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IGNORED

Waffenbesitzer müssen Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfung tragen!


IMI

Empfohlene Beiträge

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass

Waffenbesitzkarteninhaber für die turnusmäßige

Zuverlässigkeitsüberprüfung (alle 3 Jahre) eine

Verwaltungsgebühr von 25 € entrichten müssen, wenn die Gebühr von

der Waffenerlaubnisbehörde in Rechnung gestellt wurde. (Az:6C30.0

Bisher haben die Erlaubnisinhaber von dieser behördlichen

Überprüfung nichts mitbekommen und wurden auch nicht

zu Gebühren herangezogen.

Begründung des BVerG:

Den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis treffe die Pflicht, sich

so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und

persönlichen Eignung aufkommen. Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers falle

auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen

Eignung in seinen Verantwortungsbereich und werde von ihm im Sinne

des Gebührentatbestandes veranlasst.

Für mich ist die Entscheidung schwer zu verstehen, da hier ein

behördliches Handeln ohne Zutun des Erlaubnisinhabers von statten geht und

der soll dafür auch noch löhnen???

Quelle:

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic....&highlight=

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Meine Meinung: Schweinerei! Ein weiteres parteiideologisches Urteil des BVerwG.

Leider gibt es die Urteilsbegründung noch nicht im Internet. Es gibt jedoch bereits mehrere Gerichtsurteile dazu, die dies auch so sahen.

Nur ein aufgehobenes Verwaltungsgerichtsurteil sah dies anders und betonte, dass die Regelüberprüfung ein reines Verwaltungsinternum sei.

Von den Gerichten wurde meist vorgetragen, dass die Regelüberprüfung im Interesse des Erlaubnisinhabers sei und er deshalb die Gebühren tragen muss.

Diese herrscheinde Meinung verkennt, dass die waffenrechtliche Erlaubnis unbefristet gilt und die Behörde die Beweislast für das Vorliegen der Rücknahme- bzw. der Widerrufsvoraussetzungen trägt. Insbesondere die Zuverlässigkeit gilt nach erstmaliger positiven Feststellung solange fort, bis etwas Gegenteiliges festgestellt wird.

Somit verfolgt die Regelüberprüfung allein den Zweck der Informationsgewinnung zur Vorbereitung der Rücknahme bzw. des Widerrufs der Erlaubnis. Kein verständiger Rechtsanwender würde jedoch soweit gehen, einem Erlaubnisinhaber ein Interesse am Bekanntwerden seiner Unzuverlässigkeit zu unterstellen. Vielmehr erfolgt diese Informationsgewinnung ausschliesslich im öffentlichen Interesse, nämlich um Gefahren, welche von unzuverlässigen Erlaubnisinhabern ausgehen könnten, vorzubeugen. Demnach ist es nur gerecht, wenn die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommt.

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Auswirkungen für die Praxis:

Entgegen der Bosbach-Begründung (die ja im Gesetz keinen Halt gefunden hat) könnten in Zukunft über den angesprochenen Gebührenauffangtatbestand "sonstige Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen"* auch häusliche Prüfungen der Aufbewahrung in Rechnung gestellt werden.

---

* (§ 4 Abs. 3, § 50 Abs. 1 und 2 WaffG i.V.m. §§ 9, 11, 13, 14 VwKostG sowie § 1 WaffKostV i.V.m. Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zur WaffKostV)

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Meine Meinung: Schweinerei! Ein weiteres parteiideologisches Urteil des BVerwG.

...

Die müssen sich an die bestehenden Gesetze halten. Nur selten wagt es ein "Verwaltungs"-Gericht dem Gesetzgeber den "Effenberg" zu zeigen. Für die Verfassungsmäßigkeitsentscheidung, wäre ein Verfassungsgericht zuständig. :closedeyes:

Da bleibt einem baw. nur, sich an die faktische "1/3"-Regel zu halten: "Spätestens alle drei Jahre ist eine neue waffenrechtliche Erlaubnis zu beantragen!" :00000733:

Euer

Mausebaer :blum:

.

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Was ich nicht verstehe ist das diese Prüfung doch unter den Behörden abläuft. Wieso entstehen dann Kosten ?? Dann müsste ich ja auch die Bearbeitung der Steuererklärung bezahlen oder ? Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit greifen doch alle auf das selbe Programm zu und Behörden sind doch noch staatliche Einrichtungen oder müssen die jetzt Gewinne erzielen.

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Was ich nicht verstehe ist das diese Prüfung doch unter den Behörden abläuft. Wieso entstehen dann Kosten ?? Dann müsste ich ja auch die Bearbeitung der Steuererklärung bezahlen oder ? Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit greifen doch alle auf das selbe Programm zu und Behörden sind doch noch staatliche Einrichtungen oder müssen die jetzt Gewinne erzielen.

Für das Führungszeugnis müssen die glaube ich Geld an das Bundesamt für Justiz abdrücken. Außerdem haben die ja auch Arbeitsaufwand und über zu viel Geld konnte sich die öffentliche Hand noch nie beklagen. Der Traum aller Waffengegner ist doch, dass LWBs für ihre eigene Überwachung komplett selber zahlen.

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... Der Traum aller Waffengegner ist doch, dass LWBs für ihre eigene Überwachung komplett selber zahlen.

Muss ich mir nun Sorgen machen? Hier kreist seit gestern so ein silberner Überwachungssatellit über mir... Ich glaub, das wird teuer....

IMI

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Fehlt nur noch, dass bei einem staatsanwaltlien Emittlungsverfahren der Betroffene, wenn er unschuldig ist, die Kosten zu tragen hat. Ist ja auch in seinem Sinne ihn zu entlasten. :confused:

Dann könnte man auch gleich bei Verkehrskontrollen einen Gebührenbescheid wegen der negativen Abfrage der Person ausstellen, ist ja auch im Sinne des Bürgers wenn er nicht zur Festnahme ausgeschrieben ist und man ihm das direkt mitteilen kann.

Man, man ,man, da müssen einige Komunen aber ganz schön auf die Kohle angewiesen sein.......

Inst200

PS: dieser Beitrag ist für den Leser kostenfrei........

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Für das Führungszeugnis müssen die glaube ich Geld an das Bundesamt für Justiz abdrücken.

Die Gebühr für das Führungszeugnis müsste bei der Erteilung einer Erlaubnis in der Austellungsgebühr mit enthalten sein, wenn das Führungszeugnis, welches nur die Behörde bekommt, der Behörde in diesem Falle überhaupt was kostet. Der Knackpunkt ist ja auch der, dass wir nicht wissen, ob solche Dienstleistungen bei den Behörden untereinander Kosten verursachen. Deshalb könnte man annehmen, dass im Falle einer Rechnung für eine Regelüberprüfung, der LWB vielleicht kein Führungszeugnis bezahlt.

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Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers falle

auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen

Eignung in seinen Verantwortungsbereich und werde von ihm im Sinne

des Gebührentatbestandes veranlasst.

Diese Begründung ist an Merkbefreiung kaum noch zu überbieten.

Aber das Thema hatten wir schonmal.

Was glaubt ihr wäre in diesem Lande los,wenn im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle im Strassenverkehr Gebühren für die Durchführung derselben in Rechnung gestellt würden,ohne das ein Verstoß gegen die STVO vorliegt?

Gruß André

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Fehlt nur noch, dass bei einem staatsanwaltlien Emittlungsverfahren der Betroffene, wenn er unschuldig ist, die Kosten zu tragen hat.

Dem ist ja bereits auf ähnliche Art und Weise schon so. Nachdem mein Anwalt eine Verwaltungsklage gegen meine Behörde eingereicht hat und die Behörde den "Schwanz" vor den Verwaltungsgericht eingekniffen hat, wurde das Verfahren ohne Urteilssprechung eingestellt. Aufgrund der Tatsache, dass es keinen Verurteilten gab, durfte meine Waffenrechtschutzversicherung 75% aller endstandenen Kosten tragen. Ohne Waffenrechtschutz sieht der LWB heutzutage alt aus, denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus. Und mit den Krähen meine ich unsere Behörden.

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Dieses Urteil ist einfach nur mal wieder zum brechen und mM stellt die Lizenz zum Gelddrucken dar. Dafür das hier eine zwangsmäßige Überprüfung getätigt von der man in der Regel absolut nichts mitbekommt muß man auch noch zahlen. Wie krank ist das denn nur...

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Das was ich nun denke darf ich öffentlich nicht äußern.......

Das Andere ist.....

wenn ich schon dafür zahlen muss, kann ich dann auch eine Aufstellung der getätigten Arbeitsschritte verlangen?

Was aus diesem Land wird, treibt mich immer mehr dazu mich mit Auswanderung zu beschäftigen.

Nicht weil mir hier die Menschen oder die Landschaften nicht gefallen!

Sondern weil ich der Meinung bin, dass es hier nicht mehr lange dauert bis der Bürger hat keinerlei Möglichkeiten mehr hat sich gegen Beschlüsse, der "Politiker" und deren "Beamten", zur Wehr zu setzen.

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wenn ich schon dafür zahlen muss, kann ich dann auch eine Aufstellung der getätigten Arbeitsschritte verlangen?

Du kannst nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht bekommen. Ist aber erneut gebührenpflichtig!

Es gab da auch ein Urteil des Hessischen VGH vomn 03.09.2008 (Az. 5 A 991/08), dass Jäger doppelt für ihre Überprüfung zahlen müssen: einmal wegen dem Jagdschein und einmal wegen der waffenrechtl. Regelüberprüfung und das selbst dann, wenn nach Landesrecht ein und dieselbe Behörde zuständig ist.

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Wieso denkst Du, dass das klappen könnte?

Weil Du bei jeder neuen waffenrechtlichen Erlaubnis erneut zu überprüfen bist, wenn die letzte Überprüfung etwas länger zurück liegt.

Also

  • entweder zahlst Du für nix :traurig_16:
  • oder Du beantragst einfach vor Ablauf der 3 Jahre 1 neue waffenrechtliche Erbaubnis und zahlst für diese. :eclipsee_gold_cup:

Zahlen mußt Du immer. :huh:

Dein

Mausebaer

.

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Was ich nicht verstehe ist das diese Prüfung doch unter den Behörden abläuft. Wieso entstehen dann Kosten ?? Dann müsste ich ja auch die Bearbeitung der Steuererklärung bezahlen oder ?

Was nicht ist, kann ja noch werden- hoffentlich liest keine entsprechende Behörde diesen Vorschlag mit!

Bei zusätzlichen Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung über Gebühren läuft da behördliche Phantasie oft zur Hochform auf!

---angefangen von der Glühlampensteuer, Gardinensteuer, Salzsteuer---usw.

WENN die eine oder andere Gebühr (besser:Steuer/Einnahmequelle) tatsächlich nach Jahrzehnten abgeschafft wurde/wird, dann nur, weil diese nichts mehr Lukratives bringt.--

MfG!

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Wir haben unsere Waffen demnach als nur "Abbonniert"? Was passiert wenn man diese ~25€ nicht bereit ist zu zahlen? Verliert man sein Bedürfnis dadurch? Waffenbesitz gegen eine Grundgebühr, die alle drei Jahre zu entrichten ist. Interessantes Geschäftsmodell.

könnte man so interpretieren. Fernziel der Gesetzgebung scheint zu sein, die staatl. Sanktionen & Willküraktionen (z.B. in Form von immer neuen Gebühren) gegenüber uns weiter voranzutreiben. Bei jedem, der deswegen sein Hobby aufgibt, ist das vorgegebene "Klassenziel" erreicht. :help:

Wenn ein Richter so entschieden hat, beweist das wiederum wes Geistes Kind er ist. Die Rechtmäßigkeit dieses Urteils wage ich mal zu bezweifeln, da die Zuverlässigkeitsprüfung ja nicht vom WBK-Innhaber, sondern vom Gesetzgeber angestoßen wird.

Mich erinnert das an Zeiten in Deutschland, in denen willkürlich festgenommenen & im Schnellverfahren verurteilten z.B. durch Enteignung die Gerichtskosten aufgebürdet wurden. :gaga:

Ach ja, nochmal zur Erinnerung: ist nicht am 27. September Bundestagswahl ?

.338 Lapua

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Und hier kommt das zentrale Waffenregister zum Zuge - als Argument für unsere Sache!

Wir werden das zentrale Waffenregister nicht verhindern können, aber damit den Gebührenaufwand. Denn wenn das Bundeszentralregister und das zentrale Waffenregister miteinander verknüpft werden, das sollten wir fordern, dann ist die regelmäßige Überprüfung jedes Legalwaffenbesitzers hinfällig. Wer sich was zu Schulden kommen lässt wird automatisch gemeldet, der Rest, die überwältigende Mehrheit also, muss daher nicht mehr extra überprüft werden. Fertig ist die Laube.

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