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IGNORED

Waffenbesitzer müssen Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfung tragen!


IMI

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Das ist ja gleich am ersten Tag mächtig in die Hose gegangen, wer zahlt denn da für die Inkompetenz?

hat denn das volk entschieden, daß sie den neuen perso wollen oder wurde das wieder von oben herab diktiert?

ich wusste gar nicht, daß da ein neuer kommen soll da mein alter jetzt noch 10 jahre gültig ist.

ich möchte diesen neuen perso eigentlich nicht haben. und ich werde auch meinen alten behalten solange er gültig ist. die kosten für den neuen werde ich nicht tragen. um mich auszuweisen git es auch noch andere dokumente - und urlaub kann ich auch in d-land machen. warum in die ferne schweifen..........

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Gesunder Menschenverstand reicht aus - oder willst Du keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr im Waffenrecht haben ?

Ist so eine Frage. In dem hier zugrunde liegenden Zusammenhang der REGELüberprüfung wäre die Zuverlässigkeitsprüfung doch eigentlich überflüssig. Treten nämlich Tatsachen ein, die die Zuverlässigkeit (oder Eignung) in Frage stellen, dann müsste ja eigentlich die Waffenbehörde informiert werden und tätig werden.

Sich darauf zu verlassen, daß da immer eine turnusmäßige Überprüfung stattfindet, ist doch irgendwie eine Bankrott-Erklärung. Das ist auch einer der Gründe, weshalb ich die "Außenwirkung" der Überprüfung anzweifle, und damit die Rechtmäßigkeit der Gebühren.

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wenn diese turnusmäßige überprüfung gründlich gemacht werden würde

Schwerer Denkfehler ! :contra:

Entweder funktioniert ein System, daß die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer kontrolliert. Oder das System ist Kappes. Wenn also jemand einschlägig vorbestraft wird, soll durch ein solches Urteil die Waffenbehörde auch veranlasst werden, das Ihre zu tun.

Wenn wir eine turnusmäßige Überprüfung brauchen, ist das bisherige System nicht leistungsfähig genug. Das meinte ich mit "Bankrott-Erklärung"

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Gesunder Menschenverstand reicht aus - oder willst Du keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr im Waffenrecht haben ?

Doch. Aber es würde nach allgemeiner Lebenserfahrung genügen, wenn diese alle 10 Jahre erfolgt (anlasslos), wenn im Gegenzug jede relevante Verurteilung automatisch der Waffenbehörde übermittelt würde.

Dann würde es nur die wirklich betroffenen treffen und sonst eben eine allgemeine , in akzeptablen Abstand erfolgende anlasslose Aktualisierung.

Schließlich sind auch Behörden nicht unfehlbar und es könnten Dinge übersehen werden.

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dann sollen sie die überprüfung ganz sein lassen. bringt nix wenn ich nach nem unfall mit 2,6 °/oo noch zuverlässig bin aber bei einer polizeikontrolle im (revier)fahrzeug noch ne 12er schrotpatrone liegt, die zuverlässigkeit futsch ist.....

wie ist da die verhältnismäßigkeit?????

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verhältnismäßigkeit?????

Verhältnismäßigkeit hat nichts mit Fehlern zu tun. Wer Alk säuft und dann Maschinen bewegt, handelt nicht verantwortungsvoll. Wenn es nicht auffällt, auffällt, aber nicht geahndet wird oder bestraft wird, aber die Waffenbehörde nicht informiert wird ist das ein Fehler. Aber aus dem Fehler kannst Du über den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht für einen anderen Fall argumentieren. Wenn jemand aus dem 4 Stock fällt und sich nur die Beine bricht, ist daß auch nicht eine Garantie für Dich persönlich, daß bei jedem Sturz aus dem 4. Stock ein Weiterleben garantiert ist.

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Gesunder Menschenverstand reicht aus - oder willst Du keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr im Waffenrecht haben ?

Nach "gesunden Menschenverstand" geht es leider in diesem Land immer weniger.

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist auch kein Allheilmittel, im 19.Jh noch Anfang des 20.Jh. hatten wir auch keine ist

deshalb das Abendland untergegangen?

Die letzten Waffenrechtsverschärfungen der letzten 10 Jahre was haben sie denn gebracht ausser mehr Bürokratie?

Gar nichts! Und ich fühle mich deswegen keineswegs sicherer wenn ich auf die Strasse gehe.

Was sagt denn die Prüfung aus gar nichts, ein Beispiel jemand der mehrfach schwarz gefahren ist und deshalb

vorbestraft dürfte Schwierigkeiten haben eine EWB zu erlangen.

Ein anderer der ein (augenscheinlich) weises unbeschriebenes Blatt ist bekommt die EWB, dann hat er einen Streit

mit der Ehefrau rastet aus und bringt die Familie um, so schon oft geschehen und in besseren Kreisen.

Was wohl auch bei der Anwältin die zum Amokläufer wurde so geschehen ist.

Soll heißen nicht jeder Schwarzfahrer und Betrüger wird automatisch zum Mörder wenn man ihm eine Schusswaffe

genehmigt.

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Ist so eine Frage. In dem hier zugrunde liegenden Zusammenhang der REGELüberprüfung wäre die Zuverlässigkeitsprüfung doch eigentlich überflüssig. Treten nämlich Tatsachen ein, die die Zuverlässigkeit (oder Eignung) in Frage stellen, dann müsste ja eigentlich die Waffenbehörde informiert werden und tätig werden.

Kannst Du bitte mal erklären, wie das in der Praxis funktionieren soll ? Woher wissen die Informanten denn, dass die Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist und falls ja wer für diese zuständig ist, ob die Info datenschutz- und waffenrechtlich koscher ist etc. ?

Nein, das muss schon - wie in vielen anderen Rechtsgebieten - die Behörde prüfen.

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wenn diese turnusmäßige überprüfung gründlich gemacht werden würde, hätten viele keine wbk mehr, ...

Jedes Jahr werden von den Waffenbehörden viele WBK-Inhaber deswegen ausgesiebt. Das wird schon gründlich gemacht, keine Bange.

...denn die zuverlässigkeit ist auch nach einer trunkenheitsfahrt in verbindng mit einem verursachten verkehrsunfall dahin.

oder irre ich mich da?

Ja, da irrst Du, denn so pauschal kann man das nicht stehen lassen. Die Zuverlässigkeit ist bei solcher zu den sogenannten gemeingefährlichen Straftaten nach 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches zählenden Verurteilungen erst ab 60 Tagessätzen futsch (lt. BVerwG-Urteil gibt es bei deartiger Regelunzuverlässigkeit auch keine besonderen Umstände für Ausnahmen im Einzelfall).

Hinsichtlich der persönlichen Eignung wird in der Regel ab festgestellten 1,6 Promille BAK ein amts- oder fachärztliches Zeugnis angefordert. Nur wenn das Gutachten negativ ausfällt, folgt wiederum der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis sofern nicht freiwillig die Rückgabe der Erlaubnisurkunde und Überlassung/Unbrauchbarmachung der Waffen erfolgt.

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  • 1 Monat später...
Wann waren noch bei euch die nächsten Wahlen?

Die Landtagswahl war am 9. Mai 2010. Der Landtag hat am 14. Juli 2010 Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin gewählt. Die Mitglieder des Kabinetts Kraft wurden am 15. Juli 2010 ernannt und vereidigt.

Die neue Gebührenordnung wurde verkündet im GVBl. Nr. 17 vom 14. Mai 2010, war also eine der letzten Amtshandlungen der CDU/FDP-Regierung.

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Die Landtagswahl war am 9. Mai 2010. Der Landtag hat am 14. Juli 2010 Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin gewählt. Die Mitglieder des Kabinetts Kraft wurden am 15. Juli 2010 ernannt und vereidigt.

Die neue Gebührenordnung wurde verkündet im GVBl. Nr. 17 vom 14. Mai 2010, war also eine der letzten Amtshandlungen der CDU/FDP-Regierung.

Und du glaubst, daß sie diese Gebührenordnung nicht verändern kann/wird - bei all den von ihr geplanten Neuausgaben?

Und wie lange wird dieses fragile Konstrukt wohl halten?

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