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Waffenbesitzer müssen Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfung tragen!


IMI

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Hallo Leute,

wir als Waffenbesitzer können nicht wirklich von einer Zuverlässigkeitsprüfung sprechen,

was meint ihr welcher Aufstand geprobt wird wenn ihr einen Verlängerung des Flugscheins beantragt,

Sicherheitsüberprüfung heißt das Zauberwort,

das kostet nicht nur Geld, sondern der Generalverdacht der Terrorpiloten wird jedem unterstellt.

Wer dreimal zu schnell beim Autofahren erwischt wird ist unzuverlässig, weil er sich nicht mehr an die Normen hält

und außerdem wird jeder von allen möglichen Ämtern durchleuchtet. Verfassungschutz und BKA sind nur ein ganz kleiner Teil davon.

Also mal schön die Bälle flach halten,

wer hier über den Verlust der Grundrechte jammert, sollte mal ruhig in die Luft gehen.

In diesem Sinn

ein schönes WE

LG

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Hallo Leute,

wir als Waffenbesitzer können nicht wirklich von einer Zuverlässigkeitsprüfung sprechen,

was meint ihr welcher Aufstand geprobt wird wenn ihr einen Verlängerung des Flugscheins beantragt,

Sicherheitsüberprüfung heißt das Zauberwort,...

Du sprichst von einem Flugschein als Linienpilot?

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Wie würde es sich mit den Gebühren bei einem Hartz VI Empfänger verhalten ? Könnte er seine Gebührenrechnung, so wie all seine anderen auch zur Kostenübernahme auch seiner ARGE oder Landratsamt vorlegen ?

Klar, ebenso wie die Rechnungen für Munitionskosten , welche für das Weiterbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses anfallen. Kein Wunder, dass der Sozialstaat den Bach runter geht. Jetzt sind die Schützen (hier die Hartz IV-GKler) auch dafür noch mitverantwortlich...

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Das bedeutet, wenn ich das richtig verstanden habe, dass meine Behörde mich schriftlich daraufhinweisen muss, wenn ich eine Bescheinigung über regelmäßiges Schiesstraining erbracht habe, das alles ok ist?

Wenn der Aufwand für die Bedürfnisprüfung berechnet wird, ist natürlich auch dieses Ergebnis mitzuteilen. Klar.

Und was ist mit Amtshandlung hat keine Außenwirkung gemeint?

Mit Außenwirkung ist hier vereinfacht gesagt gemeint, dass es sich nicht um eine rein interne Verwaltungshandlung (z.B. Anlegen einer Akte, Telefonat zwischen Waffenbehörde und anderer Behörde, Stellenanhörung) handelt, sondern dass ein Ergebnis dem Betroffenen gegenüber bekanntgegeben wird.

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Was würdet ihr den sagen, wenn nach jeder Überprüfung eures Kennzeichens durch die Polizei, von dem ihr heute nicht mal was mitbekommt, ein Gebührenbescheid über 32,67 ins Haus flattern würde?

Du hast es offenbar noch nicht verstanden. Verkehrskontrollen lassen sich nicht mit der Regelprüfung vergleichen, weil die gesetzlichen Vorgaben dazu unterschiedlich sind. Nur letztere MUSS die Waffenbehörde in fest vorgegebenen Abständen durchführen und sie wird im Interesse des Waffenbesitzers tätig.

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Hallo Leute,

wir als Waffenbesitzer können nicht wirklich von einer Zuverlässigkeitsprüfung sprechen,

was meint ihr welcher Aufstand geprobt wird wenn ihr einen Verlängerung des Flugscheins beantragt,

Sicherheitsüberprüfung heißt das Zauberwort,

`n Kumpel aus`m Ballerverein ist Verkehrspilot. Laut dessen Aussagen sind die Überprüfungen für Waffenbesitz und Flieger fliegen identisch. Was will an auch mehr überprüfen? Da ist ja nicht mehr. Und mit `m Auto fährt der wie Sau. Alles was noch Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot ist, juckt den überhaupt nicht.

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  • 1 Jahr später...
So, heute hat's ich auch "erwischt". 25 Euro sind fällig, Zweifel an meiner Zuverlässigkeit gab es selbstverständlich keine.

Soweit ich den Tenor hier im Thread verstehe, ist es sinnlos, dagegen rechtlich etwas zu unternehmen? Einfach zahlen und Klappe halten?

De facto: Ja.

Einfach als "Gebühr für die Bescheinigung der weiterhin vorliegenden Berechtigung" ansehen und dann schmerzt es auch nicht mehr so. Die ganzen anderen Gebühren hast du ja auch bezahlt.

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Soweit ich den Tenor hier im Thread verstehe, ist es sinnlos, dagegen rechtlich etwas zu unternehmen? Einfach zahlen und Klappe halten?

Wenn folgendes zutrifft:

1. Das Ergebnis der Überprüfung ist Dir mitgeteilt worden

2. Die Gebühr liegt im Rahmen (so um die 30,- Euro sind für den Regelfall vertretbar).

3. Du bist in den letzten sechs Monaten nicht bereits nach den selben Maßstäben überprüft worden (z.B. im Zuge Jagdscheinverlängerung, SprengG-Erlaubnis oder anderer waffenrechtlicher Erlaubnis)

hast Du in der Tat keine Chance, dagegen vorzugehen.

Falls es Dich tröstet: in den 70er-Jahren hat die damals noch erforderliche Verlängerung der Waffenbesitzkarten Geld gekostet. An deren Stelle trat dann die fünfjährige Regelprüfung, die zum April 2003 auf drei Jahre reduziert wurde. Dies wird im BVerwG-Urteil vom September 2009 unter anderem auch als "historisches" Argument pro Gebührenerhebung angeführt.

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Falls es Dich tröstet: in den 70er-Jahren hat die damals noch erforderliche Verlängerung der Waffenbesitzkarten Geld gekostet. An deren Stelle trat dann die fünfjährige Regelprüfung, die zum April 2003 auf drei Jahre reduziert wurde. Dies wird im BVerwG-Urteil vom September 2009 unter anderem auch als "historisches" Argument pro Gebührenerhebung angeführt.

Wirklich?

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Tach Leute,

also wir sind uns doch einig. Es geht nur darum, uns "einen mitzugeben". "Eins auswischen" könnte man auch sagen. Pure Gehässigkeit. Die halten sich die Bäuche vor Schadenfreude.

Wenn sie es denn brauchen und es "nur" 25 Euro alle drei Jahre sind, zähneknirschend zahlen..

Nach dieser Logik müssten die vorwiegend linken Krwallskis vom Atomtransport nach Gorleben den Polizeieinsatz zahlen..... oder nicht?

Grüße

kape357

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Ja, bist wohl noch nicht alt genug. :D

Alzheimer habe ich zumindest noch nicht.

In meiner ersten WBK war die zeitliche Beschränkung schon noch drinnen für die Verlängerung habe ich aber sicher nichts gezahlt.

Zwischenzeitlich habe ich auch eine Reihe WBK aus 72 gesehen die zeitlich befristet waren, davon war aber auch keine (gebührenpflichtig) verlängert.

Daher meine Zweifel ob tatsächlich WBKs kostenpflichtig verlängert wurden.

Mag sein dass die Verlängerung Geld gekostet hätte, sie war aber vor Eintritt der Gebührenpflicht mit dem WaffG 76 schon abgeschafft.

Karl

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Mag sein dass die Verlängerung Geld gekostet hätte, sie war aber vor Eintritt der Gebührenpflicht mit dem WaffG 76 schon abgeschafft.

Vollkommen richtig, die WaffKostV gab es zu dieser Zeit noch gar nicht. Im Urteil des BVerwG wird auch nicht behauptet, dass die Gebührenpflichtigkeit mit der damals nach WaffG 1972 vorgesehenen Verlängerung zu tun hat.

Die Abschaffung der WBK-Befristung hatte ja auch gerade den Sinn, den Bürger zu entlasten. Siehe dazu BT-Drs. 7/2379, S. 1:

A. Problem

Einige Regelungen des Waffengesetzes haben sich als zu wenig flexibel erwiesen und zu Belastungen geführt, deren Aufrechterhaltung im Sicherheitsinteresse nicht unbedingt erforderlich ist. [...]

B. Lösung

Die Befristung der Waffenbesitzkarte auf fünf Jahre wird beseitigt. [...]

Für die Gebührenpflichtigkeit der Regelüberprüfung bei Jagdscheininhabern wird übrigens mit dem WaffG 1976 argumentiert: http://www.waffenrechtslupe.de/waffenrecht...ininhabern-7149

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Vollkommen richtig, die WaffKostV gab es zu dieser Zeit noch gar nicht. Im Urteil des BVerwG wird auch nicht behauptet, dass die Gebührenpflichtigkeit mit der damals nach WaffG 1972 vorgesehenen Verlängerung zu tun hat.

Die Behauptung stammt vom Sachbearbeiter, ich habe nur die Gebührenpflicht von 1972 bezweifelt.

Karl

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Der Passus stammt aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.01.2004, welches in das BVerwG-Urteil vom September 2009 eingeflossen ist.

Der Kreisrechtsausschuss der Beklagten äußerte erstmals, dass die WBK-Verlängerung vor 1976 gebührenpflichtig war. Und genau daran kann ich mich persönlich auch noch erinnern.

Mag natürlich sein, dass die Gebühr damals nicht in allen Regionen erhoben worden ist und zersplitterte Teile der Verwaltung kostenlos die WBK verlängert haben. Mit dem WaffG1976 war der "Spuk" dann in der Tat überall vorbei.

Das erinnert mich übrigens an die Einsichtnahme in eine uralte Akte aus der Zeit des III. Reiches. Nach dem verpflichtenden Gruß Heil.... (der Rest ist bekannt) folgte ein Gebührenbescheid mit ungefähr folgendem Wortlaut:

1 labendes Vesper für den Kutscher

1 Sack Hafer für die Pferde des Antragstellers

Tagegeld für den Schirrmeister

Alles zusammengezählt war dann in bar zu entrichten. :)

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Der Kreisrechtsausschuss der Beklagten äußerte erstmals, dass die WBK-Verlängerung vor 1976 gebührenpflichtig war. Und genau daran kann ich mich persönlich auch noch erinnern.

Mag natürlich sein, dass die Gebühr damals nicht in allen Regionen erhoben worden ist und zersplitterte Teile der Verwaltung kostenlos die WBK verlängert haben. Mit dem WaffG1976 war der "Spuk" dann in der Tat überall vorbei.

Du hast sicher recht dass die Verlängerung der WBK kostenplichtig gewesen wäre, wenn der Fall eingetreten wäre.

Die WBK waren grundsätzlich für fünf Jahre gültig, d. h. die ersten WBK hätten 1977 kostenpflichtig verlängert werden müssen wenn nicht vorher nämlich 1976 die befistete Gültigkeit abgeschafft worden wäre.

Karl

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Wenn man z.B. an die Verlängerung von Fischereischeinen denkt, hast Du sicherlich recht. Hab noch nie verstanden, warum die nicht wie ein Autoführerschein unbefristet erteilt werden. Der einzige einigermaßen noch plausible Grund wäre, dass das Passbild irgendwann nicht mehr der Person zugeordnet werden kann.

Erlaubnisverlängerungen machen meines Erachtens nur dann Sinn, wenn nach gewisser Zeit irgendwelche Unterlagen zur Bestätigung, dass die bisherigen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, vorzulegen sind (z.B. Versicherungsbestätigung zum Schutz gegen Haftpflicht, Bedürfnisnachweis, ärztliches Attest o.ä.).

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Ich finde, daß es sich hierbei um reine Abzocke handelt, genauso, wie bei dem neuen Personalausweis! Wieso muß der jetzt mehr als dreimal soviel kosten und vor allem, keiner der Leute wollte das Ding, das ist doch nur wieder so eine Geld- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!!!

Sie müssen es von den Lebenden nehmen und da sind wir Jäger/Schützen eine passende Zeilgruppe, um uns zu melken!!

Aber was will man machen, in Deutschland ist das halt so!

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Na ja, die Grundfrage lautet halt, ob der einzelne oder die Allgemeinheit den Aufwand bezahlen, der für die Regelprüfung betrieben wird.

Dass die Regelprüfung sinnvoll und wichtig ist, bestreitet hier wohl niemand. Und dann ist es doch wohl auch in Ordnung, dass nur die Betroffenen die Gebühr bezahlen. Oder ?

Edit: die Einführung des elektronischen Personalausweises hat andere Hintergründe. Durch ihn sollen unter Einsatz der neuen Technologien die Sicherheitsmerkmale verbessert werden. Ob dies tatsächlich gelingt, wird die Praxis zeigen.

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