Zum Inhalt springen

bertone_

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    330
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bertone_

  1. In deinem Antrag, welcher ja wohl ebenfalls über den Vereinsvrstand an den Verband weitergericht wird, musst du ja auch schon all deine Waffen aufführen und kennzeichnen ob schießsportl. geeignet oder nicht.
  2. Ja, komisch. Du hast recht! Scheint da wohl "Ausnahmen" zu geben? Auch hier uner Punkt 6: Link Nachsatz: Zitat: Bis zum Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 konnte eine Firma, die ihre nicht mehr benötigten Alt-PCs an die Mitarbeiter verkaufte, jegliche Gewährleistung ausschliessen. Dies geht jetzt nicht mehr, da die Gewährleistung von allen Unternehmern i.S.d. BGB (unabhängig, ob er gewerbsmässig mit dieser Ware handelt, d.h. z.B. auch von Werbeagenturen, die ihre Dienstwagen verkaufen), die an Verbraucher (d.h. hier der Mitarbeiter) verkaufen, zu erbringen ist. Sofern kaufvertraglich die Gewährleistung nicht auf 12 Monate begrenzt wurde, gilt sogar eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Hinweis: Da z.B. staatliche Behörden keine Unternehmer i.S.d. BGB sind, wäre in solchen Fällen auch nach neuem Recht ein Gewährleistungsausschluss möglich. Zitatende Wieder dazugelernt!
  3. Ahh, wieder spannend? Vorausgesetzt "die Polizei" verkauft mit Gewinnerzielungsabsicht, welche man hier wahrscheinlich voraussetzen darf, dann wird Freund Polizei als gewerbsmässig angesehen und darf die Gewährleistung nicht ausschliessen.
  4. Korrekt! (auf das Eingangsposting bezogen)
  5. Einfach besser schallgedämpft. Die "Trap" lassen schon etwas mehr durch.
  6. Der Sound Trap ist für Flinte, also draussen ok. Allerdings scheint er einen recht hohen Stromverbrauch zu unterliegen. Für innen und im KW-Bereich würde ich einen besseren wählen.
  7. Mag es eine Glock sein?? Dann schämt sich nun der gute Mann und will es uns nicht sagen?? (wenn jetzt die Antwort "Nee, es handelt sich im eine Nowlin!!" kommt, kann ich es verstehen. )
  8. Bei vielen gilt leider ihr Wort nichts mehr!
  9. Meiner Ansicht nach wurde hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen. Da gibt es natürlich keine "Nachverhandlungen" mehr. Das Fernabsatzgesetz dürfte in diesem Fall nicht greifen. Schliesslich wurde die Ware nicht zugesandt, sondern wird abgeholt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.