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bertone_

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  1. Visuell weiblich; real weiblich??? Sachbearbeiter? Sachbearbeiterin?? Das www. macht heute alles möglich. Hellseher, Propagandisten, ...... Leute die kaum zum arbeiten kommen. Alles freigestellte; reiche Jungunternehmer. WO eine Sammelstelle von Steuerverschwendern und Wirtschaftschädlingen. Insbesonder berufsausübende(?) Sachbearbeiter und dann noch weibliche. Die geben noch mehr Geld aus. Gehe jetzt shoppen. Bald ist der 24. und meine Holde haut mich wenns nichts vernünftiges gibt. Morgen ab in die Praxis: Internetsüchtige und Ego-Schwache stützen. Mich heile ich zum Selbstkostenpreis. Benötigt jemand einen WO-Rabatt? Ohhhh, ich kranke. Etwas OT, sorry, aber dafür zahlen andere schliesslich ebenfalls.
  2. Och wahrsager, du schreibst doch auch ständig alles nieder und brüllst (Großschrift) sogar mal ins Forum rein. Wenn also andere ähnliche Anliegen, Wünsche haben, dann lassen wir sie doch gewähren und warum willst du moderierend eingreifen? Wenn ich es benötige, versuche ich meine Frau zu "moderieren". Klappt genauso gut wie deine Versuche; nämlich kaum!
  3. Ein WS (kleiner, gleich) MUSS nicht eingetragen werden.
  4. Als Einzelmitglied im LV1 des BDS muesste ansich der Landesverband die Verbandsbescheinigung ausstellen. Als Grundlage dafür natürlich die dann vorliegenden Nachweise über ein regelmässiges Schiessen.
  5. @Specialist: i. d. R. musst du ein Formular unterschreiben. Die Rechnung folgt per Post.
  6. Irgendwie meinen wir zwar alle das gleiche aber trotzdem sollte man mal zur Kenntnis nehmen das immer noch der Antragsteller mit Unterstützung des Verbandes, in dem dieser bescheinigt das bestimmte geforderte Voraussetzungen vorliegen, der zuständigen waffenrechtl. Behörde glaubhaft zu machen hat das ......... Natürlich wird die Behörde einem Antrag der alle Bedingungen nach dem WaffG erfüllt nicht widersprechen. Die endgültige Überprüfung und Befürwortung, welche letztendlich zur Genehmigung führt, verbleibt der Behörde. Dies spüren einige seit Monaten in Bezug auf die 2/6 'er Regelung i. Verb. mit der alten Gelben WBK. Fazit: wir haben alle recht; wir sind hier die grössten :-)
  7. Angriff? Setz mal einen Link rein; als Hilfestellung. Zum Thema: Der Antragsteller muss immer noch gegenüber der zuständigen Behörde sein Anliegen glaubhaft machen. Auch kann nur die besagte Behörde die Prüfung gem. § 4 WaffG (bitte auch die §§ 5 und 6 nicht vergessen) vornehmen und kaum ein e. V.. Somit verbleibt es immer bei der endgültigen und wahren "Befürwortung" bei der Behörde.
  8. Schön wäre es! Die Zuständigkeit diesbezüglich obliegt immer noch der zuständigen BEHÖRDE hem. § 49 WaffG.
  9. bertone_

    Limited Custom HC

    Gerade noch auf der Suche nach einer Limited Custom bzw. Stock Custom --- nun bin ich geheilt! DANKE für Aufklärung!
  10. Baum + Sonstiges kostet Geld. Ein PKW kostet wahrscheinlich nichts. Eventuell bekommt die Filiale noch eine Standgebühr vom Autohändler. Oder die verbliebenen K-Mitarbeiter einen Nachlass auf ihr zukünftiges Auto? Diverse Kooperationen mit wem auch immer, schaden meistens nie.
  11. bertone_

    Waffenverwahrung

    Wie bereits gesagt wurde; nimm sie ins Bett. Sobald du aber am nächsten Morgen das Haus verlassen solltest um Brötchen zu holen, gilt der Inhalt von ==> lesen.
  12. Pepsus, du hast es schon korrekt erkannt. Deine Zuverlässigkeit steht ausser Frage.
  13. Das halten wir aber für einen Irrtum deinerseits: die von dir erwähnte ggf. dann zu befürchtende (Un-)Zuverlässigkeits - Absprechung nach § 5 WaffG.
  14. Wie auch immer: SCHRIFTLICH und somit relativ annonym beantragen. Das machen tausende. Der SB macht über irgendwelche Telefonate die nur allgemeine Auskünfte beinhalten keine Aktennotizen. Schliesslich liegt noch keine "eigene" Akte vor.
  15. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sp..._1976/__8b.html
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