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IGNORED

Frontal 21 - Ein Fake?


Evil-TK

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Bei 14.716,18 EUR Steuerschulden ist normalerweise die waffen- und gewerberechtliche Zuverlässigkeit weg. Bei Otto-Normalbürger hätte es längst Kontopfändungen durch das Finanzamt gegeben. Warum nicht bei Armatix?

Weil da ein ganz spezieller Investor, wie ich las, einen Anteil von 25% hat ( Zahl richtig ? ). :peinlich::peinlich:

Und da gibt es diesen Spruch mit der Krähe und Otto Normalbürger ist eben der Letzte in der Hackordnung.

Mir fallen noch mehr Sprüche ein: Wenn zwei das Gleiche tun, ist´s noch lange nicht das Gleiche.

Oder ( Fastzitat vom Kabarettisten ). Na so ein Zufall, so ein kleiner, das macht doch nichts, das merkt doch keiner.

Wir sind hier in Deutschland und nicht bei: Wünsch Dir was.

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Gast HerrJedermann
Vorsicht: wenn Du eine gewisse Landesbank meinst -> ist bereits ausgestiegen.

Was????

Hör Ich zum ersten mal.

Wie geht`s den dann mit A* weiter?

Gibt`s da noch Infos dazu?

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Vorsicht: wenn Du eine gewisse Landesbank meinst -> ist bereits ausgestiegen.

Nicht schecht, dann ist es schon einmal kein 1/4-Staatsbetrieb mehr!

:gutidee:

PS:

Wegen der Krähe ...

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Was????

Hör Ich zum ersten mal.

Wie geht`s den dann mit A* weiter?

Gibt`s da noch Infos dazu?

Die L-Bank Baden-Württemberg ist als Gesellschafter am 04.09. vergangenes Jahr ausgeschieden.

Jetziger Gesellschafter ist

Armatix S.A.

283, Route d´Arlon

L-1150 Luxemburg

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Gast God of Hellfire
Jetziger Gesellschafter ist

Armatix S.A.

283, Route d´Arlon

L-1150 Luxemburg

Weiß jemand, wer dahintersteckt?

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Denkt denn hier keiner an die Arbeitsplätze ? ...

An welche, die paar von Armatix oder die tausende der Waffenbranche ?

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Der absolute Hammer! Auf den genauen Inhalt der PTB-Bestätigung wird im Kundenschreiben nicht eingegangen, noch nicht einmal darauf, dass die PTB-Bestätigung auf der Armatix-Homepage einzusehen ist! Oder ist sie nicht mehr einsehbar?

Händler, die nicht begriffen haben, dass die Armatix-Sicherheitsphilosophien ohne Gummiring - der offensichtlich einzig und allein ein Herausgleiten von Quicklock und Trustlock verhindert - nicht mehr wert sind als ein im Schloss steckender Schlüssel werden sowieso nie begreifen worum es tatsächlich geht!

Nachtrag:

Selbst wenn jemand beim unbefugten Entfernen von Trustlock nach der Visiermethode vom März 2009 vergisst den Gummiring vorher mit einer Stecknadel zu entfernen, bekommt er mit dem Gummiring keine Probleme, weil der Lichbogen dem Gummiring ganz derbe Einheizen wird!

Eigentlich dürfte der dezente Hinweis von Armatix die Händler sehr hellhörig machen und eine Einladung zur Rücksendung von Armatix Quick- und Trustlock sein, da die Produkte offensichtlich - weil ein Gummiring über die Funktion entscheidet und dies durch eine fehlende kraftschlüssige Verbindung sich gravierend auswirkt - an einem unheilbaren Konstruktionsfehler leiden!

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Der absolute Hammer! Auf den genauen Inhalt der PTB-Bestätigung wird im Kundenschreiben nicht eingegangen,

Bei mir (über Umwege... :rolleyes: ) kam das komplette dreiseitige Schreiben an, Armatix-Brief plus 2 Seiten PTB - wenn das so bei denen als Brief rausging (jemand hat uns den Scan als PDF geschickt), wäre das auch offiziell. Vielleicht hat jemand warum auch immer nur die erste Seite verteilt, selbst aus Armatix-Sicht wäre das ja wenig sinnvoll. Die halten das ja weiterhin für eine Entlastung...

Wäre doch mal ein Verschlag, oder?

Armatix - am liebsten nur mit Gummi... :gutidee:

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... Bei mir (über Umwege... :rolleyes: ) kam das komplette dreiseitige Schreiben an, Armatix-Brief plus 2 Seiten PTB - wenn das so bei denen als Brief rausging (jemand hat uns den Scan als PDF geschickt), wäre das auch offiziell. ...

Danke für den Hinweis!

Unglaublich :peinlich:

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wg insolvenz:

insolvenzantrag kann gestellt werden von jedem gläubiger. bist du kein gläubiger, so kannst auch keinen insolvenzantrag stellen.

überschuldung ist im moment kein verpflichtender insolvenzantragsgrund, sofern eine positive fortführungsprognose gestellt werden kann. außerdem wäre, selbst wenn überschuldung noch ein pflichtgrund wäre, zunächst noch die insolvenzrechtliche überschuldung zu prüfen, bei welcher u.a. gesellschafterdarlehen anders bewertet werden, ein firmenwert angesetzt werden darf, etc...

einziger verpflichtender insolvenzantragsgrund ist somit z.Z. - bei positiver fortführungsprognose - eine zahlungsunfähigkeit.

zu verdanken ist das ganze der bankenkrise, sonst müssten nämlich eine ganze menge banken insolvenz anmelden, das war nicht gewollt... das ist jedoch hier nicht das thema.

fazit: insolvenzantrag kann nicht gestellt werden, es sei denn, man ist gläubiger, die firma selbst muss auch keinen stellen, es sei denn, sie ist zahlungsunfähig, was bedeuten würde, dass sie laufende verbindlichkeiten nicht bedienen kann...

ändern wird sich das mit dem 01.01.2011, sofern bis dahin nichts neues beschlossen ist (wovon ich allerdings ausgehe), dann würde auch überschuldung wieder zum pflichtgrund für einen antrag.

gruß, gut schuss und waihei

sebastian

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wg insolvenz: ...

fazit: insolvenzantrag kann nicht gestellt werden, es sei denn, man ist gläubiger, die firma selbst muss auch keinen stellen, es sei denn, sie ist zahlungsunfähig, was bedeuten würde, dass sie laufende verbindlichkeiten nicht bedienen kann...

Mit anderen Worten: Solange Reklamationen etc. nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen dar Armatix weiter an ihren Sicherheitsphilosophien basteln!

:peinlich:

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Hallo,

losgelöst von insolvenzrechtlichen Themen wirkt die aktuelle Situation kräftig auf die Taschen der Armatix-Eigentümer (wer auch immer das im Detail sein mag).

Bei der vorligenden Bilanz- und Verlustsituation kommt man als Firma kaum mehr an Bankfinanzierungen oder öffentliche Förderdarlehen (z. B. KfW) ran.

Das heißt: jeder Euro Verlust ist ggf. von den Eigetümern (z. B. als Gesellschafterdarlehen) in die Firma einzubringen. Die bereits angehäuften Verluste gehen auch an gut betuchten Eigentümern nicht so spurlos vorbei.

Jede Armatix-Aktion (Werbebriefe, Prozesse, Messeauftritte, Produktnachbesserungen, Zuwendungen an Parteien etc.) verursacht zusätzliche Kosten und Verluste. Das ist meines Erachtes eine "gute Medizin" für die Armatix-Akteure.

Gruß Hermann

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Jetzt muss ich nochmal saudoof fragen.

Jeder Waffenschrank, benötigt eine Einstfuung nach VDMA, richtig?

Bei Kurzwaffen mindestens VDMA Klasse "B".

Was ist aber mit dem Armatix?

Der ist doch genauso zur Aufbewahrung konzipiert. Müsste er nicht auch eine Schutzeinstufung der VDMA erhalten, also von denen auf Herz und Nieren getestet werden?

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Entschuldige, wenn ich deine Frage vielleicht nicht richtig verstehe, aber meinst du einen Ersatz von Armatix für einen B-Schrank?

Soviel ich weiß ist da noch nichts auf dem Markt. Eine Laufsperre ersetzt noch keinen Waffenschrank, sondern soll für zusätzliche Sicherung sorgen...

Da das A.-Ding im Vergleich zu einem B-Schrank Spielzeug ist, ist auch klar. Demnach könnte auch für A. eine "GS"-Prüfung vorgeschrieben sein, das würde genau so viel bringen.

Die Armatix-Systeme, die als "Waffenhalter" fungieren sind soviel ich weiß noch nicht auf dem Markt. Oder weiß dazu jemand mehr?

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Entschuldige, wenn ich deine Frage vielleicht nicht richtig verstehe, aber meinst du einen Ersatz von Armatix für einen B-Schrank?

Soviel ich weiß ist da noch nichts auf dem Markt. Eine Laufsperre ersetzt noch keinen Waffenschrank, sondern soll für zusätzliche Sicherung sorgen...

Da das A.-Ding im Vergleich zu einem B-Schrank Spielzeug ist, ist auch klar. Demnach könnte auch für A. eine "GS"-Prüfung vorgeschrieben sein, das würde genau so viel bringen.

Die Armatix-Systeme, die als "Waffenhalter" fungieren sind soviel ich weiß noch nicht auf dem Markt. Oder weiß dazu jemand mehr?

Hast mich falsch verstanden.

Auch mit Armatix müssten die Waffen trotzdem im Waffenschrank verbleiben.

Bislang wurde das Trustlock vond er PTB getestet, befürworetet und dann von Herrn Plößl in 20 Sekunden aus dem Lauf geholt.

So, jeder Waffenschrank muß eine Zertifizierung nach VDMA DIN erfüllen.

Welche DIN muss den Armatix erfüllen? Bislang ist ledglich eine eher fragwürdige Zulassung durch dei PTB erfolgt.

Daher also meine Frage, auch wenn die mit Armatix gesicherten Waffen weiterhin im Schrank aufbewahrt werden müssen, muss die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zusätzliche Waffensicherung nicht auch eine DIN erfüllen? Immerhin sind wir das Land der DIN-Normen?

Dabei ist es erstmal ergal, welche Sicherung, ob Armatix, Gunblock oder ein simples Abzugsschloss für € 10,-.

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Nach meinem Wissen hat eine DIN nichts mit einer Sicherheitszertifizierung zu tun. Die DIN (Deutsch Industrie Norm) wurde geschaffen, um die einen Standard für bestimmte Einzelteile oder Produkte zu schaffen. Damit sind bestimme Produkte, Hersteller unabhängig, kombinationsfähig. Als Beispiel: Ein DIN A4 Blatt passt immer in einen DIN A4 Hefter, egal von welchem Hersteller.

DU kannst also einen Waffenschrank aus DIN (Norm) Teilen zusammenbauen. Das Teil würde dann DIN konform sein, hätte aber keine Sicherheitszertifizierung, da Du nur 1mm Blech und 3mm Schrauben verwendet hast, alles nach DIN.

Die Kugeln, Schrauben, Stahlgüte usw. beim A-Dingens sind sicherlich auch nach einer DIN gefertigt, es sei denn, die Entwicklung erfolte z.B in den USA, dann hat das berühmte Loch zum Einführen des "Schlüssels" einen Durchmesser der in Zoll angegeben wird ;)

Gruss

SJ

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Nach meinem Wissen hat eine DIN nichts mit einer Sicherheitszertifizierung zu tun. Die DIN (Deutsch Industrie Norm) wurde geschaffen, um die einen Standard für bestimmte Einzelteile oder Produkte zu schaffen. Damit sind bestimme Produkte, Hersteller unabhängig, kombinationsfähig. Als Beispiel: Ein DIN A4 Blatt passt immer in einen DIN A4 Hefter, egal von welchem Hersteller.

DU kannst also einen Waffenschrank aus DIN (Norm) Teilen zusammenbauen. Das Teil würde dann DIN konform sein, hätte aber keine Sicherheitszertifizierung, da Du nur 1mm Blech und 3mm Schrauben verwendet hast, alles nach DIN.

Die Kugeln, Schrauben, Stahlgüte usw. beim A-Dingens sind sicherlich auch nach einer DIN gefertigt, es sei denn, die Entwicklung erfolte z.B in den USA, dann hat das berühmte Loch zum Einführen des "Schlüssels" einen Durchmesser der in Zoll angegeben wird ;)

Gruss

SJ

O.K. aber wie gesagt, jeder Schrank muss eine Mindestsicherheitsklassifizierung haben, um Waffen darin aufbewahren zu dürfen.

Müsste das nicht auch für Waffensicherungen gelten?

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Hallo Leute,

ich war die letzten Tage im Urlaub deswegen schreibe ich erst jetzt.

Wie ich sehe, hab ich hier anscheinend einige Diskussionen über Armatix losgelöst.

Ich wollte auf jeden Fall mit meiner Frage niemanden etwas Unterstellen sondern nur, aus meiner Sicht berechtigt, meine Zweifel an dem Fernsehbericht darstellen.

"Ich bin nicht dumm genug, um das deutsche Fernsehen ernst nehmen zu können."

Hans-Joachim Kulenkampff

Gruß

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