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bertone_

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Alle Inhalte von bertone_

  1. Visuell weiblich; real weiblich??? Sachbearbeiter? Sachbearbeiterin?? Das www. macht heute alles möglich. Hellseher, Propagandisten, ...... Leute die kaum zum arbeiten kommen. Alles freigestellte; reiche Jungunternehmer. WO eine Sammelstelle von Steuerverschwendern und Wirtschaftschädlingen. Insbesonder berufsausübende(?) Sachbearbeiter und dann noch weibliche. Die geben noch mehr Geld aus. Gehe jetzt shoppen. Bald ist der 24. und meine Holde haut mich wenns nichts vernünftiges gibt. Morgen ab in die Praxis: Internetsüchtige und Ego-Schwache stützen. Mich heile ich zum Selbstkostenpreis. Benötigt jemand einen WO-Rabatt? Ohhhh, ich kranke. Etwas OT, sorry, aber dafür zahlen andere schliesslich ebenfalls.
  2. Och wahrsager, du schreibst doch auch ständig alles nieder und brüllst (Großschrift) sogar mal ins Forum rein. Wenn also andere ähnliche Anliegen, Wünsche haben, dann lassen wir sie doch gewähren und warum willst du moderierend eingreifen? Wenn ich es benötige, versuche ich meine Frau zu "moderieren". Klappt genauso gut wie deine Versuche; nämlich kaum!
  3. Ein WS (kleiner, gleich) MUSS nicht eingetragen werden.
  4. Als Einzelmitglied im LV1 des BDS muesste ansich der Landesverband die Verbandsbescheinigung ausstellen. Als Grundlage dafür natürlich die dann vorliegenden Nachweise über ein regelmässiges Schiessen.
  5. @Specialist: i. d. R. musst du ein Formular unterschreiben. Die Rechnung folgt per Post.
  6. Irgendwie meinen wir zwar alle das gleiche aber trotzdem sollte man mal zur Kenntnis nehmen das immer noch der Antragsteller mit Unterstützung des Verbandes, in dem dieser bescheinigt das bestimmte geforderte Voraussetzungen vorliegen, der zuständigen waffenrechtl. Behörde glaubhaft zu machen hat das ......... Natürlich wird die Behörde einem Antrag der alle Bedingungen nach dem WaffG erfüllt nicht widersprechen. Die endgültige Überprüfung und Befürwortung, welche letztendlich zur Genehmigung führt, verbleibt der Behörde. Dies spüren einige seit Monaten in Bezug auf die 2/6 'er Regelung i. Verb. mit der alten Gelben WBK. Fazit: wir haben alle recht; wir sind hier die grössten :-)
  7. Angriff? Setz mal einen Link rein; als Hilfestellung. Zum Thema: Der Antragsteller muss immer noch gegenüber der zuständigen Behörde sein Anliegen glaubhaft machen. Auch kann nur die besagte Behörde die Prüfung gem. § 4 WaffG (bitte auch die §§ 5 und 6 nicht vergessen) vornehmen und kaum ein e. V.. Somit verbleibt es immer bei der endgültigen und wahren "Befürwortung" bei der Behörde.
  8. Schön wäre es! Die Zuständigkeit diesbezüglich obliegt immer noch der zuständigen BEHÖRDE hem. § 49 WaffG.
  9. bertone_

    Limited Custom HC

    Gerade noch auf der Suche nach einer Limited Custom bzw. Stock Custom --- nun bin ich geheilt! DANKE für Aufklärung!
  10. Baum + Sonstiges kostet Geld. Ein PKW kostet wahrscheinlich nichts. Eventuell bekommt die Filiale noch eine Standgebühr vom Autohändler. Oder die verbliebenen K-Mitarbeiter einen Nachlass auf ihr zukünftiges Auto? Diverse Kooperationen mit wem auch immer, schaden meistens nie.
  11. bertone_

    Waffenverwahrung

    Wie bereits gesagt wurde; nimm sie ins Bett. Sobald du aber am nächsten Morgen das Haus verlassen solltest um Brötchen zu holen, gilt der Inhalt von ==> lesen.
  12. Pepsus, du hast es schon korrekt erkannt. Deine Zuverlässigkeit steht ausser Frage.
  13. Das halten wir aber für einen Irrtum deinerseits: die von dir erwähnte ggf. dann zu befürchtende (Un-)Zuverlässigkeits - Absprechung nach § 5 WaffG.
  14. Wie auch immer: SCHRIFTLICH und somit relativ annonym beantragen. Das machen tausende. Der SB macht über irgendwelche Telefonate die nur allgemeine Auskünfte beinhalten keine Aktennotizen. Schliesslich liegt noch keine "eigene" Akte vor.
  15. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sp..._1976/__8b.html
  16. § 6 Persönliche Eignung (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen. (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2. (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen. [siehe AWaffV § 4] Quelle Weiteres unter: Hier Nachsatz: Beantrage die Bescheinigung schriftlich! So einfach geht es z. B. in München: http://www.muenchen.info/kvr/sprengunbedenk.htm
  17. Mit Verlaub: Komische Zeitrechnung die du hast! Du hast immer noch 2 Wochen / 14 Tage Zeit. Natürlich werden Samstage,Sonntage + Feiertage mitgerechnet.
  18. Oli, was machst du dir (und wenige andere?) solche Sorgen? Die Behörden haben sicherlich nicht die Absicht dich in eine "14 Tage-Falle" zu bringen. Dein Antrag, deine Meldung erhält einen Posteingangsstempel, wie bei allen Behörden und gut ist es.
  19. Die 2/6 Regelung, welche NRW-Behörden auch auf die alte Gelbe beziehen, hat ihre Anweisung definitiv von einem, dem verantwortlichen Herrn aus Arnsberg. Die einzelnen SB in den örtl. Behörden sind somit nur ausführendes Organ eines offensichtlich wissentlich falsch ausgelegten Rechts. Wenn es hart auf hart kommt, haben die SB anscheinend die Anweisung "mit dem Kunden mal zu reden" und diese verweisen selbst auf die Möglichkeit des § 12 Abs. 1 WaffG. Nur um mit allen Mitteln ihre 2/6-Regelung auch auf die alte Gelbe in NRW durchsetzen zu können.
  20. Natürlich liegt bei nicht vorliegenden Schiessnachweisen kein Bedürfnis vor und somit hat sich ein Neuantrag berechtigterweise erledigt. Es sei denn, er hat anderweitig trainiert und darüber Nachweise.
  21. Na hoffentlich nicht. Ansonsten muessten wir noch an seiner Sachkenntnis zweifeln.
  22. Pfeiff auf die "Gemeinnützigkeit". Bis auf das Thema Spenden doch kaum bedeutungsvoll. Der Vorteil, wenn der e. V. nicht gemeinnützig ist = man kann sich die Gesichter nach gut Dünken aussuchen und "muss" nicht jeden aufnehmen. Der zu versteuernde Gewinn muss auch irgendwas mit 10 bis 20000,- erstmal erreichen / überschreiten, bevor Vater Staat greift. ABER die genaue Grenze kenne ich jetzt nicht mehr. Selbst informieren!
  23. Hätt ich das nur gewusst!! Habe meine Futterale und Koffer immer offen getragen. Das war wahrlich anstrengend. Oft genug sind diese rausgerutscht / gefallen.
  24. § 6 Persönliche Eignung (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen. (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
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