Zum Inhalt springen
IGNORED

Was wird bei einer Kontrolle denn kontrolliert?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es nun mal an der Tür klingeln sollte und die Waffenbehörde bitte um Besichtigung der Lagerstätte meiner Waffen, was genau soll/kann den kontrolliert und ggf. beanstandet werden?

Dass die gemeldeten Waffen mit den gelagerten Inhalt der Schränke verglichen wird, ist klar. Aber wenn der Tresor offen steht und ich gerade 3 Kanonen zwecks Reinigung und ZF-Montage auf dem Küchentisch liegen habe, kann das nicht beanstandet werden. Das Typenschild des Tresores können die auch ablesen, jedoch habe ich unlängst die Kopien der Kaufbelege eingereicht.

Was soll also dabei rumkommmen?

Geschrieben

Wenn man es positiv formulieren möchte: Es wird Druck auf die Waffenbesitzer aufgebaut sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten - denn sie könnten ja kontrolliert werden. Im Straßenverkehr ist es ja ähnlich. Wo öfter mal geblitzt wird, fahren die Leute langsamer.

Es kann aber deutlich schlimmer kommen - je nach entgültiger Formulierung im Gesetz.

Geschrieben
Wenn es nun mal an der Tür klingeln sollte und die Waffenbehörde bitte um Besichtigung der Lagerstätte meiner Waffen, was genau soll/kann den kontrolliert und ggf. beanstandet werden?

Dass die gemeldeten Waffen mit den gelagerten Inhalt der Schränke verglichen wird, ist klar. Aber wenn der Tresor offen steht und ich gerade 3 Kanonen zwecks Reinigung und ZF-Montage auf dem Küchentisch liegen habe, kann das nicht beanstandet werden. Das Typenschild des Tresores können die auch ablesen, jedoch habe ich unlängst die Kopien der Kaufbelege eingereicht.

Was soll also dabei rumkommmen?

Naja wenn die Waffen auf dem Küchentisch liegen und gerade die Kinder umherspringen könnte das schon Ärger geben. Der ein oder andere Dussel wird möglicherweise auch noch eine Waffe unter dem Kopfkissen herumliegen haben (zwar darf man die Waffe zuhause führen, jedoch übt man während des Schlafs nicht die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Waffe aus und Unberechtigte - etwa der Einbrecher - könnten Zugriff bekommen).

Wolfgang Bosbach hat in seiner Antwort an Herrn Ebeling ausgeführt, dass im Land Brandenburg bei 1100 Hausbesuchen in 15 Fällen eine nichtordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen festgestellt wurde. Das entspricht 1,36%!

Geschrieben

(zwar darf man die Waffe zuhause führen,

Diesen Satz habe ich schon ewig nicht mehr gehört/gelesen. Im Rahmen der WBK-Ausbildung fiel er, weiß ich genau. Gilt er wirklich noch ?

Na klar, Trockenanschläge sind noch möglich, mache ich auch noch ab und an, gerade in Vorbereitung auf große Wettkämpfe.

Was aber ist, wenn es läutet und mein ... K 98 steht ungeladen am Stuhl, ich übe eben gerade mein Recht aus und führe ihn ein wenig zu Hause ?

Geschrieben
(zwar darf man die Waffe zuhause führen,

Gilt er wirklich noch ?

Was aber ist, wenn es läutet und mein ... K 98 steht ungeladen am Stuhl, ich übe eben gerade mein Recht aus und führe ihn ein wenig zu Hause ?

Ne, "Führen" i.S.d. WaffGs ist das nicht, da du dich innerhalb der eigenen Wohnung befindest:

.... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

, Anlage 1 zu § 1 Abs.4 WaffG

Dennoch ist es selbstverständlich ok. Der Besitz der Waffe ist schließlich durch die WBK gedeckt und das Hantieren mit der ungeladenen Waffe in der Wohnung ebenfalls.

Geschrieben
Ne, "Führen" i.S.d. WaffGs ist das nicht, da du dich innerhalb der eigenen Wohnung befindest:

, Anlage 1 zu § 1 Abs.4 WaffG

Dennoch ist es selbstverständlich ok. Der Besitz der Waffe ist schließlich durch die WBK gedeckt und das Hantieren mit der ungeladenen Waffe in der Wohnung ebenfalls.

Da ich von Pestilenz ja mal sehr höfflich darauf hingewiesen wurd und mich dann auch mit 2 Damen des Landratsamtes unterhalten habe:

Die Waffe darf auch geladen sein ;) Warum man das machen sollte bleibt mir allerdings ebenfalls ein Rätsel, daher würde ich es nicht machen. Es kann immer mal was passieren. Man stelle sich nur vor ein Schuss bricht, durchschlägt die Scheibe und verletzt jemand.

WBK ade und viel Spaß vor Gericht.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Die Waffe darf auch geladen sein ;) Warum man das machen sollte bleibt mir allerdings ebenfalls ein Rätsel, daher würde ich es nicht machen. Es kann immer mal was passieren. Man stelle sich nur vor ein Schuss bricht, durchschlägt die Scheibe und verletzt jemand.

MfG Scorpio2002

Da war glaube ich nochwas, du darst doch auch schießen - wenn du sicherstellst dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt- oder? :closedeyes:

Geschrieben
Da war glaube ich nochwas, du darst doch auch schießen - wenn du sicherstellst dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt- oder? :closedeyes:

Nein, zum schießen mit Feuerwaffen muß ein genehmigter und abgenommener Schießstand vorhanden sein.

Das Schießen, wenn sichergestellt sit daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, ist nur mit Luftdruckwaffen erlaubt. Mit Feuerwaffen nicht! Auch nicht mit 2mm Berloque!

Geschrieben
Da war glaube ich nochwas, du darst doch auch schießen - wenn du sicherstellst dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt- oder?

das gilt für luftpumpen und co. ...

Geschrieben
Da war glaube ich nochwas, du darst doch auch schießen - wenn du sicherstellst dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt- oder? :closedeyes:

Den Satz habe ich auch noch in Erinnerung. Das dürfte, jenseits von LG und Lupi sicher eine Illusion sein. Aber interessant. Stell`Dir vor, ich habe ein Grundstück 5 x 5 km und schieße dort KK ( wir wissen: GK, insbes. Langwaffen, reichen ggf. weiter ). Der Nachbar hört es / sieht es.

Na hallelujah, wenn da kein Besuch kommt, unangemeldet und ungebeten, dann esse ich meinen Hut.

Geschrieben
Da war glaube ich nochwas, du darst doch auch schießen - wenn du sicherstellst dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt- oder? :closedeyes:

OK. ich hatte die grüne Farbe vergessen.

Dennoch danke :rolleyes:

Geschrieben
Nein, zum schießen mit Feuerwaffen muß ein genehmigter und abgenommener Schießstand vorhanden sein.

Das Schießen, wenn sichergestellt sit daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, ist nur mit Luftdruckwaffen erlaubt. Mit Feuerwaffen nicht! Auch nicht mit 2mm Berloque!

Alles klar, Antwort kam schon, während ich schrieb. Danke.

Geschrieben
Nein, zum schießen mit Feuerwaffen muß ein genehmigter und abgenommener Schießstand vorhanden sein.

Das Schießen, wenn sichergestellt sit daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, ist nur mit Luftdruckwaffen erlaubt. Mit Feuerwaffen nicht! Auch nicht mit 2mm Berloque!

Nicht ganz. Erlaubt ist es für alle Schusswaffen mit einer Geschoßenergie kleiner 7,5 Joule. Ob Feuerwaffe oder nicht spielt keine Rolle. Also Luftgewehr (mit F, Energie kleiner 7,5 Joule) oder Feuerwaffe in 4mmM20 ists erlaubt, mit einem WBK-pflichtigem Luftgewehr oder Feuerwaffen über 7,5 Joule nicht.

Geschrieben

Zu diesem Thema kann ich folgendes beitragen.

Ich wurde vor ca. 10 Monaten von einem Jagdkameraden aus dem Nachbarort als Zeuge zu einer behördlichen Überprüfung gerufen (Anm.: damit stets ein Zeuge verfügbar ist, haben wir untereinander ein Netzwerk gebildet). Wahrscheinlicher Grund der Überprüfung war ein "freundlicher" Nachbar, der meinem Kollegen eines auswischen wollte, möglicherweise hat er ihn beim Hantieren/Reinigen mit der Waffe in der Wohnung beobachtet und fühlte sich "bedroht". Die beiden Beamten der Ordnungsbehörde kamen unangemeldet und wollten folgendes sehen:

1. Die Behältnisse, in denen die Waffen untergebracht waren - also Behältnisse entsprechend der gesetzlichen Vorgaben

2. Die Anzahl der Waffen in den entsprechenden Behältnissen - also ordnungsgemäße Aufbewahrung, stimmt die Anzahl der vorgefundenen Waffen mit der Anzahl der in den WBKs eingetragenen überein und entspricht die Anzahl der Waffen den Aufbewahrungsvorgaben (also höchstens 5 Kurzwaffen in einem B-Schrank, wenn dieser unter 200kg liegt)

3. Munition - also getrennte Aufbewahrung und Stichproben, ob auch nur die Munition gelagert wird, die entsprechend der Berechtigung bzw. den eingetragenen Waffen im Besitz sein darf (es hätte ja sein können, daß sich eine 9mm Steyer bei der 9mm Para versteckt hat ...)

4. Das unmittelbare Umfeld - also keine Patrone auf/neben dem Waffentresor (und sei es noch so eine alte unbrauchbare aus Opas Schatzkiste)

Ich kann nur jedem raten, in einer solchen Situation nicht den starken Mann zu spielen, sondern sich kooperativ zu zeigen und höflich und zurückhaltend reagieren - zugegeben, auch wenn es schwer fällt - und die Beamten ihren Job machen zu lassen - diese waren übrigens sehr freundlich. Man konnte fast den EIndruck gewinnen, dass es ihnen unangenehm war.

Geschrieben
Ich kann nur jedem raten, in einer solchen Situation nicht den starken Mann zu spielen, sondern sich kooperativ zu zeigen und höflich und zurückhaltend reagieren - zugegeben, auch wenn es schwer fällt - und die Beamten ihren Job machen zu lassen - diese waren übrigens sehr freundlich. Man konnte fast den EIndruck gewinnen, dass es ihnen unangenehm war.

Warum?

Noch gilt das Grundgesetz!

Gegen meinen Willen wird meine Wohnung nur mit richterlichen Beschluß betreten

Im obigen Fall könnte ich mir das durchaus vorstellen.

Geschrieben

Die hoffen einfach darauf, das Du als braver Bürger Deine illegalen Waffen auch in dem Tresor aufbewahrst.

Sie kommen also, klingeln und bitten Dich die Aufbewahrung Deines registrierten KK zu zeigen.

Beim öffnen des Tresors fällt dann der Blick auf den T72 und schon biste dran...

Geschrieben

Ein ganz wichtiger Punkt ist, einen unabhängigen Zeugen hinzuzurufen. Da meine Frau auch schießt und Legalwaffenbesitzerin ist kommt sie aus zwei Gründen nicht in Frage. Ich würde daher die Kontrolle nicht eher zulassen, bis ein freundlicher Nachbar sich bereit erklärt der Kontrolle beizuwohnen.

Findet sich kein freundlicher Nachbar wird ein Anwalt hinzugezogen.

Das ist wie beim Doppelkopf: "Kein Stich dem Feind!" :P

Hinnerk

Geschrieben

Man vereinbart eben ein Termin!

Ich muß niemanden sofort einlassen! Ist wie mit der GEZ!

Beim Vorlegen eines Durchsuchungsbeschlusses werden die Beamten selber auf einen Zeugen drängen, möglicherweise auch einen Gemeindebeamten, es sei denn beide Seiten verzichten einvernehmlich!

Geschrieben
Oder sie klingeln und die Ehefrau macht auf und öffnet auf Bitte um Nachschau den Waffenschrank! :traurig_16:

Das hat mir mal ein Jäger, der schon zu DDR-Zeiten jagte, erzählt, wie es damals ablief:

Ach, gute Frau, ihr Mann ist nicht da ? Na das macht doch nichts, wir wollen nur schauen, ob alles da ist. Sie wissen doch auch, wo der Schlüssel ist !

Nein, weiß ich nicht.

Nun aber, das weiß doch jede Frau, für den Fall der Fälle, wir wollen doch weiter, helfen sie uns schnell, dann sind wir schon wieder weg ...

Sie blieb, zum Glück, bei ihren Worten.

Und diese Stasi-Methoden kommen nun wieder.

Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst !

Geschrieben
Ich frage mich nur, bringt der Steuerzahler das Geld für die zusätzlichen Bediensteten der Waffenbehörden auf?

Schließlich leiden die Behörden im Moment ja unter erheblichen Geld- und Personalmangel.

Klar, wir in Form der Schützen über erhöhte Gebühren. Erteilung einer WBK, Eintrag, Austrag und selbstverständlich in Form einer Sondersteuer für die Waffenbesitzer in Form der Waffenkontrollsteuer, die per Erlass durch den PP den ortsüblichen Verhältnissen unverzüglich angepasst werden kann.

Weil wie für Wiederlader zahlen die Waffenbesitzer selbstverständlich für die unangekündigten und verdachtsunabhängigen Kontrollen. Da liegt bestimmt schon was in der Schublade. Hat man doch für die Wiederlader mit den Gebühren für den Sprengstoffschein auch gemacht. Kontrolle vor Ort, Sicherung gegen Wegnahme, Lagerraum, Brandbekämpfungsmittel => Gebühren bei Verlängerung > 125 Euro. Wer vergißt rechtzeitig zu verlängern, dem versuchen sie auch schon mal, die 400 Euro abzunehmen.

:rotfl2:

(Irgend ein Klug..... in den Ämtern wird das schon vorgeschlagen haben; solche genialen Ideen haben die Bosse aber in der Regel inziwschen selbst. )

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.