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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

Empfohlene Beiträge

die kernfrage ist doch die:

falls der sachbearbeiter beim kauf von mehr als 2 waffen pro halbjahr probleme macht:

klage vorm verwaltungsgericht und automatisch gewinnen!?!?!?

oder bin ich da auf dem holzweg??

gruß,

blei

340758[/snapback]

Sehr Ihr, als ich vor längerer Zeit hier gesagt habe dass der Sachbearbeiter nur "Du Du" geschimpft hat aber ansonsten nix gemacht hat als ein Kollege eben 3 Waffen in 6 Monaten hat eintragen lassen wurde ich nur ausgelacht.

Die Bayern wussten schon immer dass das "nicht sauber" ist.

Und noch was allgemeines weil ich auch Beamter bin: Was Streitberger und andere über den "kleinen" Beamten sagen ist richtig. Auch ich musste schon dienstlich vor Gericht obwohl klar war dass wir verlieren. Sowas kann man machen MÜSSEN weil man eine Anweisung hat, ein Grundsatzurteil braucht oder auch nur um den hausinternen Rechnungsprüfer zu befriedigen.

Deshalb ist es auch so dass es dem ausführenden Beamten in der Regel egal ist ob der Kunde vor Gericht geht oder nicht. Man hat keine Nachteile und wird nicht auf eine böse Liste gesetzt.

Wenn also nun andere Länder sagen das bayerische Urteil interessiert nicht muss man halt diesen Weg nochmal bestreiten. Und jetzt hat man noch bessere Karten weil man schon eine Argumentationsgrundlage hat.

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Als Franke - auch erobert :D - außerhalb Bayerns : Glückwunsch an die Beteiligten :icon14: .

Kein Grund zu wilder Euphorie - aber ein Grund , auf Besserung in Teilbereichen zu hoffen :)

Mouche

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Und noch was allgemeines weil ich auch Beamter bin: Was Streitberger und andere über den "kleinen" Beamten sagen ist richtig. Auch ich musste schon dienstlich vor Gericht obwohl klar war dass wir verlieren.

Hi smithy,

wir wissen alle, daß das so ist. Aber das macht es ja nicht gerade besser. Da spielen einige ach so treue Staatsdiener der oberen Chargen großen Politik und wir bezahlen dieses ständige Ringen wider die Vernunft. Wie gesagt, die Kosten des Verfahrens ...

Übrigens weiß ich, wovon ich rede. Ich gehöre zu den geknechteten Kreaturen in NRW und habe, nebenbei bemerkt, supernette Sachbearbeiter(innen), die im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles für uns tun.

Aber da sieht man´s wieder:

"It´s nice to be a preuß,

but it´s higher to be a bayer!"

Wann bei uns in NRW wohl wieder Vernunft einkehrt?

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@ Hollow,

Da kann man wirklich nur sagen, Herzlichen Glückwunsch zu Deinem erkämpften Recht. :icon14:

Sollten wir uns in diesem Leben mal persönlich treffen, ist es mir natürlich auch eine fette Mass wert. ;)

Ansonsten saufen wir später, im Schützenhimmel.... :021:

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die kernfrage ist doch die:

ist davon auszugehen, daß das bayerische verwaltungsgericht bei weiteren klagen in der selben sache wieder genauso entscheiden wird???

falls dem so ist, wäre die eingetragene beschränkung ja defakto sowieso hinfällig, ob sie jetzt in der wbk drin steht oder nicht.

denn:

falls der sachbearbeiter beim kauf von mehr als 2 waffen pro halbjahr probleme macht:

klage vorm verwaltungsgericht und automatisch gewinnen!?!?!?

oder bin ich da auf dem holzweg??

Hallo,

in welchem Landkreis wohnst Du? :confused: Wir hier in Bitburg haben leider

diese 2/6 Regelung.

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Guten Tag Redaktion,

Guten Tag WO,

Wenn ich schon so nett gebeten werde,

mein Kommentar zu diesem Thread:

1. Ein Kammerurteil (also von drei Berufsrichtern) bindet zwar nicht generell, hat aber eine erhebliche Wirkung auch in Berlin. Wird hier doch von drei unabhängigen Juristen bestätigt, daß unsere Auslegung nicht nur "möglich", sondern "die einzig mögliche" ist.

2. Es ist nicht zutreffend, daß jedes Land seine eigenen Verwaltungsvorschriften hat. Dies gilt nur dann - was wir möglichst vermeiden sollten - wenn in Berlin keine Einigung der Länder über die Verwaltungsvorschrift des Bundesinnen-ministeriums (mit Zustimmung des Bundesrates) zustandekommt.

3. Freuen wir uns doch einfach einmal, daß auch wir - die legalen Waffenbesitzer - uns auf eine unabhängige Justiz verlassen können. Dieses Urteil bestätigt auch die Richtigkeit unseres Ansatzes vom "wehrhaften Waffenbesitz".

Übrigens: ich freue mich ... :)

Joachim Streitberger

Sprecher Forum Waffenrecht e.V.

340765[/snapback]

Hallo,

auch meinen Glückwunsch zum Erfolg und weiter so!

:icon14:

Gruss Spa

P.S. auch "Abweichler" werden von diesem Urteil profitieren bzw. profitieren wollen! :rolleyes:

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Hallo,

ich würde den Vermerk auch gerne ansehen; nach Anklicken des Links kommt jedoch die Fehlermeldung

"Dir fehlt die Berechtigung, um diese Funktion nutzen zu können. Falls Du nicht angemeldet sein solltest, kannst Du dies nachholen (siehe unten)."

... trotzdem ich eingeloggt bin???

Grüße

Iggy

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Hallo,

ich würde den Vermerk auch gerne ansehen; nach Anklicken des Links kommt jedoch die Fehlermeldung

"Dir fehlt die Berechtigung, um diese Funktion nutzen zu können. Falls Du nicht angemeldet sein solltest, kannst Du dies nachholen (siehe unten)."

... trotzdem ich eingeloggt bin???

Grüße

Iggy

341200[/snapback]

"dito"

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Hallo Markus,

dann habe ich die Fehlermeldung lokal gespeichert.

Hilft mir das wirklich weiter?

Gruß

Michael

341226[/snapback]

Das mußt Du selbst entscheiden... :021:

Ok, Spass beiseite. Schau mal nach, ob es mit meinem Download klappt ^_^

Gruß Markus

edit: immer diese Raser, übeholen auch noch im Halteverbot :lol:

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Bullshit!

Bela

341251[/snapback]

Eh,eh,eh - so etwas sagt eine Dame nicht :P .

Und jetzt mal ganz offen gesagt : Die Stellungnahmen von FWR,Visier usw. GEGEN das Verhalten des BDMP Präsi hatten wir hier schon reichlich Gelegenheit einzusehen -

deshalb find ich es zuerst mal gut und fair, daß wir den Vermerk nun auch zu Gesicht bekommen :icon14: .

Ob das Vorgehen des V.S. insgesamt geschickt,nützlich,förderlich war - die Frage möchte ich hier mal ganz offen lassen :AZZANGEL: -

aber ganz entschieden verneinen möchte ich aus meiner Sicht, daß ALLES was da auf diesen 5 Seiten ausgeführt ist , falsch oder abzulehnen ist .

Mit einer Pauschalablehnung oder -verurteilung wird man IMHO der Sache auch nicht gerecht :angry2: .

Ich hätte mir halt gewünscht , daß die maßgeblichen Beteiligten sich untereinander geeinigt und mit einer Stimme öffentlich aufgetreten wären :rolleyes:

Mouche

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