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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

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Merci.

Ja. Schick mir ruhig eine PM :). Die Augsburger Waffenrechtsbehörde ist bayernweit berüchtigt, auch in München im StMinI kennt man die...

Jo. Erst einmal abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.

Carcano

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Hallo Carcano,

und ??????

ist das Urteil jetzt rechtskräftig?

Kann ich mir die nächsten jetzt bei Frau Fiedler eintragen lassen??

Nette Grüße

Letti

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Hallo Carcano,

und ??????

ist das Urteil jetzt rechtskräftig?

400666[/snapback]

Nach telefonischer Auskunft des VG ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, weil die Stadt Rechtsmittel eingelegt hat. Daher ist anderen Ausgsburgern zu empfehlen, ebenfalls zu klagen; das VG wird der Klage natürlich ebenfalls stattgeben. Irgendwann einmal entscheidet dann noch der BayVGH.

Carcano

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  • 3 Wochen später...

Habe mich nun auf meiner niederbayerichschen Behörde erkundigt und da wird, Danke der Weisung vom Staatsministerium München, die 2/6 Regelung leider weiterhin eigetragen.

Nun kann man sich ja, wenn auch nur 2 pro Halbjahr, trotzdem recht inteessante Waffen, recht einfach mit der gelben WBK kaufen...

Wenns nun in naher Zukunft eine "überarbeitete gelbe WBK ohne den 2/6 Eintrag geben wird, muss man dann auch damit rechnen, dass einem die Möglichekeit so manche interessante Waffe (z.B. Einzelladerkurzwaffe) zu kaufen, auch wieder genommen wird?

IMI

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Habe mich nun auf meiner niederbayerischen Behörde erkundigt und da wird, Danke der Weisung vom Staatsministerium München, die 2/6 Regelung leider weiterhin eigetragen.

Zuständig wäre da das VG Regensburg. Unser dortiges Verfahren ist noch anhängig. Wenn Du versicherst bist, dann klage doch auch.

Carcano

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Zuständig wäre da das VG Regensburg. Unser dortiges Verfahren ist noch anhängig. Wenn Du versicherst bist, dann klage doch auch.

Carcano

Dann werde ich mich in den nächsten Tagen versichern...

Ich habe mir jetzt die Gelbe WBK erstmal gar nicht ausstellen lassen.

Was meint Ihr denn, wäre besser?

1. Die Gelbe WBK ausstellen lassen mit dem Vermerk der 2/6 Regelung? Und dann klagen und hoffen, dass der Vermerk gestrichen wird? Oder

2. Abwarten ob sich in nächster Zeit was tut betreff 2/6, und dann aber vielleicht das Pech haben, dass die Gelbe WBK vielleicht nicht mehr den 2/6 Vermerk hat, aber man sich vielleicht nicht mehr so "frei" so viele verschiedene Arten von Waffen darauf kaufen darf... Klagen könnte ich doch auch in diesem Fall, wenn ich die WBK noch gar nicht habe, oder?

IMI

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@IMI

Die ÖRAG Verwaltungsrechtschutzversicherung muß vor dem Antrag bestehen, sonst ist diese nicht verpflichtet zu leisten.

Klagen gegen einen nicht erteilten Verwaltungsakt ist meines Wissens nach nicht möglich.

Also schön der Reihe nach:

1. Verwaltungsrechtschutz abschließen und Police abwarten. Dann kannst Du Dich auch vorher kostenfrei durch einen RA von der ÖRAG beraten lassen.

2. WBK beantragen

3. W...a...r...t...e...n

4. WBK anschauen und wenn irgendwas mit 2/6 drauf ist, kannst Du zuerst Widerspruch vor der zuständigen Behörde (erfährst Du vom SB) einlegen. Fristen beachten! Ggf. Rechtsbeistand einschalten.

5. Sofern Dein Widerspruch abgewiesen wird, steht Dir in der Regel der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Alle Klarheiten beseitigt?

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Danke, Grizzly.50 AE!

Das war ja wirklich eine sehr umfassende Antwort!

Bis quasi kurz vor der Stufe 4 war ich ja schon.

Es ist folgendermassen:

Vor kurzem war ich auf meiner Behörde und habe mir einen Voreintrag für eine KW in meine WBK Grün geholt.

Da ich auch eine Erlaubnis von meinem Verband für eine WBK Gelb dabeihatte, fragte ich meine Sachbearbeiterin welche Einschränkungen hinten auf der WBK vermerkt werden. Sie wollte mir die Gelbe WBK dann gleich ausstellen, doch als ich dann eine Kopie einer anderen WBK-Rückseite von ihr gezeigt bekam und die 2/6 Regelung sah, lehnte ich ab und liess mir keine Gelbe WBK ausstellen.

Bei uns in der Behörde ist so, dass man die WBKs immer gleich ausgetellt bekommt; mit einer Wartezeit von ca. 2 Minuten :D .

IMI

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@IMI

Gerne! Man muß doch zusammen halten in diesen Zeiten. Ich wünsche bei mir wären die SB auch so schnell. Habe seit Januar einen Antrag laufen und ständig gibt es einen neuen Hinderungsgrund. Aber RA und ÖRAG werden nächste Woche in Marsch gesetzt.

Ich wünsche Dir noch viel Erfolg auf Deinem Weg zur 2/6 freien Gelben!

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Hallo IMI,

es lohnt sich wirklich den Weg welchen Grizzly .50AE beschrieben hat zu beschreiten!

Imme unter dem Motto, wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt!

Kann dir hierzu auch einen guten Fachanwalt empfehlen, er hat übrigens auch die positiven Urteile diesbezüglich vor Gericht erstritten!

Von ihm lasse ich mich übrigens selbst in gleicher Sache vor dem VG Stuttgart vertreten!

Gruß Colt

P.S. falls du die Adresse brauchst gib mir Bescheid.

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Ja, Colt, gib mir bitte die Adresse. Mit der Rechtsschutzversicherung für 56 Euro vom FWR sollte das ja abgegolten sein, oder arbeitet der Anwalt nicht auf dieser Basis?

Die andere Frage ist, ob die SB in der Behörde dann nicht sauer auf einen sind?

Denn ich komme wirklich sehr gut mit ihnen aus und möchte nicht irgendwelche Nachteile aus einem Rechtsstreit wegen 2/6 haben...

Ihr habt doch wenn, dann auch die FWR Rechtsschutzversicherung für 56 Euro, oder? Nicht, dass ich da was falsches abschliesse.

Gruss

IMI

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@Colt

Wer vertritt Dich? Und gib bitte Bescheid, wenn Du ein Urteil hast. Ich werde wohl auch nicht um den Klageweg (dann auch das VG Stuttgart) herumkommen, da diese Woche wieder nichts geschehen ist.

@IMI

Ob die sauer sind oder nicht ist doch gar nicht die Frage, sondern ob es rechtens ist diese 2/6 Einschränkung einzutragen oder nicht. Wenn irgendwelche Auflagen beim Verwaltungsakt rechtswidrig erfolgt sind, ist es dein gutes recht, dies richterlich überprüfen zu lassen. (Zumindest dann, wenn wir hier noch in einer demokratischen Staatsform mit Gewaltenteilung leben.) Bekommst Du Recht, kannst Du immer darauf hinweisen, dass selbst die Judikative deiner Auffassung war und die Auflage zu unrecht erfolgt ist. Bekomm nur kein schlechtes Gewissen, wenn Du mal deine eigenen Interessen vertrittst, andere tun das schließlich auch und wenn es sich langsam bei den Behörden rumspricht, wird es auf Dauer diese Verfahrensweise nicht mehr geben! Verwaltungsrechtschutz ÖRAG (keine Wartezeit) für 56 Euro ist genau das was Du brauchst. Gibts über das FWR!

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

nach mehrfachem Durchlesen des Threats habe ich dann doch ein paar Fragen:

Ich werde nach unendlicher Wartezeit im Dezember endlich meine gelbe WBK beantragen können. :00000733: Und so wie ich das hier so lese kann es mir als auch passieren, dass die Behörde mir den 2/6 Einträgt, obwohl das, zumindest nach dem FWR und einige Urteilen so nicht im Sinne des Gesetztgebers wäre.

Wie sollte ich mich dann idealerweise verhalten? Den SB freundlich auf die Urteile bzw. das FWR aufmerksam machen? Gar nichts sagen, froh sein endlich die WBK zu haben und einfach damit leben? WBK nehmen und danach zum Anwalt und rechtlich vorgehen?

Ich kann es einfach nicht glauben, dass es zu diesem Thema keine EINDEUTIGE und BINDENDE Aussage des Gesetzgebers gibt, bzw. diese aufgrund der strittigen Lage nicht nachgeholt wird. Alleine die Kosten und der Aufwand für diese Verfahren :contra:

Was würdet ihr tun, wenn 2/6 droht ?

Gruß

Micha

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Hallo Micha,

  1. Du solltest jetzt schon Mitglied im FWR mit zusätzlicher Örag Rechtsschutz werden.
  2. Ein Urteil zu 2/6 ist bisher immer nur Personenbezogen und kann nicht auf die Allgemeinheit angwendet werden.
  3. Eine Klärung der Rechtslage wird wohl erst die neue Verwaltungsvorschrift geben aber bis Dezember kannst Du Gück (oder Pech) haben, daß sie in Kraft tritt.

Gruß

Leusel

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[*]Eine Klärung der Rechtslage wird wohl erst die neue Verwaltungsvorschrift geben aber bis Dezember kannst Du Gück (oder Pech) haben, daß sie in Kraft tritt.

Gruß

Leusel

Danke für die Antwort. Was besagt denn diese neue Verwaltungsvorschrift? Und wann soll sie wirksam werden?

Gruß

Michael

P.S FWR Mitgliedschaft kostet 600,00 Das ist doch recht viel. Deckt die normale private Rechtschutz deartige Dinge nicht ab?

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Danke für die Antwort. Was besagt denn diese neue Verwaltungsvorschrift? Und wann soll sie wirksam werden?

Hallo Michael,

es gibt diverse Versionen eines Entwurfes zu dieser neuen Verwaltungsvorschrift.

Im Netz geistern ein paar ältere und somit überholte herum; die aktuelle ist offensichtlich "Verschlußsache".

Einen verläßlichen Termin, wann sie den endlich in Kraft treten wird, gibt es nicht.

P.S FWR Mitgliedschaft kostet 600,00 Das ist doch recht viel. Deckt die normale private Rechtschutz deartige Dinge nicht ab?

Die Einzelmitgliedschaft für Privatpersonen im FWR kostet 12,50 Euro/Jahr (siehe Forum Waffenrecht).

Dazu kommt die ÖRAG Rechtschutzversicherung in Höhe von 56,- Euro/Jahr abzgl 30% Gruppenrabatt für WO-Mitglieder (siehe FWR Rechtsschutz (ÖRAG), Gruppenrabatt Gruppe "Wo sonst").

Ob Deine normale private Rechtschutzversicherung derartige Dinge abdeckt kann nur ein Blick ins Kleingedruckte Deiner Versicherung klären. Manche Versicherungen tun es, manche nicht.

Gruß

Michael

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Die Einzelmitgliedschaft für Privatpersonen im FWR kostet 12,50 Euro/Jahr (siehe Forum Waffenrecht).

:peinlich: wer lesen kann ist klar im Vorteil, Danke habe mich eben angeldet.

Ob Deine normale private Rechtschutzversicherung derartige Dinge abdeckt kann nur ein Blick ins Kleingedruckte Deiner Versicherung klären. Manche Versicherungen tun es, manche nicht.

:gutidee: Ich frage gleich mal meinen Versicherungsheini, ggf. muss ich die Versicherung wechseln. Danke!

Gruß

Michael

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Nich immer so neugierig sein. :acute:

Das wäre aber schon interessant, obs´ was neues gibt im Schwabenländle ;) .

Denn ich bin am überlegen, ob ich mir mein Gelbe WBK sofort beantragen soll und dann gegen den 2/6 Eintrag klagen, oder noch ein paar Monate warten soll und mal schauen was so an Änderungen auf uns zukommt...

IMI

( SB: :wub: gibts was neues? )

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