Zum Inhalt springen

Schwarzwälder

WO Sponsoren
  • Gesamte Inhalte

    8.544
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Schwarzwälder

  1. 40 Seiten stark soll die Ausgabe am Freitag sein. Da müsste dann doch reichlich Platz für unser Anliegen sein...
  2. Habe heute bei einem Händler wegen einer SL-Flinte angefragt. Ganz klassische Flinte mit Röhrenmagazin im Kal. 12/89. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde der Händler mir diese auf Jagdschein verkaufen, ohne (2-Schuss-)Begrenzer. Ist das so ok? D.h. kann ich dann eine SL-Flinte mit (nicht wechselbarem) Röhrenmagazin, welches in dem Fall 8 Schuss fasst, kaufen und nutzen? Ginge das (theoretisch) auch mit Wechselmagazinen (mit z.B. 10-Schuss)? Dass nicht mehr als jeweils 3 Schuss in der Waffe sein dürfen, ist klar. Aber entfällt dann die Pflicht, extra 2-Schuss-Mags vorzuhalten (für Kauf UND Besitz? Auch Altbesitz? )?
  3. @karlyman Nur ein höchstmöglichen Ergebnis für die AfD wird in die Unionsparteien Bewegung rein bringen. Aktuell liegt die AfD lt. Tagesschau Sonntagsfrage bundesweit bei 16%. Kommt sie auf deutlich über 20 oder gar >25%, besteht die Chance, dass Merkel geht und/oder die CSU sich absetzt. Ein Abgang Merkels samt ihrer Bettvorleger würde der innerparteilichen Demokratie enorm gut tun - und es ergeben sich dann ganz neue Koalitionsoptionen. Also wer taktisch denkt, sollte auch dies berücksichtigen.
  4. Guntalker war es wohl.
  5. Hallo Gunny Highway, doppelt sorry. Aber irgendein WO-ler war es, der die 293 Ringe abgeliefert hatte. Muss mal suchen...
  6. Ganz ohne rechnen: Die Geco Hexagon schafft 22 mm Streukreis auf 50m. Auch die Geco 115 gr Hohlspitz läuft aus der HERA m.E. hervorragend. Gunny Highway hat letztes Jahr in der Zeitserie 293 Ringe erzielt. Das ist schon ziemlich genial. Man schießt die Disziplinen nämlich liegend frei OHNE Riemen. Ansonsten: Die HERA ist erfreulich zuverlässig, das stimmt. Eigentlich stören mich nur 2 Dinge: 1. Es gibt keine Bedienungsanleitung für die 9mm Version (es liegt nur das Poster für -.223 Versionen bei) 2. Die Mündung war auf den Prototypen (mit denen bei Youtube IPSC-Filmchen gemacht wurden) noch schön hinterdreht. Warwohl beim Serienprodukt dem Rotstift zum Opfer gefallen. Schade. Grüße Schwarzwälder
  7. Also erstmal: Eine deutsche WBK muss nicht eingezogen werden, wenn Du für dieselbe Waffe eine nationale Besitzerlaubnis/WBK in einem anderen EU/EWR-Land hast. Was es nur nicht geben wird, sind 2 Europ. Feuerwaffenpässe von 2 EU-Ländern für ein und dieselbe Waffe. In meinem Fall hatte ich eine deutsche WBK und mehrere norweg. WBKs (dort sind es immer 1 Scheckkarten pro Waffe) für dieselben Waffen. Die Ausfuhr bei der BAFA enthält die Option "2 Jahre wiederholte Ein- und Ausfuhr" - damit darf man die Waffe dann regelmäßig ein- und ausführen. Ein Zwang zur Abgabe der dt. WBK ergab sich auch daraus natürlich nicht (habe die Waffen ja immer wieder auch noch in D für Wettkampf und Training genutzt). Ansonsten würde ich den deutschen Wohnsitz behalten, die Mitgliedschaft im dt. Verein beibehalten und halt versuchen, die 12-18 Termine/Jahr in den Ferien zu arrangieren und schon dürfte so ziemlich alles im grünen Bereich liegen.
  8. Es kommt auf den Bezugspunkt an, ob sinkend oder steigend. Legt man die Bezugspunkte auf den Zeitpunkt der jeweiligen nationalen WaffG-Änderung, so überzeugt da nichts. Dann kommt es auf die Kriminalität mit Schusswaffen speziell an, z.B. wieviele Morde erfolgten durch Schusswaffen. Dann wird es gleichfalls nicht überzeugend, dass da irgendein WaffG relevant "gegriffen" hätte. Ein bisschen Statistiktricks dürften auch noch mitspielen (Mord/Totschlag - Definitionsverschiebungen usw.). Last not least kann es schon sein, dass übergeordnet bestimmte Überwachungsmassnahmen greifen: Kameras überall, Freiheitseingriffe wie mehr Durchsuchungen etc. - das klingt zwar schön, aber die strukturelle Anlage totalitärer Kontrollinstrumente schafft längerfristig ganz andere Gefahren bis hin zu ...
  9. Von Deinen sehr eindimensionalen Ratschlägen bin ich auch immer wieder sehr beeindruckt. Ansonsten als CDU-/Merkel-/Maiziere-Versteher hätte ich jetzt eine Frage an Dich: Hier steht (HEUTE-Nachrichten) http://www.heute.de/nach-amoklauf-muenchen-setzt-politische-debatte-ueber-konsequenzen-ein-44525608.html: Man weiß also, dass es sich bei der Waffe um eine illegale Waffe handelt. Ein Sportschütze oder Jäger feilt nicht die Seriennummer aus seiner legal eingetragenen Waffe raus. WO er sich die illegale Waffe besorgt hat, ob z.B. aus dem Rockermillieu oder doch aus terroristischen Kreisen, spielt für neue Verbotsvorschläge im WaffG, die sich auf legale Waffen beziehen, keine Rolle, oder? Wieso wird also wieder reflexhaft nach neuen Verboten für Legalwaffenbesitzer geschrien, wenn es sich um Illegalwaffenbesitzer handelt? Wieso kommen diese neuerlichen Rufe nach weiteren Verboten just aus Deiner Meinung nach uns wohlgesonnenen konservativen Regierungskreisen? Geht man so mit seinem Wählerpotential von 4-5 Mio. (LWB+Angehörige) um?? Diese Verbotsreflexe sind politisch höchst unklug, ab Du kannst uns das sicher gleich gut erklären...
  10. Nur mal so: "Rot-Rot-Grün" ist in allen bundesweiten Umfragen der letzten Monate nie auch nur annähernd an 50% herangekommen. Meist liegen die bei knapp über 40%. Schwarz-Rot hingegen lag in letzter Zeit gerade bei INSA (FORSA ist eh Meinungsmache ) öfter mal unter 50%. Wenn die Einladungspolitik von 2015 in den nächsten Monaten zunehmend "wirkt", sprich Würzburg überall kommt und auch die Kosten nicht mehr versteckt werden können, wird RRG sicher nicht profitieren. Und bei der Union wird die CDU ab- und die CSU zunehmen, v.a. aber wird die AFD dann rasant zulegen. Insofern ist eher spannend, wen die Große Koalition dann 2017 mit ins Bett holt: die Grünen oder die FDP? Oder beide? Wenn dann in nicht so ferner Zukunft die AFD sich doch den 40% nähern sollte, wird auch die Linke in die GroKo mit reingeholt werden, dann haben wir wieder die Blockparteien zusammen. Allerdings vermute ich spätestens dann, dass die Wahlberechtigung auf alle Flüchtlinge (auch die illegal eingereisten) ausgedehnt werden wird, damit der Machterhalt noch eine Weile weitergeht. Am Ende kommt dann aber doch der große Abfall (von GG und Demokratie). Man könnte natürlich auch mal spekulieren, dass die CSU nicht ewig mitmacht, irgendwann, bevor sie mit GRÜN und LINKS ins Boot steigt, lieber aussteigt, bundesweit antritt und mit AFD und ggf. FDP das Ruder an sich reißt. Das wäre eine Machtoption in Zukunft. Ob Seehofer das packt?
  11. Tja, wir sind ihr alle etwas auf den Leim gegangen - als das kleinere Übel und mangels Alternativen. Jetzt bin ich aber dafür, auf Vicky Ford keine Rücksicht mehr zu nehmen. Zum einen ist ihr Land aus der EU ausgetreten - ihre Aussichten auf Wiederwahl oder bestimmte EU-Pöstchen sind also sehr begrenzt. Zum anderen MÜSSEN wir klarmachen, dass wir NICHT zufrieden mit dem IMCO-Beschluss sind. Denn die Gegenseite (EU-Kommission) wird ebenfalls überklar machen, dass sie NICHT mit IMCO zufrieden sind. Wenn IMCO der Endkompromiss sein soll (ein schlechter, mit viel waffenrechtlichen Verlusten), dann müssen wir genauso vehement gegen IMCO anarbeiten, wie es Avramopoulos auf der anderen Seite tun wird. Akzeptieren wir IMCO weitgehend, wird es am Ende ein Zwischending zwischen IMCO und Avramopoulos geben - ein subtotales HA-Verbot...
  12. Also da kauft man sich im Vertrauen auf die Aussage der deutschen Politik "Das Waffengesetz ist streng genug!" einen 0er oder Ier Schrank ohne abschliessbares Innenteil (ist unflexibel, kostet extra Platz, wozu), die liegen dann inkl. Anlieferung und vernünftiger Schließlösung meist satt im vierstelligen Bereich. Dafür sind Waffen UND Munition vor Gelegenheitseinbrechern gut geschützt. Und jetzt kommt die EU und will, dass ich meine Muni aus den sicheren 0er und 1er Schränken nehme (habe beides) und sie wieder in ein dünnes Blechschränkchen /Aktenschrank packe?? Klar, diese gebraucht 5 EURO Dinger hat dann JEDER in weit weniger als 5 min aufgehebelt und kann dann 1000ende Schuss scharfe Muni mitnehmen. Das ist Schwachsinn und den braucht man auch nicht schönreden. Diese Regelung ist sicherheitsfeindlich. Sie dient ganz bestimmt nicht einem Mehr an Sicherheit, sondern bedient die Paranoia mancher Regierungskreise vor einem evtl. wehrhaften Bürger...
  13. Ich weiß nichts von Änderungen im KWKG und dessen Vorschriften (10-Schussregel für Sportwaffen), Änderungen bei den zugelassenen SpO des BVA oder Änderungen bei den im Bundesanzeiger veröffentlichen BKA-Bescheiden, die alle auf die Verwendung von 10-Schuss bei sportlichen Langwaffen fußen. Auch weiß ich nichts, dass der zitierte §6 AWaffV Abs. 1 Nr. 3 plötzlich auf Kurzwaffen erweitert worden ist (IPSC Schützen nutzen gerne mal legal 26 Schuss in KW). Und so blöd es klingt,, aber ich habe auch tatsächlich noch nirgendwo gehört, dass das Berner Artenschutzabkommen jetzt auf Sportschützen ausgedehnt worden wäre, wobei solch ein Schutz für die Spezies "Sportschützen" ja vielleicht gar nicht schlecht wäre...
  14. Ich darf mal aus dem neuesten FWR-Rundbrief zitieren, weil er "pathognomonisch" ist für die Verhandlungsmethodik, die so offenbar fortgesetzt werden soll: DAS ist das Riesenproblem des FWR und damit unserer Vertretung! Wir schaffen es nicht, auch mal Liberalisierungen punktuell einzufordern, sondern haben eine Taktik der reinen Rechteverteidigung, d.h. wir bauen unsere Strategie nur allein darauf, es möglichst "nicht schlimmer kommen" zu lassen. Wo sind denn von unserer FWR Lobby in den letzten Monaten auch mal Liberalisierungsvorschläge gemacht worden, wo? Da kommt eine EU-Kommission will einfach mal eben (ohne adäquate Begründung) fast ein Totalverbot und die ganze Zeit wird nur verhandelt, dass aus dem subtotalen Verbot nur ein halbes Verbot wird... Keusgen saß über 2 Jahre lang in engen, vertraulichen Gesprächen mit den EU-Leuten/Kommissionsleuten zusammen und will von dem EU-Kommissionsvorschlag im November 2015 nichts gewusst haben. 1. Er hätte die 2 Jahre Geheimlobbyarbeit zuallererst mal dazu nutzen können und sollen, der EU-Kommission möglichst von vorneherein so viele Regelungsrechte wegzunehmen, sprich heimische Politiker und Lobbyorganisationen flott machen müssen, dass möglichst wenig RegulierungsMÖGLICHKEITEN überhaupt auf dem Tisch der EU-Kommission verbleiben. Das hätte uns den Riesenschlamassel vom November schon mal großteils erspart. 2. Und simultan hätte er an moderaten, aber entschieden vorgetragenen Liberalisierungsvorschlägen arbeiten müssen, die er dann quasi als sofortiger Gegenentwurf hätte auftischen können, wenn die EU-Kommission dann doch mit ihren Vorschlägen rausgerückt wäre. Dann wäre eine fruchtbare Diskussion "das will die EU-Kommission" vs. "das wollen Europas Schützen, Jäger und Sammler" entstanden, bei der für uns vielleicht sogar was rausgesprungen wäre. SO aber wir der IMCO-Vorschlag - mit dem uns schon viele Rechte genommen werden - noch weiter in Richtung Verbote verschoben werden (weil liberaler als IMCO will FWR ja anscheinend nicht mehr, während die Kommission weiter furchtbar in Richtung Totalverbot zerren wird).
  15. Naja, wenn es keine Waffen für diese Kategorie gibt, warum dann extra so eine Kategorie schaffen und warum dann extra(!) diese Kategorie für Sportschützenausnahmeerlaubnisse wieder rausnehmen? Dem Verkehrsminister ist es auch noch nicht eingefallen, besondere Kategorien/Verbote/Ausnahmegesetze für PKW > 10.000 PS zu schaffen, weil es solche PKW nicht gibt. Wenn es solche Waffen nicht gibt (mir fällt nur die Remington 870 MCS mit ausklinkbarem -per Knopfdruck - Hinterschaft ein, die ist aber nicht halbautomatisch), dann gehört auch die Kategorie A8 weg. Sonst gibt es am Ende doch noch "redaktionelle Überarbeitungen" und urplötzlich werden alle Schub-/Klapp-und Ausklinkschäfte für alle Waffen mitverboten...
  16. Auch, aber nicht nur. Ein anderes Problem sind die umgebauten Waffen. Bisher war das so: Ein G3 oder ein Schweizer Stgw. 57 (als Beispiele) wurden genommen, Kriegswaffenlauf raus, Kriegswaffenverschluss raus und beides durch zivile Neukomponenten ersetzt, fertig war die "Neufertigung" als BWT 3 oder M57 oder ... In Kombination mit den neuen EU-Definitionen von "wesentlichen Teilen" könnten ggf. viele "Neufertigungen" eben doch wieder als Umbauten von vollautomatischen Kriegswaffen gelten und damit verboten werden, wenn sie z.B. nur das Gehäuse der ehem. Kriegswaffe beinhalten. Die neue EU-Waffengesetzgebung definiert ja in Artikel 1: ==> Damit rutschen dann viele zivile G3-Klone, Uzi-Klone, Stgw57-Klone, M16 oder M14-Klone wieder in die verbotene Waffenkategorie A6. Und die Systematik/Methodik, mit der das dann vom BKA weiter angewendet werden wird, wird dann ggf. erweitert, d.h. neben Lauf und Verschluss muss es auch für Gehäuse usw. getrennte Fertigungslinien geben, alle diese neu als "wesentlich" deklarierten Waffenteile dürfen nicht mehr austauschbar sein mit Kriegswaffenteilen usw. Was bleibt dann noch?? Und die Kategorie A8 verbietet langwaffenähnliche Kurzwaffen mit z.B. Klappschaft etc. Auch da sind "spannende" Interpretationen denkbar, z.B. dass dann alle Kurzwaffen mit anschlagschaft, ja sogar aöle Kurzwaffen, an die ein Anschlagschaft passen könnte, gleichfalls nach A8 verschoben und damit verboten wären. Besonders "lustig": An A8 Waffen kommt man gar nicht mehr ran, weil just für diese Subkategorie überhaupt ekeine Ausnahmen für Sportschützen etc. vorgesehen sind. Grüße Schwarzwälder
  17. @Sachbearbeiter, MarkF und alzi, vielen Dank. Das ist dann aber eine üble Geschichte. Dann werde ich in Zukunft um Vereins-WBKs einen weiten Bogen machen (wurde mir auch schon angeboten, aber wenn das so läuft, würde ich mir da viel verbauen). Dass das Bedürfnis für jede Waffe von jedem Berechtigten nachgewiesen werden muss, ist klar. Also für 1 und dieselbe Waffe haben wir 3 Bedürfnisbescheinigungen vorgelegt. Rosinenpicken ist das eigentlich nicht. Grüße Schwarzwälder
  18. Also früher hat die deutschsprachige US Firma ETSS einzeln in den USA gekaufte Waffen nach D importiert. Für den Langwaffenservice incl. Versand musste man 250 USD bezahlen. Ob das heute noch so geht, weiß ich nicht. Bei dem von Dir anvisierten Modell käme aber auf jeden Fall ein BKA-Gutachten dazu, 19% EUSt. sowieso+ ein paar Prozent Zoll, + ITAR Einzelgenehmigungen für die US Behörde (etwa 500 USD), sehr hohe Transportkosten, ggf. teure Lagerungsgebühren beim Flughafen in D, Beschuss, Einfuhrgenehmigung D usw. Da ist es sicher günstiger, wenn Du gleich zu einem deutschen Anbieter gehst. Ein AR15 im Kaliber .300 Win Mag gibt es mit BKA-Zulassung von Waffen Albert in Schweinfurt. Wenn es Dir um ein paar Sonderwünsche geht (Lackierung?), kann man Dir dort ggf. auch weiterhelfen...http://www.waffen-albert.de/startseite/albert-arms-produkte/alr-300-wm/ Neuerdings wird von manchem Händler bei Kauf dieser Waffe auch die Schiessmöglichkeit auf 1000m mit angeboten, für BDS Long Range Disziplin (500m) müsste sie ohnehin zugelassen sein.
  19. Aus aktuellem, konkretem Anlass (Konstellationen liegen exakt so vor): Sportschütze A hat eine Grüne WBK1. Letzter Waffenerwerb darauf erfolgte im März 2016, vorletzter im August 2015. Sportschütze B ist darauf wie folgt eingetragen: "Mitnutzererlaubnis für...(Sportschütze B)" Sportschütze B wiederum besitzt eine Grüne WBK2. Letzter Waffenerwerb darauf erfolgte im Februar 2016, vorletzter >1 Jahr. Sportschütze A ist darauf wie folgt eingetragen: "Mitnutzerberechtigung für...(Sportschütze A)" Last not least gibt es eine Gelbe WBK für Sportschütze C, auf der Sportschütze A+B als Mitberechtigte eingetragen sind. Fragen: Darf Sportschütze A aktuell wieder einkaufen gehen, d.h. eine Waffe auf einen bereits bestehenden Voreintrag erwerben oder würde er selbst sich oder Sportschütze B damit in eine Verletzung der 2/6-Regelung bringen? Und wie ist es, wenn Sportschütze C auch noch einkaufen geht? Spielen Mitnutzererlaubnisse und/oder Mitnutzerberechtigungen und/oder Gemeinsame WBKs jeweils eine Rolle bei der 2/6 Regelung (Erwerb von max. 2 Waffen innerhalb 6 Monaten)? Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen Mitnutzererlaubnis und Mitnutzerberechtigung? Grüße Schwarzwälder
  20. @karlyman: zu Frau Dr. von der Leyen: Die Frau hat sehr genau verstanden, was man von ihr will. "man" darf man dabei aber leider nicht mit "das Volk" gleichsetzen... Ansonsten hier mal der aktuelle FWR Newsletter: Ich finde die Interpretationen des FWR zum Teil ziemlich beschönigend. Vor allem "Licht" sehe ich hier wenig. Auch übersieht das FWR, dass "A6-A9"-Ausnahmen sehr wohl für die meisten dt. Schusswaffen nötig sein werden, mit dem ganzen Aufwand, der dann auf Sportschützen zurollt. Und deutsche Sportordnungen verbieten idR nicht die Verwendung von Kurzwaffenmagazinen mit > 20 Schuss. Ganz allgemein wrd mir auch das Komplettverbot von A8 Waffen zu wenig thematisiert, hierfür wird es noch nichtmal eine Ausnahme- genehmigung geben! Erstaunt nehme ich zur Kenntnis, dass das FWR meint, den Magazinkrampf habe Frankreich zu verantworten, während der BDS hier das Betreiben deutscher Regierungskräfte für ursächlich sieht. Was stimmt da? Ist wichtig, wenn man ggf. deutsche Politiker anschreibt, man sollte niemand zu Unrecht beschuldigen. Grüße Schwarzwälder
  21. Vielleicht kennen manche noch nicht das Vorwort des Info-Letters von BDS Präsident Geppert von gestern: Ich kann dazu nur sagen: Der Brexit zeigt, was Bürger von der EU-Gängelei halten. Millionen deutscher Bürger zu kriminalisieren, obwohl m.W. noch KEIN EINZIGES Verbrechen in D verübt wurde, bei denen solche Mags eine Rolle gespielt hätten (rein terroristische wie München 1972 ausgenommen, die haben aber schon die Kriegswaffe selber ins Land geschleust und werden logistisch keine Schwierigkeiten haben, dann auch das Mag dazu weiter zu bekommen) und dann einen bürokratischen Alptraum zu schaffen, ist eine sehr schlechte Idee. Dass die Idee von unserer Bundesregierung kommt, die jahrelang landauf landab beruhigend tönt: Unser Waffengesetz ist scharf genug" und jetzt die EU für heimliche Verschärfungsgelüste mißbraucht, ist auch kein aufrichtiges demokratisches Agieren. Wenn man solche Magazine aus ideologischen (denn die Kriminalitätsstatistik/Verbrechensbekämpfung gibt das nicht her) wegbekommen möchte, dann kann man ggf. über ein Handels- und Importverbot nachdenken (dafür wäre die EU sogar noch irgendwie zuständig), aber nicht an eine Umklassifizierung eines völlig freien Gegenstandes in eine "verbotene Waffe" mit allen irren Konsequenzen. Grüße Schwarzwälder
  22. Also, da ist eine mehrfache Schießsportverbandsmacht etabliert worden. Das kam natürlich nicht zufällig in die Gesetzgebung rein - und Avramopoulos Idee war es bestimmt auch nicht. Aber trotzdem kann man sich mit so viel Geheimdiplomatie auch geschickt ins eigene Knie schiessen: Es steht nämlich jetzt tatsächlich folgender Passus drin ( 3c) c) ii): damit ist klar: Die A6-A9-Waffen dürfen nur behalten werden, wenn es eine Disziplin dafür gibt, die von einem international etablierten UND offiziell anerkannten Schiesssportverband anerkannt ist. Welche Verbände nun "international etabliert" sein werden und was "offiziell anerkannt" bedeutet (offiziell kann auch von EU-Organen anerkannt bedeuten), werden wir ja sehen. Wenn Avramopoulos weiter auf Zack ist, fällt die schön geheimdiplomatisch zusammengezimmerte neue EU-weite Verbandsmacht wieder wie ein Kartenhaus zusammen. Um es klar zu sagen: Die Schiesssportverbände haben durch die neue EU-Gesetzgebung(svorlage) enorme Macht zugesprochen bekommen, die sie davor nicht hatten. Chancen auf kat A-Waffen hat künftig NUR noch, wer: Mitglied ist (12 Monate; §8 WaffG funzt als Einzelsportschütze nicht mehr); regelmäßig an Wettkämpfen der anerkannten Verbände teilnimmt die passenden anerkannten Disziplinen schiesst Und damit Schützen nicht selber auf die Idee kommen, kleine Verbände zu gründen, nur für sich, setzt man halt noch das Kriterium "internationally established" obendrauf, damit kleine Krauter nie mehr eine Chance haben... Wer hat die Verbände eigentlich dazu mandatiert, sich so viel Macht zuzuschaufeln?
  23. Nicht ganz. Ehemalige Armeeangehörige bzw. Reservisten dürfen ihre (!) persönliche Militärwaffe (und nur die eine "one"!) , wenn sie zu Semiauto konvertiert wurde, auch behalten. Sie gelten im weiteren dann aber als Sportschützen-Gleichgestellte und unterliegen damit explizit(!!) denselben Überprüfungsprinzipien wie die Sportschützen (d.h. sie müssen regelmäßig damit schiessen/aktiv sein, das belegen/bestätigen UND MINDESTENS alle 5 Jahre medizinische UND psychologische Tests über sich ergehen lassen... M.E. frohlocken die Schweizer da zu früh. Aber auch für deutsche Sportschützen wird das nix, denn Du musst ein, zwei Abschnitte weiterlesen: Die HA dürfen nur besessen werden: wenn man in einer Schützenorganisation Mitglied ist; regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt und die Waffe für eine Schiessdisziplin benötigt wird, die von einem INTERnational anerkannten und etablierten Schiessverband anerkannt ist. Spätestens bei Punkt 3 wird es schwierig. IPSC? PPC1500? Bianchi ? Field Target? Alles vielleicht. Aber die vielen BDS-Standarddisziplinen oder auch viele andere nationale Schiessprogramme sind eben nicht international. Ziemlich sicher geht wohl Olympische Schnellfeuerpistole, aber für viele HA wird es schon allein deswegen eng werden. Und selbst wenn das Ganze mit IPSC oder PPC1500 funktioniert, heisst das, dann auch solche Wettkämpfe schiessen zu müssen, und zwar regelmäßig und davor natürlich die Kurse zu belegen. Wenn jemand so 10 HA sein eigen nennt und die nicht alle regelmäßig bei IPSC einsetzen kann/darf/will, ist das ein enormes Problem. Wenn "regelmäßig" dann als 2xWettkampfteilnahme/Jahr definiert würde, hätten wir bei 647 584 halbautomatischen Waffen in D plötzlich 1,3 Mio. IPSC Starts/Jahr in D und Österreich müsste dann 600.000 IPSC-Starts/Jahr durchführen. Aber damit wir da nicht rankommen, wird IPSC schon mal der Gemeinnützigkeit beraubt...
  24. Frau Corazza-Bildt ist ja eine Schlüsselfigur. Im norwegischen Schwesterforum www.kammeret.no wurde gerade ein Artikel von Ihr verlinkt, wie sie die Sache in Ihrem Heimatland vor Ihren eigenen Wählern darstellt: http://www.kuriren.nu/nyheter/viktig-fas-for-nya-vapenregler-8883766.aspx Kurz zusammengefasst: Man komme jetzt in eine wichtige Phase. Frau C-Bildt ist überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein, aus einem schlechten Ursprungsvorschlag am Ende ein vernünftiges Regelwerk zu machen. Sie weist darauf hin, bereits die Versicherungspflicht für Waffenbesitzer verhindert zu haben. Sie sei im Gegensatz zu Grünen und Sozialdemokraten weiter: gegen zeitbegrenzte Lizenzen gegen ärztliche Pflichtuntersuchungen gegen den Verbot des Internethandels Bei Halbautomaten sei sie gegen "willkürliche" Verbote wie z.B. ein militärisches Aussehen von Waffen. Sie will einen klaren und rechtssicheren Rahmen haben. Der verstärkte Kampf gegen Terrorismus sei eine Priorität, aber unbescholtene LWB sollen nicht dafür gestraft werden. Sie will keine enorme Bürokratielast, aber ist schon der Meinung, dass die jetzigen Regeln doch so manches Schlupfloch bieten und unbedingt einer Überarbeitung bedürfen. Den jetzigen Prozess zu stoppen (d.h. die Ratvorschlag etc. abzulehnen) ist für sie keine Alternative, zumal es dann Jahre neuer Unsicherheiten geben würde. ==> Meine Meinung dazu: Schade, dass wir also mit einer neuen EU-Gesetzgebung rechnen müssen. Aus etwas völlig verkorkstem am Ende was Gutes zu machen, kann nicht funktionieren, zumal Avramopoulos offenbar hoch motiviert wurde, Maximalverbote durchzusetzen. Wenn Frau Corazza-Bildt so unbedingt ein neues Gesetz will, besteht die Gefahr, dass sie am Ende um des lieben Kompromisses willen noch etliche der o.g. Positionen zumindest stückweise aufgeben wird - und die Halbautomaten sehe ich da mit als erstes im Verhandlungspoker fallen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.