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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

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aber ganz entschieden verneinen möchte ich aus meiner Sicht, daß ALLES was da auf diesen 5 Seiten ausgeführt ist , falsch oder abzulehnen ist .

An wen dieses Schreiben gerichtet ist, geht aus dem Kopf nicht hervor. Fakt ist, der Author versucht sich in eine Mittlerrolle zwischen dem Standpunkt By und NRW zu bringen, inhaltlich jedoch besetzt das Extrem. Ich habe grundsätzlich kein Problem mit fremden Standpunkten, aber dann soll er auch dazu stehen. Dieses Rumgeeiere ist Gaga.

Das andere ist die Praxis: Wenn ich für jede Waffe einen Voreintrag brauche, dann lasse ich mir gern alle 1850 Sportkaliber für 145 Disziplinen eintragen und ziehe meine WBK als dicken Aktenordner hinter mir her. Das ist lächerlich, darüber braucht man nicht zu diskutieren.

Bela

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Hallo

ich habe eine Theorie.

Sluggy hat Dr. V. Sch. entführt, sich in Südamerika sein Gesicht verändern lassen und ist in die Rolle geschlüpft.

Vorher war er nur Beamter und jetzt ist er Präsident.

Vieleicht schafft er es noch zum Kaiser oder ähnliches.

Steven

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Prima These, aber jetzt werden wir bitte wieder etwas sachlicher.

Gruß Markus

341307[/snapback]

Ich habe das 5 seitige Schreiben nun mehrfach gelesen. Betrachten wir BITTE jetzt einmal nur den Sachverhalt ohne das bisherige Trara um den BDMP und sein Präsidium, dann ist das zumindest eine Erklärung oder Darstellung die man nicht gleich als Humbug abtun sollte.

ABER: Warum musste es überhaupt soweit kommen? Fakt ist meiner Ansicht nach das durch das öffentliche Gestreite und Gezetere das nun einmal durch den BDMP angerichtet wurde, der Sache mehr geschadet wie genutzt hat. Die politische Interessenvertretung von uns Legalwaffenbesitzern ist nun einmal (weil eben völlig Verbandsunabhängig) das FWR.

Wer sich so "wie der elefant im Porzellanladen aufführt" wie ein Dr. Schilling, hat selbst wenn er nun wirklich Recht und im Sinne der Sache gehandelt hätte, jedliches Recht darauf ernstgenommen zu werden, verspielt. So kann man nicht mit seinen Mitstreitern in der gemeinsamen Sache, zumindest nicht Öffentlich, umgehen.

Wer so handelt, disqaulifiziert sich selbst in seiner Führungsposition als Präsident.

Unter diesem Gesichtspunkt stellt dieses Papier nunmehr eigentlich nur den kläglichen Versuch des "zurück ruderns" oder billigem Einlenken dar.

Schade, diese Aufklärung hätte man einmal vor einer solchen Politik der verbrannten Erde geben sollen.

Gruß

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naja, dieses papier hat den zweck, angesichts des vg-urteils noch halbwegs das gesicht zu wahren.... ob das gelingt, ist ja eine andere frage.

auf jeden fall scheint der bdmp jetzt halbwegs "auf linie" zu sein, wenn vs beteuert, dass man als "partei der schützen" die "vom fwr favorisierte lösung" befürworte.

naja...

ein schrittchen in die richtige richtung...

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naja, dieses papier hat den zweck, angesichts des vg-urteils noch halbwegs das gesicht zu wahren.... ob das gelingt, ist ja eine andere frage.

Wobei man dieses Urteil - so wohlgefällig es in unseren Augen auch sein mag :) - auch nur als ein erfreuliches, aber kleines Trippelschrittchen betrachten darf :P

Es ist ein Urteil, das EINEM Sportschützen die Löschung des 2/6 Eintrags beschert hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat es vorläufig nicht mal sofort Auswirkungen auf andere, bayrische Schützen, geschweige denn den Rest der Nation :AZZANGEL: .

Also ist die vordringlichste Aufgabe des FWR jetzt die Umsetzung dieses Urteils in eine Form , die ALLEN Beitragszahlern und damit zwangsläufig natürlich auch allen anderen Sportschützen nützt !

BTW : Ist es WIRKLICH das ERSTE Urteil in ganz D-Land zu DIESER Problematik - oder könnte es sein, daß andere Einzelfälle völlig anderst ausgegangen sind - und aus verständlichen Gründen nicht ganz so groß diskutiert wurden - DIE Frage wäre nämlich IMHO von großer Bedeutung :cool3:

Mouche

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Wobei man dieses Urteil - so wohlgefällig es in unseren Augen auch sein mag :)  - auch nur als ein erfreuliches, aber kleines Trippelschrittchen betrachten darf  :P

Es ist ein Urteil, das EINEM Sportschützen die Löschung des 2/6 Eintrags beschert hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat es vorläufig nicht mal sofort Auswirkungen auf andere, bayrische Schützen, geschweige denn den Rest der Nation  :AZZANGEL: .

Also ist die vordringlichste Aufgabe des FWR jetzt die Umsetzung dieses Urteils in eine Form , die ALLEN Beitragszahlern und damit zwangsläufig natürlich auch allen anderen Sportschützen nützt !

BTW : Ist es WIRKLICH das ERSTE Urteil in ganz D-Land zu DIESER Problematik - oder könnte es sein, daß andere Einzelfälle völlig anderst ausgegangen sind - und aus verständlichen Gründen nicht ganz so groß diskutiert wurden - DIE Frage wäre nämlich IMHO von großer Bedeutung  :cool3:

Mouche

341398[/snapback]

Genau so sieht es aus.

Ein einzelner (!) Schütze profitiert derzeit aufgrund eines gewonnenen Verfahrens davon.

Zwar in Bayern, aber vielleicht hat das Signalwirkung auf Deutschland (Au weia! :) )

Auch wenn das einige Schlausager anders kommentieren.

MfG

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Zitat:

"Im übrigen sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschriften z.Zt. noch nicht endgültig und somit haben die einzelnen Verwaltungen noch eigene Entscheidungsspielräume.

Der Sachbearbeiter in meiner Heimatstadt muss seine bisherigen Entscheidungen bezüglich der gelben WBK neu nicht revidieren.

Auf WBK gelb neu gibt es bei uns keine Einschränkung 2/6....im Landkreis nebenan aber sehrwohl."

---------------------------------------------------------

Nicht ganz richtig: In RLP gibt es weiterhin die Erwerbsstreckung - richtig dargestellt auf Weisung von "oben". Ein Vorteil in RLP: eine zentrale obere Waffenbehörde, die ADD in Trier. Der Entscheidungsspielraum der unteren Waffenbehörde ist minimal bzw. richtet sich zwingend am WaffG aus.

Gruss

ruestow

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Ein  einzelner (!) Schütze profitiert derzeit aufgrund eines gewonnenen Verfahrens davon.

341419[/snapback]

Auch ein EINZELNES Urteil hat zur Streichung der Auflage in der §27 Erlaubnis geführt.

Genau dieses Einzelne Urteil hat das SprengG nun im Sinne des Urteils "präzisiert". :P

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ein Urteil aus BW

341662[/snapback]

Tja und diesmal hat die andere Seite gewonnen.... Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei paar Schuhe.

Ich bin gespannt was jetzt nach und nach noch so alles kommt. Ein Verfahren pro Bundesland und am Schluss wird geschaut, wie viele gegen die 2/6 Regelung und wie viele dafür entschieden haben, oder wie?

Es ist schon ganz schön traurig.

Gruß Stefan

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es dürfte aber noch nicht rechtskräftig sein.

Gruß

Makalu

341711[/snapback]

Jedenfalls mal Dank an Tom fürs Einstellen dieses Urteils :icon14:

Rechtskräftig oder nicht spielt hier vorläufig eine untergeordnete Rolle :AZZANGEL: - dieses Urteil EXISTIERT und andere Entscheidungen sind für BW wohl nicht bekannt . Wenn es uns auch sehr viel weniger gefällt , als das Würzburger Urteil - für BW zumindest dürfte dieses Urteil vorläufig das Maß der Dinge sein, solange es nicht gekippt ist, oder es eine allgemeinverbindliche andere Regelung gibt - so viel Realitätssinn muß leider sein :angry2: .

Mouche

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Na ja, ist ja nicht weiter schlimm. Dafür bekommt ihr ja auch die Mercedes bei euch billiger und wenn man davon 2 alle 6 Monate will, macht das ganz schön was aus.

Gruß

Makalu

341761[/snapback]

...tja - genau das macht ja das Problem aus :P . Mit einer Regelung max 2 Mercedes in 6 Monaten und Waffen was der Geldbeutel so hergibt , könnt ich viel leichter leben :021::021::021: ......

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Wenn es uns auch sehr viel weniger gefällt , als das Würzburger Urteil - für BW zumindest dürfte dieses Urteil vorläufig das Maß der Dinge sein, solange es nicht gekippt ist, oder es eine allgemeinverbindliche andere Regelung gibt - so viel Realitätssinn muß leider sein  :angry2: .

Mouche

341728[/snapback]

Also ich halte es gut, dass das Verwaltungsgericht Freiburg zum Nachteil des Klägers entschieden hat.

Warum?

Was wäre geschehen, wenn wie in Bayern wieder der Kläger gewonnen hätte?

Nichts, was für die Allgemeinheit von Vorteil wäre! Was haben wir denn von dem Würzburger Urteil??

Die Behörde wäre wieder nicht in Berufung oder Revision gegangen, da ihr an einer Höchstrichterlichen Entscheidung nichts gelegen ist. Dies zeigt schon alleine darin, dass die Behörde keine Zustimmung zur Sprungrevision gegeben hat. Dann könnte es gleich für ein Grundsatzurteil vor ein Bundesgericht gehen.

So muss der Kläger zuerst vor den Verwaltungsgerichthof ziehen. Gewinnt er dort, ist wieder alles vorbei und nichts Entscheidendes passiert.

Wir sollten nun hoffen, dass zum einen der Kläger in die Berufung geht, (so seltsam es sich anhört:) diese Berufung verliert und dann die Kraft und die Mittel hat, vor das Bundesgericht zu gehen!!!!!

Dann und erst dann ist die Entscheidung von Tragender Weite!!

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Ihr könnt mich jetzt schlagen (ich sag das auch ganz ohne eigene Wertung), aber die Argumentation des VG Freiburg überzeugt mich absolut, wogegen das Würzburger Urteil sehr eindimensional wirkt.

Meines Erachtens kann sich auch ein höheres Gericht nicht ohne weiteres dieser schlüssigen Argumentationskette entziehen. :cool3:

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Ihr könnt mich jetzt schlagen (ich sag das auch ganz ohne eigene Wertung), aber die Argumentation des VG Freiburg überzeugt mich absolut, wogegen das Würzburger Urteil sehr eindimensional wirkt.

Meines Erachtens kann sich auch ein höheres Gericht nicht ohne weiteres dieser schlüssigen Argumentationskette entziehen. :cool3:

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Meines Erachtens kann sich auch ein höheres Gericht nicht ohne weiteres dieser schlüssigen Argumentationskette entziehen. :cool3:

Genau das hofft jedes Gericht von seinen Entscheidungen !

In der Realität sieht es aber - zumindest bei erstinstanzlichen Urteilen - dann ziemlich oft ein bischen anderst aus :chrisgrinst:

Mouche

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Jedenfalls mal Dank an Tom fürs Einstellen dieses Urteils  :icon14:

Rechtskräftig oder nicht spielt hier vorläufig eine untergeordnete Rolle  :AZZANGEL:  - dieses Urteil EXISTIERT und andere Entscheidungen sind für BW wohl nicht bekannt . Wenn es uns auch sehr viel weniger gefällt , als das Würzburger Urteil - für BW zumindest dürfte dieses Urteil vorläufig das Maß der Dinge sein, solange es nicht gekippt ist, oder es eine allgemeinverbindliche andere Regelung gibt - so viel Realitätssinn muß leider sein  :angry2: .

Mouche

341728[/snapback]

Hallo Mouche,

noch nicht bekannt ist richtig.

Da mein Verfahren vor dem VG Stuttgart noch nicht beendet ist würde ich sagen warten wir´s ab. Vielleicht gibt es dann 2 verschiedene Urteile in Baden-Württemberg. Mein Anwalt vom Forum ist da sehr zuversichtlich diese Klage zu gewinnen. Übrigens soviel ich weiß wurde gegen das Urteil des VG Freiburg Berufung eingelegt.

Gruß Colt

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