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IGNORED

Warum 2/6?


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

seit langem frage ich mich, wofür die 2/6 Regelung gut ist. Mit der Debatte über eine Waffengesetzänderung ist dieses Thema doch wieder heiß.

Um einen Eintrag auf die grüne WBK zu erhalten, ist so viel Vorarbeit zu leisten, da ist es doch egal, ob ich zwei oder drei Waffen im halben Jahr kaufe. Das werden im Laufe der Zeit sowieso immer weniger, die ich von der Behörde genehmigt bekomme. Und die Nichtdeliktrelevanten Waffen, die ich auf die Gelbe WBK kaufen kann, bilden ein so geringes Gefahrenpotential für die Sicherheit, daß da jeder Bremsklotz kontraproduktiv für die Wirtschaft ist. Also, was spricht für die 2/6 Regelung? Ist die nur eine Erfindung von Ministerialbeamten, die schlechten Zeiten in der Wirtschaft lächelnd entgegensehen können, da sie unkündbar sind? Wird dem Wirtschaftskreislauf Geld enthalten, weil Sluggy (der Herr möge ihn strafen) es so wollte? Sieht irgenwer Argumente für die Regelung? Haben wir hier wieder einmal ein Paradebeispiel für gelebten Feudalismus?

Steven

Geschrieben

Hm, ich versteh nicht ganz, warum wir darüber noch diskutieren sollten wo der VwV-Entwurf doch klar die Richtung vorgibt, wie 2/6 richtig auszulegen ist. :confused:

In der Begründung zu Artikel 1 § 14 des Entwurfs zum WaffRNeuRegG stand ursprünglich das hier:

"Das Verbot des Satzes 3 (Anmerkung: inzwischen Absatz 2 Satz 3) dient der Verhinderung des Anlegens von Waffensammlungen unter dem Deckmantel des Sportschützentums, zu dem insbesondere die Nichtkontingentierung von Einzellader-Langwaffen verleiten könnte; der Sache nach handelt es sich um ein Erwerbsstreckungsgebot."

Deshalb sehe ich es genau andersrum als Steven. Insbesondere für die nach § 14 Abs. 4 WaffG unbefristet erwerbbaren Waffen soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine zahlenmäßige Begrenzung vorhanden sein. Unter diesem Aspekt könnte man sich also viel eher fragen, warum 2/6 auch für die grüne WBK gilt, bei welcher für Sportschützen ein Waffenerwerb ohnehin erst nach Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach jeweils neuem Bedürfnisnachweis möglich ist.

In der Praxis hat 2/6 meines Erachtens ohnehin nur in seltenen Fällen Relevanz, denn welcher Durschnittsverdiener kann sich heutzutage mehr als 4 neue Waffen pro Jahr - verbunden mit den strengen Tresorvorgaben - leisten ? Meine Erfahrungen hierzu sind zumindest so.

Ich spreche mich auf jeden Fall dafür aus, dass 2/6 von den Waffenbehörden nicht zu streng gehandhabt werden sollte und Ausnahmen von der Regel nicht nur bei ganz exotischen Fallkonstellationen gemacht werden. Wenns nach mir ginge, würde ich 2/6 ganz abschaffen, weil ich keinen Sinn in dieser unnötigen Beschränkung sehe. Ob ein regelmäßig auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüfter Waffenbesitzer fünf oder 12 Waffen in seinem Besitz hat, macht doch keinen Unterschied.

Geschrieben
Hm, ich versteh nicht ganz, warum wir darüber noch diskutieren sollten wo der VwV-Entwurf doch klar die Richtung vorgibt, wie 2/6 richtig auszulegen ist. :confused:

In der Begründung zu Artikel 1 § 14 des Entwurfs zum WaffRNeuRegG stand ursprünglich das hier:

"Das Verbot des Satzes 3 (Anmerkung: inzwischen Absatz 2 Satz 3) dient der Verhinderung des Anlegens von Waffensammlungen unter dem Deckmantel des Sportschützentums, zu dem insbesondere die Nichtkontingentierung von Einzellader-Langwaffen verleiten könnte; der Sache nach handelt es sich um ein Erwerbsstreckungsgebot."

Deshalb sehe ich es genau andersrum als Steven. Insbesondere für die nach § 14 Abs. 4 WaffG unbefristet erwerbbaren Waffen soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine zahlenmäßige Begrenzung vorhanden sein. Unter diesem Aspekt könnte man sich also viel eher fragen, warum 2/6 auch für die grüne WBK gilt, bei welcher für Sportschützen ein Waffenerwerb ohnehin erst nach Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach jeweils neuem Bedürfnisnachweis möglich ist.

In der Praxis hat 2/6 meines Erachtens ohnehin nur in seltenen Fällen Relevanz, denn welcher Durschnittsverdiener kann sich heutzutage mehr als 4 neue Waffen pro Jahr - verbunden mit den strengen Tresorvorgaben - leisten ? Meine Erfahrungen hierzu sind zumindest so.

Ich spreche mich auf jeden Fall dafür aus, dass 2/6 von den Waffenbehörden nicht zu streng gehandhabt werden sollte und Ausnahmen von der Regel nicht nur bei ganz exotischen Fallkonstellationen gemacht werden. Wenns nach mir ginge, würde ich 2/6 ganz abschaffen, weil ich keinen Sinn in dieser unnötigen Beschränkung sehe. Ob ein regelmäßig auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüfter Waffenbesitzer fünf oder 12 Waffen in seinem Besitz hat, macht doch keinen Unterschied.

:icon14: Genau :icon14:

Christian

Geschrieben

Es ist selten, aber da muss ich Sb mal voll und ganz zustmmen. ;-)

Jetzt mal abgesehen von der Paranoia einiger Buerokraten, es gibt keinen RATIONALEN Grund fuer diesen 2/6er Unsinn. Keinen einzigen. Was waere denn soooo schlimm, wenn jemand, der das Geld hat und die Platz fuer seine ganzen Tresore, Waffen auf Neugelb oder Altgruen "sammelt"? Es gibt keinen. Entweder ist der Buerger zuverlaessig, sachkundig und damit auch mit tausend Knarren keine Gefahr oder er ists nicht und dann gehoert ihm gar keine Waffe.

So einfach waere es, wenn man mal ganz rational und logisch rangeht. Aber wer erwartet Logik oder Ratio in den wirren Wahnideen unserer herrschenen Kleptokraten und ihrer Hintermaenner in den ministeriellen Buerostuben?

Geschrieben
Es ist selten, aber da muss ich Sb mal voll und ganz zustmmen. ;-)

Jetzt mal abgesehen von der Paranoia einiger Buerokraten, es gibt keinen RATIONALEN Grund fuer diesen 2/6er Unsinn. Keinen einzigen. Was waere denn soooo schlimm, wenn jemand, der das Geld hat und die Platz fuer seine ganzen Tresore, Waffen auf Neugelb oder Altgruen "sammelt"? Es gibt keinen. Entweder ist der Buerger zuverlaessig, sachkundig und damit auch mit tausend Knarren keine Gefahr oder er ists nicht und dann gehoert ihm gar keine Waffe.

Da stimme ich Dir zu. :icon14:

Allerdings wurde mir mal ein Argument für die Kontingentierung genannt:

Was wäre, wenn ein mit ausreichend Geld ausgestatteter Gesinnungstäter ein Waffenarsenal anlegt, um damit seine Gleichgesinnten zu bewaffnen und den bewaffneten Aufstand zu proben?

Aus meiner Sicht ein völlig unrealistisches Argument, weil ein solcher schon im Vorfeld auffällig würde.

So einfach waere es, wenn man mal ganz rational und logisch rangeht.

Stimmt! :icon14:

Aber wer erwartet Logik oder Ratio in den wirren Wahnideen unserer herrschenen Kleptokraten und ihrer Hintermaenner in den ministeriellen Buerostuben?

Aber mit diesem Satz disqualifizierst Du Dich! Nicht durch den Inhalt, aber durch die Wortwahl. :peinlich:

Gruß

Michael

Geschrieben

Jeder von uns, der bereits längere Zeit mehrere Disziplinen schießt und vielleicht noch Mitglied in mehr als einem Verband ist, hat eine beachtliche Anzahl von Waffen in seinen Tresoren. Diese Ansammlungen von Waffen kommen nicht zustande weil jemand Waffen sammeln will, sondern weil wir sie eben für unsere Disziplinen zum Training und Wettkampf brauchen.

Ich glaube deshalb, daß ein Ansammeln von Waffen zu illegalen Zwecken leider doch nicht auffallen würde, zumindest wenn man dabei nicht übertreibt.

Da es sich bei der 2/6 Regelung nur um ein Erwerbsstreckungsgebot handelt, können beachtliche Waffenmengen in jedem Fall zustande kommen, nur eben in unwesentlich längerer Zeit. Leute mit etwas mehr Geld können sich sowieso einen Jagdschein oder eine rote WBK leisten. Die 2/6 Regelung ist also eigentlich überflüssig und dient vielleicht doch nur der Tarnung einer Entschärfung des WaffG. Ich weiß es nicht genau. Wichtig ist jedenfalls die Kontrolle der Zuverlässigkeit. Hier sollten, könnten, müßten "Gesinnungstäter" und andere illegalen Elemente aufallen - hoffentlich.

Gruß

Volker

Geschrieben

Ich sehe nur einen einzigen Grund diese Regelung anzuerkennen.

Um ein vernünftiges Training zum LEISTUNGSSchießen zu absolvieren braucht es eine gewisse Zeit um mit der erworbenen Waffen "spitzenmäßig" zu schießen.

Wenn also sagen wir mal 5 Waffen innerhalb dieser kurzen Zeit angeschafft werden geht dies meiner Meinung nach nicht optimal.

Ausnahmen würden für mich gelten, wenn z.b. Vereinswaffen angeschafft werden sollen, dann sollte diese Regelung großzügig ausgelegt werden.

Ich habe allerdings persönlich noch nie Probleme mit meinem SB gehabt, der trägt nach einer vernünftigen Begründung alles ein wie gewünscht (und erlaubt natürlich)

Geschrieben

PaleRider, was optimal ist, hängt vom jeweiligen Schützen und seiner Lernstruktur ab.

Wenn einer mit einer Disziplin nicht weiterkommt, dann schießt er eben mal drei Wochen was anderes.

Und macht dann bei der Waffe weiter, wo er aufgehört hat.

Der andere Schütze trainiert stur 9 Monate mit einer einzigen Waffe.

Wer sollte das kritisieren, gar reglementieren?

Heinrich

Geschrieben

Ich halts für Mumpitz, soll jeder so viel kaufen, wie er bezahlen und wegsperren kann.

Schon doof, einer hat ne Rote und kann am Tag(theoretisch) 100 Waffen auf einen Hieb kaufen, aber muß auf Gelb/Grün immer brav warten.

Und wenn ich immer dieses Leitungsdenken höre, ja soll den jeder bei Olympia mitmachen?

Da ist ein HOBBY, wer nur so für sich selbst langhinschießt ist doch auch kein schlechter Mensch!!!!!!!!!!!

Geschrieben
Und wenn ich immer dieses Leitungsdenken höre, ja soll den jeder bei Olympia mitmachen?

Da ist ein HOBBY, wer nur so für sich selbst langhinschießt ist doch auch kein schlechter Mensch!!!!!!!!!!!

Sehe ich genauso. Bis man sich das erste mal zu einem Wettkampf traut kann schon viel Zeit vergehen. Und bis dahin haben die meisten Schützen bestimmt mehr als eine Waffe zu Hause.

Man sieht ja erst später wo Stärken und Schwächen liegen, mit welcher Waffe man gut schießen kann und mit welcher Waffe ich nur einfach so zum Spaß schieße.

Ich selber war bisher auch noch auf keinem Wettkampf(kommt aber 2008, bis dahin noch viel Training) und habe schon einige LW und eine KW.

Und wenn dann mal eine bestimmt Anzahl Waffen im Tresor stehen(jeder hat ja so seine Vorstellungen was er so haben will) hört das ganze Kaufen dann von selber auf.

Also, was soll die 2/6 Regelung? Ob ich mir mein Sortiment jetzt gleich oder über 2-3 Jahre zulege, irgendwann habe ich sie ja doch.

Gruß

Geschrieben
Allerdings wurde mir mal ein Argument für die Kontingentierung genannt:

Was wäre, wenn ein mit ausreichend Geld ausgestatteter Gesinnungstäter ein Waffenarsenal anlegt, um damit seine Gleichgesinnten zu bewaffnen und den bewaffneten Aufstand zu proben?

....

Das wäre aber die teuerste und dümmste Methode eine Armee auszustatten. Für diesen (illegalen) Zweck bräuchte man nur an die Ostgrenzen der BRD zu fahren, die entsprechende Bestellung aufgeben und hätte kurze Zeit später die gewünschte Anzahl illegaler Waffen zur Verfügung. So wurde es mir jedenfalls mal in Berlin angeboten, als ich zufällig mit jemandem über das Schießen und die Reglementierungen sprach.

Zur Erwerbsstreckung: Wenn ich ein Risiko darstellte bzw. meine Waffen für Anschläge (oder was auch immer) verwenden wollte, würden auch meine vorhandenen ausreichen. Ob ich mit einer 9mm herumballere oder mit einer 9mm UND einer .45er/ .44 ..... würde für die dann Betroffenen nicht wirklich einen Unterschied machen, nur für mich, da die Mun der größeren Kaliber bei gleicher Schußzahl halt schwerer zu transportieren ist. Gerade für Anfänger sollte die 2/6-Regel nicht angewendet werden, da hier evtl. ein nachvollziebarer Bedarf für mehrere Waffen vorhanden ist. Und eine leistungsabhängige behördliche Zuteilung halte ich schlicht für Schwachsinn. Meine Leistungen sind nicht sonderlich berauschend und auch wenn ich daran arbeite habe ich trotzdem das für mich wichtigste Ziel beim Schießen bereits erreicht: Ich habe Spaß daran!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Hallo

seit langem frage ich mich, wofür die 2/6 Regelung gut ist. Mit der Debatte über eine Waffengesetzänderung ist dieses Thema doch wieder heiß.

Um einen Eintrag auf die grüne WBK zu erhalten, ist so viel Vorarbeit zu leisten, da ist es doch egal, ob ich zwei oder drei Waffen im halben Jahr kaufe. Das werden im Laufe der Zeit sowieso immer weniger, die ich von der Behörde genehmigt bekomme. Und die Nichtdeliktrelevanten Waffen, die ich auf die Gelbe WBK kaufen kann, bilden ein so geringes Gefahrenpotential für die Sicherheit, daß da jeder Bremsklotz kontraproduktiv für die Wirtschaft ist. Also, was spricht für die 2/6 Regelung? Ist die nur eine Erfindung von Ministerialbeamten, die schlechten Zeiten in der Wirtschaft lächelnd entgegensehen können, da sie unkündbar sind? Wird dem Wirtschaftskreislauf Geld enthalten, weil Sluggy (der Herr möge ihn strafen) es so wollte? Sieht irgenwer Argumente für die Regelung? Haben wir hier wieder einmal ein Paradebeispiel für gelebten Feudalismus?

Steven

Ich glaube das nalegen eines "waffenarsenals" unter dem sportlichen Deckmantel war oder ist nicht der einzige Grund für die 2/6 Regelung. Das sind immerhin 4 Waffen pro Jahr. Ich glaube man wollte gerade auch durch die neuen Möglichkeiten des Kaufs und Verkaufs im Internet verhindern, dass Sportschützen die ja zahlenmäßig Jäger und Sammler weitaus in den Schatten stellen, zu "Händlern" werden.

Geschrieben

Erst hab' ich's ja nicht glauben können, aber jetzt...

Ihr macht Euch wirklich und ernsthaft Gedanken darüber, was zu einer gesetzlichen Regelung im WaffG geführt haben könnte und versucht, einen Sinn hineinzuinterpretieren...?? :confused:

Wie geil ist das denn...

Heinrich

Geschrieben

Die Begründung für 2/6 ist eigentlich ganz einfach und gilt für nahezu alle Gesetze, die in den letzten Jahren erlassen wurden:

"Weil, wo kämen wir denn da hin?"

Das kommt eben dabei raus, wenn nicht mehr vor allem fähige Juristen, sondern arbeitslose Lehrer, Sozialpädagogen und Taxifahrer Politik spielen dürfen.

Geschrieben

Öh... najaaaa... so ham unsere Lehrer aber vor 40 Jahren auch schon argumentiert... und damals waren sie noch nicht in der Politik... oder sind sie dann erst dahin gegangen, weil sie bei uns so erfolgreich waren mit DER Argumentation...? :confused:

Heinrich

Geschrieben

Die Begründung für 2/6 [Zynismusmodus an] Ganz klar um den Geldbeutel zu schonen, schliesslich muss der Bürger noch genügend Geld haben um alle die staatlichen Abgaben, Steuern und co. mitfinanzieren zu können. :ninja: Gebe es diese Regelung nicht, wäre das nicht gut für die Wirtschaft da sonst zu viel Geld verschwendet wird für Dinge die der Wirtschaft kaum dienen. [Zynismusmodus aus]

Nein ehrlich meine Meinung, 2/6 Regel ist für die Katz. Dient der öffentlichen Sicherheit nix und bringt sowieso keinen Nutzen. Wieso soll jemand der ausreichend finanzielle Möglichkeiten hat und auch sonst alle anderen Anforderungen erfüllt bsp. nicht 6 Waffen im Jahr erwerben? Man sagt im Volksmund ja; die Wege des Herren sind unergründlich. Manchmal scheint es aber so als ob die Wege des Gesetzgebers unergründlich sind.

Ich denke bzw. glaube eher die 2/6 Regelung hängt direkt oder indirekt mit dem allgemein bekannten Spruch; so wenig Waffen wie möglich ins Volk zusammen. Natürlich darf das der Gesetzgeber nicht direkt so sagen, geschweige denn so schreiben, sonst würde wohl ein Aufschrei durchs Land gehen. Aber es ist wohl so von staatlicher Seite gedacht.

Geschrieben
Ob ein regelmäßig auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüfter Waffenbesitzer fünf oder 12 Waffen in seinem Besitz hat, macht doch keinen Unterschied.

Ich bin zwar die Zuverlässigkeit in Person und perönliche Eignung ist mein zweiter und dritter Vorname :s3: , aber "regelmäßig geprüft" hat mich

daraufhin (meines Wissen) noch niemand!

Wobei ich Dir ansonsten Recht gebe!

Geschrieben
Ihr macht Euch wirklich und ernsthaft Gedanken darüber, was zu einer gesetzlichen Regelung im WaffG geführt haben könnte und versucht, einen Sinn hineinzuinterpretieren...?? :confused:

Ich weiß nicht mehr, von wem der Ausspruch stammt, aber er stimmt:

"Gemeinhin denkt der Mensch, wo etwas geschrieben steht, müsse sich dabei auch etwas denken lassen!"

(Passt m.E. nach auch zu Werken von Trakl, Benn etc.)

Geschrieben
...aber "regelmäßig geprüft" hat mich

daraufhin (meines Wissen) noch niemand!

Das kriegst Du (bis auf die Prüfungen der Behörden, die dafür eine Gebühr erheben) bei gegebener Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung auch gar nicht mit weil die Anfragen alle auf dem Dienstweg erfolgen. ;)

Geschrieben

Hallo Leute

Zu dem Thema mit 2/6 möchte ich jetzt auch mal was sagen:

Wenn ich mal von mir selbst ausgehe, als Sportschützenneuling, der noch auf die Erteilung seiner WBKs wartet (grün und gelb), brauche ich mir nicht zig Waffen im halben Jahr kaufen. Denn wenn ich eine Waffe kaufen will, dann soll es auch was richtiges sein.

Für die Grüne hab ich mir einen .223 HA und eine Pistole 9mm beantragt. Diese Voreinträge werde ich zuerst ausfüllen.

Dann plane ich mir noch auf die Gelbe ein Ordonnanzgewehr und einen präzisen Repetierer für ZF-Disziplinen zu kaufen.

Das wären die ersten beiden für die Gelbe. Wenn das alles in meinem Waffentresor untergebracht ist, müssen sich erst mal meine Finanzen wieder erholen, und ein zweiter Tresor wäre auch fast fällig.

Natürlich kann es sein, dass man beim Besuch eines weiter entfernten Waffenhändlers auf ein Schnäppchen stößt, und wenn man gerade noch die Geldmittel zum Kauf verfügbar hätte, wäre es natürlich ärgerlich, wenn man sein Kontingent schon aufgebraucht hätte.

Ich verstehe natürlich auch die Argumentation gegen die 2/6 Regelung, und werde mich selbst wahrscheinlich auch noch früh genug darüber ärgern.

Tatsache ist jedoch, dass man auf die neue gelbe WBK auch Mehrlader kaufen kann, auch ohne Bedürfnisnachweis, Voreintrag etc.

Das ging ja vorher nicht. Natürlich sind die Argumente für 2/6 von Seite der Legislative nicht vollkommen, aber ich sehe das als Kompromiss, der auch von der Gesetzgebung womöglich beiläufig so gedacht war. Wenn es auch nicht so bestätigt werden würde.

Soviel von mir,

Thomas

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