kommt wiedermal die deutsche Gläubigkeit zutage.

"Mehrfach rügte das Bundesverfassungsgericht jüngst Behörden, die wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit Privatwohnungen von Handwerkern rechtswidrig durchsucht hatten. "Eine grobe Durchsicht der Verfahren für das Jahr 2006 ergab, dass in diesem Jahr rund 90 Verfahren eingegangen sind, die den Themenkomplex Durchsuchung und Beschlagnahme betrafen", sagt Dietlind Weiland, Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE."http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...24711-2,00.html

Bevor hier jemand mit dem Einzelfall-Argument kommt, sollte er sich bewußt sein, dass Verfassungsbeschwerden erst zulässig sind, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft sind. Nur die wenigsten haben aber die finanzielle und mentale Kraft solange durchzuhalten. Ebenfalls unter den Tisch fallen hier die Fälle wo den Betroffenen schon vorher ein Gericht die Rechtswidrigkeit bestätigt hat und natürlich die Fälle wo sich die Betroffenen erst gar nicht gewehrt haben. Was beim Bundesverfassungsgericht ankommt ist folglich eine extrem kleine Spitze des Eisberges. Übrigens Verfassungsbeschwerden werden von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen und wie das sonst so mit der Rechtschutzversicherung in einem solchen Fall ist haben wir ja schon durchgekaut, nämlich ziemlich Essig.

Wer sich mit diesem Thema - wie ich bereits empfohlen habe- mal genauer befasst und z.B. aktive PB aus dem Bekannten- oder Vereinskreis befragt wird feststellen, dass eine nicht geringe Anzahl von Anträgen auf WD durch die StA von den Richtern abgelehnt wird, weil sie die rechtliche Grundlage anders beurteilen.

So wie nicht jeder Arzt grob fahrlässig einen Kunstfehler und damit eine Köperverletzung begeht, gibt es Gott sei Dank auch noch Staatsanwälte und Richter die ihre Arbeit anständig machen.

Aber die die das nicht machen werden mehr und im Gegensatz zu den Ärzten die ihre Arbeit schlecht machen haben sie nichts zu befürchten. (Rechtsstaat?)

"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand", sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia. Die vor einigen Jahren vom ehemaligen SAP-Chef Dietmar Hopp gegründete Stiftung, deren Beirat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, setzt sich seit Jahren für mehr Rechtsstaatlichkeit ein. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,524711,00.html

Dass man kein Rechtsgelehrter sein kann als normaler Mensch ist klar, das sind i.d. Regel die PB aber auch nicht. Wer sich in einem sensiblen Bereich bewegt (damit jeder LWB) sollte sich zumindest außer mit neuen Mun-Sorten auch mit den evtl. negativ auftretenden Auswirkungen seines Hobbys auseinandersetzen, sprich sich informieren.

Genau das würde ich Dir empfehlen, gib einfach bei google mal die Begriffe "Hausdurchsuchung rechtswidrig" ein und geh davon aus, dass auch das nur die Spitze des Eisberges ist.

http://www.google.de/search?hl=de&clie...art=10&sa=N

Geschrieben
Interessant, wenn also zu Unrecht meine Wohnung durchsucht wird stellt das d.M.n. nicht die Rechtstaatlichkeit in Frage?

Na ja,

sie wird ja formell legal durchsucht.

Des Österreichers Machtergreifung in Deutschland war übrigens auch legal.

Geschrieben
Interessant, wenn also zu Unrecht meine Wohnung durchsucht wird stellt das d.M.n. nicht die Rechtstaatlichkeit in Frage?
Na ja,

sie wird ja formell legal durchsucht.

Eben nicht, wenn die Durchsuchung beispielsweise Unverhältnismäßig ist oder nur auf vage Vermutungen gestützt ist, dann ist die Durchsuchung eben von Anfang an rechtswidrig und damit nicht legal. Und einen solchen Fall hat C O2 gemeint.

Das ist grundsätzlich zu Unterscheiden von den Fällen, wo ein wirklich begründeter Verdacht einer schweren Straftat vorhanden war, aber dann bei der Durchsuchung trotzdem nichts gefunden wurde. Hier ist die Durchsuchung auch dann noch rechtmäßig, wenn nichts gefunden wurde.

Dieser Unterschied scheint wirklich schwer zu verstehen zu sein.

Geschrieben
Eben nicht, wenn die Durchsuchung beispielsweise Unverhältnismäßig ist oder nur auf vage Vermutungen gestützt ist, dann ist die Durchsuchung eben von Anfang an rechtswidrig und damit nicht legal. ...

Worauf stützt Du Deine Behauptung?

Die Durchsuchung erfolgt aufgrund eines Bescheids. Wenn der Bescheid keine eklatanten formellen Mängel aufweist, z.B. ausgestellt vom Steueramt der Gemeinde - Abt. Katzensteuer und unterzeichnet nur mit einem Buchstaben, dann besteht der während der Durchsuchung. :unsure:

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