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Grizzly.50 AE

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  1. Besten Dank für den Link, jedoch wird dort die zentrale Frage, ob ein EFP/oder eine andere Erlaubnis erforderlich ist nicht beantwortet. Der EFP würde auch nur die Mitnahme von Munition erlauben, jedoch fällt SP nicht unter diesen Begriff.
  2. Ich möchte meine VL Pistole einschüssig mit Perkussionszündung inkl. Schwarzpulver nach Frankreich mitnehmen, um dort sportlich zu schießen. Eine Einladung vom Standbetreiber liegt vor. Die Waffe ist in D erwerbscheinfrei und auch nicht in meinem EFP eingetragen. Leider kann mir meine Behörde da keine Auskunft geben, wie zu verfahren ist. Meine Fragen lauten: Welche Erlaubnis benötige ich für die Mitnahme der VL-Waffe und des SP nach Frankreich und zurück? Gibt es abweichende Anforderungen für den Transport oder Mengenbegrenzungen? Gibt es dazu eine amtliche Aussage/Handlungsanweisung in Schriftform? (Über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden.)
  3. Ob ein Material durchschusssicher ist, hängt auch von der Querschnittsbelastung des Geschosses und dessen Aufbau ab. Ein Wadcuttergeschoss hat tendenziell weniger Penetrationsvermögen als ein Geschoss gleicher Energie und Querschnitt mit Vollmantel oder ein Messinggeschoss. Auch die Einspannung des Werkstücks ist von sehr großer Bedeutung. Grundsätzlich sind Durchschusssicherheiten nur als statistische Größe anzugeben, wie das beispielsweise bei Schutzwesten geschieht. Bei Glas ist jedoch nicht die Querschnittsbelastung sondern die Energie allein maßgebend, da die Ausbreitung des Risses mit ca. 5000 m/s erfolgt und nur die Auftreffenergie die Beschädigung hervorruft. @wahrsager Der Link ist interessant, allerdings unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht aussagekräftig, da die Rahmenbedingungen nicht reproduzierbar sind. Beispielsweise ist durch die Einspannung der Scheibe nur für diesen Versuch eine klare Aussage über die Wirkung der Scheibe möglich. Auch der Beschuss mit weiteren Kalibern auf die bereits beschossene Scheibe sagt wenig über die Durchschusssicherheit aus. Das wesentliche ist aber, dass keine Geschwindigkeits-/ Energiemessungen im konkreten Fall gemacht worden sind und so keine vernünftige Aussage über die Durchschusssicherheit getroffen werde kann.
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