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Alle Inhalte von Sal-Peter
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Leider werden unsere Gesetze nicht von Juristen, sondern von Möchtegernallwissenden (Beamten) verfasst und von Leuten abgesegnet, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben (und schon gar nicht von der Juristerei), da sie im normalen Leben nicht selten zu blöd waren, auch nur eine Duale Ausbildung nach § 66f BBiG erfolgreich abzuschließen.
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Die sind im Netz offenbar gut versteckt; mit einer Standard-Google-Suche kommt man jedenfalls nicht weiter.
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Leider nein. Er hat sich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt und verloren. Mit Folgen für uns alle.
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Nirgendwo. Das hat ein Bundesverwaltungs-RICHTER so entschieden und seine Kollegen halten sich in der Regel an die hohe richterliche Entscheidung. Darum schrieb ich "Richterrecht". Ob der Polizist das verfolgt, steht auf einem anderen Blatt. Siehe Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13
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Herr Notar wünschen ein Gutachten? Der Standbetreiber S könnte einen Verstoß gegen das WaffG geltend machen, er könnte aber auch einfach auf sein Hausrecht verweisen. Ein Verstoß gegen das WaffG setzt voraus, dass der Genuß von Alkohol in Zusammenhang mit der Schießausübung geregelt wäre. Der §6 (1) WaffG führt aus, dass von Alkohol Abhängige Personen nicht die erforderliche eignung besitzen ... Ok, usw. usf. im juristischen Gutachtenstil, wie im Studium gelernt .... - aber keine Lust darauf. --> Ich teile Chirons Einschätzung teilweise. NACH dem Schießen ist jeder Teilnehmer selbst für seinen Alkoholkonsum verantwortlich. Wer selbst Auto fährt und dabei Waffen transportiert, sollte sich bei der aktuellen Lage des Richterrechtes auf 0,0 beschränken. Der Standbetreiber hat Hausrecht und kann natürlich selbst den Ausschank von Kamillentee oder Leitungswasser verbieten, wenn er will. Wobei zu prüfen ist, ob er nicht das Hausrecht infolge einer vertraglichen Regelung nicht an den Veranstalter des Spaßschießens übergeben hat. Das Fremdladen des KK-Revolvers ist zwar durch die Schießstandaufsicht halbwegs legal gedeckt (Aufsicht darf ja auch geladene Waffe vom Schützen nehmen), aber doch recht grenzwertig beim beschriebenen Klientel.
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https://www.youtube.com/watch?v=f2Hh4ff_4qQ
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Sal-Peter antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Vielleicht ist das in deiner Gegend oder deinem Verein so, aber aus "Es gibt Autofahrer, die in der Stadt 80 km/h fahren" zu schlussfolgern, das das überall normal und allgemeiner usus sei, ist schon ein wenig dahergeholt. Oder mit anderen Worten: "Was ich denk und tu, trau ich andrern zu." -
Frei nach "Es gibt keine gesunden Menschen, sonder nur nicht ausreichend untersuchte": "Es gibt keine Unschuldigen, nur solche, gegen die noch nicht ausreichend ermittelt wurde."
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Die haben einfach Angst, jemand könnte "Remember, remember the ..." erstens richtig übersetzen und zweitens die dort beschriebene Tat wirklich umsetzen, diesmal erfolgreich ...
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Zapp dich mal durch die Service-Videos https://www.steyr-sport.com/de/servicefilme oder schick die Puffe direkt zu Steyr zur Reparatur.
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Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Sal-Peter antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
https://www.unzensuriert.at/content/0028358-FBI-Studie-mit-politisch-unkorrektem-Ergebnis-Bewaffnete-Buerger-erhoehen-die -
Die sind doch nur gefährlich, wenn sie lange überm MHD gelagert worden sind:
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Deine Armut kotzt mich an!
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Unsere Sachbearbeiter wollen ihre Kunden zumindest 1x im Leben live und in Farbe kennen lernen. Danach geht alles auch postalisch. Oder per Boten. Aber ein persönliches Gespräch, gern auch mit einem Strauß Rosen in der Hand .....
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Falsch. Dort gilt als Waffe, was der Polizist als Waffe ansieht. Definitiv auch z.B. Pfefferspray (explizit benannt). Der Waffenbegriff aus dem deutschen WaffG ist hier nicht anzuwenden, sondern das WillkürG der Bananenrepublik. Ich würde dort nicht mal ein Kamm-Butterfly in der Tasche haben wollen. Dafür sind die, die dort Dienst tun (müssen), einfach zu unentspannt.
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Der KWS ist ein Schein, einen Gegenstand mit sich zu führen, der nur Sicherheit vorgaukelt: Eine Schreckschußwaffe. Ein Scheinargument im Falle der SV. Für wirksamere, sinnvollere Verteidigungsmittel (z.B. Deosprays in den Geschmacksrichtungen Pepperoni und CS) ist er weder vorgesehen noch nötig. BTW: Ich führe IMMER ein Taschenmesser mit mir (nicht zur SV, sondern als Werkzeug für viele Gelegenheiten). Auf die Idee, darum einen 50-Euro-Lappen gegen einen Lappen-Lappen umzutauschen, bin ich noch nicht gekommen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Sal-Peter antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
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Oh heiliger St. Florian, verschon´ mein Haus - und zünd´ andere an!
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Was ist ein Staatlich zugelassener Prüfer für die Waffen-Sachkundeprüfung
Sal-Peter antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
AWaffV, §3 (2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. ... (5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse. -
Nein. Erstens gibt es massenweise Waffen ohne herausnehmbares Magazin (Beispielhaft: Einzellader, viele Ordonnanzgewehre, Revolver) Zweitens selbst mit herausgenommenem Magazin kann noch eine Patrone im Patronenlager stecken.
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Anmerkung: "§6 Abs. 1" regelt die vorm Schießsport ausgeschlossenen Waffen. So, wer in der Schule aufgepaßt hat, lesen und verstehen kann sowie die Grundlagen der elementaren Logik verstanden hat, kann aus den o.g. aktuellen Zitaten die Eingangsfrage des Threadstarters fundiert beantworten.
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Der Threadstarter schrieb, auch LW wären behandelt worden, nur nicht im scharfen Schuß.
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Nö. Nachträglich bestätigen lassen.