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  1. Ich sage ja auch nicht, daß HK etwas im rechtlichen Sinne falsch gemacht hat. Im produktpolitischen Sinn vielleicht schon, denn die Bereitschaft der Leute, für ein HK das Doppelte zu zahlen wie für eine Konkurrenzwaffe hängt an einem gewissen Nimbus von Oberndorf, der mit solchen Dingen ungefähr so schnell aufweicht wie ein G36 im Dauerfeuer. Aber klar, HK darf seinen Namen genauso ruinieren wie z.B. Sig mit vollmundigen Ankündigungen, denen dann keine Lieferbarkeit folgt. Es ist niemand verpflichtet, seine Marke und seinen Ruf zu pflegen. Einen Tritt in den Hintern gehört natürlich dem Beschaffungswesen der Bundeswehr verpasst, nicht HK. Ich sehe ja ein, daß große Projekte, bei denen man nicht einfach mal je zehn Exemplare von zehn verschiedenen Herstellern bestellen und ausprobieren kann, ein Projektrisiko haben und auch bei bestem Management in die Hose gehen können. Aber wenn jemand nicht mal ein ordentlich funktionierendes Gewehr kaufen kann, wo es ohne Probleme möglich ist, für kleines Geld verschiedene Systeme zu testen und dann die beste Kombination aus technischen Merkmalen und Preis zu bestellen, dann liegt es doch nahe, daß da etwas falsch läuft. Der Status des Hoflieferanten hat jedenfalls in einer Demokratie nichts verloren und ist selbst in der Monarchie lediglich ein Ehrentitel, der bestenfalls besagt, daß da der König seine Torte bestellt.
  2. Und das Problem, daß jemand eine Patentnummer als Seriennummer eingibt hat was damit zu tun, daß die Amerikaner kein nationales Waffenregister wollen? Wenn man eine legal gekaufte Waffe in Amerika zurückverfolgen will, dann lässt sie sich zurückverfolgen. Das Hauptproblem bei der Sache, daß Waffen, die zu Straftaten verwendet werden, im Regelfall nicht legal gekauft werden, würde auch durch die größten Datensammlungen nicht gelöst.
  3. Mag ja sein, aber wenn es nicht als spezialisiertes Scharfschützengewehr benutzt wird, dann sollte es eben zumindest eine längere Folge präziser Einzelschüsse vertragen. Wenn es für den präzisen Einzelschutz konzipiert ist, dann sollte aber die Trefferlage bei üblicher, auch assymetrischer, Umwelterwärmung z.B. durch die Sonne die Trefferlage sehr stabil bleiben. Man kann's drehen und wenden wie man will, dieses Problem ist weder bei einem Präzisionsgewehr noch bei einer persönlichen Verteidigungswaffe akzeptabel. Auch nicht in Anbetracht der Zeit der Einführung. Man sollte ja doch erwarten dürfen, daß es nach üblichen Metriken besser läuft als der Klassiker für .223 Gewehre, was es aber anscheinend nicht tut. Wenn da so ist, dann hätte man auch mit viel weniger Technologierisiko einfach eine Ausschreibung für ein AR machen können, das dazu noch den Vorteil hat, daß wenn einem etwas nicht paßt, ein großer Markt für bewährte Zubehör- und Austauschteile besteht, sagen wir ein spezieller Abzug für ein DMR usw.
  4. Im Dauerfeuer schießt ein AR so um die 700/Minute und überhitzt sich recht schnell. Die 10-18 Schuß pro Minute heißen, daß man im Prinzip unbegrenzt lange Zeit (Nachschmieren und Reinigen außen vor gelassen) alle dreieinhalb bis sechs Sekunden einen einzelnen Schuß fliegen lassen kann, und das thermische Gleichgewicht, das sich dabei etabliert, von der Waffe vertragen wird. Beim G36 dürfte das benötigte Zeitintervall pro Schuß vermutlich länger sein, die durchhaltbare Feuerrate also geringer. Mit einem leichten Gewehr kann man auch bei sehr hoher natürlicher Kadenz der Waffe nicht besonders viele Schuß pro Zeit loswerden bevor es zu Hitzeproblemen kommt. Lösungen wären Kühlrippen, Wasserkühlung wie bei Opa, Wechselläufe, oder gar Verteilung der thermischen Belastung über einen Gatling-Mechanismus, aber mit all diesen Lösungen ist man halt bei einem sperrigen MG. Das ist einer der Gründe, warum man der Ansicht sein kann, daß die Vollautomatikoption in einem Sturmgewehr nur begrenzten Wert hat, als Verzweiflungsoption wenn man überrannt wird.
  5. Die Argumentation des Gerichts ist zwar vielleicht im Ergebnis korrekt, im Gedankengang aber genauso abwegig wie Opas Gedankenwelt. Es sei "äußerst bedenklich," daß der Mann ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige. Daran ist gar nichts bedenklich, und wenn man dieser Argumentation folgt, dann könnte man wirklich leicht dahin kommen, daß jemand, der sich z.B politisch für eine Ausstellung von Waffenscheinen an alle geeigneten Bürger ausspricht, selbst in einem eher restriktiven Modell, auch unzuverlässig ist, weil er ja ein "subjektives Bedürfnis nach individueller Wehrhaftigkeit" zeige, ebenso jeder, der einen Gaserschein beantragt. Daß der Mann nach Angaben zweier Menschen, die ihn kennen, an Wahnvorstellungen leidet und deshalb eine Straftat begangen haben soll mag Unzuverlässigkeit rechtfertigen, auch wenn man sich fragen kann, wie es mit der Motivationslage einer "ehemaligen Lebensgefährtin" im Einzelfall bestellt sein mag, aber doch nicht das Bedürfnis nach Wehrhaftigkeit.
  6. Mag sein, aber man sollte eigentlich trotzdem erwarten, daß wenn jemand eine große Stückzahl eines für schnelles Feuer gebauten Gewehrs beschafft, einmal jemand ausprobiert, wie die Funktion bei schnellem Feuer nachlässt und welches Teil als erstes kaputtgeht wenn man so lange schießt bis etwas kaputtgeht. Heute kann man sich den Preis des geopferten Gewehrs durch Werbeeinnahmen des YouTube-Videos des Tests zurückholen. Wenn man's wissenschaftlicher haben will wäre eine wichtige Kennzahl die maximale beliebig lange durchhaltbare Feuerrate. Beim AR 15 sagt man, es seien 10 bis 18 oder Schuß, je nach Muni, Lauf, Vorderschaft, Temperatur usw. Gibt's diese Zahl als Spezifikation beim G36. Wenn nicht, warum nicht? Die nächste interessante Kennzahl wäre dann die MTBF bei dieser Feuerrate.
  7. Das Absehen in der ersten Bildebene bringt dann einen Vorteil, wenn man die Haltemarkierungen nutzen will, um Entfernung oder Wind auszugleichen. Bei kurzen Entfernungen spielt die Ballistik aber keine große Rolle, und wenn's doch mal über 200 Meter hinaus geht, wo das relevant wird, dann ist man bei einem 1-6 Glas wohl eh auf der maximalen Vergrößerung. Andererseits hat das Absehen in der ersten Bildebene eben den von schiiter angesprochenen Nachteil, daß das Absehen bei geringerer Vergrößerung schlecht sichtbar wird. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit der eierlegenden Wollmilchsau, die beide Bildebenen benutzt, die erste für Haltemarkierungen und die zweite für einen Leuchtpunkt. Ob das nicht zuviel des Guten ist, muß jeder für sich wissen. Sinnvoll vielleicht, wenn man wirklich öfters zwischen sehr nahen Zielen und Zielen jenseits der zweihundert Meter wechseln muß. Ansonsten würde ich beim Karabiner mit 1-6 Optik die zweite Bildebene nehmen, und beim Präzisionsgewehr mit 5-27 Optik oder dergleichen die erste. Wenn die Division es zulässt wären auch zwei Optiken, Glas und Rotpunkt, eine Möglichkeit, aber das kann auch wieder schnell zuviel des Guten und unnötiger Ballast werden.
  8. Das Problem ist, daß es nicht angeht, daß es ein Recht für alle und ein anderes Recht für ranghohe Staatsdiener und Politiker gibt, etwa so wie bei diesem Plumpsklo: Die "besondere Gefährdung" im Recht für alle ist ein Gummiparagraph, der das wahre Auswahlkriterium der sozialen Privilegierung, insbesondere einer gewissen Nähe zu Politik und Verwaltung, verschleiert. Morde werden nämlich ganz überwiegend innerhalb einer sozialen Gruppe begangen, so daß die Gruppe der wirklich besonders Gefährdeten weitgehend deckungsgleich ist mit der Gruppe der besonders Gefährlichen. Aber an die ist bei der "besonderen Gefährdung" natürlich nicht gedacht, sondern an Bonzen, bei denen die tatsächliche Gefährdung wie bei mir und Dir dankenswerterweise sehr klein ist, und bei denen das Mitführen einer Waffe eher wie das Mitführen des Erste-Hilfe Kastens ist--für den Fall der Fälle, aber eher unwahrscheinlich, daß man's braucht. Wer noch verwaltungsnäher ist als die angeblich besonders Gefährdeten, der braucht sich diesen Mist aber gar nicht mehr anzutun, sondern bekommt einen Wisch seiner Behörde. Auch da dürfte das Ausmaß der tatsächlichen Gefährdung ein eher Geringes sein. Politiker und Beamte sollen gerne herumschleppen dürfen was sie wollen--aber erst an dem Tag, an dem der unbescholtene Normalbürger das unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls darf.
  9. Also bitte. Die Leute kaufen sich halt, was ihnen Spaß macht. Ich kann den Nimbus von HK auch nicht ganz nachvollziehen, aber wir schießen zum Spaß, und sollte es einmal Ernst werden hätte ich auch keine Bedenken, daß ein HK-Produkt funktionieren würde. Ein ordentliches AR ist auch nicht billiger, aber wenn man als Kind von den Legos nicht genug kriegen könnte, hat die wegen des riesigen Marktes, besonders in Amerika, unübertroffenen Modularität ihren Reiz. In meinem Fall kommt noch die Adaptierbarkeit für Linkshänder dazu--mein AR 15 wirft sogar nach links aus. Wenn einer lieber ein HK, ein SCAR, eine Kaschi, einen Repetierer, oder sonstwas schießt, ist das doch auch recht. Als einzelne Schützen haben wir den Vorteil, daß wir uns kaufen können, was uns Spaß macht oder auch Einzelstücke basteln können, so wie es zu unseren Neigungen, Anwendungen, Körpern, Geldbeuteln usw. paßt, ohne die Probleme der Massenbeschaffung für eine ganze Armee. Da braucht man doch nicht gleich ausfällig werden. Wer meint, seine Waffe sei im Verbund mit ihrem Besitzer besser als andere Besitzer/Waffe-Kombinationen findet in zahlreichen Disziplinen ein dankbares Feld, das um die Wette auszuprobieren und unter Beweis zu stellen. Wenn einer mit der Desert Eagle oder der Subkompaktpistole zum Scheibenschießen antreten will, bitte--schön anzugucken ist's allemal, und wenn er damit trifft, dann ist das gut für ihn.
  10. Zu diesem Zweck haben allerlei Gesellschaften Priester unterhalten, die bestimmte Opferhandlungen vornehmen mussten, und es hat auch immer funktioniert--noch nie ist einer Gesellschaft, die entsprechende Priester hatte, die Sonne explodiert.
  11. Wobei dann die korrekte Erfüllung der Amtspflicht eigentlich darin bestünde, schon aus diesem Grunde mit Nein zu stimmen...
  12. Eine solche "Sicherheitsbestimmung" gibt es doch eigentlich nicht und es ist auch nichts Unsicheres am Tragen einer geladenen Waffe. Eher würde daraus vermutlich halt ein nicht vom Bedürfnis umfasster Umgang und/oder Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, daß jemand sein Grundrecht auf Leben schützen und nicht nur seine Freizeit gestalten will: und das geht natürlich nicht an, und wo kämen wir denn dann hin, und so geht schonmal gar nicht, und weg ist die WBK.
  13. Also um mal den Klugscheißer zu geben, Patronen können es sein, müssen es aber nicht. Eigentlich sind vermutlich eher Kammerdimensionen und damit zusammenhängende Spezifikationen wie maximal zulässige Drücke gemeint. Z.B. haben viele Leute ein Gewehr in .223 Wylde, aber noch nie hat jemand eine Patrone in .223 Wylde gesehen. Und diese Sammlung von Spezifikationen nennt man dann halt "Kaliber", pars pro toto von einer der Spezifikationen für alle, die gemeint sind.
  14. [Antwort auf off topic entfernt] Aber um davon auf's Thema zurückzukommen: Eine wesentliche Erfahrung der deutschen Geschichte ist eben, daß die ganz überwiegende Mehrzahl der Morde in der deutschen Geschichte, mit Feuerwaffen und überhaupt, staatlich organisierte Veranstaltungen waren. Auch wenn man angebliche Nationalcharaktere als Karikaturen und nicht als definitive Wahrheit über ein Volk auffassen sollte, scheint die Seele des deutschen Michels doch so beschaffen zu sein, daß er sich als einzelner Waffenbesitzer streng an die Regeln hält und niemandem etwas zuleide tut, aber in einer auf Uniformität und Gehorsam organisierten Gruppe schon eher zu Verbrechen motiviert werden kann. Damit ist dann aber die Idee, daß wir sicherer leben würden, wenn wir uniformierten Gruppen, nämlich Polizei und Militär, ein Monopol auf Waffen geben vollkommen absurd. Selbst wenn, wofür es absolut keinerlei Anhaltspunkte gibt, die gewöhnlichen Kriminellen mit einem liberalen Waffenrecht ein paar Morde mehr begehen würden oder einfach ein paar Mordversuche mehr "erfolgreich" wären--was eine Einsatzgruppe von ein paar Dutzend oder Hundert deutscher Reservepolizisten in wenigen Wochen an Morden begeht, das schaffen unsere nichtstaatlichen Kriminellen buchstäblich in tausend Jahren nicht.
  15. Es ist auch unnötig, denn sie hat es sich so eingerichtet, daß nahezu jede Stimme eine Stimme für Mutti ist wenn nicht eine erhebliche Anzahl von Wählern ihre Meinung radikal ändert. Entweder ist es eine Stimme für mehr Gewicht der CDU in der Koalition oder es ist eine Stimme für die Koalition...
  16. Ein paar Gebrauchsspuren kriegt die Waffe doch hoffentlich! Und daß Du eine DE in einen wirklich abgenutzt aussehenden Zustand bringst ist eigentlich unwahrscheinlich wenn Du nicht Krösus heißt. Das ist ja keine Glock wo man man mal schnell am Nachmittag hundert Doubletten jeweils aus dem Holster schießt.
  17. Na ja, wenn eine Gruppe Jugendlicher auf einem Spielplatz Fangen spielt, dann könnte ein verständiger Beobachter aber auch auf die Idee kommen, daß es sich da um ein Kinderspiel einiger Spätentwickler handelt. Das ging doch als wir Kinder waren auch ohne Probleme, daß man jedenfalls zur Faschingszeit mit der Spielzeugpistole durch die Landschaft getigert ist.
  18. Drohen kann man mit allem und jedem. Man kann auch jeden wegen allem anzeigen. Wenn Du magst, kannst Du sogar die Bundeskanzlerin wegen Hexerei anzeigen. Die Erfolgsaussichten sind aber gering. Der Herr Grafe lebt natürlich in einer total durchgeknallten Ideenwelt, aber solange er nicht gerade zu Straftaten gegen Waffenbesitzer aufruft (was allerdings radikale Waffengegner jedenfalls im Ausland auch schon gemacht haben, z.B. das "Swatting," also die Vortäuschung einer Bedrohungslage um ein gewalttätiges Vorgehen der Polizei zu provozieren) ist daran nichts strafbar, und das ist auch gut so. Das Rezept gegen falsche Rede ist richtige Rede, nicht Redeverbote. Wenn Millionen von Waffenbesitzern die Klappe halten oder verdruckst irgendetwas von "nur ein Sportgerät" stammeln, dann ist das das Problem der Waffenbesitzer. Genauso wie der Herr Grafe das Recht hat, seine Meinung zu äußern, haben Millionen von Waffenbesitzern und solchen die es werden möchten das Recht, z.B. einen Aufkleber "Waffenbesitz ist Bürgerrecht" an ihrem Auto anzubringen und diese Position bei jeder Gelegenheit zu äußern. Der Wunsch, daß gegen falsche Rede der Büttel helfen möge scheint mir im Übrigen ein Ausfluß der gleichen ungesunden Einstellung zu sein, die den Leuten erzählt, daß man sich gegen einen Angriff eh nicht wirksam verteidigen könnte und eine mitgeführte Waffe nur gegen einen verwendet würde. Ich will das nicht zu sehr psychoanalysieren, aber irgendwie erinnert es mich schon an das krampfhafte Festhalten an einer kindlichen Unbeholfenheit und dem Vertrauen auf den in einem frühkindlichen Stadium als allmächtig empfundenen Vater.
  19. Dei meisten der üblichen Haustiere sind--wenn sie nicht bei einem Besitzer leben, bei dem sie gelernt haben, daß seine wilden Launen unvorhersehbar sind--sind ihrem Intellekt angemessener rationaler Erklärung durchaus zugänglich. Der Dackelmischling meiner Mutter wollte nicht einsehen, warum Autofahren auf der Hutablage statt des im zugewiesenen Platzes hinter dem Beifahrersitz für alle Beteiligten gefährlich ist. Gut, ein Verständnis des Impulserhaltungssatzes und der Möglichkeit von Kollisionen kann man ihm nicht zumuten, aber nachdem ich ihm ein paarmal mit der Bremse demonstriert habe, warum er auf diesen Platz gehört, ist er zeitlebens beim Anlassen des Motors dahingegangen und da bis zum Abstellen des Motors geblieben...
  20. Die Demos funktionieren natürlich nur, wenn auch jemand kommt. Die Gruppe der Waffenrechtsbesitzer hat's da insofern etwas schwerer als gewisse andere Gruppen, als daß ihre Mitglieder typischerweise Arbeitsstellen, Hobbies, und oft auch Familien oder jedenfalls Partner haben. Tausende brauchen das gar nicht zu sein, aber eine Demo unter hundert wirkt irgendwie traurig und sektiererisch, jedenfalls bei einem nationalen Thema.
  21. So nieder dann auch wieder nicht. Die waren ziemlich trainingsintensiv, vielleicht vergleichbar mit dem Gewehrschießen auf lange Distanzen heute. Wer das kann hat ein gewisses Maß an Zeit und Geld.
  22. Na ja, Kapazität bezieht sich auf den vorhandenen Platz, nicht den genutzten. Wobei natürlich eine Regelung, nach der erst das Einführen des Magazins die Waffe umkategorisiert, erst recht hanebüchen wäre, denn Kriminelle werden sich mit Sicherheit nicht darum scheren, ob sie jetzt ein Magazin (das für einen Repetierer mit kompatiblen Magazinen vielleicht völlig legal wäre) in eine ohnehin schon illegal besessene Waffe einführen dürfen.
  23. Ich war mal bei einem Schießevent, da wurde das so gehandhabt, daß es Namensschilder gab, und zwar in verschiedenen Farben--eine für Leute, die nichts dagegen haben, von anderen photographiert, und eine andere für Leute, die das nicht wünschen. Persönlich habe ich nichts dagegen, wenn ich in jemandes Photos oder Videos vom Stand auftauche, aber wer das nicht wünscht, der soll selbstverständlich seine Privatsphäre haben. Daß ich schieße ist über Google auch so leicht herauszubekommen, z.B. über Wettkampfergebnisse.
  24. Haben wir bei den Amis schon. Da zählt in einigen Bundesstaaten und Ortschaften das Ding allen Ernstes als verbotene "Sturmwaffe." Grund: Die Grapscher wollten ARs und ähnliches in Pistolenausführung verbieten (eh schon eine nutzlose Waffe, deren Existenz weitgehend der Überregulierung von kurzen Gewehren geschuldet ist) und verboten dann einfach alle Pistolen, bei denen das Magazin außerhalb der Griffs liegt...
  25. Auch keine große Heimlichtuerei. Ich schieße gelegentlich Wettbewerbe mit unserem Vollzeit-Lobbyisten auf Staatsebene. Natürlich macht der nicht aus jeder blöden Gesetzesvorlage ein großes Brimborium, wenn abzusehen ist, daß sie eh nicht durchkommt, aber erzählt jedem, der fragt, en detail was gerade läuft, hält darüber Vorträge, und manchmal macht er sich auch die Mühe, darüber zu bloggen usw. Wer wissen will, was er tut, der kann fragen.
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