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IGNORED

Kein Verfahren für den Vater des Amoläufers


wetterauer

Empfohlene Beiträge

Gast 275-mezger@fvlw.de

Der erste Haßprediger hat auch schon kommeniert.

Redet nur schön die Waffenlobby bei.

Aber denkt dabei an den Zauberlehrling.

Edit meint gerade: Hoppala. der Haßkommentar gegen die pöse "Waffenlobby" ist weg, statdessen steht da ein recht vernünftiger Kommentar wohl als Antwort auf den Hetzer.

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Der erste Haßprediger hat auch schon kommeniert.

Redet nur schön die Waffenlobby bei.

Aber denkt dabei an den Zauberlehrling.

Edit meint gerade: Hoppala. der Haßkommentar gegen die pöse "Waffenlobby" ist weg, statdessen steht da ein recht vernünftiger Kommentar wohl als Antwort auf den Hetzer.

mein Beitrag wurde erst garnicht veröffentlicht

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Strafbefehl bei Fahrlässigkeitsdelikten ist nicht unüblich. Dies bedeutet ja nur, dass auf die öffentliche Hauptverhandlung verzichtet wird. Die Tat wird als solche geahndet, wenn auch ohne öffentliche Verhandlung. Zu bedenken ist hier wohl in dem Fall, dass die Faktenlage und die Schuld des Vaters klar sind und dass eine öffentliche Hauptverhandlung nichts mehr weiter beitragen würde, als dem Vater persönlich noch Schaden oder Demütigung zuzufügen. Ich kann die Entscheidung deshalb nachvollziehen, wenngleich die Staatsanwaltschaft natürlich einen weitaus größeren Überblick über die Faktenlage besitzt.

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Zu bedenken ist hier wohl in dem Fall, dass die Faktenlage und die Schuld des Vaters klar sind und dass eine öffentliche Hauptverhandlung nichts mehr weiter beitragen würde, als dem Vater persönlich noch Schaden oder Demütigung zuzufügen.

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Nebenbei kann man dadurch auchnoch einige Sachverhalte vertuschen. War die Beretta 92 nicht eine Waffe auf Waffenschein??

Sollten die Sportschützen am Ende rechtlich garnichts dafür können?

War die Sippenhaft doch unrechtens?

Fragen über Fragen...

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Nebenbei kann man dadurch auchnoch einige Sachverhalte vertuschen. War die Beretta 92 nicht eine Waffe auf Waffenschein??

Sollten die Sportschützen am Ende rechtlich garnichts dafür können?

War die Sippenhaft doch unrechtens?

Fragen über Fragen...

Ja, wegen GENAU solcher Fragen wird es auch keine öffentliche Verhandlung/Gerichtsverfahren geben.

Die Polizei konnte Herrn Kretschmer z.B. nicht eindeutig nachweisen, dass Tim die Muni vom Vater hatte. D.h. wegen diesem Teildelikt könnte er schon mal nicht verurteilt werden. Dass man eine Selbstschutzwaffe mal eben irgendwo liegen lässt, passiert auch immer wieder, sogar Polizeibeamten auf dem Klo oder Autodach und dann sogar eine MP5 und nicht bloß eine Beretta. Ich wage SEHR zu bezweifeln, dass es deswegen jemals zu einem Strafbefehl gekommen ist. Seine 15 Sportwaffen waren jedenfalls ordnungsgemäß weggeschlossen in den Waffenschränken - da gibt es auch nix vorzuwerfen.

Der Verzicht auf ein öffentliches Verfahren SCHADET also Herrn J. Kretschmer, es SCHADET uns Sportschützen und Jägern und es wird auch den Angehörigen nicht gerecht (die sich ja solch ein Verfahren wünschen).

DEN EINZIGEN, denen es nutzt, ist der Antiwaffenlobby, die jetzt weiter Tatsachenverfälschung betreiben darf und weiter gegen Legalwaffenbesitzer in der Presse und Politik mobben darf!

Ich bin sehr unglücklich über den Strafbefehl - aber ich weiß, dass einige Waffenscheinbesitzer zu kurz denken und gottfroh sind, leider....

Grüße

Schwarzwälder

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Gast 007-sucker@fvlw.de

Es steht Herrn K. ja meines wissen frei, den Strafbefehl zu widersprechen und es auf eine Verhandlung ankommen zu lassen.

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Beim Lesen des Focusartikel hat es da nicht beim Namen des jetzt zuständigen Generalstaatsanwalt geklingelt: Klaus Pflieger. Bereits als jungen Staatsanwalt machte sich Pflieger einen sehr bekannten Namen bei der Strafverfolgung der RAF und später deren Prozesse. Pflieger gilt als einer der brillantesten Köpfe der Strafverfolgungsbehörden, ist Terroristmusexperte und ist gemeinhin bekannt als Mann für die ganz delikaten Fälle. Na klingelts?

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Der Verzicht auf ein öffentliches Verfahren SCHADET also Herrn J. Kretschmer, es SCHADET uns Sportschützen und Jägern und es wird auch den Angehörigen nicht gerecht (die sich ja solch ein Verfahren wünschen).

DEN EINZIGEN, denen es nutzt, ist der Antiwaffenlobby, die jetzt weiter Tatsachenverfälschung betreiben darf und weiter gegen Legalwaffenbesitzer in der Presse und Politik mobben darf!

Ich bin sehr unglücklich über den Strafbefehl - aber ich weiß, dass einige Waffenscheinbesitzer zu kurz denken und gottfroh sind, leider....

Der Meinung bin ich nicht, ein öffentlicher Prozess würde nur von Antiwaffenlobby benutzt werden wieder groß in die Medien zu kommen, den Legalwaffenbesitzer würde ein Prozess überhaupt nichts nützten.

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Der Meinung bin ich nicht, ein öffentlicher Prozess würde nur von Antiwaffenlobby benutzt werden wieder groß in die Medien zu kommen, den Legalwaffenbesitzer würde ein Prozess überhaupt nichts nützten.

Ich denke doch. Zwar bin ich kein Anhänger von Verschwörungstheorien, aber bei der ganzen Sache war und ist zu viel im Unklaren. Ich denke schon, dass damit einiges vertuscht werden soll.

Gruss

SJ

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Und wenn es zu einer Verhanldung kommt? Und herauskommt, daß es eine Waffe auf Waffenschein war? Glaubt ihr, daß IRGENDEIN Durchschnittsmensch - der WBK und WS eh nicht auseinanderhalten kann - dann auf die Idee kommt zu sagen: "Na wenn das so ist, dann dürfen Sportschützen alle Waffen behalten, und nur die WS-Besitzer müssen Ihre abgeben!"? Ganz zu schweigen davon, daß davon völlig unbenommen Tim K. eben das Schießen in einem Schützenverein gelernt hat.

Zwischen aus einem Verfahren resultierenden Urteilen oder aufgedeckten Fakten und den daraus in der öffentlichkeit entstehenden Gedanken ist eben immernoch ein Himmelweiter unterschied.

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Es würde wieder ein großes mediales Echo geben. Die totalitären Verbotsforderer verbeissen sich sowieso auf Verbot des privaten Waffenbesitzes. Es ist dager vollkommen egal, nach welchem Bedürfnis die Waffe bewilligt wurde.

Was wir brauchen ist etwas Gras über die Sache und konsequente Arbeit an unseren Interessen. Das Gesetz ist so nur wegen der bevorstehenden Bundestagswahl entstanden. Ich verweise ausdrücklich auf Schäubles Argumentation nach der Kritik am Netzsperren-Gesetz:

"Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen"

Ähnlich dürfte es beim WaffR zugegangen sein. Wir waren Opfer des Wahlkampfes. Das dies mit uns aber so nicht funktioniert haben wir bei den Wahlen gezeigt. Nachdem wir wachgerüttelt haben, gilt es uns eine berechenbare Stimme zu geben. Die Lautsprecher der Verbotsfordererfraktion gewinnen keine neuen Wähler, sondern bedienen nur ihre Klientel. Die anderen müssen lernen, dass sie erhebliche Einbußen erwarten dürfen. Den einzelnen Abgeordneten im Wahlbereich muss man mit Begründung Bundespolitik den Liebesentzug (Wiederwahl) vorweg erklären. Da alle wiedergewählt werden wollen melden die dann schonmal Bedenken an den richtigen Stellen an.

Im Nachhinein betrachtet, empfinde ich die Aufteilung der Erst- und Zweitstimmen als Fehler. Die Verlustrechnungen hätten die Augen noch mehr geöffnet.

Beim nächsten Mal sollten wir das "Bedrohungspotenzial" gleich hoch genug ansetzen und beide Stimmen zur FDP geben.

Gruß

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Und wenn es zu einer Verhanldung kommt? Und herauskommt, daß es eine Waffe auf Waffenschein war? Glaubt ihr, daß IRGENDEIN Durchschnittsmensch -

Es geht nicht darum, was irgendein Durchschnittsmensch meint, sondern um die mediale Hetze gegen die Sportschützen und darum was die voreiligen Sportschützenhasser in den vergangenen Wochen abgezogen haben.

Den (nicht spiegelgesteuerten) Durchschnitssmenschen sind die Legalwaffenbesitzer völlig egal - im Gegenteil, ich habe den Eindruck dass der Großteil die systematische Hetze erkannt haben.

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Der Verzicht auf ein öffentliches Verfahren SCHADET also Herrn J. Kretschmer, es SCHADET uns Sportschützen und Jägern und es wird auch den Angehörigen nicht gerecht (die sich ja solch ein Verfahren wünschen).

Wenn Herr Kretschmer meint ein öffentliches Verfahren würde ihm oder anderen nutzen, braucht er blos den Strafbefehl nicht anzunehmen, ein einfacher Brief reicht.

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Was soll denn bei einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Aufbewahrung) unter den Teppich gekehrt werden? Macht nicht den Fehler solch einen Prozeß überzubewerten. Es geht nicht um die Tat von Winnenden, sondern ob eine Waffe ordnungswidrig aufbewahrt wurde. Eine fahrlässige Tötung ist i.d.Z. nicht so einfach zu beweisen

Das Bedürfnis spielt (wie schon erwähnt) keine Rolle. Der Fakt bleibt der Gleiche.

Gruß

P.S.: Für uns ist da sowieso nichts zu gewinnen.

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Wenn man die Berichte und Kommentare unmittelbar nach der Tat von Winnenden hört, sieht und liest, findet man von vielen Politikern die Aussage, dass das deutsche Waffenrecht streng genug ist.

Allerdings kam dann kurz darauf die Anti-Waffenlobby ins Programm und ganz besonders das AAW mit ihren Aufttritten, Gesprächen und Terminen bei diversen Politikern und haben so einen massiven Druck auf die Politiker ausgeübt, bis sie eingeknickt sind und in einer regelrechten Hauruckaktion das Waffenrecht in das verschärft haben, was es nun heute ist.

Die Waffenbesitzer haben sich aber diesmal gewehrt und den üblichen Parteien, wie den Grünen und der SPD einen regelrechten Schlag ins Gesicht beschert.

Ob sich das nun auf Dauer bewähren wird, werden wir sehen.

Was nun den Vater von Tim angeht, nun ob er wegen Beihilfe etwas aufgebrummt bekommt wird sich zeigen, aber egal ob das Bedürfnis der Tatwaffe im Waffenschein oder im Sportschiessen lag, ist vollkommen unerheblich. Der normale Bürger kennt und will den Unterschied nicht kennen. Der sieht nur, dass die Waffe zu Hause aufbewahrt wurde.

Aber der Verstoß der Aufbewahrung des Vaters war zm Zeitpunkt der Tat lediglich eine Ordnungswiedrigkeit und kann wohl auch nur als eine solche geahndet werden. Also einen Klapps auf die Finger, im übertragenen Sinn. Und aufgrund der Schuld, die die Familie in sich sieht, wird da wohl eher nichts passieren.

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.. ein öffentlicher Prozess würde nur von Antiwaffenlobby benutzt werden wieder groß in die Medien zu kommen, den Legalwaffenbesitzer würde ein Prozess überhaupt nichts nützten.

:icon14: genau so ist es.. vermutlich würde ein öffentlicher Prozess sogar noch mehr schaden.. der ganze Mist ist jetzt so gut wie vergessen.. tauch er wieder in den Medien auf wird die Sache wieder hoch geredet..

Und selbst wenn bei einem Prozess öffentlich bekannt würde das die Waffe ilegal gewesen ist würde es jetzt nichts mehr ändern.. oder glaubt jemand das die Änderungen im WaffG zurück genommen werden würden :lol:

Gruß

Hunter

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Ein öfftl. Prozess mit entsprechenden Medienecho wären nur für die anderen gut, selbst wenn er die Waffe auf Waffenschein gehabt hat käme das garnicht rüber. Die meisten Presseheinis wissen doch bis heute nicht den Unterschied zw. Waffenschein und Waffenbesitzkarte, und wollen ihn auch garnicht wissen.

Es würde nur um Waffen in priv. Besitz geben und das ABW hätte wieder seinen großen Auftritt.

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