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IGNORED

Eintrag ohne Voreintrag?


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Moin leutz,

ich habe hier mein vom Verband ausgestelltes Bedürfnis für einen .308 Win. Selbstlader vor mir liegen. Ich hab auch schon einen gekauft. Die Rechnung mit der Seriennummer liegt hier vor mir.

Kann/Darf mir mein Sachbearbeiter die Waffe gleich komplett eintragen, wenn ich Ihm die Seriennummer anhand der Rechnung belege? Würde mir einmal Rennerei sparen :) Rein logikmässig spräche ja nichts dagegen.......

Besten Dank

Gruß Tauschi

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...ich habe hier mein vom Verband ausgestelltes Bedürfnis für einen .308 Win. Selbstlader vor mir liegen. Ich hab auch schon einen gekauft.
...hhmmmm...

Erwerb ohne Erwerbsberechtigung könnte zu einem angeregten Gedankenaustausch zwischen dem Erwerber, der Behörde, dem Verkäufer, der Staatsanwaltschaft und anderen evtl. Beteiligten führen. Ich hoffe für Dich, dass sich die Waffe derzeit noch beim Verkäufer befindet und erst nach Vorliegen des Voreintrags überlassen wird.

Noch einen schönen zweiten Weihnachtsfeiertag!

CM

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Ich hoffe für Dich, dass sich die Waffe derzeit noch beim Verkäufer befindet und erst nach Vorliegen des Voreintrags überlassen wird.

Wo liest du heraus, das dem nicht so sein sollte? Sonst hätte er wohl kaum geschrieben, das er die Rechnung da hätte. Gekauft heisst ja nicht unbedingt, das man die gekaufte Sache auch schon zu Hause hat.

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Moin leutz,

ich habe hier mein vom Verband ausgestelltes Bedürfnis für einen .308 Win. Selbstlader vor mir liegen. Ich hab auch schon einen gekauft. Die Rechnung mit der Seriennummer liegt hier vor mir.

Kann/Darf mir mein Sachbearbeiter die Waffe gleich komplett eintragen, wenn ich Ihm die Seriennummer anhand der Rechnung belege? Würde mir einmal Rennerei sparen :) Rein logikmässig spräche ja nichts dagegen.......

Besten Dank

Gruß Tauschi

Was haben das Waffengesetz und Logik miteinander zu tun? :rotfl2:

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Denkbar ist auch den Erwerb hinten anzustellen und die Waffe trotzdem vorübergehend zu besitzen.

Lass dir doch einen Leihschein für 1 Monat geben und die Kanone ausführlich testen. Zwischenzeitlich besorgst du die deinen Eintrag und teilst mit, dass du eine Leihwaffe erwerben wirst und die Nummer schon kennst.

Allerdings wäre ich dann mit der Rechnung noch vorsichtig, da ich nicht weiß wie sich Besitz und Eigentum mit Leihwaffenregelung verträgt. Zum Ausleihen mußt du halt Berechtigter sein.

Grüsse

Christian

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Ach. Lässt Du Deine Brötchen auch beim Bäcker liegen, nachdem Du sie gekauft hast? :confused:

CM

Der Vergleich hinkt etwas. für Brötchen ich (noch) keine BBK (BrötchenBestizKarte) nötig.

Ich kenne einige - mich inclusive - die schon ne Waffe beim Händler gekauft, also bezahlt haben und das Ding erst Wochen oder Monate später abgeholt haben.

Ist wohl auch angenehmer für die Händler, wenn sie ne bezahlte Waffe nurnoch einlagern müssen und nicht Wochenlang eine nichtbezahlte, unverkäufliche weil reservierte Waffe rumliegen haben.

Gruß

Hilli

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Ach. Lässt Du Deine Brötchen auch beim Bäcker liegen, nachdem Du sie gekauft hast?

Brötchen nicht, aber Waffen schon. Habe z.B. selbst noch ein XR-15 M5 seit 1,5 Jahren beim Händler liegen, weil ich mich mit der Behörde gerichtlich auseinandersetzen muss. Geplant war eigentlich nur, die Waffe für ca. drei Monate einzulagern. Gekauft habe ich die schon, weil die XR-15 ja nicht ganz leicht zu bekommen sind.

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Der Vergleich hinkt etwas.
Nee, jetzt nich' wirklich, oder? :confused:

Natürlich hinkt der Vergleich, genau wie der Vergleich der Befürworter einer solchen Praxis, man könne sich schliesslich auch ein Auto kaufen, ohne einen Führerschein zu haben.

Selbstverständlich kann ich das Eigentum an einer Sache besitzen, ohne die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

Ich kann aber nicht das Eigentum an einer Sache erwerben, für die ich nicht die gesetzlich geforderte Erwerbserlaubnis habe.

CM

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Gegenfrage:

Fährst du mit einem nagelneuen Auto nach Unterschrift auf dem Vertrag auch sofort los, oder meldest du es erst an?

Gegenfrage:

Ist der Erwerb eines Autos erlaubnispflichtig, d.h. bedarf es der vorherigen Erteilung einer Erwerbserlaubnis durch die Behörde, etwa: Voreintrag von Kfz-Art und Hubraum bzw. Motorleistung durch die zuständige Strassenverkehrsbehörde im Führerschein des Erwerbers ?

CM

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Moin leutz,

ich habe hier mein vom Verband ausgestelltes Bedürfnis für einen .308 Win. Selbstlader vor mir liegen. Ich hab auch schon einen gekauft. Die Rechnung mit der Seriennummer liegt hier vor mir.

Kann/Darf mir mein Sachbearbeiter die Waffe gleich komplett eintragen, wenn ich Ihm die Seriennummer anhand der Rechnung belege? Würde mir einmal Rennerei sparen :) Rein logikmässig spräche ja nichts dagegen.......

Besten Dank

Gruß Tauschi

natürlich also meiner hat das schon einigemale gemacht, :gutidee: spart aber nur Zeit , die Kosten sind aber gleich

:s75:

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natürlich also meiner hat das schon einigemale gemacht, :gutidee: spart aber nur Zeit , die Kosten sind aber gleich

:s75:

Bei uns wäre das auch kein Problem so zu verfahren, aber Du wirst hier keine Antwort finden.

Wenn Du es genau wissen willst must Du den für Dich zuständigen SB fragen - wie man hier weiß geht bei denen nicht überall alles mit rechten Dingen zu.

Zum Thema Brötchen-, Auto- und Waffenerwerb denke ich, selbst wenn die Waffe bezahlt und beim Händler eingelagert ist, ist sie noch nicht erworben, da sie ja noch beim Händler eingetragen ist und die tätsächliche Gewalt darüber beim Händler liegt.

w.st

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Aber man weiss ja, das SB's mitunter so verschieden sind wie Männlein und Weiblein. :D

Hehe, werde Morgen mal checken zu welcher Gattung meiner, bzw. seine Urlaubsvertretung gehört :)

Übrigens liegt die Waffe natürlich noch beim Hersteller. Ich habe auch noch nicht gehört, dass ein Händler/Hersteller in Deutschland einem `ne Waffe ohne entsprechende Genehmigung überlässt. Nichtsdestotrotz hindert mich auch in der Bananenrepublik Deutschland nichts daran, meine Brötchen eine Woche im Voraus zu zahlen. Ist ja nur eine Frage des Vertrauens zum Bäcker......

Danke Tauschi

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Tauschi,

herzlich Glückwunsch zur neuen Waffe.

Wie Dein SB das mit dem Eintfagen hält kann sie/er Dir nur selber sagen.

Ich hatt es so wie Du gemacht und beim Beantragen des Voreintrages gleich den Kaufvertrag (mit den Vermerken "vorbehaltlich Vorlage der waffenrechtlichen Genehmigung" und "Waffe verbleibt beim Händler bis zur Vorlage der gültigen WBK") samt Seriennummer vorgelegt.

Allerdings bekam ich nur den Voreintrag und durfte nach Übergabe der Waffe noch einmal antanzen.

Bezahlen musste ich auch zweimal :o

Es macht halt jeder SB anders.

Gruß

Michael

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...Ich kann aber nicht das Eigentum an einer Sache erwerben, für die ich nicht die gesetzlich geforderte Erwerbserlaubnis habe.

CM

Latürnich geht das.

Solange man nicht die tatsächliche Gewalt (den Schießbetrieb auf amtlich zugelassene Schießstätten als Gastschütze, Anwärter usw mal ausgenommen) über die Schußwaffe ausübt, stellt das KEIN Problem dar.

Du könntest, so es dein Geldbeutel zulässt, sogar 1 Mio Schußwaffen KAUFEN (heißt ja lediglich, die Eigentumsrechte durch Begleichung der Kaufsummme erwerben), ohne daß du eine ERWERBSberechtigung besitzt, vorrausgesetzt, du planst nicht, die Waffen unberechtigterweise zu erwerben, sprich: die tatsächliche Gewalt darüber dauerhaft zu erlangen, das wäre dann die Erfüllung eines Straftatbestands.

Eigentum und Besitz sind in Deutschland rechtlich gesehen, immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe, und daran orientiert sich auch das WaffG.

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Nur das "Ausüben der tatsächlichen Gewalt" wird etwas verschoben.

Ja, aber das Ausüben der tatsächlichen Gewalt ist Besitz und nicht Eigentum. Und da Unterscheidet das Deutsche Recht, und das nichtl nur im Waffenrecht, wie mich erst vor kurzem ein Rechtsgeleerter aufgeklärt hat.

Auch ein Dieb ist z.B. im Besitz der Beute, kann aber durch Diebstahl kein Eigentum erwerben...

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Dass auch immer wieder Eigentum und Besitz so durcheinandergewürfelt wird... <_<

Im Waffenrecht ist in der Tat nur die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (also der Besitz) maßgebend.

CM hat es es etwas ungeschickt formuliert und meinte vermutlich, dass der Waffenverkäufer an den Käufer ohne waffenrechtliche Erwerbsberechtigung nur das schuldrechtliche "Verpflichtungsgeschäft" aus dem Kaufvertrag erfüllen kann. Das "Verfügungsgeschäft" hingegen (Übereignung der Ware) ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

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So Leutz,

mir isses vollkommen schnupps wie hier was formuliert oder gemeint wird.

Die Wumme ist eingetragen, und das obwohl sie bis jetzt nur mein Eigentum und nicht mein Besitz ist. Aber vielleicht geht sie heut Nachmittag noch in meinen Besitz über :)

Dann wird im OA 10 ausprobier Fred weiter gefachsimpelt :gutidee:

Ciao Tauschi

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...hhmmmm...

Erwerb ohne Erwerbsberechtigung könnte zu einem angeregten Gedankenaustausch zwischen dem Erwerber, ...

.. so ein "Unsinn". Erwerb gem WaffG (ausüben der tatsächlichen Gewalt) hat mit Erwerb gem BGB (Eigentümer werden) nichts aber auch garnichts zu tun. Du kannst Eigentümer eines Kernkraftwerkes , von Panzern, Granaten, Atomraketen o.ä. werden, besitzen (da ähneln sich BGB und WaffG ein bißchen in der Interpretation des Sachverhalts :) ) darfst du die angeführten Gegenstände aber nicht. Insoweit, eine Rechnung über etwas haben was man waffenrechtlich nicht erwerben darf (fehlende Erwerbsberechtigung) ist kein Umstand dem dein SB Rechnung tragen darf. Wenn du deinem SB sagst du hättest das Sportgerät schon was länger - quasi unmittelbar nach Kauf - auch in Besitz genommen und mit nach Hause getragen, sollte er nervös werden und ggfs. über ein paar Strafanzeigen (jedenfalls mal gegen dich und den Verkäufer) nachdenken. Nun konkret zu deiner Frage, ja, selbstverständlich, ich würde (und mache das auch regelmäßig so - und zwar sogar in NRW :) ) das genau so machen. Einmal zum SB und gleich alles klären, dann zum Verkäufer und das gute Teil ins neue Zuhause bringen :)

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