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IGNORED

Anmeldung nach Kauf


Andreas357

Empfohlene Beiträge

Hallo miteinander,

nachdem ich mir ein neues Schätzchen bestellt habe und im Lauf der Woche abholen werde, habe ich mir auf der Seite unserer Ordnungsbehörde/Stadt schon mal das entsprechende Formular runtergeladen.

Ist eigentlich nix besonderes (Erwerb einer LW über JJ), allerdings gibt es im Bereich der gekennzeichneten Pflichtfelder die Frage nach meinem Beruf.

Mir stellt sich nur die Frage nach dem Sinn/Zweck??? :016:

Gäbe es Berufgruppen (Ich meine "echte" Berufe) denen der Erwerb dann verweigert würde??? Wie: :vampire::starwars013::diablo:

Wunder über Wunder

Gruß Andreas

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Beruf Rentner kommt auch immer ganz gut. Einer hatte mal "Schüler a.D." reingeschrieben. "Das geht sie nix an" fand ich auch total cool... :rotfl2:

Das mit den zum Teil sonderbaren Abfragefeldern stammt übrigens aus Anlage 16 zur alten VwV, die für WBK-Anträge so herangezogen werden soll.

Falls der Antragsteller minderjährig ist, soll auch der Beruf der Eltern (!) angegeben werden. Beim Beruf wird ansonsten sogar unterschieden in erlernter und derzeit ausgeübter Beruf. :huh: Oder den Familienstand soll man angeben (Verheiratete sind bestimmt viel zuverlässiger als Singles). Weiterhin den Vor- und Familiennamen des Ehegatten. Ein Highlight finde auch immer bei den Passdaten die Straße der Ausstellungsbehörde. Erstens mal weiß die eh niemand und selbst wenns jemand weiß oder herausgefunden hat: wen interessiert das ?

Was das alles soll, hab ich ehrlich gesagt auch noch nie begriffen... :gaga:

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In Analogie hierzu würde ich bei "Beruf" auch Ja eintragen.

IMI

Ein voller Applaus meinerseits!

Nicht nur bei Behörden- nein fast überall, selbst bei Kaufverträgen für 'nen Kleiderschrank im Möbelhaus wollen die datengeilen Fuzzies ALLES wisen- das geht mir ebenfalls dermaßen auf den Docht, daß ich bei der Datenfreigabe blocke, wo immer es geht- und wenn es nicht geht, sage ich. das ist für einen Kaufvertrag nicht erforderlich.

Kommt dann die Erwiederung- ja aber wir brauchen die Angabe, sage ich (vielleicht nicht mehr ganz höflich), dann könnt ihr euch (besagten) Kleiderschrank sonstwo hinschieben und gehe davon.

Und das Ausfüllen- auf den Waffenerwerb bezogen- bei "Geboren" mit "ja" zu bestätigen ist zwar genial, aber Beamte haben leider keinen Humor, und wenn man deren Tätigkeit verars..., hat man schlechte Karten. Wenn man deren "Wichtigkeit" nicht voll ernst nimmt, lassen sie nur ihre virtuellen Muskeln spielen und man hat das Nachsehen. Sagt/füllt aus, was sie lesen wollen- merke: Wer gegen den Strom schwimmt, muß viel Wasser schlucken können!

Dennoch- auf Datenpreisgabe bezogen- wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

MfG!

Ach ja- vielleicht noch ein gallenbitterer Nachtrag:

Bei Angabe zum Beruf eintragen: "GLÖCKNER" --- wenn man bereits eine "Glock" besitzt!

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Zur Erheiterung:

Mein betagter Vater mit Schmerzen beim Zahnarzt (Notdienst). Aufnahmezeremonie;

Als Väterchen (leicht genervt) nach vielen Fragen z.B. nach dem Beruf: "Syndicus" ( musste er buchstabieren ) auch nach der Konfession gefragt wurde, antwortete er : "Mein Backenzahn ist freireligiös!"

Und es kehrte Ruhe ein.........

Gruß Habakuk

im FWR

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Und das Ausfüllen- auf den Waffenerwerb bezogen- bei "Geboren" mit "ja" zu bestätigen

Die Angabe des Geburtsdatums ist ja auch wichtig und macht Sinn für die Zuverlässigkeitsprüfung. Da gibts übrigens auch so schlaue Kandidaten, die meinen dass sie mit einem falschen Geburtsdatum im Antrag ja keine Einträge im BZR haben können. Das stimmt zwar, nur dauerts dann halt ein bissl länger, weil die Behörde halt noch ein zweites mal die Anfrage mit den richtigen Daten macht. ;)

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Na ja, das halte ich jetzt wieder nicht für schlimm, weil das ja einfach ein behördeninterner Datenabgleich ist, damit sowohl Eintrag als auch Austrag ordnungsgemäß vollzogen werden. So manche Überlasser überreichen dem Erwerber ja auch eine Kopie ihrer WBK, die dann mit der Erwerbsanzeige der Behörde zum Eintrag der Waffe vorgelegt wird.

Was hat das mit Inserat für Einbruch zu tun ? :confused:

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Da gibt es noch mehr Witzbolde: der Käufer einer Waffe behauptet und ich glaube es ihm vielleicht sogar, seine Behörde wolle die laufende Nummer der Waffe in meiner (Überlasser) WBK wissen. Da kann ich ja gleich inserieren: Einbruch lohnt/lohnt nicht!

Selbst wenn Du 1 000 000 Waffen hast, so beginnt doch jede WBK mit der laufenden Nummer 1 :rolleyes:

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Eben, mehr als lfd. Nr. 8 geht nicht. Und die beiden Behörden, die diese Daten untereinander austauschen wissen das mit der Nummer ohnehin. Also wo ist das Problem ? :confused:

Bei grün hast Du recht. Aber jedes soll das von sich publizieren was er für richtig hält.

... selbst bei Kaufverträgen für 'nen Kleiderschrank im Möbelhaus wollen die datengeilen Fuzzies ALLES wisen...

Selbst beim Barkauf eines Billigmöbelstückes hatte ich die Diskussion schon. Und viel fun dabei.

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Sagt/füllt aus, was sie lesen wollen- merke: Wer gegen den Strom schwimmt, muß viel Wasser schlucken können!

Diese Einstellung kann ich nicht vertreten. Man muss sich nicht absichtlich quer stellen, aber unnütze Informationen die nur der Datensammelwut entspringen werden nicht angegeben, fertig.

Passend übrigens auch: Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab!

lg

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