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Waffen Braun


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vor 1 Stunde schrieb patty:

Dennoch hat in meinen WBK's noch nie ein Händler drin rumgemalt. I.d.R. gibts ne Rechnung mit Seriennummer der SB macht den Eintrag und ich hole mit der fertigen WBK ab.....

 

Auch das ist eine Option. Nur......wenn mir die Waffe dann , aus welchen Gründen auch immer, doch nicht zusagt ist sie erst mal eingetragen.Grade bei Gebrauchtwaffen über einen Händler ein Risiko. Egunbeschreibung und Realität gehen leider öfter auseinander.

Soll auch Behörden geben die explizit NICHT wollen das der Händler einträgt weil sie das selber machen wollen. Laut Gesetz muss aber der Händler eintragen

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vor 24 Minuten schrieb PetMan:

 

Soll auch Behörden geben die explizit NICHT wollen das der Händler einträgt weil sie das selber machen wollen. Laut Gesetz muss aber der Händler eintragen

 

 

Denen muss man das dann einfach sachlich erklären.....oder erklären lassen.

 

Eingesehen haben es bisher alle

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vor 2 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Denen muss man das dann einfach sachlich erklären.....oder erklären lassen.

 

Eingesehen haben es bisher alle

Bei mir hat die Behörde mal Theater gemacht, weil ich, der Übersicht halber, eine ausgetragene Waffe mit einem Linealstrich durchgestrichen hatte.

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vor 12 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Denen muss man das dann einfach sachlich erklären.....oder erklären lassen.

 

Eingesehen haben es bisher alle

 

Meine Behörde WILL auch selber eintragen.

Mit dem Ergebnis das beim Eintragen per PC die Zeile verrutscht ist, und das ganze dann per Hand eingetragen wurde samt Stempel "amtlich geändert" . Sieht toll aus.

 

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Aber wenn ein SB lieber entsprechend der inhaltlich falschen Verkaufsmitteilung des Händlers als entsprechend der korrekten z.T. sogar in Kyrillisch geschriebenen Meldung des Erwerbers einträgt, obwohl das NWR bis dahin noch gar kein M24/27 des Herstellers K98 kannte ... :wacko2:

GIGO :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

 

 

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Am 30.11.2016 um 23:11 schrieb HBM:

Ist Dir bekannt, dass ein Händler verpflichtet ist die überlassene Waffe in Deine (Original) WBK einzutragen? Evtl. liegt das Problem, erklärt natürlich nicht "unhöflich", etc., daran. Hast Du schon mal eine Waffe per Versand von einem Händler erworben oder immer von Privatpersonen (dem brauchst Du keine WBK schicken)? Wenn Dir der Händler zu "unbekannt" ist gibt es die Möglichkeit, habe ich schon genutzt, Dir den Ansprechpartner bei der dortigen Waffenbehörde geben zu lassen und Dir die Waffenhandelslizenz bestätigen zu lassen.

Blödsinn... gestern meine Waffe bekommen vom Händler .. der Hat meine WBK auch nicht bekommen....

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Am 1.12.2016 um 09:39 schrieb blackys:

Nö, für die Meisten ist es auch kein Problem, die WBK zu versenden, warum auch? Wenn sie weg ist, hole ich mir ´ne Neue, hat mein SB überhaupt kein Problem mit. Ist sogar billiger als ein Perso...

Irritierend ist jedoch, dass du hier dem Händler sein gesetzeskonformes Verhalten vorwirfst, weil du dich nicht vorher um die Kaufmodalitäten kümmerst?! Mit ein bisschen Nachdenken kann man auch darauf kommen, dass so ein Billigheimer wie Braun keine Zeit darauf verschwenden kann, irgendwelchen SB bei den Behörden hinterher zu telefonieren oder womöglich seine Waffenhandelslizenz riskiert...

Wenn man so ein Sparfuchs sein will, muss man eben die Gegebenheit hinnehmen, sonst kauft man halt woanders....

 

gruss

blackys

Warst Du schon mal bei Waffen Braun?????

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Habe bisher 2 Waffen bei Braun gekauft. Eine SigSauer P220 S 6" und ein HK MR223 A3. Beides mal war es der günstigste Preis und die Waffen waren auf Lager. Telefonisch beraten worden. Per Email reserviert und dann vor Ort höflich übergeben bekommen. Ist zwar 120km von mir entfernt aber lohnte sich.

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vor 6 Stunden schrieb Garandschütze:

Blödsinn... gestern meine Waffe bekommen vom Händler .. der Hat meine WBK auch nicht bekommen....

Ja, wenn "Dein" (ein) Händler die Waffe nicht gleich in Deine WBK einträgt, dann ist meine Aussage natürlich "Blödsinn", oder der Händler hält sich einfach nicht ans Waffengesetz. Wahrscheinlch ist https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html und da vor allem Ziffer 2 für Dich auch "Blödsinn", oder evtl. verstehst Du die Ziffer 2 auch nur nicht, da der erste Satz für Dich (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht im Besitz einer Waffenhandelserlaubnis) nicht gilt.

 

PS: Stell Dir vor, auch ich habe schon Waffen von Händlern gekauft die meine WBK nicht zum Eintragen angefordert haben, aber das heißt nicht, daß die Vorgehensweise deshalb richtig ist.

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Am 2.12.2016 um 10:50 schrieb EBR:

Bei mir hat die Behörde mal Theater gemacht, weil ich, der Übersicht halber, eine ausgetragene Waffe mit einem Linealstrich durchgestrichen hatte.

Du sollst als Händler auch maximal eintragen; ja nicht für Klarheit sorgen :D

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

 

Also wieder offen dokumentierter Verstoß gegen das WaffG...

Das sind dann die geringen, nicht sicherheitsrelevanten Verstöße, die OStA Hofius in Ausschußanhörungen vortragen kann ;-)

 

@königstiger 

Wenn man die WBK erst noch zum Händler im Falle eines Versandkaufs per Einschreiben schickt, kostet mich das als Erwerber nur unnötig Zeit und Geld, wenn der Eintrag in einem Schwung auf dem Amt gemacht werden kann.

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Sollte ein Geschäft nicht zustande kommen kann man sicherlich als Händler eine Reservierungspauachale oder Aufwandsentschädigung verlangen, sowas ist natürlich nur schwer einklagbar , aber 19.90 oder so wären ja ne faire Sache, aber die Erlaubnis Behörde anzuschreiben wenn Versuch des unerlaubten Erwerbs, was de facto ja gar nicht vorliegt , ist schon unterste Schublade.... Also da würde ich dann auch nix mehr kaufen , gute Preise hin oder her! Ich war da mal wg einem Magazin, das online als verfügbar angezeigt wurde. Wollte da dann kein Fass aufmachen, aber bin da auch nen Umweg gefahren und die bezinkosten bekomme ich ja auch nicht wieder. Da hätte die Antwort schon was freundlicher sein können als das Magazin nicht da war. Und ich meine das wird nach 5 Monaten immer noch als verfügbar angezeigt....

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Am 5.12.2016 um 13:22 schrieb kulli:

Sollte ein Geschäft nicht zustande kommen kann man sicherlich als Händler eine Reservierungspauachale oder Aufwandsentschädigung verlangen, sowas ist natürlich nur schwer einklagbar , aber 19.90 oder so wären ja ne faire Sache, aber die Erlaubnis Behörde anzuschreiben wenn Versuch des unerlaubten Erwerbs, was de facto ja gar nicht vorliegt , ist schon unterste Schublade.... Also da würde ich dann auch nix mehr kaufen , gute Preise hin oder her! Ich war da mal wg einem Magazin, das online als verfügbar angezeigt wurde. Wollte da dann kein Fass aufmachen, aber bin da auch nen Umweg gefahren und die bezinkosten bekomme ich ja auch nicht wieder. Da hätte die Antwort schon was freundlicher sein können als das Magazin nicht da war. Und ich meine das wird nach 5 Monaten immer noch als verfügbar angezeigt....

Freundlichkeit ist dort nicht zu erwarten.... leider

 

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Mittlerweile weiss dort die Linke nicht mehr was die Rechte tut.

Roni Conversion Kit bestellt, dazu noch 1kg Pulver. Ja haben wir da, können sie Übermorgen abholen, deshalb bin ich 120km eine Strecke gefahren.

Was hatte man vergessen als ich im Laden stand? Richtig das Pulver. 

Hätte ich also einfacher haben können, Roni mit DHL, wäre billiger gewesen und nicht so zeitaufwändig.

 

Kumpel fragt Lieferzeit für ein Gewehr an, am nächsten Tag bekommt er eine Rechnung über die "bestellte" Waffe.

Seit dem geht das alles nur noch über meinen kleinen Büchser, da stimmt der Service noch. Und soooo viel teurer ist der auch nicht.

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vor 25 Minuten schrieb Garandschütze:

Wenn ein Garantiefall eintritt oder Gewärleistung dann wird es lustig... da dreht der Chef richtig auf...

 

Kann ich nicht bestätigen.
Als mein XR15 beim zweiten Einsatz sein Magazin plötzlich leerspuckte bekam ich anstandslos eine Ersatzwaffe.
Die hatten sogar noch bei meinem SB angeklingelt und dem Erklärt, dass sie die Waffe aufgrund eines Defektes zurücknehmen müssen und ich eine Ersatzwaffe bekäme.

 

Gruß

Frank    

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Am 9.12.2016 um 11:16 schrieb Frank222:

 

Kann ich nicht bestätigen.
Als mein XR15 beim zweiten Einsatz sein Magazin plötzlich leerspuckte bekam ich anstandslos eine Ersatzwaffe.
Die hatten sogar noch bei meinem SB angeklingelt und dem Erklärt, dass sie die Waffe aufgrund eines Defektes zurücknehmen müssen und ich eine Ersatzwaffe bekäme.

 

Gruß

Frank    

ja ok, das hat ja auch was mit Sicherheit zu tun... . Bei mir war eine Neuwaffe defekt.. Repararur hat 7monate gedauert.. Waffe wurdee zuwischendurch vermisst.. beschimpfungen am Telefon und so weiter... ach so, Ladenverbot wurde ausgesprochen. Kenne ein paar die mit der Firma vor Gericht waren.... so viel da zu...

 

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Kenne jemanden, der dort Munition bestellt hatte. Lief alles einwandfrei.

 

Dann habe ich dort mal Munition bestellt.

Warten... warten... per Mail und Telefon nachgefragt.... weiter warten.

Irgendwann kam die Munition dann bei mir an. In total abgeranzten Verpackungen, die muß in der hinterletzten Ecke gefunden worden sein.

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