Zum Inhalt springen
IGNORED

Anmeldung nach Kauf


Andreas357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Meine Freundin ließ ihren Beruf auch nicht im JS eintragen.

IMI

aber es wurde doch hoffentlich kein Strich rein gemacht? :ninja:

Sorry, aber solche Vorlagen...................... :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
aber es wurde doch hoffentlich kein Strich rein gemacht?

Sorry, aber solche Vorlagen......................

:rolleyes::016: :016: :rolleyes:

:appl:

Die Runde geht an Dich!

Aber das ist glücklicherweise nicht ihr Beruf!

IMI

Geschrieben
... Also wo ist das Problem ? :confused:

  • krankhafter Aktionismus
  • psychotische Zwangshandlung
  • ...

:huh:

... nur sollte man die Verwaltung zur Psychoanalyse oder besser zur Verhaltenstherapie schicken? :heuldoch:

Geschrieben
Eben, mehr als lfd. Nr. 8 geht nicht. Und die beiden Behörden, die diese Daten untereinander austauschen wissen das mit der Nummer ohnehin. Also wo ist das Problem ? :confused:

Sag mal SBine, wann hattest Du denn zum letzten Mal so ein rotes :wub: etwas in der Hand ;)

:bb1:

Geschrieben
Eben, mehr als lfd. Nr. 8 geht nicht. Und die beiden Behörden, die diese Daten untereinander austauschen wissen das mit der Nummer ohnehin....

Wenn alle Beteiligten die Nummer kennen, warum muß sie dann im Formular angegeben werden? War noch eine leere Stelle im Vordruck?

Geschrieben
Passend übrigens auch: Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab!

Heißt das nicht Wechselstrom und Gleichstrom ? :rolleyes:

Ich würd sagen, dass man manchmal auch gegen den Strom schwimmen sollte und nicht immer der Schäfchenherde folgen. Aber dazu muss man das Gehirn einschalten und das bereitet bekanntermaßen so manchem gewisse Probleme...

Sag mal SBine, wann hattest Du denn zum letzten Mal so ein rotes :wub: etwas in der Hand ;)

:bb1:

Eigentlich sind die eher pink, aber seit wann interessierst Du Dich für meine Handschellen ? :huh:

Treffer!

Was mich immer wundert ist, warum man den Geburtsnamen der Mutter angeben muss.

Für mich völlig unverständlich.

Nur minderjährige Antragsteller müssen das. Warum, kapier ich allerdings auch net.

Geschrieben
Es tut mir wirklich leid, daß Du arbeitslos bist. :rolleyes:

Wär froh wenn ich mal die ganze Arbeit los wär :D

Ich war noch Schüler wie ich den Schein gemacht hab, seit dem interessierts niemanden ob da was drinsteht, oder nicht. Ich find das besser wenn nix drinsteht, was geht das den Büchser/Waffenhändler/Hundezüchter/Versandhändler/Privaten Waffenverkäufer/Forstbeamten/Bullen usw an was ich mache? Bin ja auch nicht so neugierig.

Geschrieben
Wie wärs mit "mal dies, mal das". Man ist ja flexibel heutzutage... :D

genau. die zeiten wo "beruf" zur eindeutigen identifikation einer person beitragen konnte sind lange vorbei. berufe wechseln so rasch wie LAPs.

früher da war das sicher noch anders, wo es üblich war dass der älteste sohn den vornamen des vaters bekam und wo aufgrund von großfamilien überhaupt weniger verschiedene namen üblich waren, da könnte sowas wie "beruf" und "mädchenname der mutter" wirklich nötig gewesen sein um verwechslung auszuschliessen. da gabs ja auch noch keine SV-nummer.

heute müsste die SV-nummer eigentlich genügen - damit sollten alle daten abrufbar sein. inklusive dem was der bundestrojaner ausspioniert hat. aber das wird natürlich keiner zugeben...

lg

Martin

Geschrieben
Oder den Familienstand soll man angeben (Verheiratete sind bestimmt viel zuverlässiger als Singles). Weiterhin den Vor- und Familiennamen des Ehegatten.

Möglicher Eintrag für Ledige (ohne jegliche Unterhaltsverpflichtungen)

Keine Kinder, ledig und damit noch nicht erledigt! :rolleyes:

Geschrieben
Treffer!

Was mich immer wundert ist, warum man den Geburtsnamen der Mutter angeben muss.

Für mich völlig unverständlich.

Wobei es heute gar nicht mehr so selten vorkommt, daß der VATER seinen Namen geändert hat. Nach dem"Jungennamen" des Vaters wird aber gar nicht erst gefragt. :D

Geschrieben
...

Was mich immer wundert ist, warum man den Geburtsnamen der Mutter angeben muss.

Für mich völlig unverständlich.

Weil der bei Müller, Schmidt, Meier, Schulze e.a. beim Bundeszentralregister als zusätzliches Identifikationsmerkmal benutzt wird.

Geschrieben

Formular ausfüllen? Ich wundere mich. Wenn ich mir eine Waffe gekauft habe, dann nehme ich die Kassenquittung oder meine Ausfertigung des Kaufvertrages und marschiere mit meiner WBK zu dem freundlichen Menschen im Landratsamt. Da wird die Neuerwerbung dann eingetragen und fertig. Formular ausfüllen? Fehlanzeige. Und Fragen nach den sexuellen Vorlieben meiner Großmutter werden auch keine gestellt. :rolleyes:

Geschrieben
Na ja bei der erstmaligen Erteilung Deiner WBK wirst Du auch was in der Art ausgefüllt haben. ;)

Kann mich nicht mehr erinnern. War nämlich 1972. Und bei den dann folgenden ging es auch so.

Geschrieben

Die Behörde kann strenggenommen nur auf schriftlichen Antrag tätig werden. Zumindest wenn die Akte ganz frisch angelegt wird, braucht man was über die Person in der Hand (in aller Regel die Antragsunterlagen).

In der Folge wird dann oftmals auf einen förmlichen Antrag verzichtet, weil man die erforderlichen Daten eh schon alle beisammen hat. In diesen Fällen sollte der Sachbearbeiter jedoch zumindest einen Aktenvermerk fertigen und darin festhalten, welche Amtshandlung vollzogen worden ist. Für die interne Rechnungsprüfung sollte auch die vollständige Gebührengrundlage aufgeführt sein, sonst gibts irgendwann mal Mecker vom Vorarbeiter. :)

In den alten Akten aus den 70er-Jahren gehts oftmals sehr abenteuerlich zu. Richtige Beschlüsse haben Seltenheitswert. Es ist nicht immer einfach, sich aus dem Gekrakel (sofern überhaupt vorhanden) einen Sinn zusammenzureimen. :huh: Wenn man Glück hat, ist eine Karteikarte dabei, auf der Erwerb und Überlassung der Waffen einigermaßen aktuell dokumentiert ist. Ganz "toll" sind die rekonstruierten Akten, wenn mal was verschütt gegangen ist...

Geschrieben
Passend übrigens auch: Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab!

lg

Richtig! Das geht leichter und man spart Kraft.

Verstehste?

Behördenvorgänge, einmal in Gang gesetzt, lassen sich nur schwer bis garnicht aufhalten.

Hatte vor Jahren auch die an und für sich lobenswerte "Rebellen"haltung.

Beispiel: Ein Bußgeld wg Falschparkens wurde mir zugestellt, und anstelle meines Doppel-Vornamens- wie auch in der Geburtsurkunde und im Führerschein- wurde aus Schreibfaulheit oder meinetwegen wegen akuter Schwäche eines Schreibfingers, einer der Namen weggelassen, so daß nur noch -zufälligerweise- der alleinige Vorname meines Vaters übrigblieb.

Mein alter Herr war aber leider seit 10 Jahren verstorben.

Ich also die Briefzustellung (ungeöffnet) zurückgehenlassen, mit dem Vermerk: Empfänger verstorben.

Dennoch, nach 2 Wochen hatte ich- oh Wunder- den korrekt adressierten Bußgeldbescheid in Händen-

Also, gebracht hat das Aufstellen von ungehorsamen, rebellischen Bürgerborsten nix.

Die paar kleinen, noch möglichen Nadelstiche halten die Behördenmaschine nicht auf.

(Spass hat es aber dennoch gemacht......)

Geschrieben
Ich also die Briefzustellung (ungeöffnet) zurückgehenlassen, mit dem Vermerk: Empfänger verstorben.

Dennoch, nach 2 Wochen hatte ich- oh Wunder- den korrekt adressierten Bußgeldbescheid in Händen-

:00000733:

Was Du nicht weißt: der Bußgeldbescheid war nach der Kapriole etwas höher als vorher. :lol:

Geschrieben

Mein Vater wurde mal geblitzt, als er auf einer Autobahnabfahrt das Auto nicht mit einer Vollbremsung auf die plötzlich und unerwartet auftauchenden 30 herabgebremst, sondern es nur ausrollen lassen: BLITZ! Als dann der Bescheid kam, hat er nicht gezahlt mit der Begründung, der Ort an dem das angeblich passiert sein soll, existierte nicht. Die Straße wurde nämlich einige Zeit vorher umbenannt. Bei ihm wurde der Vorgang dann wegen "Verfahrensfehler" eingestellt. Er hatte laut Photo noch knapp über 60 Sachen drauf, das wäre teuer geworden. Manchmal lohnt es sich also doch, sich solche "Kleinigkeiten" genauer anzuschauen. :D

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.