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IGNORED

Munition im Bus vergessen


Ein-Bett-im-Kornfeld

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Schau mal in die Beförderungsbedingungen, hier in München ist der Transport von

Waffen und / oder Mun. in öffentl. Verkerkehrsmitteln verboten.

Und was passiert großartiges mit dem,

der den "Beförderungsbestimmungen" zuwiderhandelt?

Geschrieben
Da wäre ich mir nicht so sicher. Schau mal in die Beförderungsbedingungen, hier in München ist der Transport von Waffen und / oder Mun. in öffentl. Verkerkehrsmitteln verboten.

Grüße

750 WLA

Das ist reines Zivilrecht, bzw eine Sache der Vertragsfreiheit und am Rande auch eine des Hausrechts.

Es hat nichts mit waffenrechtlichen Fragen zu tun, die begannen erst, als die Mun durch "vergessen" fuer Unberechtigte zugaenglich gemacht wurde. Also schafft keine Scheinfronten, konzentriert euch lieber aufs wesentliche.

Aber man sieht an solchen voellig sinnfreien und unpassenden Einwuerfen, das hier gaaaaaanz dringend ein Fachanwalt hinzugezogen werden sollte, der die Sache vielleicht nochmal als OWI mit blauem Auge abbiegen kann, ohne dass die WBKs floeten gehen.

Geschrieben
Aber man sieht an solchen voellig sinnfreien und unpassenden Einwuerfen,

Du musst es ja wissen. Transport einer Langwaffe in U-Bahn hat zu Geldstrafe geführt. Soviel zu sinnfrei und unpassend. Das ganze war als Hinweis gedacht. Ansonsten siehe unten.

das hier gaaaaaanz dringend ein Fachanwalt hinzugezogen werden sollte, der die Sache vielleicht nochmal als OWI mit blauem Auge abbiegen kann, ohne dass die WBKs floeten gehen.

Da geb ich Dir uneingeschränkt Recht.

Geschrieben

Ich würde evt. mal um den Rat unserer WO-SBine ersuchen. Schließlich ist sie vom Fach und kann m.E. am besten Einschätzen, wie sich im allg. die SB´s in solch einem Fall entscheiden würden (d.h. gibts evt. eine Anweisung, wie in solch einem Fall zu verfahren ist usw.).

Grüße Hunnnter

Geschrieben
Ich würde evt. mal um den Rat unserer WO-SBine ersuchen. Schließlich ist sie vom Fach und kann m.E. am besten Einschätzen, wie sich im allg. die SB´s in solch einem Fall entscheiden würden (d.h. gibts evt. eine Anweisung, wie in solch einem Fall zu verfahren ist usw.).

Grüße Hunnnter

Hallo Miteinander,

warum nicht erst mal in Ruhe mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen; vielleicht wird die Sache ja nicht so hoch gehängt und geht mit einer OWi ab. Passiert ist ja zum Glück nichts weiter, zumindest ist die Munition nicht in die falschen Hände gelangt.

Möglicherweise täte man sich in vielen Fällen grundsätzlich leichter, mit den zuständigen Leuten zu reden, und nicht immer von vorneherein ein Feindbild zu pflegen, das so nicht ganz realistisch ist. Die Gesetze haben schließlich nicht die Leute in den Ämtern zu verantworten - die können's auch nur ausbaden und sitzen da oft zwischen den Stühlen.

Viele Grüße, Fiat Lux

Geschrieben
Die Rechtsgrundlage hierfür (also der strafrechtliche Tatbestand) würde mich mal interessieren... <_<

Wieso?

Was denkst DU denn passiert einem/sollte einem passieren, der seine Waffen entegegen den Beförderungsbedingungen mit in die U-Bahn nimmt?

IMI

Geschrieben
Wieso?

Was denkst DU denn passiert einem/sollte einem passieren, der seine Waffen entegegen den Beförderungsbedingungen mit in die U-Bahn nimmt?

Gar nichts. Wenn du mit gelben Turnschuhen in meine Wohnung kommst und ich ein "gelbe Turnschuhe-Verbot" verhängt habe, kann ich dir auch nicht gleich eine Geldstrafe aufbrummen, weils eben keine Rechtsgrundlage gibt. Geldstrafen werden aber oft als Art außergerichtliche Einigung verwendet. Soll heißen, zahl du mir 50 Euro, dann klag ich das "gelbe Turnschuhe-Verbot" nicht zivilrechtlich ein. Ähnlich praktizieren das auch die Öffis.

Geschrieben
Gar nichts. Wenn du mit gelben Turnschuhen in meine Wohnung kommst und ich ein "gelbe Turnschuhe-Verbot" verhängt habe, kann ich dir auch nicht gleich eine Geldstrafe aufbrummen, weils eben keine Rechtsgrundlage gibt. Geldstrafen werden aber oft als Art außergerichtliche Einigung verwendet. Soll heißen, zahl du mir 50 Euro, dann klag ich das "gelbe Turnschuhe-Verbot" nicht zivilrechtlich ein. Ähnlich praktizieren das auch die Öffis.

Du meinst ich kann wieder ganz normal mit den öffentlichen fahren, und mein Köfferchen mitnehmen?

Geschrieben
Und was passiert großartiges mit dem,

der den "Beförderungsbestimmungen" zuwiderhandelt?

Eine Anzeige wegen wissentlichen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der ... . Denn genauen Wortlaut müsste ich nachsehen. Ist schon eine Weile her.

Geschrieben
Du meinst ich kann wieder ganz normal mit den öffentlichen fahren, und mein Köfferchen mitnehmen?

Können tust du natürlich, dürfen je nach Beförderungsbedinungen nicht. Im Normalfall passiert vermultich gar nichts. Im lästigeren Fall schließen sie dich von der Beförderung aus und du darfst zu Fuß weiter. Und im lästigsten Fall hast eine Unterlassungsklage oder etwas Vergleichbares am Hals.

Geschrieben
Anzeige wegen wissentlichen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der ...

"Anzeige" ist ein großes Wort....

Eine formelle Anzeige im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sinn, die dann auch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führt, wäre nur dann möglich, wenn es eine entsprechende (öffentlich-rechtliche) Bußgeldvorschrift gäbe. Mir ist nicht bekannt, dass privatrechtliche Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen zusätzlich mit einer öffentl.-rechtl. Bußgeld-Bewehrung versehen sind.

Strafrecht können wir in dem Zusammenhang (wenn durch den bzw. beim Transport nicht gleichzeitig ein waffenrechtlicher oder sonstiger Straftatbestand erfüllt wurde - und dann geht's ja nicht mehr primär um die Beförderungsbedingungen) ohnehin vergessen.

Somit bleibt ein simpler Verstoß gegen vertragliche Pflichten (durch den Bus-/Bahnnutzer eingegangene Beförderungsbedingungen). Ich denke, cdab hat's oben ganz gut auf den Punkt gebracht.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
warum nicht erst mal in Ruhe mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen; vielleicht wird die Sache ja nicht so hoch gehängt und geht mit einer OWi ab.

Weil in Ruhe sprechen mit der Instanz, die nachher Deine WBK einzieht ohne anwaltlichen Rat nach hinten losgehen kann. Jede Äußerung, die dazu dienen sollte, die Wogen zu glätten, kann im Zweifelsfall nacher gegen Dich verwendet werden. Ich würde das ohne Fachanwalt lassen!

Geschrieben

Wenn ich dieses Gejammere nach einem Fachanwalt schon höre! Es ist genau diese Demutshaltung gegenüber der Behörde, die uns immer weiter ins Abseits drängt!!!!!

Geh zum Sachbearbeiter, trage den Sachverhalt wahrheitsgemäß vor und Du wirst sehen, er reißt Dir schon nicht den Kopf ab!

Wenn Du aber gleich mit Anwalt und nem scharfen Dobermann kommst, wird er die Sache offiziell machen, damit Ihm Dein toller Anwalt nicht einen draus drehen kann! Er hat keinen Spielraum mehr für menschliche Entscheidungen und wird "Dienst nach Vorschrift" machen!!!

Auch Sachbearbeiter sind Menschen und können durchaus Menschlich reagieren!!!!!!!

Geschrieben

Dummschwatz. Der Anwalt soll nicht gegen den SB arbeiten, sondern fuer den Kornfelder. Damit der nicht versehentlich Mist erzaehlt, und der SB keine andere Wahl, als den WBK-Entzug hat. In diesem Fall ist der Anwalt kein Dobermann, der dem Sb ans Bein gehen soll, sondern eher ein Schmusekaetzchen, das beruhigen und vor allem helfen soll, damit man die richtige Formulierung findet, um seine Schlamperei schoenzureden und damit seine Knarren zu retten.

Das heisst auch, jetzt im Vorfeld, wos noch bei der Polizei liegt, alles zu tun, damit das richtige in den Akten stehen wird, die der Sb zu sehen bekommt. Das kann man als Laie nicht selber, da brauchts nen Fachmann.

Oder ziehst Du Dir auch selber die Weisheitszaehne?

Geschrieben
Geh zum Sachbearbeiter, trage den Sachverhalt wahrheitsgemäß vor und Du wirst sehen, er reißt Dir schon nicht den Kopf ab!

Und warum bitte das ganze nicht vorher mit einer kundigen Person durchsprechen? Mit einem Fachmann beraten, was wirklich das sinnvollste Vorgehen ist? Ist erstmal die erste Stellungnahme gemacht, der erste Anhörungsbogen raus, ist das Geschrei hinterher wieder groß. Hier ist noch Zeit *vorher* den Experten zu befragen, nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Warum das Risiko eingehen und auf kompetenten Rat verzichten und erstmal auf eigene Faust losplappern? Da gab es schon andere, die sich um Kopf und Kragen geredet haben. Wer nicht 100-prozentig mit der Materie vertraut ist, kann gar nicht überblicken wie ihm diese oder jene Äußerung ausgelegt werden könnte. Sicher, es mag sein, dass der SB ein ganz freundlicher ist, der Waffen gern mag und den Waffenbesitzern wohlgesonnen. Aber wer kann das vorher sagen? Ohne Anwalt würde ich jedenfalls nicht versuchen es herauszufinden.

Ich verstehe nicht, was das mit Gejammere zu tun hat. Es ist ein Rat. Ausnahmsweise mal rechtzeitig und nicht, wie leider so oft hier, wenn es zu spät ist: Hättest Du doch, wärst Du doch... Selbstverständlich sind SBs Menschen und machen ihren Job. Und sie werden es genau deswegen keinem übel nehmen, sich in Bezug auf diese schwierige Materie Rat zu suchen.

Geschrieben
... Und sie werden es genau deswegen keinem übel nehmen, sich in Bezug auf diese schwierige Materie Rat zu suchen.

Ganz im Gegenteil wird der Sachbearbeiter warscheinlich froh sein sich das Rumgeblubber von einem fachlich unqualifizierten "Bürger" nicht anhören zu müssen sondern mit einen qualifizierten Gegenüber sprechen zu dürfen. Das macht allen die Arbeit leichter. Ein ausgewogenes Schreiben eines Anwalts wirkt mit Sicherheit besser in der Akte als mögliche Begründung um doch noch ausreichende Zuverlässigkeit annehmen zu können. Hingegen wird das Schreiben des Betroffenen unter keinen Umständen die selbe Wirkung entfalten können. So ein SB hat Vorgesetzte vor denen er sich im Zweifel rechtfertigen muss. Und mal ganz nebenbei, es sieht einfach ganz danach aus, als hätte da jemand Munition in Verkehr gebracht. Auch ziemlich eindeutig ist, dass irgendwann zwischendurch mal ein Unberechtigter (Busfahrer, Fahrgast, Fahrdienstleiter oder alle) die Munition in Händen gehabt hat.

Der Sachbearbeiter der da nicht annimmt, dass es an der Zuverlässigkeit ganz deutlich fehlt hat einfach eine Macke.

Geschrieben
Warum? Fahrlässigkeit kann jedem passieren. Die Zuverlässigkeit anzuzweifeln, weil man einen Tüte im Bus hat stehen lassen ist wirklich :gaga:, aber leider auch Realität.

Ich dachte immer man darf die Waffe und Munition in öffentlichen Verkehrsmitteln gar nicht transportieren ???!?!?!?!!? =:-O

Geschrieben
Wenn ich dieses Gejammere nach einem Fachanwalt schon höre! Es ist genau diese Demutshaltung gegenüber der Behörde, die uns immer weiter ins Abseits drängt!!!!!

Geh zum Sachbearbeiter, trage den Sachverhalt wahrheitsgemäß vor und Du wirst sehen, er reißt Dir schon nicht den Kopf ab!

Wenn Du aber gleich mit Anwalt und nem scharfen Dobermann kommst, wird er die Sache offiziell machen, damit Ihm Dein toller Anwalt nicht einen draus drehen kann! Er hat keinen Spielraum mehr für menschliche Entscheidungen und wird "Dienst nach Vorschrift" machen!!!

Auch Sachbearbeiter sind Menschen und können durchaus Menschlich reagieren!!!!!!!

also mein vorschlag wäre, dass man sofort einen anwalt besucht. am besten natürlich einer der sich mit der materie auskennt. aber NICHT gleich den anwalt schreiben lässt. man bespricht sich mit dem anwalt, zahlt ev eine beratungsgebühr, und dann geht man zum SB und schildert ihm den sachverhalt wahrheitsgemäss. von der reaktion des beamten würd ich dann weitere schritte abhängig machen.

ist er einem wohlgesonnen kann man mit gutem gewissen nachhausegehen. heuchelt er einem was vor (merkt man leider erst später) hat man den anwalt schonmal mit dem sachverhalt betraut und kanns dann immer noch über ihn laufen lassen. stellt sich der beamte quer, verabschiedet man sich höflich und überlässt dem anwalt alles weitere.

insofern ist man meiner meinung nach abgesichert und versucht auch als erstes ein klärendes gespräch, was für einen ruhigen charakter spricht. sollte ebendieses gespräch aber bereits beim ersten anlauf an der gegenseite scheitern, kann man immer noch rechtliche schritte in die wege leiten. wenn man gleich mit dem anwalt kommt KÖNNTE der eindruck entstehen, dass man immer sofort mit der grossen keule kommt. ausserdem vermittelt einem diese vorgehensweise (von der der beamte ja nix weiss :00000733: ) ein gewisses mass mehr an selbstsicherheit, was sich bei einem lockeren gespräch durchaus positiv auswirkt.

man darf nicht vergessen, den beamten braucht man noch öfters. ist wie bei der kieberei, die sitzen am längeren ast. ein jahr später will man zum beispiel mal ne waffe importieren, und der hund macht dann nur probleme. darum lieber keine schlafenden hunde wecken sondern erstmal menschlich an die ganze sache rangehen. man sollte sich aber schon rückversichern. tut mans nicht ist man hinterher der dumme (um nicht zu sagen der 'ongschissene').

gruss david - der glaubt dass sich zwar die gesetze aber nicht die (klugen) menschen so sehr unterscheiden

Geschrieben
Ich dachte immer man darf die Waffe und Munition in öffentlichen Verkehrsmitteln gar nicht transportieren ???!?!?!?!!? =:-O

Lies den ganzen Thread durch, da stehen schon einige Infos diesbzgl.. Generell gibts aber nicht _die_ "öffentlichen Verkehrsmittel". Ob der Transport erlaubt ist oder nicht liegt an den jeweiligen AGB bzw. Beförderungsbedinungen.

Geschrieben

Die Mun wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt. Damit ist der Schütze unzuverlässig. Daß die Bediensteten des öffentlichen Verkehrsmittels damit unbefugt in den Besitz der Mun kommen konnte, ist zweitrangig. Er hat ja den Fund ordnungsgemäß bei der Polizei abgegeben. Und ob im Bus Mun mitgenommen werden darf, ist tatsächlich Inhalt der Beförderungsbedingungen. Manche schließen Mun-Transport aus, die meisten aber nicht.

Einer, der Mun im Bus liegen läßt, dem traut man auch zu, daß er einen Revolver auf der Sitzbank liegenläßt, oder?

Da braucht er auch keinen Anwalt, es reicht die Wahrheit und die Zusicherung, das nicht zu wiederholen. Mehr kann ein Anwalt auch nicht machen. Ein Anwalt würde sagen: Das ist ja gar nicht die Tüte meines Mandanten. Der hat seine Tüte wiedergefunden.

Und schon landet die Sache bei der Spurensicherung, kostet richtig Patte und hernach sind die WBKs für immer futschikato.

Geschrieben
Die Mun wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt. Damit ist der Schütze unzuverlässig. ......Einer, der Mun im Bus liegen läßt, dem traut man auch zu, daß er einen Revolver auf der Sitzbank liegenläßt, oder?

Ja, oder erklärt alten Mütterchen den Weg zum Allgemeinarzt falsch :rolleyes:

Geschrieben
Die Mun wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt. Damit ist der Schütze unzuverlässig.

Quatsch mit Soße - mal ganz abgesehen von der conclusio "damit ist der Schütze unzuverlässig": Wo geht es hier bitte um Verwahrung/Aufbewahrung?

Oder schleppst Du Deine Waffen auch mindestens im A- bzw. B-Schrank herum? :00000733:

Geschrieben

Gesetzt den Fall,die Story hat sich wirklich so zugetragen,so will mir einfach nicht in den Kopf,wie man jemanden,der sofort nachdem er seinen Fehler bemerkt hat und dafür gesorgt hat,daß eben nicht irgend eine zwielichtige Gestalt in den Besitz der Munition gelangen konnte,per se eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen. :peinlich: Gehts eigentlich noch??? Hier ist wohl eher das Gegenteil der Fall,also kommt mal wieder runter...

Gruß André

Archiviert

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