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Andreas357

Empfohlene Beiträge

Man hätte ihn liegen lassen statt zurückschicken sollen. Wenn ihn irgendjemand später hätte vollstrecken wollen, wäre das nicht möglich gewesen, weil der Adressat eben nicht mehr lebt und die Tat auch gar nicht begangen hat. Für einen neuen Bescheid mit voriger Anhörung wäre es dann jedenfalls in Verkehrssachen vermutlich zu spät gewesen.

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Doch, weil vom Vater auch grad noch ein paar Sachen mitverrechnet worden sind. :rotfl2:
es mag ja bei „Deiner“ Behörde langsam zugehen, aber es gibt auch welche die nicht ganz so langsam sind.
Mein alter Herr war aber leider seit 10 Jahren verstorben.
Aber ich glaube eine Dekade ist selbst für Dich zu lang. :rolleyes:

Ganz besonders langsame Grüße :P

Manne

:bb1:

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Ist eigentlich nix besonderes (Erwerb einer LW über JJ), allerdings gibt es im Bereich der gekennzeichneten Pflichtfelder die Frage nach meinem Beruf.

Mir stellt sich nur die Frage nach dem Sinn/Zweck??? :016:

Gäbe es Berufgruppen (Ich meine "echte" Berufe) denen der Erwerb dann verweigert würde???

Bei den Formularen, die die Behörde hier verwendet, gibt es diese Abfrage nicht. Wenn es sie gäbe, würde ich dort Sachbearbeiter eintragen - und das wäre auch noch die Wahrheit. :eclipsee_gold_cup:

Gruß,

Joe

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