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  1. Über blöde Blicke braucht man sich dann aber nicht zu wundern, jedenfalls in städtischen Gebieten. Bei den Amis gibt's ja immer wieder Witzbolde, die mit dem geschulterten AR zu Starbucks gehen, dann auch noch in der Gruppe. Starbucks ist auch noch diplomatisch und bittet lediglich darum das nach Möglichkeit zu unterlassen anstatt es einfach zu verbieten, was sie als Hausherr natürlich dürften. Wenn man das wo macht wo es total unüblich ist, dann gibt es eigentlich drei Möglichkeiten. 1. Jemand will friedlich aber provokant etwas demonstrieren. 2. Jemand ist friedlich und lediglich an Zeitersparnis interessiert, aber leicht autistisch und merkt nicht wie er auf andere Leute wirkt. 3. Jemand sucht Ärger. Ich verstecke meinen Waffenbesitz nicht, und wenn ich mit jemandem ins Gespräch komme, der mich beim Verladen anspricht oder offensichtlich interessiert beobachtet, dann erkläre ich ihm gerne, wie viel Spaß das macht und wo und wie man damit anfangen kann, aber auf die reine Provokation muß man es ja auch nicht anlegen.
  2. Die Zahl der Sportschießer muß man aber auch erhöhen. Bei mir, wo einfach kaufen geht, kenne ich einiges an Leuten, die eine Pistole oder ein AR haben, aber noch nie damit geschossen haben, keine passende Munition besitzen, und auch Angebote, das Teil einmal zu reinigen und dann auf den Stand mitzukommen, ausschlagen oder annehmen und auf den St. Nimmerleinstags verschieben. Die engagieren sich natürlich auch nicht. Die schicken noch nichtmal den einigen Waffen hierzulande beiliegenden Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft in der NRA ein, haben vermutlich auch die Tüte mit der Bedienungsanleitung wo der Gutschein drinliegt gar nicht geöffnet. Waffenverbote gehen an denen insofern vorbei, als daß sie in bezug auf den reinen Besitz eh nicht durchsetzbar sind, in bezug auf das Ausführen auf die Straße oder auf den Stand aber schon eher. Mehr Waffenbesitzer sind gut, aber mehr Leute, die stolz darauf sind, mit ihren Waffen auch umgehen zu können, sind in vielerlei Hinsicht deutlich besser.
  3. Man muß da, wie sonst auch üblich, die Regelung dafür unterscheiden ob jemand jetzt Erbe geworden ist, was je nach Land und Staatsbürgerschaft(en) von Erblasser und Erben ein Problem des internationalen Privatrechts sein kann, und dann der waffenrechtlichen Frage in Deutschland. Nehmen wir einmal an, daß die privatrechtlichen Fragen zweifelsfrei geklärt sind und jemand also Erbe einer Waffe im Ausland ist. Dann scheint mir der Fall des §20 doch gegeben zu sein solange der Erblasser Besitzer war und dieser Besitz nicht unberechtigt war. Es scheint mir weder aus der Sprache noch aus der Intention zu folgen, daß der Besitz in Deutschland gewesen sein muß. Da wird es doch sicher auch Beispielfälle mit Erblassern z.B. aus Österreich geben. So selten sind internationale Familienstrukturen und Waffenbesitz ja nun nicht. Immerhin ist das Erbrecht ja auch vom Grundgesetz geschützt, unabhängig vom Ort des Erbfalls. Dem wollte der Gesetzgeber mit §20 nachkommen, und er hat auch keine Anforderungen daß der Erbfall innerdeutsch sein muß in das Gesetz geschrieben. Allerdings muß sich der Erbe oder Vermächtnisnehmer wohl innerhalb der Frist von §20 entscheiden, ob er eine deutsche Erlaubnis haben will oder die Waffe z.B. im Ausland belassen oder verkaufen will.
  4. Ach was. Die amerikanischen Polizisten sind häufiger allein unterwegs als die Deutschen und wenn's nicht nach Ärger riecht auch genauso unbedarft unterwegs wie alle andern Leute auch. (Es gibt eine kleine Minderheit von Gegenden, wo's dauernd nach Ärger riecht, aber das ist kaum repräsentativ für Amerika.) Ist ja letztlich auch gut so. Wenn die Verhältnisse so sind, daß ein vernünftiger Mensch dauernd an seine Eigensicherung denkt, dann hat man schon ganz erhebliche gesellschaftliche Probleme.
  5. Da haben sich die gesellschaftlichen Ansichten auch verändert. Ein altes Handbuch der US-Armee zum Pistolenschießen auf Wettbewerben, das ich habe, erklärt noch unverblümt, daß es einige erfolgreiche Schützen gäbe, die nur stockvoll antreten, daß es aber sinnvoller sei, sich gesund zu ernähren...
  6. Auch ein Problem, auf das uns die Ex-Polizistin, die meinen Lehrgang für den Waffenschein eines amerikanischen Bundesstaates gemacht hat, hingewiesen hat: Auch ohne großartige dauerhafte Schädigung kann es passieren, daß man kurzfristig nichts mehr hört und das möglicherweise gar nicht mal merkt. Das wiederum kann gefährlich werden, wenn dann Polizei oder die Freunde des Angreifers dazukommen. Auf die Weise haben sich anscheinend schon sowohl Zivilpolizisten als auch Hausbesitzer Kugeln eingefangen.
  7. Aber die Behauptung, die sich eindeutig lediglich auf eine umstrittene politische Position bezieht, justiziabel zu machen ist noch größerer Unsinn. Gerade im politischen Meinungskampf müssen auch Überzeichnungen erlaubt sein. Ob die dazu geeignet sind, einen Sachverhalt besonders prägnant darzustellen, oder ob man sich damit lediglich zum D****n macht hängt von der Situation ab.
  8. Also wir haben jetzt nach einigen Rügen internationaler Organisation wegen von der Bundesrepublik unterschriebener aber nicht umgesetzter Abkommen endlich eingeführt, daß Kinder nicht wegen irgendwelcher Gebrechen, die mit dem Schulstoff gar nichts zu tun haben müssen, auf eine Sonderschule abgeschoben werden dürfen. Das war auch Zeit. (Ob man die Inklusionssau dergestalt durchs Dorf treiben soll, daß man dann auch gleich Kinder, die offensichtlich dem Stoff nicht folgen können, einem dafür völlig unqualifizierten Lehrer in eine normale Klasse steckt ist jetzt eine andere Frage.) Sollte es da nicht selbstverständlich sein, daß auch Körperbehinderte selbstverständlich schießen dürfen und sich keine blöden Fragen anzuhören brauchen. Man kann sogar IPSC mit dem Elektrorollstuhl schießen, manche sogar ziemlich gut wenn man die naturgemäß höhere Zeit fürs Rollen mental von der Gesamtzeit abzieht. Ich hatte noch nie irgendwie Angst auf einem Stand wegen Behinderter, Uraltopas oder Kinder. Die machen keine Probleme, egal ob halbblind oder mit Krückstock. Die einzige Personengruppe wegen der ich mir schon Sorgen gemacht habe sind Männer in den Zwanzigern ohne Waffenerfahrung aber mit Freunden, die sie beeindrucken wollen.
  9. Vielleicht hat sie auch nur das Übliche gedacht: "Wenn der mir eine Waffe gibt, dann ist sie nicht geladen." Das ist zwar dumm, aber wenn sie wirklich total waffenunerfahren ist, dann muß man ihr immerhin zugute halten, daß ihr nie jemand erklärt hat, wie man's richtig macht. Es ist ja nicht so, daß Cooper's Regeln bei uns in der Schule vermittelt würden, obwohl das keine blöde Idee wäre.
  10. Hoplophobie wäre in der Tat ein interessantes Feld für den Turing-Test. Allerdings glaube ich, daß die interessante Frage beim Turing-Test nicht ist, ob und unter welchen Bedingungen Maschinen ihn bestehen können, sondern ob und unter welchen Bedingungen Menschen dabei durchfallen. Dementsprechend habe ich schon öfter vorgeschlagen, statt künstlicher Intelligenz (ein Forschungsfeld, das in siebzig Jahren ziemlich wenig hervorgebracht hat) lieber künstliche Dummheit zu erforschen. Könnte man z.B. einem selbstfahrenden Auto beibringen, zu einem zufälligen Zeitpunkt über die Radiolautsprecher "Digga, schaust Du!" zu den Insassen zu sagen und dann realistisch das Fahrverhalten eines sehr dummen Menschen zu reproduzieren, vielleicht durch Vertauschung der Kamerainputs für links und rechts oder dergleichen?
  11. Austreten braucht man da gar nicht. Einfach mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit der EU nicht umsetzen würde es auch tun. Passieren würde noch weniger als bei den dauernden Verstößen gegen den Stabilitätspakt und sonstiges EU-Recht, nämlich nichts. Und wählen muß man halt wen man will. Ob man Netzdurchsucher, Waffengrapscher und ähnlich perverse Typen mit seinem Gewissen vereinbaren kann oder nicht, in der Hoffnung auf ein angeblich kleineres Übel, muß jeder selber wissen.
  12. Laut Florida Statutes 790.053 mit Verweis auf 775.082 und 775.083 immerhin ein Vergehen (also keine Ordnungswidrigkeit) mit 60 Tagen Knast und $500.
  13. Wobei Regierung und Parlament natürlich--trotz Beschwerden über das Gegenteil--im Groben machen, was das Volk oder jedenfalls ein Teil desselben will. In Deutschland kommen doch die Bedenken und das "Aber dann dürfte ja jeder" perverserweise zu einem guten Teil von den Waffenbesitzern und ihren Verbänden selber.
  14. Wo denn? Bei mir ist das ein Verbrechen, auch wenn verdecktes Tragen mit Schein inzwischen OK ist. Richtig ist allerdings, daß Regeln über das Tragen (außer in Bundeseinrichtungen und noch ein paar Ausnahmen) weitgehend Recht der Einzelstaaten sind.
  15. Die müssen halt auch, so unsympathisch sie mir sind, den Unsinn des Gesetzgebers ausbaden. Bei den SBR und AOW wäre es wirklich Zeit, denn die ergeben gar keinen Sinn. Die künstliche Unterscheidung zwischen Kurz- und Langwaffe wurde durch die .223 Pistolen und die Arm-Braces, die Sig dann höchst erfolgreich vermarktet hat, ad absurdum geführt. Einerseits kann man schlecht sagen, daß ein für den relativ seltenen aber doch regelmäßig vorkommenden Fall eines Schützen mit schwacher oder keiner zweiten Hand wirklich nützliches Teil verboten werden sollte, wofür es auch keine Rechtsgrundlage gäbe. Andererseits ist wohl doch offensichtlich, daß die Mehrzahl der Benutzer nicht armamputiert sind sondern das Ding eher als Schulterstütze verwenden wollen, was das ATF ja auch zeitweise für unbedenklich erklärt hat, dann aber seine Meinung wieder geändert hat, und zwar auf eher fragwürdiger Rechtsbasis (das Schultern stelle angeblich eine Veränderung der Waffe dar, was insofern absurd ist, als daß während des Schulterns und erst recht nach dem Absetzen die Waffe vollkommen unverändert vorliegt). Kurzwaffen mit Schulterstützen sind auch seit anno dazumal in Gebrauch, z.B. die Mauser C96. Der Erfindergeist der Waffenbesitzer hat in diesem Fall das künstliche Unterscheidungskriterium ad absurdum geführt, und die Kerle beim ATF sind in einer etwas blöden Position, weil sie einerseits das Gesetz nicht von sich aus aufgeben können und sagen können, eine Schulterstütze sei legal wenn sie auch als Armstütze verwendbar ist, andererseits aber für das Verbot des Schulterns der Armstützen auch nur Spitzfindigkeiten am Rande der Rechtsbeugung bleiben.
  16. Sie sind ja auch für andere Zwecke gedacht. Mit einer Gebrauchspistolen-CO2-Plempe schießt man sinnigerweise Aufgaben, die man auch mit einer Gebrauchspistole schießen würde. Ich habe eine Walther CP99 CO2-Pistole, und Spaß macht das Ding allemal. Wenn man damit auf Zeitdruck auf Pappteller schießt, dann ist allemal der Mensch und nicht die Eigenpräzision der Waffe das begrenzende Element (oder man schießt zu langsam). Damit zu einem Präzisionsmatch zu gehen wäre nicht unbedingt vielversprechend, aber das trifft auf das Original ja auch in gewissem Maße zu.
  17. Bill Ruger hat doch auch damit angefangen, in Heimarbeit erst die Nambu-Pistole nachzubauen und dann die Ruger-Pistole gemacht (also den Vorgänger der heutigen Mark IV). Wer gerne eine gefräste Konstruktion hätte wird wohl um eine CNC-Maschine (oder klassisches Werkzeugmachertalent und sehr viel Geduld) nicht umhinkommen, aber es gibt ja auch viele erfolgreiche Waffentypen, die im Grunde bloß ausgeschnittenes und verbogenes Blech und ein paar Stifte sind.
  18. Ist--solange man die anderen Vorschriften einhält und die Konstruktion nicht unter Definitionen wie "kurzläufige Flinte" oder "any other weapon" (z.B. Griff am Vorderschaft aber kein Hinterschaft) fällt--bei uns auch völlig legal. Amtlichen Beschuß gibt's ja auch nicht, wenn auch jeder seriöse Hersteller das trotzdem selber macht. Probleme gibt's damit auch nicht großartig. Wenn man die Waffe jemand anderem überlassen will gibt es noch die Vorschrift, daß eine Herstellerbezeichnung und eine Seriennummer drauf müssen.
  19. Das Risiko, wegen der Übernahme einer Waffensammlung überfallen zu werden, halte ich auch für begrenzt, wenn auch nicht für ganz unplausibel. Andererseits ist der Gesetzgeber und Verordnungsmacher natürlich insofern inkonsequent, daß er einerseits das Risiko (entgegen der Erfahrung, IMHO) unzureichend gesicherter Waffen für so groß hält, daß er deswegen sogar das theoretisch heilige Grundrecht auf Ruhe in der Wohnung einschränkt, aber daß er andererseits eines der wirksamsten Instrumente mit denen der Besitzer eine bestimmte Art Besuch verhindern könnte, nämlich wieder Waffen, auch nicht haben will. Es schiene mir zumindest plausibel, daß eine größere Wahrscheinlichkeit bewaffneter Gegenwehr die ohnehin sehr geringe Anzahl entwendeter angemeldeter Privatwaffen eher noch weiter senken würde als die Hausbesuche. Diese Inkonsequenz ist aber natürlich in der grundlegenden Motivation des WaffG, die eben nicht ist, im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit nur das wirklich Nötige zu regeln, schon angelegt.
  20. Es finden gelegentlich auch Leute seltsam, wie schnell erreichbar in meinem (alten Holz-) Haus überall ein Feuerlöscher ist. Manche Leute sorgen halt gerne vor. Der Wunsch allzeit bereit zu sein, ob mit Waffen, mit Feuerlöschern, oder etwas größerem Verbandkasten als vorgeschrieben im Auto, korreliert meiner Erfahrung nach nicht mit antisozialem Verhalten. Warum also nicht?
  21. Wobei da das grandiose Scheitern aber auch zum Teil in den militärischen Strukturen im Voraus angelegt war. In Preußen war es der historisch gewachsene Dirketvortrag des Militärs beim König unter Umgehung der zivilen Politikstrukturen. Die Kreise aus Adel und (adeligem) Militär waren zwar bereit, dem Volk und seinen gewählten Vertretern und auch der zivilen Beamtenbürokratie eine erhebliche Mitspreche bei der Besteuerung und zivilen Gesetzen zuzugestehen, aber das Militär war darin nie eingebettet. So kam es dann, daß der Krieg in Preußen eben nicht die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln war, sondern letztlich von der Politik losgelöst. Gerade die höchsten Kreise des Militärs folgten eben keiner Führung durch Auftrag, sondern ihrer eigenen Logik. Das lief unter einem intelligenten Monarchen, einem durchsetzungsstarken preußischen Ministerpräsidenten und mit begrenzten Kriegen noch ganz gut. Im ersten Weltkrieg lief es dann geradewegs in die Katastrophe, in der der Krieg solange mehrere Male fast gewonnen war bis er verloren war und es für einen fairen Frieden auf der Basis, daß beide Seiten im guten Glauben, sich zu verteidigen, in den Krieg gerutscht waren, zu spät war. Amerika hatte im Grunde ein ähnliches Problem in Vietnam (und auch im kalten Krieg, wo es zum Glück nicht zum Tragen kam). Da waren es dann halt nicht die ostelbischen Junker sondern der militärisch-industrielle Komplex, der ganz nach dem Vorbild Deutschlands im ersten Weltkrieg in der Tat mehrmals den Krieg fast gewonnen hat, aber wegen seiner Abkopplung von der Politik unfähig war, das in irgendeine Art realistischer politischer Lösung auszunutzen und sich dann mitten im maximalen Schlamassel gefunden hat.
  22. Ach, über das Notwehrrecht kann man sich in Deutschland wirklich nicht beschweren. Daß ein Staatsanwalt beide Seiten anhören muß und ein Gericht auch liegt in der Natur der Sache, daß ein Gewalttäter bezüglich der Umstände einer erworbenen Schußverletzung lügt auch. Das kann man soweit schlecht dem Staat anlasten. Wenn der X beim Y einbricht, den Y gar noch an seinem Leben bedroht, und sich dann eine Kugel einfängt, dann ist für einen Außenstehenden halt zunächst mal nur offensichtlich feststellbar, daß der Y den X des Einbruchs, Raubes und der Bedrohung bezichtigt und der X den Y des versuchten Mordes. Den Rest muß man halt klären, und in der Regel klärt es sich ja auch glücklicherweise. Beschweren kann man sich allerdings sehr wohl darüber, daß die Würdigkeit, das geeignetste Instrument zur Ausübung dieses Notwehrrechts zu bevorraten oder zu tragen, dem gemeinen Bürger vorenthalten werden soll.
  23. Gegen einen 5L V8 möglicherweise schon. Mein erster Wagen hatte aus dieser Konfiguration ganze 150 PS (amerikanischer Rechnung) geholt. Das Blubbern war natürlich phänomenal, aber es hat für eine Leistung, die heute ein Kleinwagen in der Sportausführung bringen kann, eine Motorhaube von nahezu Kleinwagengröße gebraucht. Das war ein geniales Studentenauto, aber ich würde schon sagen, daß mein jetziger das bessere Auto ist.
  24. Da würde ich jetzt aber mal ganz frech unterstellen, daß sich auch Deine Konsumgewohnheiten zu Hochwertigerem entwickelt haben, was soweit ja auch sehr positiv ist. Meine Oma hat beim Bäcker das altbackene Brot zum halben Preis abgegriffen und vorwiegend Grundnahrungsmittel eingekauft. Obst, besonders Beeren, gab es eigentlich nur aus dem eigenen Kleingarten wenn's halt gewachsen ist, und wenn einmal in einem Jahr die Ernte wegen Wetter oder dergleichen ausfiel, dann gab's dieses Obst halt dieses Jahr nicht. (Die Fahrtkosten zum Kleingarten in einem anderen Dorf mit Benzin, Fahrzeugabschreibung usw. tauchten natürlich so nicht an der Supermarktkasse auf, wohl aber an der Tankstelle oder der Werkstatt.) Das Gärtnern und Kochen war mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, der sich so eigentlich nur mit einem Selbstverständnis als Hausfrau realisieren lässt. Heute habe ich Obst und Gemüse aus aller Herren Ländern, ganzjährig frisch oder auch tiefgefroren. (Die frische Obst- und Gemüseauswahl ist bei den Amis wirklich besser als in Deutschland, wenn auch deutlich teurer.) Wenn's schnell gehen soll, habe ich das auch tiefgefroren, wo die Oma noch nichtmal eine Kühltruhe besaß. Wenn wir auswärts sind, um ins Theater oder zu einem Konzert zu gehen, dann wird halt im Restaurant gegessen, samt einer guten Flasche Wein. Daß sich mein Lebensmittelbudget im Vergleich zu meiner Oma erhöht hat, auch nach Ausgleich der Inflationsrate, ist jetzt kein Wunder. Im Gegenzug habe ich aber größere Vielfalt und mehr Zeit, von der ich einen Teil auf bezahlte Arbeit statt auf Hausmannstätigkeit aufwende, auch wenn ich sehr gern und auch oft koche oder backe. Daß wir nicht mehr die Konsumgewohnheiten der Kriegsgeneration haben, ist für mich zunächst einmal ein Zeichen sehr positiver Entwicklungen, nämlich von Frieden und Wohlstand. Es isst sich heute aber auch auf Budget besser und billiger (nach Abzug einer recht geringen Inflation, die sich aber auch bei 2% im Jahr bei Deinen 27 Jahren auf 71% addiert).
  25. Das Problem sowohl für die Beschädigung des Ziels als auch für die fiesen Splitter, die herumfliegen, ist wohl mehr die Geschwindigkeit des Geschosses als seine Masse. .45 ACP ist in der Hinsicht ja gutmütig. Hier in Amerika geben viele Hersteller von Stahlzielen für 9mm und ähnliche Pistolenkaliber 7 Yard Abstand an, was die Mindestdistanz bei USPSA ist (näher dran ist eine DQ, eine Falle, die gelegentlich von fiesen Stagemastern gestellt wird), aber für die winzige .223 eine Mindestdistanz von 100 Yard, und da kann tatsächlich was zurückkommen. Die Investition in die stabilste ballistische Schutzbrille, die man finden kann, ist für dieses Vergnügen kein Fehler. Ich nehme eine M-Frame.
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